VBZV-Newsletter 46/2023


I. Medienpolitik

Reform des Postgesetzes mit Steuervergünstigungen für den gelben Riesen - Längere Laufzeiten gefährden Postvertrieb

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch, 20.12.2023 der Reform des alten Postgesetzes zugestimmt. Mit der Billigung des Kabinetts wurden umfassende Ände-rungen am Postgesetz auf den Weg gebracht. Die Überarbeitung sieht unter anderem vor, dass die Deutsche Post mehr Zeit für die Zustellung von Briefen erhält, dafür soll die Zustellung jedoch zuverlässiger ablaufen. Außerdem soll die Reform den Wettbe-werb stärken.

Bei der Festlegung des Briefportos für Privatkunden durch die Netzagentur sieht das reformierte Gesetz ebenfalls neue Regeln vor; einen Preisdeckel. Aus dem Umkreis des Bundeswirtschaftsministeriums hieß es zuletzt, dass das Porto für Standardbriefe ei-nen Euro bei der nächsten Runde 2025 nicht steigen können sollte. Aktuell liegt der Preis bei 85 Cent.

Mit Empörung haben die Verlegerverbände den umfangreichen Gesetzentwürfen ent-nommen, dass das Bundeswirtschaftsministerium der Deutschen Post AG ca. 300 Mil-lionen Euro Steuererleichterungen pro Jahr schenken will. Damit ist bei der DP AG, an der der Bund mit 20 Prozent beteiligt ist, möglich, was den Verlagen zur Förderung der Zustellung verwehrt wurde.

Laut Wirtschaftsministerium soll die Reform dennoch den Wettbewerb auf dem Post-markt stärken und der Bundesnetzagentur mehr Kompetenzen einräumen. Sie soll ef-fektiver gegen „wettbewerbswidrige Preissetzungen“ vorgehen können. Alle zwei Jahre soll sie den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes einen Bericht über ihre Tätig-keit sowie über die Lage und die Entwicklung im Postsektor vorlegen. Dazu gehört auch eine Darstellung der wesentlichen Marktdaten sowie die Entwicklung und Höhe der Preise.

Die grundlegenden Eckpunkte der Reform hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits im Frühjahr bekannt gegeben. Die Überarbeitung des Postgesetzes soll drei Rechtsverordnungen und das Postsicherstellungsgesetz in ein einheitliches Postgesetz überführen.

Der Gesetzesentwurf geht nun weiter ans Parlament. Am Ende müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat zustimmen. Eine finale Entscheidung ist im Laufe des Jahres 2024 zu erwarten.

Einzelheiten zu der geplanten Reform finden sich auf der Homepage des BMWK:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/novelle-des-postgesetzes.html

(Quelle: BDZV, Newsletter Politik, 15.12.2023; zeit.de, 20.12.2023; spiegel.de, 20.12.2023; stern.de, 20.12.2023)

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Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Kein Anlass zum Jubel

Unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) kritisieren die Beschränkung der Pressefreiheit durch eine neue europäische Regulierung. Nach Ansicht beider Presseverlegerverbände hat die EU mit der Einigung auf ein Medienfreiheitsgesetz das an sich begrüßenswerte Ziel einer Verbesserung der Medienfreiheit in Europa verfehlt. „Aus Medienregulierung ist noch nie mehr Medienfreiheit entstanden“, hieß es dazu von den Verbänden in Berlin. „Während die Presse mit wirtschaftlichen, regulativen und wettbewerblichen Heraus-forderungen zu kämpfen hat, schnürt die EU ein Korsett, das keines der Probleme angeht und stattdessen die Pressefreiheit gefährdet.“

BDZV und MVFP hatten seit Beginn der Debatte über den European Media Freedom Act auf die Gefahr falscher Weichenstellungen hingewiesen. Diese Gefahr sei mit der Eini-gung im Trilog nicht gebannt. Das Gesetz breche gleich mehrfach mit Grundsätzen der Pressefreiheit. Es werde eine behördliche Aufsicht über die Presse etabliert, bei der auch noch die EU-Kommission mitreden wolle. Zudem sollen Verlage nicht mehr über redaktionelle Inhalte entscheiden dürfen, aber weiter für alle Inhalte voll verantwortlich sein. Und für das Plattforminternet werde die Zensur legaler Presseveröffentli-chungen durch die digitalen Torwächter gesetzlich gebilligt und festgeschrieben.

