VBZV-Newsletter 45/2020

 

 

I. COVID 19-Pandemie

10. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern in Kraft

Am 08. Dezember 2020 wurde die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) veröffentlicht. Sie gilt ab dem 09. Dezember 2020 und beruht im Wesentlichen auf den Beschlüssen des Bayerischen Ministerrats vom 
06. Dezember 2020 – vgl. VBZV-Sonderrundschreiben vom 07.12.2020.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-711/

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Katastrophenfall im Freistaat ausgerufen

Ergänzend wurde durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ab dem 09. Dezember2020 der Katastrophenfall ausgerufen.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-710

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Appell zu Home-Office und Betriebsferien

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und die in ihr zusammengeschlossenen Branchenverbände, darunter auch der VBZV, schließen sich den Appellen von Bundeskanzlerin Merkel und der Ministerpräsident*innen der Länder an die Unternehmen an, die Präsenzen in den Betrieben durch Betriebsferien sowie großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 01. Januar 2021 stark zu reduzieren. Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat diesen Appell mit der Aufforderung wiederholt, Home-Office ab sofort dort umzusetzen, wo es möglich ist. 

Auch wenn Home-Office bzw. Betriebsferien nicht überall realisierbar sind, bitten die Wirtschaftsverbände darum, zu prüfen, inwieweit diese Maßnahmen in Ihrem Betrieb vorübergehend umgesetzt werden können.

Informationen zur arbeitsrechtlichen Gestaltung finden Sie bei uns auf der Homepage der vbw im ServiceCenter Corona-Pandemie .

https://www.vbw-bayern.de/vbw/vbw-Fokusthemen/Fokus-Corona/index.jsp

Darüber hinaus gilt es, weiterhin mit größter Sorgfalt auf die Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsvorschriften im Unternehmen zu achten. Bei konkreten Fragen zum Arbeitsschutz stehen bei der vbw Experten aus dem Bereich Arbeitssicherheit als Ansprechpartner zur Verfügung.

(Quelle: vbw-bayern.de, 08.12.2020)

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Anpassung und Verlängerung der Einreise-Quarantäneverordnung

Mit Wirkung ab dem 09. Dezember 2020 wurde die bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) erneut angepasst.

Dabei wurde die Ausnahme für den kleinen Grenzverkehr von bis zu 24 Stunden ganz abgeschafft. Die Ausnahmeregelungen für Verwandtenbesuche wurden angepasst. 

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true

Die Verordnung gilt zunächst bis zum 05. Januar 2021. Eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus ist jedoch sehr wahrscheinlich.

(Quelle: vbw-bayern.de, 08.12.2020) 

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II. Medienpolitik

BDZV-Präsident Mathias Döpfner: Zusammenarbeit des Bundes mit Google ist ordnungspolitischer Tabubruch

Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Google zu prominent platzierten Gesundheitsinfos auf der Suchmaschinen-Webseite ist aus Sicht von 
Dr. Mathias Döpfner, BDZV-Präsident und CEO Axel Springer SE, „ein ordnungspolitischer Tabubruch“. 

Döpfner sprach in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Ausgabe vom 05.12.2020) von einem „eklatanten Mangel an Verständnis für die Bedeutung und die Fragilität des privaten Mediensektors“. Hier werde „mit einem Federstrich jeder kritische Umgang mit Informationen der Regierung ausgeschaltet“. Der BDZV-Präsident zeigte sich zudem überzeugt, die Verlage sich der Bedrohung durch die Plattformen aus eigener Souveränität nicht erwehren können: „Sie sind abhängig vom Traffic, sie sind abhängig von den Reichweiten, die sie auf Google und auf Facebook erzielen. Die Plattformen vereinnahmen die Werbegelder, ohne für die Nutzung der Inhalte über eine Lizenz oder andere Vergütungsmodelle zu bezahlen. Nun treten die Plattformen, namentlich Google, an die Verlage heran und bieten, ganz kurz bevor das Urheberrecht in die nationale Gesetzgebung umgesetzt wird, einigen ausgewählten Verlagen schnelles Geld für die uneingeschränkte Nutzung ihrer Inhalte an, auch derjenigen, die die Verlage nur ihren digitalen Abonnenten anbieten. Das ist aus Sicht der Plattformen extrem clever. Sie erhöhen die Abhängigkeit der Verlage. Und sie entwerten mit ihrem vergleichsweise geringen finanziellen Angebot das Leistungsschutzrecht der Presseverlage und zerstören damit den Markt für privatwirtschaftlich finanzierten unabhängigen Journalismus, bevor das neue EU-Urheberrecht in Kraft tritt. Die Plattformen erreichen, dass sie die ultimative Destination für Nachrichten werden und niemand mehr die Abonnements individueller Medienmarken braucht und bezahlen wird.“

