VBZV-Newsletter 42/2021

 

 

I. COVID 19-Pandemie

Änderungen der Bayerischen IfSMV seit dem 10. November 2021

Der Bayerische Ministerrat hat am 09. November 2021 weitere Maßnahmen zur Eindämmung der COVID 19-Pandemie gefasst.  Zur Umsetzung der Beschlüsse wurden Änderungen der 14. IfSMV veröffentlicht. Diese gelten seit dem 10. November 2021.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-776/

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-773/

Zusätzlich zu den im Bericht aus dem Ministerrat bereits angekündigten Änderungen gelten nach der neuen Verordnung nun auch folgende Regelungen:

  • Ungeimpfte bzw. nicht genesene Beschäftigte in Gastronomie, Beherbergung und bei körpernahen Dienstleistungen, die wegen Kundenkontakts eigentlich zweimal wöchentlich einen PCR-Test vorweisen müssten, können stattdessen wahlweise auch täglich vor der Arbeit einen PoC-Antigenschnelltest oder einen Selbsttest unter Aufsicht vorweisen (§ 16 Abs. 1 Nr. 2). 
  • Das gilt sowohl bei der Ampelstufe „Gelb“ als auch „Rot“. 
  • Allerdings gilt diese Erleichterung nicht für Clubs, Diskotheken und sonstige Gastronomie mit Tanz oder lauter Musikbeschallung.

Der Ministerrat hatte sich zuvor auf folgende Punkte geeinigt:

  • Verstärkte Kontrollen
  • Fortführung der Testzentren zunächst bis zum 31. März: Der Ministerrat spricht sich dafür aus, für den Zeitraum der Fortführung der lokalen ÖGD-Testzentren die Kosten für deren Einrichtung und den Betrieb durch den Freistaat Bayern zu tragen, soweit sie nicht nach der Test-Verordnung oder von anderen Kostenträgern übernommen werden. – Das bedeutet nicht, dass wieder kostenlose Schnelltests für alle eingeführt werden.
  • Impfungen: Alle Bürgerinnen und Bürger sind daher aufgerufen von der Möglichkeit der Booster-Impfungen Gebrauch zu machen
  • Handlungsleitfaden zu 3G-Regel am Arbeitsplatz: Die Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration, für Arbeit, Familie und Soziales, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie für Gesundheit und Pflege werden beauftragt, einen Handlungsleitfaden für die bayerischen Betriebe auszuarbeiten und online zu stellen, der die wichtigsten für die Wirtschaft relevanten Fragen zur Handhabung der 3G-Regelung in Betrieben behandelt (v. a. Fragerecht des Arbeitgebers, Datenschutz, Nachweispflichten, etwaiger Lohnverlust). Der Bund wird aufgefordert, umgehend eine rechtssichere Rechtsgrundlage für ein Fragerecht von Arbeitgebern nach dem Impfstatus und eine datenschutzrechtliche Speichermöglichkeit des Impfstatus zu schaffen.

(Quelle: vbw-bayern.de, 09.11.2021)

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FAQ- Übersicht auf der Homepage des Gesundheitsministeriums

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert auf seiner Homepage zu häufig gestellten Fragen zu den Maßnahmen zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie. Die Seite wird ständig aktualisiert.

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/

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II. Medienpolitik

Google muss zahlen – BDZV und VDZ begrüßen „historisches Urteil“ des Europäischen Gerichts zu Google Shopping

Das EuG bestätigte in Luxemburg eine wegweisende Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017, wonach der Suchmaschinenkonzern Google seine Marktmacht gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsdiensten missbraucht. Google, so die Kommission, beherrsche den Markt für Internetsuche mit einem Anteil von 90 Prozent, bevorzuge seinen eigenen Dienst „Google Shopping“ und benachteilige seine Wettbewerber. Die Kommission hatte eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. Euro verhängt und gab Google auf, das wettbewerbswidrige Verhalten abzustellen. 

„Damit wird erstmals auch gerichtlich auf europäischer Ebene anerkannt, dass Google seine Marktmacht im Internet missbraucht“, erklärten die Verlegerverbände BDZV und VDZ in Berlin. Das Urteil sei „ein Meilenstein für den freien Wettbewerb, die Innovationskraft Europas und den Schutz von digitalen Inhalteanbietern“. 

„Mit dem Grundsatzurteil ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness im Internet getan, der weit über den konkreten Fall hinaus wirken wird“, heißt es dazu weiter von den Verlegerorganisationen, doch gebe es noch viel zu tun. So müsse das Urteil gleichzeitig als Weckruf verstanden werden, die Durchsetzungsfähigkeit des für 2022 von der EU geplanten Digital Markets Act (DMA) zu sichern, der genau solche Selbstbegünstigungen und Diskriminierungen sanktionieren soll. Bislang seien die Vorschläge hierzu unzureichend.