Zwar sei infolge vielfacher Kritik von verschiedenen Seiten noch Schlimmeres verhin-dert worden, doch sei die heute erzielte Einigung vor allem mit Blick auf künftige dro-hende Verschärfungen der Regulierung besorgniserregend. „Nach unseren Informatio-nen bleibt der Kompromiss weit hinter dem zurück, was man als einen angemessenen Schutz der Pressefreiheit und -vielfalt bezeichnen könnte“, bedauerten die Verbände. „Falls sich unsere Befürchtungen bewahrheiten, sollte Deutschland alles daransetzen, um die politische Billigung des heutigen Kompromisses zu verhindern und die notwen-digen Verbesserungen anmahnen.“

(Quelle: BDZV, PM 15.12.2023)

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Google News Showcase: Corint Media entwickelt Lösung für individuelle Teilnahme
 
Corint Media hat eine Lösung für die individuelle Teilnahme von Verlagen am Produkt Google News Showcase entwickelt, die ein Nebeneinander mit der kollektiven Rechte-wahrnehmung ermöglicht. Durch eine neue Klausel in den Wahrnehmungsverträgen sowie einer separaten Einwilligung durch Corint Media können interessierte Pressever-lage ab 1. Januar 2024 in individuellen Verträgen der Nutzung ihrer Rechte in Produk-ten wie Google News Showcase zustimmen. Einer direkten Lizenzierung von Showcase über die Verwertungsgesellschaft Corint Media hatte Google zuvor wiederholt eine Ab-sage erteilt.
 
Die neue Möglichkeit öffnet eine lange verfahrene Situation: Eine gleichzeitige Teil-nahme an Google News Showcase sowie eine kollektive Rechtewahrnehmung war lan-ge wegen eines unklaren Rechteumfangs nicht möglich. Im Rahmen einer Untersuchung des Bundeskartellamts hatte Google zugesagt, auf Rechteklauseln zu verzich-ten, die über das Angebot Showcase hinausgehen.
 
Unter dieser Voraussetzung kann Corint Media nun mit der neuen Einwilligungslösung ein Nebeneinander von individueller und kollektiver Rechtewahrnehmung ermöglichen. Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme an Google News Showcase ist aber wei-terhin, dass interessierte Verlage ein Angebot von Google zur Teilnahme an Showcase erhalten.
 
Zurzeit läuft vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes zudem das Verfahren zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung von Press-einhalten durch Google. Die nun geschaffene Möglichkeit eines Nebeneinanders von kollektiver Wahrnehmung und individuellen Vertragsabschlüssen zu Google News Showcase tangiert diesen Verfahrensgegenstand nicht.

Einzelne von Corint Media vertretene Verlage werden voraussichtlich von der neuen Li-zenzierungsoption Gebrauch machen. Diese steht grundsätzlich auch Verlagen offen, die bereits Showcase-Verträge geschlossen haben, aber bislang noch nicht von der Verwertungsgesellschaft gegenüber Google vertreten werden.

Corint Media vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern. Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX und CNN, Ra-diosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RADIO PSR, R.SH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesellschaft Madsack, die Mediengruppe Pressedruck, die Aschendorff Me-diengruppe, die Rheinische Post Mediengruppe, der sh:z Schleswig-Holsteinischer Zei-tungsverlag und der Badische Verlag.
 
Corint Media ist eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

(Quelle: Corint Media, PM 18.12.2023)

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II. Nachhaltigkeit

Zeitungen sind ein relevanter Faktor für den Klimaschutz

Zeitungen spielen eine entscheidende Rolle für Klimaschutz und Umweltbewusstsein. Die neue BDZV-Studie „Berichterstattung über Umwelt und Klima in Tageszeitungen“, entstanden in der Zusammenarbeit mit der ZMG, hebt die Schlüsselrolle der Tageszei-tungen bei diesem wichtigen Thema hervor.

Der Studie zufolge hat bereits mehr als die Hälfte der Bevölkerung (53 %) Berichte über Klimawandel, Umwelt- und Klimaschutz in den Print- und Digitalkanälen der Zeitungen gelesen. Knapp ein Drittel nutzt sie etwa einmal in der Woche aktiv, um sich über dieses Themenfeld zu informieren. Damit sind Tageszeitungen nach dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen die wichtigste Informationsquelle / Informationskanal zu Umweltthemen.

Sowohl die Breite als auch die Qualität der Klimaberichterstattung der Zeitungen wer-den geschätzt. Bei den Attributen informativ, glaubwürdig und faktenbasiert rangie-ren sie in der Bewertung der Gesamtbevölkerung unter den Top 3 aller Quellen, hinter wissenschaftlichen Veröffentlichungen und dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Ihre hohe Vertrauenswürdigkeit und ihre fundierte Berichterstattung hebt die Zeitungen deutlich von anderen Kanälen ab, die als manipulativer und einseitiger wahrgenom-men werden.

