VBZV-Newsletter 45/2023

I. Medienpolitik

EU: Enttäuschende Einigung zum KI-Gesetz

In den Trilogverhandlungen zum KI-Gesetz hat sich der EU-Gesetzgeber am 8. Dezember 2023 auf neue Regelungen für Künstliche Intelligenz (KI) geeinigt. Zur Debatte stand unter anderem eine Verpflichtung für KI-Systeme, offenzulegen, welche Inhalte für verschiedene Zwecke genutzt werden.

Nachdem im vergangenen Jahr eine Vielzahl an generativen KI-Systemen der breiten
Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, hatten Medien- und Kreativschaffende, da-runter unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP), umfassende Transparenz darüber gefordert, ob und in welchem Umfang ihre Inhalte von solchen Systemen verwendet werden. Dies sei notwendig, um einen Mindestschutz der menschlichen Kreativität zu gewährleisten.

„Medien- und Kreativinhalte tragen entscheidend zu der Entwicklung dieser neuen Technologien bei. Dieser Beitrag muss gewürdigt werden. Dafür brauchen wir Klarheit darüber, ob und inwiefern unsere Inhalte verwendet werden“, hieß es von BDZV und MVFP in Berlin. „Die Vereinbarung bleibt leider deutlich hinter den Erwartungen zu-rück. Allem Anschein nach wurde nicht sichergestellt, dass Medien und Urheber aus-reichende Informationen über die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Systeme erhalten.“

Daher bestehe nun Nachholbedarf: „Wir gehen davon aus, dass die EU Medien- und Kreativschaffende nicht enteignen will. Diesem Anspruch muss der Gesetzgeber ge-recht werden und Gesetzeslücken schließen“, betonten die Verbände.

Nach Abschluss der Verhandlungen soll das EU-KI Gesetz im ersten Quartal kommen-den Jahres verabschiedet werden und wird dann unmittelbar in Kraft treten.

(Quelle: BDZV, PM 11.12.2023)

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Presserat: Rüge für „Lisa“ – Pressecodex verlangt Kennzeichnung KI-generierter Bilder

Der Deutsche Presserat hat auf seinen Sitzungen vom 5. bis 7. Dezember unter anderem eine Rüge gegen die Zeitschrift Lisa für das mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erstellte „Extraheft Lisa Kochen & Backen“ ausgesprochen. Das Heft enthielt „99 Pasta-Rezepte zum Nachkochen“. Die Rezepte und Bilder der Gerichte waren mit Hilfe von Software generiert worden.

Nach Ansicht des Presserats hätten die Bilder als symbolische Illustrationen im Sinne von Ziffer 2, Richtlinie 2.2 des Pressekodex gekennzeichnet werden müssen. Die fehlende Kennzeichnung führt zu einer Irreführung der Leserinnen und Leser, entschied der Presserat. Hinsichtlich der mit Hilfe von KI generierten Rezepte stellte der Presserat hingegen keinen Verstoß gegen den Pressekodex fest, da in Bezug auf Texte keine Kennzeichnungspflicht besteht.

(Quelle: Deutscher Presserat, PM 08.12.2023)

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II. Digital

Axel Springer und OpenAI gehen Partnerschaft bei KI im Journalismus ein

Das Verlagshaus Axel Springer hat mit dem KI-Betreiber OpenAI eine Partnerschaft geschlossen: Künftig sollen journalistische Inhalte des Verlages in Echtzeit in den Sprachbot ChatGPT einfließen, teilten die beiden Unternehmen mit.

ChatGPT-Nutzer sollen Zusammenfassungen ausgewählter Nachrichteninhalte von Springers Medienmarken erhalten. Lt. den Kooperationspartnern sollen unter anderem Artikel von Politico und Business Insider sowie von Bild und Welt einfließen. Dies umfasst offenbar auch Bezahl-Artikel, die hinter der Paywall stehen. Die Antworten von ChatGPT sollen mit Quellenangaben und Links zu den vollständigen Artikeln versehen werden.

Die Inhalte der Springer-Nachrichtenangebote sollen auch verwendet werden, um die Sprachmodelle von OpenAI weiter zu trainieren.

Zugleich würden bestehende KI-getriebene Projekte von Axel Springer, die auf der Technologie von OpenAI aufbauen unterstützen, heißt es in einer Mitteilung des Verlags.

(axelspringer.com, PM 13.12.2023; deutschlandfunk.de13.12.2023, heise.de, 13.12.2023)

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Axel Springer wird mit UPDAY KI-basierte Nachrichtenplattform testen und gibt die Kooperation mit Samsung auf

Axel Springer wird die Marke UPDAY künftig für einen neuen, ausschließlich auf Künstlicher Intelligenz basierenden Trend-News-Generator nutzen. Das neue Angebot soll im Sommer 2024 starten. Ziel ist es, Nutzer mit aktuellen Nachrichten zu Themenkomplexen zu versorgen, die in der digitalen Welt im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen.  

