VBZV-Newsletter 43/2023

 

I. Medienpolitik

Medien-, Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern: Wirtschaftsverbände plädieren für Medienallianz zur Stärkung der Branche

Die Medien-, Kultur- und Kreativwirtschaft verzeichnete zuletzt ein höheres Wachstum als die Wirtschaft im Freistaat insgesamt. Darüber hinaus sorgt sie in anderen Branchen für Aufträge und Arbeitsplätze: Ihr indirekter Wertschöpfungseffekt belief sich im Jahr 2020 auf fast 10 Milliarden Euro.

Die Medien-, Kultur- und Kreativwirtschaft ist damit ein sehr bedeutender Wirtschaftsfaktor für den Freistaat. „Umso entscheidender ist es, dass die Branche auch in Zukunft international wettbewerbsfähig bleibt. Dafür brauchen wir eine Medienallianz, die Medienunternehmen, Forschung, Tech-Industrie und Politik eng miteinander verzahnt. Als gemeinsames Forum kann sie den Austausch über technologische Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz oder das Metaverse fördern und Kooperationen anstoßen“, erklärte Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. anlässlich eines vbw Kongresses.

Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Bayerischer Staatsminister für Medien, erklärte: „Bayern ist führender Medienstandort und soll es auch in Zukunft bleiben. Die Standortinitiative Medien.Bayern GmbH bietet im Freistaat eine einheitliche Anlaufstelle für alle Medienakteure.“

Aus Sicht der vbw entwickelt sich der Medienstandort Bayern und insbesondere München besser als die bundesweite Branche. „Mit den Medientagen München ist unsere Landeshauptstadt Heimat eines der größten Medienkongresse in ganz Europa, darüber hinaus befinden sich erfolgreiche Filmstudios ebenso in Bayern wie eine hohe Dichte internationaler Branchengrößen. Von den 50 größten Medienunternehmen der Welt haben 36 einen Sitz in Deutschland und ein Drittel davon ist wiederum in München und Umgebung ansässig“, führte Brossardt aus.

In Zukunft werden aus Sicht der vbw technologische Innovationen wie Virtual Reality-Anwendungen und Künstliche Intelligenz deutliche Auswirkungen auf den Medienstandort Bayern haben. „Wir werden ein noch stärker technologiegetriebenes Mediengeschäft erleben. Deshalb muss sich die Branche frühzeitig mit Technologietrends auseinandersetzen und deren Potenzial für sich nutzen. Mit der Bildung einer Medienallianz können sich alle relevanten Akteure der Branche austauschen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen könnten davon enorm profitieren“, erklärte Brossardt abschließend.

(Quelle: vbw, PM 28.11.2023)

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Staatsregierung entsendet neue Vertreter in den Medienrat der BLM und zum ZDF
 

Der Ministerrat des Freistaats Bayern hat in der Kabinettssitzung vom 28.11.2023 die Entsendung von Herrn Staatsminister Georg Eisenreich, MdL, als neuem Vertreter des Freistaats Bayern in den Fernsehrat des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) beschlossen.

Zudem wurde die Entsendung von Herrn Staatsminister Dr. Fabian Mehring, MdL, als neuem Vertreter der Bayerischen Staatsregierung in den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien beschlossen.

(Quelle: bayern.de, PM 28.11.2023)

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II. Aus den Verlagen

BILD gibt Sendelizenz zurück, WELT TV ab 2024 mit Live-Sport von BILD und DYN

Die lineare Verbreitung des TV-Senders BILD wird zum 31. Dezember 2023 eingestellt. Das BILD-Bewegtbildangebot konzentriert sich ab 2024 auf die eigenen digitalen Plattformen von BILD. BILD setzt damit die digitale Reichweitenstrategie mit täglich bis zu 20 Millionen Visits auch für Bewegtbild um.

Die Live-Spiele der Handball- sowie der Basketball-Liga in Kooperation mit DYN sowie BILD-Formate wie der Fußball-Talk „Die Lage der Liga“ werden ab 2024 bei WELT TV gezeigt – zusätzlich zur Verbreitung auf den digitalen BILD-Plattformen.