Bezüglich der Aufgeschlossenheit für Umweltthemen zeigt der direkte Vergleich von Zeitungslesern mit Nichtlesern markante Unterschiede. Erstere bekunden ein um rund 20 Prozentpunkte größeres Interesse an Informationen rund um Umwelt und Kli-ma. Das gilt für nahezu alle Lebensbereiche, in denen Klimaaspekte eine Rolle spielen, von Ernährung über Energie bis Mobilität. Wer Zeitung liest, fühlt sich aber nicht nur subjektiv deutlich besser über den Klimawandel informiert, er ist es auch objek-tiv: Zeitungsleserinnen und -leser wissen in Klimafragen besser Bescheid als ihre nicht lesenden Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Für effektiven Umwelt- und Klimaschutz braucht es neben Wissen auch nachhaltiges Handeln. Die Untersuchung belegt eine besonders hohe Verantwortungsbereitschaft von Zeitungsnutzern. Sie setzen bereits heute mehr Energiespar-Maßnahmen um als Nichtleser und beteiligen sich aktiver an politischen Prozessen zur Erreichung der Kli-ma- und Energiesparziele.

Die eigene Bereitschaft, Energie zu sparen und den persönlichen CO2-Fußbdruck zu minimieren, hängt dabei stark von der Art der Maßnahme ab. Nicht benötigte Strom- und Lichtquellen abzuschalten, kürzere Strecken zu Fuß oder mit dem Rad zu absolvie-ren, die Heizung herunterzudrehen und energieeffiziente Geräte zu kaufen, ist für deut-lich mehr als die Hälfte der Bevölkerung bereits gelebte Praxis.

Kostspieligere Maßnahmen wie eine Wärmedämmung, eine eigene Solaranlage oder Wärmepumpe oder gar der Kauf eines Elektroautos haben noch Umsetzungspotenzial, werden aber von der großen Mehrheit der Deutschen begrüßt und sind in Tageszei-tungs-Haushalten bereits häufiger umgesetzt. Den Verzicht aufs eigene Auto lehnen dagegen 64 Prozent der Befragten ab. 59 Prozent können sich aber vorstellen, das Deutschlandticket anzuschaffen bzw. haben dies schon getan (22 Prozent).

Für die Studie „Berichterstattung über Umwelt und Klima in Tageszeitungen“ wurden im September/Oktober 2023 rund 1.800 Personen befragt. Grundgesamtheit ist die deutschsprachige Bevölkerung ab 16 Jahren mit Internetzugang.

Durchgeführt wurde die Studie von der ZMG im Auftrag des BDZV.

(Quelle: ZMG-Info, 18.12.2023)

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III. Aus den Verlagen

Uli Hagemeier verstärkt ab dem 01. Januar 2024 die Nordwest Mediengruppe

Hagemeier gab aus familiären Gründen den Posten des Redaktionsleiters bei der Allgäuer Zeitung in Kempten auf. Nun wird der Journalist, Moderator und Speaker in einer Geschäftsführung und Chefredaktion direkt zugeordneten Stabsstelle, gemeinsam mit Redaktion, Vermarktung und Vertrieb neue Veranstaltungsformate entwickeln.

Uli Hagemeier hat in diesem Jahr bereits die Experience-Days der Nordwest Mediengruppe zu den Themen „KI“ und „Data“ moderiert. Ein zentrales Projekt für 2024 ist das Zukunftsfestival „Growmorrow“.

(Quelle: Nordwest-Zeitung; VNZV RS, 19.12.2023)

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IV. Aus den Verbänden

Arbeitsgemeinschaft privater Rundfunk: Holger Paesler neuer Geschäftsführer

Ab Januar 2024 übernimmt Holger Paesler die Geschäftsführung der APR. Er löst in dieser Funktion Stephan Ory ab, der die Funktion seit der Gründung der APR innehielt und dem Verband künftig beratend zur Verfügung steht, insbesondere in den strategischen Fragen des Urheberrechts.

Der 54jährige Paesler, wie sein Vorgänger Ory promovierter Jurist, übernimmt das Mandat der APR zusätzlich zu seinen Aufgaben für den Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV) und einer Honorarprofessur an der privaten Macromedia Hochschule in Stuttgart.

Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) wurde 1990 in München gegründet, um die Interessen lokaler und regionaler Privatradios zu vertreten. Lokale und regionale TV-Veranstalter haben den Kreis der von der APR repräsentierten Sendeunternehmen rasch erweitert. Alle APR-Mitglieder sind zugleich auch Anbieter von Telemedien. Insgesamt vertritt die APR rund 290 Unternehmen. Sie kümmert sich um wirtschaftliche, medienpolitische, technische und rechtliche Belange der Lokalsender. Die APR hat Gesamtverträge mit den urhebergesetzlichen Verwertungsgesellschaften geschlossen.

(Quelle: APR, PM 20.12.2023)

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