Es habe ja seinen Grund gehabt, erläuterte Döpfner im Interview mit dem stellvertretenden "FAZ"-Feuilletonchef Michael Hanfeld, dass in Deutschland vor Jahren das Leistungsschutzrecht entwickelt wurde. „Kaum war es vorhanden, wurde es von Google mit der Drohung unterlaufen, dass, wer diese Recht in Anspruch nimmt, benachteiligt wird.“ Das habe bei Verlagsunternehmen wie Axel Springer dazu geführt, dass der Suchmaschinen-Traffic binnen kürzester Zeit um 85 Prozent eingebrochen sei. „Das war für mich der klare Beweis für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Google hat qua Marktmacht ein nationales Recht ausgehebelt.“ Auch deswegen habe sich die EU des Themas angenommen. „Und jetzt nimmt sich Google in Frankreich und Deutschland nach Gutdünken einen Verlag nach dem anderen vor“, kritisiert der BDZV-Präsident, „um sie mit schnellem Geld nachgiebig zu stimmen, und schafft es möglicherweise, dieses Recht erneut zu umgehen – oder dessen Wirksamkeit ganz zu verhindern. Wenn die Politik das zulässt, muss sie wissen, um welchen Preis sie das tut.“ Aus Sicht der Politik sei es zwar unangenehm, sich jeden Tag über ein paar hundert verschiedene journalistische Stimmen zu ärgern, „aber das ist wesentlich besser, als es am Ende nur noch mit zwei Plattformen zu tun zu haben, die jede Regierung am Nasenring durch die Manege führen können“.

Zum Interview: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/interview-mit-dem-bdzv-praesidenten-mathias-doepfner-zum-urheberrecht-17085149.html

(Quelle: bdzv.de, 07.2020)

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III. Digital

Facebook startet News Publishing Masterclass

Am 16. Dezember startet das Facebook Journalism Project gemeinsam mit der Hamburg Media School und dem Next Media Accelerator das virtuelle Weiterbildungsangebot „News Publishing Masterclass” für Medienschaffende aus Europa. 

Die zehnteilige und für alle Teilnehmer kostenfrei zugängliche englischsprachige Webinar-Reihe wird von Dezember 2020 bis März 2021 angeboten.

Das Programm beschäftigt sich mit aktuellen Trends und Herausforderungen und damit, wie Medienschaffende diesen begegnen können. Angesprochen werden mit den Themen Redaktionen ebenso wie Bereiche der Unternehmensführung und Produktverantwortliche. Die einzelnen Workshops thematisieren für Medienhäuser relevante Themen aller Bereiche, darunter etwa „Change Management“, „User Engagement“ oder „Data Insights“ und bieten neben Insights und Inspiration auch die Möglichkeit zum Austausch mit den dozierenden Experten und anderen Teilnehmern. 

In den Webinaren teilen international erfahrene Referent*innen wie Prof. Dr. Alexandra Borchardt, Professorin für Medienwandel, der Journalist und Redaktions-Coach Dr. Christian Sauer oder Dmitry Shishkin, Transformationsberater und Content-Stratege, ihre Erfahrungen und Empfehlungen. Die Sessions finden ausschließlich digital und auf Englisch statt und richten sich damit nicht nur an deutsche Medienschaffende, sondern auch an Publisher, Redakteure und Medienmanager internationaler Medien- und Verlagshäuser

Nähere Informationen unter https://newspublishingmasterclass.splashthat.com. 

Im Rahmen des Facebook Journalism Project hat der Konzern bereits in eine Vielzahl von Initiativen und Projekten investiert. Dazu gehören unter anderem der Start des Accelerator-Programms in Deutschland im Jahr 2019 und umfassende Online-Trainingsangebote für Verlage. 

(Quelle: about.fb.com, 07.12.2020)

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IV. Aus den Verlagen

FAZ führt Audio-Paywall ein

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) erweitert ihr Audio-Angebot mithilfe von Text-to-Speech-Technologien um die Vorlese-Funktion in der FAZ.NET-App und in der FAZ Kiosk-App. Ab sofort sind alle aktuellen Artikel gesprochen verfügbar. In der FAZ.NET-App können sich Nutzer alle Artikel der letzten sieben Tage vorlesen lassen. Aus jedem Ressort werden die jeweils zehn aktuellsten Top-Artikel über die neue Funktion „Anhören“ als vorgefertigte Playlist angeboten. Auch für die Multimediaausgaben der FAZ und der „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS) steht die Vorlese-Funktion in der FAZ Kiosk App zur Verfügung. 

