VBZV-Newsletter 42/2023

 

I. Medienpolitik

Haushaltsbereinigung: Zugesagte Zustellförderung für die Tagespresse bleibt aus

Alle Hoffnungen auf die von der Bundesregierung ursprünglich in Aussicht gestellte Zustellförderung für Presseprodukte wurden mit der Haushaltsbereinigungssitzung am vergangenen Donnerstag im Parlament zunichte gemacht: Der Deutsche Bundestag hat auch in den Nachtragshaushalt des kommenden Jahres keinen Titel für eine Zustellförderung aufgenommen. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen habe die Koalition "andere Prioritäten gesetzt und keine neuen Subventionstatbestände geschaffen", teilte die SPD-Fraktion am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, heißt es in der Branchenpresse.

„Diese Entscheidung ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar. Wir fragen uns, wie glaubwürdig die Regierung eigentlich noch ist“, sagte Stefan Hilscher, Vorstandsvorsitzender unseres Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV). Hilscher erinnerte daran, dass bereits die Regierung Merkel dem BDZV Unterstützung zugesichert habe. „Die Regierung Scholz wollte die flächendeckende Versorgung mit regelmäßig erscheinender Presse gewährleisten. Wir sind die Schaufensterreden leid, die – zutreffend – den Wert der freien Tagespresse für die Demokratie und das gesellschaftliche Miteinander in unserem Land betonen, beim ersten Realitäts-Check dann aber zu maximal unverbindliche Phrasen umgedichtet werden.“

„Hier werden die falschen Prioritäten gesetzt“, kritisierte Matthias Ditzen-Banke, Co-Vorstandsvorsitzender des BDZV und geschäftsführender Gesellschafter Ditzen GmbH & Co: „Gerade in diesen Tagen, in denen sich die Nachrichten von den internationalen wie den nationalen Brandherden überstürzen, ist die Förderung der freien und unabhängigen Nachrichtenpresse nicht nur ein wichtiges Signal, sie ist unabdingbar für den demokratischen Konsens in unserem Land wie für den Erhalt unserer vielfältigen Medienlandschaft.“ 

Natürlich werde der Verband angesichts dessen „gemeinsam mit der Politik in Bund und Ländern nach neuen Lösungen suchen“, heißt es dazu weiter von Ditzen-Blanke und Hilscher.

„Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung ihr Wort nicht brechen will und sich umgehend mit uns zusammensetzt, um sachgerechte Konzepte zu entwickeln, damit Presse überall in Deutschland für die Menschen verfügbar und erschwinglich bleibt“, so die Vorstandsvorsitzenden des BDZV.

Es sagten anlässlich der Jahrestagung des BDZV am 26. September 2023 in Berlin: 

  • SPD-Parteichef Lars Klingbeil: „Es geht uns darum, Demokratie zu stärken. Wir werden daher in den Haushaltsverhandlungen darauf drängen, dass es zu einer Presseförderung kommt“. … „Es braucht den guten Lokaljournalismus der Zeitungen, um eine gesellschaftliche Polarisierung zu verhindern.“
  • Ricarda Lang, Vorsitzende Bündnis 90/ Die Grünen: „Wir müssen die Feinde der Demokratie argumentativ stellen.“ … „Wir wissen, dass wir bei der Zustellförderung auch liefern müssen als Ampel.“ 
  • Der Bundesvorsitzende der CDU, Friedrich Merz: „Wir müssen die physische Zustellung von Zeitungen auch in ländlichen Regionen sicherstellen.“
  • Anlässlich der Jahrestagung des Verbands Deutscher Lokalzeitungen und Lokalmedien (VDL) am 1. Juni 2022 Bundeskanzler Olaf Scholz: „Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, den Lokaljournalismus und besonders die Lokalzeitungen zu schützen und die Rahmenbedingung zu verbessern.“ … „Wir wollen, dass die flächendeckende Versorgung mit regelmäßig erscheinender Presse gewährleistet bleibt.“

Die Haushaltsbereinigungssitzung im Parlament wurde noch nicht abgeschlossen, da nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts noch viele Fragen offen sind. Am heutigen Donnerstag sollte der Etat 2024 im Ausschuss und am 1. Dezember im Bundestag beschlossen werden. Die heutige Bereinigungssitzung wurde aber nun kurzfristig abgesagt.

(Quelle: BDZV, PM 17.11.2023; horizont.net, 17.11.2023)

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ZMG: Welche „Mega“-Trends uns in der Medienbranche 2024 erwarten werden

Die Zeitungsmarktforschungsgesellschaft ZMG hat einen Überblick über die für 2024 zu erwartenden Branchentrends zusammengestellt. „Zukunft des Content“, „generative KI“ und „Employer Branding werden danach zentrale Themen der Branche sein. Aber auch die bisherigen Problembereiche, z.B. die Zustellproblematik und die gestiegenen Kosten, sind keinesfalls gelöst.

Näheres unter https://zmg.de/services/daten-services-fuer-verlage/digital-welt/trends-in-der-medienbranche-2024

(Quelle: zmg-info, 20.11.2023)

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vbw Index Herbst 2023: Verschlechterte Lage und schwache Erwartungen

Aus Sicht der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), der auch unser Verband angeschlossen ist, bleibt die konjunkturelle Entwicklung in Bayern weiter schwach. „2023 ist ein Jahr der wirtschaftlichen Stagnation. Wir gehen davon aus, dass die bayerische Wirtschaft im Gesamtjahr 2023 in etwa auf dem Vorjahresniveau verharren wird. Die Unsicherheiten sind groß und die Perspektiven bleiben verhalten. Die kaum gebremste Inflation, die anhaltend hohen Energiekosten, die gestiegenen Zinsen, die schwache Weltwirtschaft sowie der Mangel an Fach- und Arbeitskräften belasten die Unternehmen im Freistaat“, erklärte vbw Präsident Wolfram Hatz dazu.

Der Index ist gegenüber dem Frühjahr 2023 von 101 auf 93 Punkte gefallen, alle vier Teilindizes haben sich verschlechtert. Zuletzt unter 100 Punkten lag der Index 2021 zu Zeiten der Corona-Pandemie. Der Lageindex Wachstum, der die allgemeine Konjunkturlage beschreibt, ging deutlich von 108 auf 96 Punkte zurück. Damit haben sich unsere pessimistischen Erwartungen aus dem Frühjahr leider bewahrheitet. Der Prognoseindex Wachstum ist ebenso gefallen, von 89 auf 81 Punkte“,

Übersicht Entwicklung vbw Index:

                                                          02/2023     01/2023     02/2022     01/2022

vbw Index gesamt:                                93               101            103              126  

Lage-Index Wachstum:                            96               108            109              124

Prognose-Index Wachstum:                    81                89              70                 97  

Lage-Index Beschäftigung:                      99               102             122             142

Prognose-Index Beschäftigung:              96               106             110             142

Eine grafische Darstellung des vbw Index finden Sie unter: www.vbw-bayern.de/vbw-index

(Quelle: vbw, PM 16.11.2023)

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Kabinett beschließt Anpassung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024

Das Bundeskabinett hat am 15.11.2023 die vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2024 angehoben.

Ab 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten um insgesamt 82 Cent. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes ab 2024 mindestens 12,41 Euro Lohn pro Stunde bekommen. Ein Jahr später – Anfang 2025 – steigt der Mindestlohn um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro.

Mit diesem Schritt hat die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2023 per Verordnung umgesetzt.

(Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/mindestlohn-steigt-2223632)

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