Die Kommission hatte ihr Verfahren gegen Google im Jahr 2010 eingeleitet und reagierte damit insbesondere auch auf eine Beschwerde von BDZV und VDZ vom November 2009. Die Verlegerverbände haben seitdem das Verfahren kontinuierlich unterstützt und sich insbesondere gegen einen anfangs geplanten Vergleich mit Google gewandt. 

Google kann gegen das Urteil Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof einlegen und eine finale Entscheidung um weitere Jahre verzögern. Vor diesem Hintergrund fordern BDZV und VDZ, diese Prozesse im DMA zu beschleunigen. „Der Schutz des freien Wettbewerbs darf keine Sisyphos-Aufgabe sein.“

(Quelle: bdzv.de, 10.11.2021)

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Medientage-Podcast, Folge 53: Das Metaverse und die Medienbranche 

In ihrer Podcastreihe haben die Medientage München eine neue Folge zu dem von Marc Zuckerberg ausgerufenen Metaverse gewidmet. Das Metaverse soll ein virtueller Raum sein, in dem alle vernetzt sind und Elemente des klassischen Internets, virtuelle Welten und die echte Welt zusammenkommen. Der Clou ist, dass es dabei, so die Idealvorstellung, keine Grenzen gibt und man digitale Informationen ganz einfach von A nach B mitnehmen kann. 

Bei den Medientagen vor zwei Wochen wurde Medienunternehmen eindringlich dazu geraten, sich jetzt mit der Technologie des Metaverse auseinanderzusetzen, um in Zukunft relevant zu bleiben und neue Geschäftsmodelle entwickeln zu können.

Außerdem in der neuen Podcastfolge: Die komplette Keynote von Gunnar Wiedenfels, CFO von Discovery, im Rahmen des Medientage Gipfels sowie Initiativen, wie sich öffentliche-rechtliche und private Medienhäuser für die Zukunft im Netzaufstellen.

Erstmals gibt es im Podcast auch einen Buchtipp: Die Macht der Plattformen – Politik in Zeiten der Internetgiganten von Michael Seemann.

(Quelle: MTM, PM 11.11.2021)

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III. Vermarktung 

Werbemarkt erholt sich 2021 – Rückkehr zu Vorkrisenniveau gelingt nicht durchgängig – ZAW-Marktprognose 2021 und Ausblick 2022

Die Werbewirtschaft in Deutschland wird 2021 um 2,2 Mrd. Euro und rund 5 Prozent auf 47 Mrd. Euro wachsen (2020: 45 Mrd. Euro), wie der Dachverband der Werbewirtschaft prognostiziert. Die Investitionen in Werbung steigen auf 35,32 Mrd. Euro, die Netto-Werbeeinnahmen der Medien auf 25,22 Mrd. Euro. Vor allem die digitale Werbung wächst zweistellig in 2021 – allerdings auch weiterhin stark asymmetrisch zugunsten der Megaplattformen. Die Werbeträgerlandschaft entwickelt sich uneinheitlich: Insbesondere TV-Werbung und Außenwerbung erstarken deutlich, andere Gattungen stagnieren oder leiden unter den hohen Rohstoff- und Energiepreisen. Die Rückkehr zum Vorkrisenniveau (2019) gelingt nicht durchgängig. Um die Werbeträger- und Medienlandschaft in Deutschland nicht noch zusätzlich in Schieflage zu bringen, fordern die ZAW-Mitglieder von der künftigen Bundesregierung, von Werbeverboten abzusehen und Wettbewerbsverzerrungen im Digitalmarkt entschieden entgegenzutreten.

Auch 2021 war und ist von der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen bestimmt, die bis zum Frühjahr 2021 andauerten. Die Werbebudgets stiegen mit der Rückkehr zur Normalität ab April deutlich an.

Die digitale Werbung ist nach 2020 auch 2021 zweistellig gewachsen, allerdings profitieren hiervon erneut hauptsächlich die Megaplattformen. Auch Werbeträger wie TV oder Außenwerbung entwickelten sich 2021 gut, die Kinowerbung legte nach dem erzwungenen Stillstand deutlich zu. Insgesamt stiegen die Netto-Werbeeinahmen der Medien um rund 6 Prozent auf 25,22 Mrd. Euro und liegen damit knapp über dem Vorkrisenniveau (2019: 25,0 Mrd. Euro).