Eigenproduktionen zeigt BILD auch in Zukunft in TV-Apps und Streaming-Plattformen mit sogenannten FAST-TV-Sendern, so wie heute schon für AUTO BILD und SPORT BILD.

(Quelle: ASV, PM 24.11.2023)

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III. Pressewesen

Hinweisgeberschutzgesetz: Interne Meldestellen – Serviceangebot des BDZV

Seit dem 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz soll Hinweisgeber bei der Meldung von Verstößen vor Repressalien schützen und verpflichtet
Unternehmen ab 50 Beschäftigte dazu, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Hierfür müssen Unternehmen eine interne Meldestelle mit den erforderlichen Meldekanälen einrichten. Dies kann entweder durch eigene Mitarbeiter oder externe Dritte (etwa externe Berater, Rechtsanwälte, Arbeitnehmervertretungen oder auch Arbeitgeberverbände) erfolgen.

Für die Einrichtung interner Hinweisgebersysteme gelten bis Dezember 2023 Übergangsfristen: Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben eine verlängerte Frist bis zum 17. Dezember 2023 für die Implementierung; für Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten besteht die Einrichtungspflicht bereits seit dem 2. Juli 2023. Bußgelder für Verstöße gegen die Einrichtungspflicht können allerdings erst ab dem 1. Dezember 2023 verhängt werden.

Vor diesem Hintergrund bietet die BDZV-Zentrale in Berlin den Mitgliedsunternehmen als besonderen Service ein Hinweisgebersystem an, das die Anforderungen des neuen Gesetzes umsetzt. Eine Vielzahl von Verlagen hat den BDZV bereits als interne Meldestelle beauftragt. Unternehmen, die bisher noch keine Lösung im eigenen Haus implementiert haben, können sich auch noch kurzfristig dem BDZV-Hinweisgebersystem anschließen.

(Quelle: bdzv.de, 28.11.2023)

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IV. Datenschutz

Internationale Cybersicherheitsbehörden veröffentlichen Leitfaden zur Entwicklung sicherer KI-Systeme

Die am 27.11.2.2023 veröffentlichten „Guidelines for Secure AI System Development“ der Partnerbehörden des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aus UK und USA stellen einen Leitfaden zur Entwicklung sicherer KI-Systeme bereit. 23 internationale Cybersicherheitsbehörden aus 18 Ländern unterstützen den Leitfaden, an dem auch das BSI mitgewirkt hat.

https://www.ncsc.gov.uk/collection/guidelines-secure-ai-system-development

Die Guidelines sollen aus Sicht der deutschen Bundesbehörde den Betreibern helfen, KI-Systeme zu entwickeln, die wichtige Anforderungen erfüllen: Die Systeme müssen jederzeit bei Bedarf verfügbar sein und dabei erwartungsgemäß und zuverlässig arbeiten und keine sensiblen Daten preiszugeben.

Die Veröffentlichung richtet sich in erster Linie an Betreiber von KI-Produkten. In Verbindung mit bestehenden Prinzipien wie „security-by-design“ und „security-by-default“ zeigt das Dokument, welche KI-spezifischen Schadensanfälligkeiten existieren und wie diese in der Entwicklung berücksichtigt werden können. Endnutzer haben meist keine Einblicke, um die Risiken, die mit KI verbunden sind, nachzuvollziehen. Die Cybersicherheitsbehörden fordern auch, dass Betreiber von KI-Systemen die Anwender zu möglichen Risiken informieren und aufzeigen, wie sie die Systeme sicher nutzen.

Die gemeinsame internationale Veröffentlichung mache deutlich, dass Fragen der Sicherheit von KI-Systemen nur im Verbund mit gleichgesinnten internationalen Partnern gelöst werden können. Sie unterstreiche zudem die Bedeutung des Themas und den dringenden Handlungsbedarf, so das BSI.

(Quelle: bsi.bund.de, PM 27.11.2023)

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