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Der VBZV ist die Vertretung der Zeitungsverlage in Bayern

 

Newsletter 13/2023

 

BDZV zu Postgesetznovelle: Pressezustellung an sechs Werktagen muss bestehen bleiben

Wenn die Zeitung per Post kommt: Eine Novelle des Postgesetzes, die das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) derzeit plant, bereitet den Zeitungsverlagen Sorgen. Das macht unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) nun in einer Stellungnahme deutlich.

Laut dem vorgelegten Eckpunktepapier zur Änderung des Postgesetzes möchte die Bundesregierung den sog. Universaldienst „stärker an den Bedürfnissen einer zunehmend digitalen Gesellschaft orientieren“. Aktuell muss der Universaldienst, der die Zustellung von adressierten Briefen und Paketen sowie von Presseprodukten umfasst, durch den Universaldienstleister, derzeit die Deutsche Post AG, an sechs Werktagen pro Woche geleistet werden.

„Aufgefallen ist uns, dass das Eckpunktepapier bisher nicht erwähnt, dass der Universaldienst in Deutschland neben der Zustellung von Briefsendungen und Paketen als dritte Produktgruppe auch die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften umfasst (§1 Abs. 3 PUDlV)“, betont Christian Eggert, Leiter Verlagswirtschaft beim BDZV, gegenüber der Zeitschrift „Meedia“. Der BDZV appelliert daher in einer an das BWMK gerichteten Stellungnahme, dass die Novellierung des Postgesetzes nicht zu einer Reduzierung des Universaldienstes führen darf. 

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Culturia Camp 2023 – Bewerbungsfrist läuft: Machen statt nur Reden und Neues bewirken – Kunst und Kultur im Zeitenwandel
 

CommClubs Bayern e. V. ruft zur Teilnahme am Culturia Camp 2023 auf! 

 

 

Besonders die Kultur- und Kreativwirtschaft hat wie kaum eine andere Branche unter der Corona-Pandemie gelitten und war auch lange nicht im Fokus der Politik. Dazu kommt, dass die Kunst- und Kulturschaffenden oft in ihren eigenen Bubbles arbeiten und nicht gemeinsam interdisziplinär.

Der CommClubs Bayern hat dies zum Anlass genommen, sein schon jahrelang bewährtes Kreativ-Camp-Format in diesem Jahr in einem erweiterten Rahmen stattfinden zu lassen:  Kultur- und Kreativschaffende aus ganz Bayern sind eingeladen, um beim ersten "Culturia Camp" am 13 und 14. April 2023 im Münchner Werksviertel gemeinsam praktikable Antworten auf dringende Fragen unserer Zeit zu finden.

Um Teilnahme bewerben können sich alle, die einen Wohnort in Bayern haben und seit der Pandemie in der Kultur- und Kreativwirtschaft arbeiten, also maximal drei Jahre Berufserfahrung in einem der entsprechenden Bereiche haben: Architektur, Buchmarkt, Darstellende Kunst, Design, Film, Kunst, Musik, Presse, Radio/Fernsehen, Software/Games, Werbung.

Den Themengebieten sind keine Grenzen gesetzt: Urbanisierung und Mobilität, Kollaboration und Remote Work, künstliche Intelligenz und, und, und. Am Ende der zwei Tage darf jedes Team seine Projektidee einer Jury präsentieren, die wiederum ein Team zum als "CULTURMACHER*INNEN 2023", zum Gewinner küren wird.

Bewerbungen sind bis 10. März unter der Webseite des Culturia Camps möglich:

https://culturiacamp.com

Der VBZV unterstützt die vom Bayerischen Wirtschaftsministerium geförderte Veranstaltung.