Die weitere Entwicklung wird die Werbewirtschaft vor komplexe Herausforderungen stellen. Das Konsumklima ist derzeit robust – trotz hoher Inflation und ansteigenden Infektionszahlen. Sonderangebote und das dieses Jahr wahrscheinlich früher einsetzende Weihnachtsgeschäft werden die Werbekonjunktur weiter stärken, wovon auch weitere Werbeträger profitieren dürften. Mittelfristig, selbst wenn sich momentane Inflationsfaktoren – Stichwort: gestörte Lieferketten – erledigen, könnte die durch eine unveränderte Geld- und Zinspolitik getriebene Preisentwicklung aber zu erheblichen Problemen führen. „Wir haben es immer noch mit einem geschwächten Werbemarkt unter Vorkrisenniveau zu tun, in dem Wettbewerbschancen nach wie vor erheblich ungleich verteilt sind“, gibt ZAW-Präsident Schubert zu bedenken und fügt hinzu:

„Erholung und Stabilität werden mit neuen Werbeverboten, die weitere Verbotsdebatten nach sich ziehen werden, verhindert. Deutschland sollte nicht den Public Value von Werbung gefährden. Für die neue Bundesregierung gibt es weitaus produktivere Aufgaben. Allen voran endlich eine effektive Wettbewerbsregulierung für Digitalmärkte und eine praktikable und ausgewogene Datenpolitik. Dies wird sich beim Erhalt der Medienvielfalt und bei den Transformations- und Innovationsprozessen im Handel, Industrie und Gewerbe auszahlen.“

Bezüglich der mittelfristigen wirtschaftlichen Erwartungen halten sich die ZAW-Mitglieder für 2022 angesichts steigender Corona-Inzidenzen und hoher Inflationsrate verhalten 13 Prozent erwarten eine schwarze Null, 9 Prozent die Rückkehr zum Vorkrisenniveau und nur 7 Prozent ein deutliches Wachstum.

Sollte es keine weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens geben, die politischen Rahmenbedingungen stimmen und die Inflationsrate getrieben vor allem durch die hohen Energiepreise wieder sinken, geht der ZAW von einer Steigerung des Gesamtwerbemarkts von 3 Prozent auf 48,42 Mrd. Euro aus.

84 Prozent der der ZAW-Mitglieder fordern von der neuen Bundesregierung, das Belastungsmoratorium endlich in Angriff zu nehmen und weitere Werbeverbote zu unterlassen. 66 Prozent möchten zudem die Wettbewerbsfähigkeit werbefinanzierter Digitalangebote gegen die Megaplattformen geschützt sehen und fordern, dass die digitale Wettbewerbsordnung der EU mindestens so stark wie das reformierte deutsche GWB ausfallen sollte. 72 Prozent verlangen von der neuen Koalition, die Refinanzierung der Medien und den Qualitätsjournalismus durch Werbefreiheit zu sichern, 75 Prozent fordern, datenbasierte Werbemöglichkeiten zu erhalten und das Einwilligungsmanagement für die Vielfalt digitaler Angebote umsetzbar auszugestalten – nicht nur für Plattformen. Ebenso erwarten sie eine Datenschutzpolitik nach marktwirtschaftlichen Prinzipien sowie Chancengleichheit im Wettbewerb.

Nicht zuletzt fordern 91 Prozent der ZAW-Mitglieder in puncto Selbstregulierung die benötigten Spielräume für verantwortungsbewusste Werbung und die erfolgreiche Arbeit des Werberats mindestens zu erhalten, wenn nicht sogar auszubauen.

(Quelle: ZAW, PM 11.11.2021)

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IV. Tarifpolitik

BDZV zu Verhandlungen über neuen Gehaltstarifvertrag

Im Vorfeld der Verhandlungen über einen neuen Gehaltstarifvertrag (GTV) für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen hat der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), dem auch unser Verband angehört, auf die aktuellen Herausforderungen für die Zeitungsbranche aufmerksam gemacht. Zu der schwierigen Lage am Werbemarkt als Folge der Corona-Pandemie in den zurückliegenden beiden Jahren kämen nun extreme Preissteigerungen unter anderem für Zeitungsdruckpapier und Energie hinzu.

„Gleichwohl sehen wir natürlich die große Leistung, die unter den nach wie vor schwierigen Bedingungen der Pandemie auch und gerade in den Redaktionen erbracht wird.“ Dieses Engagement werde „in dem uns möglichen Rahmen“ Berücksichtigung finden, erklärte der Verhandlungsführer des BDZV und Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses (SPA), Georg Wallraf, anlässlich der jüngsten Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses in Frankfurt.

Am zurückliegenden Wochenende hatte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) seine Forderung nach einer linearen Gehaltserhöhung um 4,8 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten bekannt gegeben.

Die Tarifparteien wollen noch im November erstmals über den neuen GTV verhandeln.

(Quelle: bdzv.de, 10.11.2021)

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