Für nicht eingeloggte Nutzer ist ein Artikel pro Tag zum Anhören kostenfrei. Alle anderen Artikel stehen hinter der Audio-Paywall und sind für Abonnenten mit Zugang zu den Multimediaausgaben oder F+ Abonnement zum Hören erhältlich. Das digitale Abonnement F+ kostet 2,95 Euro pro Woche und bietet uneingeschränkten Zugriff auf sämtliche FAZ.NET-Artikel.

Seit vergangenem Jahr ist die Audio-Funktion bereits in der App F.A.Z. Der Tag verfügbar. Die technologische Grundlage hierfür ist "WaveNet", ein Text-to-Speech-System aus der Google- Cloud-Plattform, das Text in eine akustische Sprachausgabe verwandelt. Die Entwicklung der neuen Audio-Features wurde durch die Google News Initiative technisch und finanziell gefördert.

Neben der Vorlese-Funktion gehören mittlerweile zehn Podcasts zum Portfolio der FAZ. Mehr zu den Apps der Frankfurter Allgemeinen finden Sie unter www.faz.net/faz-net-services/apps.

(Quelle: verlag.faz.net, 02.12.2020)

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Axel Springer: Claus Strunz tritt in die Chefredaktion für „Bild Live“ ein

Axel Springer will sich bei seiner TV-Strategie künftig noch stärker auf die Live-Berichterstattung konzentrieren. Wie das Medienhaus mitteilt, werden dafür bei „Bild“ und „Welt“ (beide Berlin) die Kapazitäten mit gemeinsamer Technik, digitaler Infrastruktur und Plattformentwicklung ausgebaut. Für „Bild“ trete Claus Strunz, Geschäftsführer für TV und Video bei Axel Springer sowie Geschäftsführer der TV-Produktionsfirma Maz & More, zusätzlich in die Chefredaktion ein. 

Strunz verantworte künftig die redaktionelle Live- und Videostrategie von „Bild“ im neu geschaffenen Bereich TV und Video, heißt es weiter. Er berichte in dieser Funktion direkt an „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt. 

(Quelle: bdzv.de, 08.12.2020)

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V. Aus den Verbänden

 

Versorgungswerk der Presse - Gesamtverzinsung 2021

Die Vertreterversammlung der Versicherten der Presse-Versorgung hat die Gesamtverzinsung für das kommende Jahr festgelegt. Im Jahr 2021 erhalten Kunden für das Vorsorgekonzept „Perspektive“ eine Gesamtverzinsung von 3,5 %.

Das sind lediglich 0,2 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Diese Gesamthöhe ergibt sich aus einer laufenden Verzinsung von 2,6 % und einer Schlusszahlung von 0,9 %. Bei den klassischen Garantie-Konzepten bietet die Presse-Versorgung im Jahr 2021 eine Gesamtverzinsung  von 3,2 %.  Das Sicherungsvermögen der Presse-Versorgung hat einen Buchwert von 7 Mrd. Euro und ist global gestreut in mehr als 50 Anlageklassen investiert.

(Quelle: presse-versorgung.de, 03.12.2020)

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Pensions-Sicherungs-Verein (PSV): Höheres Insolvenzgeschehen 2019

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) am 30. November 2020 hat der Vorstand mitgeteilt, dass sich das Insolvenzgeschehen 2019 auf einem höheren Niveau als im Vorjahr bewegte. Die Anzahl der Sicherungsfälle ist um 4 % auf 414 (Vorjahr 397) gestiegen. Das Schadensvolumen erhöhte sich deutlich von 660 Mio. Euro im Vorjahr auf 1.188 Mio. Euro um 80 %. Für dieses Schadensvolumen war ein Beitragssatz von 3,1 Promille erforderlich (Vorjahr 2,1 Promille). Zum 31. Dezember 2019 verzeichnete der PSV 95.250 Mitglieder, 150 mehr als im Vorjahr. Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 entlastet.

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ist ein deutscher Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, dessen Betriebszweck darin besteht, Mitarbeitern und Rentnern von Unternehmen, über deren Vermögen oder Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und die laufenden Renten zu sichern.

Er wurde am 1. Januar 1975 vom Verband der Lebensversicherungsunternehmen (jetzt Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zum Zweck der Insolvenzsicherung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) gegründet.

Nach § 14 BetrAVG ist der PSV Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung für Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg. Er gewährleistet bei bestimmten Arten von Betriebsrentensystemen die betriebliche Altersversorgung, wenn der Arbeitgeber insolvent ist. Er unterliegt der Versicherungsaufsicht des BaFin.

(Quelle: VHZV, RS 07.12.2020)

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