Die Kooperation mit Samsung hat Axel Springer zum Jahresende gekündigt. Das Produkt “UPDAY for Samsung” war ursprünglich als News-Service für Samsung konzipiert worden und erreichte über die Vorinstallation auf Smartphones und anderen Geräten sehr schnell Millionen von Nutzern. Innerhalb weniger Jahre expandierte das Angebot in 34 europäische Länder. Der Service wird den Nutzern auf den bisherigen Samsung-Geräten für eine Übergangszeit von mehr als einem Jahr unverändert zur Verfügung stehen.

(Quelle: axelspringer.com, 08.12.2023)

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III. Aus den Verlagen

„Fragemauer“: Dialogkampagne gegen Antisemitismus – SZ und Kicker sind Medienpartner der Initiative

Die Initiative „Fragemauer“ möchte mit einer bundesweiten Kampagne gegen Antisemitismus eintreten. Kern der vom European Leadership Network (ELNET) ins Leben gerufenen und von einem breiten Bündnis verschiedener Organisationen unterstützten Kampagne ist die „Fragemauer“, bei der Fragen zum Judentum gesammelt und beantwortet werden. Damit wolle man „Wissen, Verständnis und Nähe schaffen und gegen Hass, Diskriminierung und Unwissen antreten“. Insgesamt 2.641 Fragen und Antworten hat die Organisation inzwischen gesammelt, in Anlehnung an die 2.641 judenfeindlichen Straftaten, die 2022 in Deutschland stattgefunden haben.

Zu den Medienpartnern der Initiative gehören bislang Medienhäuser wie die Südwest-deutsche Medienholding (SWMH, u.a. „Süddeutsche Zeitung“, „Stuttgarter Zeitung“), die „Berliner Zeitung“, der „Tagesspiegel“, die „Jüdische Allgemeine“, die „Hamburger Morgenpost“ und der „Kicker“, der Wort und Bild Verlag („Apotheken Umschau“) und Kinoketten wie die Yorck Kinogruppe oder Cineplex.

In den nächsten Wochen und Monaten sollen nun die 20 Hauptfragen der „Fragemauer“, wie etwa „Woher kommen die Juden?“ oder „Glauben alle Juden an einen Gott?“, in einer bundesweiten Kampagne ausgespielt werden.

Mehr zu der Aktion und zum Fragenkatalog als Quelle für Wissen rund ums Judentum ist unter https://fragemauer.de/ abrufbar.

(Quelle: bdzv.de, 12.12.2023)

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IV. Sonstiges

Theodor-Wolff-Preis 2024 ausgeschrieben
Stefan Kornelius als neues Mitglied der Jury berufen

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) schreibt den Theo-dor-Wolff-Preis (TWP) erneut aus. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2024. Mit dem Preis für herausragenden deutschen Zeitungsjournalismus werden Autorinnen und Autoren gewürdigt, die „das Bewusstsein für Qualität und Verantwortung journalistischer Arbeit lebendig erhalten“.

Je ein Preis geht an herausragende Beiträge aus den Kategorien Reportage und Meinung, ferner an das beste lokale Stück sowie das beste lokale Digitalprojekt; einen weiteren Preis gibt es für das von der Jury gesetzte Thema des Jahres: „Der Nahostkonflikt und Deutschland – die geforderte Gesellschaft“. Jeder Preis ist mit 6.000 Euro dotiert.

Akzeptiert werden Artikel, die im Jahr 2023 in einer deutschen Tages-, Sonntags- oder politischen Wochenzeitung erschienen sind, sowie Beiträge digitaler journalistischer Marken/Portale. Die Jury wird am 9. April pro Preis drei mögliche Gewinner nominieren, die eigentlichen Preisträgerinnen und Preisträger werden am Abend der offiziellen Verleihung am 11. September in Berlin bekannt gegeben.

Neues Mitglied der Jury ist Stefan Kornelius, Ressortleiter Politik bei der Süddeutschen Zeitung. Er folgt auf Lorenz Maroldt, Chefredakteur des Tagesspiegels. Neben Kornelius gehören der Jury an: Nico Fried (Politikchef Stern), Lars Haider (Chefredakteur Hamburger Abendblatt), Julia Lumma (Chefredakteurin und Geschäftsleitung Content VRM), Anna Petersen (Mitglied der Chefredaktion, Mitteldeutsche Zeitung), Benjamin Piel (Chefredakteur Mindener Tageblatt), Anja Reich (Chefin Dossier Berliner Zeitung), Julia Schaaf (Redakteurin Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung), Ulrike Winkelmann(Chefredakteurin taz - die tageszeitung). Vorsitzender des Kuratoriums für den Theodor-Wolff-Preis ist Helmut Heinen, Herausgeber der Kölnischen Rundschau.

Ausschreibungsunterlagen und Einreichungsbedingungen sowie die Namen der gut 450 Preisträgerinnen und Preisträger seit 1962 sind unter www.theodor-wolff-preis.de abrufbar. Wer schon einmal mit dem Theodor-Wolff-Preis ausgezeichnet wurde, kann sich nicht ein zweites Mal darum bewerben.

(Quelle: bdzv.de, 01.12.2023)

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