Das Werkzeug für professionelle JournalistenDer neue bundeseinheitliche Presseausweis 2022/23 – Jetzt beantragen
Der Verband der Bayerischen Zeitungsverleger e.V. (VBZV) ist ausstellungsberechtigt und regional zuständig für Journalisten und Redakteure in Bayern. Die Erteilung des Presseausweises erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband. Seit 2018 stellt der VBZV wieder den bundeseinheitlichen Presseausweis aus. Die Innenministerkonferenz und der Trägerverein des Deutschen Presserats haben sich im Dezember 2016 auf dessen Wiedereinführung geeinigt. Der Ausweis soll dazu dienen, den Nachweis zu erleichtern, anerkannter Vertreter der Presse zu sein. Auf der Rückseite des Bundeseinheitlichen Presseausweises findet sich der folgende Text, der vom Vorsitzenden der Innenministerkonferenz unterzeichnet worden ist. „Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Dieser im Auftrag des Deutschen Presserats ausgestellte Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber(in) in der Wahrnehmung seines/ihres Auskunftsrechts gegenüber Behörden unterstützen. Er soll, sofern dies nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss, seine/ihre Berufsausübung innerhalb behördlicher Absperrungen zur aktuellen Berichterstattung erleichtern. Der Presseausweis erleichtert den Behörden die Überprüfung, wer als Vertreter(in) der Presse tätig ist.“ Den Ausweis erhalten nur nachweislich hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten. Beantragen Sie bereits jetzt Ihren Presseausweis, damit für Sie keine langen Wartezeiten entstehen. Die Ausgabe bzw. der postalische Versand der Presseausweise und der Rechnung erfolgt im September / Oktober 2022. Aufgrund der gestiegenen Personal- und Materialkosten werden die Preise angepasst. Die neuen Gebühren für die Presseausweise 2023 entnehmen Sie bitte dem Merkblatt unter Nr. 10.
Presseausweis beantragen Die Antragstellung eines Presseausweises selbst ist ganz einfach. Sie müssen nur das passende Antragsformular (zum Download) vollständig ausfüllen, unterschreiben und – falls uns noch kein Foto vorliegt – mit einem Passfoto an uns zusenden.
Lesen Sie vor der Antragstellung das „Merkblatt zur Beantragung eines Presseausweises“ (zum Download). Hier finden Sie auch ausführliche Informationen zu den Gebühren der Ausstellung eines Ausweises.
Vorteile In Zusammenhang mit Ihrer journalistischen Tätigkeit bietet der Presseausweis ein Vielzahl an Vorteilen. Es sei darauf hingewiesen, dass er jedoch nicht privaten Zwecken dient.
Weitere Vorteile erläutern wir Ihnen gerne im Gespräch. Rufen Sie uns gerne hierzu an!
Voraussetzungen Die genannten Verbände legen an die Ausgabe von Presseausweisen einen strengen Maßstab an. Die Ausweise werden nur an hauptberufliche Journalisten ausgegeben. An Personen, die eine journalistische Tätigkeit nur gelegentlich ausüben, wird ein Presseausweis nicht erteilt. Hauptberuflich tätig sind nur solche Journalisten, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit erzielen. Der Presseausweis ist dem VBZV unaufgefordert zurückzugeben. sobald die Voraussetzungen für das Führen des Presseausweises entfallen (z.B. durch Wechsel der Tätigkeit). Bei einer uns bekannt werdenden missbräuchlichen Benutzung des Presseausweises wird dieser eingezogen bzw. für nichtig erklärt. Darüber hinaus erhält der Presseausweisinhaber einen Sperrvermerk. Die ausstellenden Verbände unterrichten sich gegenseitig über vorhandene Sperrvermerke. Der Verband behält sich darüber hinaus vor, Missbrauch anzuzeigen. Detaillierte, weiterführende Informationen zu den Vorraussetzungen für die Ausgabe von Presseausweisen, Nachweisen der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit sowie Folgen von Missbrauch lesen Sie im „Merkblatt zur Beantragung eines Presseausweises“ (zum Download). Presseausweis International Setzen Sie den Presseausweis auch im Ausland ein? Gerne stellt Ihnen die VBZV-Geschäftsstelle gegen eine Bearbeitungsgebühr ein englischsprachiges Schreiben aus, das Sie zusammen mit dem von uns ausgestellten Presseausweis bei Bedarf vorlegen können. FAQ Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Presseausweis finden Sie auch im Internet unter www.presseausweis.org.
Hier finden Sie die Formulare zur Beantragung für einen Presseausweis. Bitte beachten das „Merkblatt zur Beantragung eines Presseausweises“. Alle Anträge können auch direkt am PC ausgefüllt werden. Es ist jedoch nötig, dass Sie die Anträge ausgedruckt und mit Unterschrift im Original an uns per Post schicken. Fotos können Sie gerne auch per E-Mail an bonnet@vbzv.de übermitteln (Format: 300 dpi, Höhe 319 px, Breite 220-270 px, bmp oder jpg). Antragsformular für 2022/2023
Presseausweis KontaktBei Rückfragen zum Presseausweis können Sie uns sehr gerne jederzeit kontaktieren. Ansprechpartnerin: Corinna Bonnet Verband der Bayerischen Zeitungsverleger e.V. Tel.: +49(0)89 / 45 55 58 - 18 E-Mail: bonnet@vbzv.de Weitere Informationen unter: http://presseausweis.org/ Gebühren |
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Vereinbarung und Selbstverpflichtung Presserat und Innenministerkonferenz: