VBZV-Newsletter 41/2023

 

I. Medienpolitik

Verleger rufen EU wegen ARD und ZDF an

In einem Schriftsatz, der am vergangenen Mittwoch der EU-Kommission übergeben worden ist, hat unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) seine Bedenken gegen die Einhaltung des sogenannten Beihilfekompromisses von 2007 durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgetragen. Das berichtet die FAZ am 10. November 2023.

Ursprünglich hatte die EU-Kommission den Rundfunkbeitrag als verbotene Beihilfe eingestuft. Nach Auffassung des BDZV liegt nun ein Beihilfemissbrauch im Zusammenhang mit der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor.

So verstießen die öffentlich-rechtlichen Anstalten in zwei wesentlichen Punkten gegen die Brüsseler Vorgaben. Zum einen sei der öffentliche Auftrag der Rundfunkanstalten nicht klar genug definiert, insbesondere im Bereich der Telemedienkonzepte (also der Onlineangebote). Das führe zu einer überbordenden Menge von beihilfefinanzierten Onlineinhalten der Rundfunkanstalten, die direkt mit den Presseaktivitäten der BDZV-Mitglieder im Wettbewerb stünden. Zum anderen bestünde ein Aufsichts- und Kontrolldefizit. All dies widerspreche dem Kompromiss aus dem Jahr 2007, in welchem die Europäische Kommission Zusagen über die Ausgestaltung der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland akzeptiert habe.

Aus Sicht des BDZV ist die Umsetzung des Beihilfekompromisses aus dem Jahr 2007 in Deutschland mittlerweile in einen Beihilfemissbrauch ausgeartet. Die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren auch ihre presseähnlichen Onlineaktivitäten aus Rundfunkbeiträgen. Dies werde durch die mangelnde Aufsicht und Kontrolle seitens der Rundfunkräte begünstigt.

Diese Situation könne als rechtswidrige neue Beihilfe angesehen werden. Selbst im Falle einer Anmeldung der Angebote sei, nach Auffassung des Verlegerverbandes, die fragliche neue Beihilfe nicht genehmigungsfähig: „Im Gesamtbefund befindet sich das öffentlich-rechtliche System der Rundfunkfinanzierung in Deutschland in einer Schieflage und beeinträchtigt die Wettbewerbssituation der privaten Presse massiv. Vor dem Hintergrund des digitalen Wandels und der Transformation von Print nach Digital sind diese Eingriffe besonders schmerzhaft und gefährden zahllose journalistische Unternehmungen.“

Im Zusammenhang mit den presseähnlichen Onlineaktivitäten der beitragsfinanzierten Sender weisen die Verleger daraufhin, dass das formalistische Kriterium des „Sendebezugs“, den öffentlich-rechtliche Onlineangebote haben sollen, nicht zielführend sei, da es leicht umgangen werden könne. Allein das Hinzufügen eines Sendungsbezugs reduziere nicht den Wettbewerbsschaden aufseiten der Zeitungsverleger.

Der Schriftsatz resümiert, dass sich das bisherige Verbot presseähnlicher Telemedien im Medienstaatsvertrag, ungeachtet einer Reform im Jahr 2017, als zu unbestimmt beziehungsweise unwirksam erweise. Der Schutz der Presse erfordere „dringendst ein grundsätzliches Verbot öffentlich-rechtlicher presseähnlicher Telemedienangebote, und zwar unabhängig von einem – für den Wettbewerb irrelevanten – Sendungsbezug“. Auch seien die Regeln zu Aufsicht und Kontrolle der Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Sender verbesserungsbedürftig.

Die vom BDZV beauftragten Studien deuteten zudem darauf hin, dass die Menschen aufgrund der Rundfunkbeiträge weniger oder keine Mittel mehr für den Erwerb von Presse haben. Zudem halte das scheinbar kostenlose Angebot viele Nutzer davon ab, Presseinhalte zu erwerben. Die Marktaktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beeinträchtigten die gesamte Presse erheblich und gefährdeten ihre Zukunft und Vielfalt.

Sollten die öffentlich-rechtlichen Anstalten „ihre missbräuchlichen Praktiken nicht erkennbar einstellen und auch für die Zukunft nicht planen, sie nicht wieder aufzunehmen“, wird die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens sowie letztlich das Einlegen einer formellen Beihilfebeschwerde angeregt.

Nach Darstellung des BDZV soll der Schriftsatz vor allem eine Gesprächsgrundlage schaffen und die Kommission über dessen Bedenken und die zugrunde liegenden Tatsachen informieren. Er soll auch nicht das Ende der Gespräche in Deutschland bedeuten. Die Zeitungsverleger wollen zu diesem Thema auch ihren Austausch mit den Bundesländern fortsetzen und intensivieren.

(Quelle: FAZ, 10. November 2023)

Seitenanfang

Medienakzeptanz in Ost und West: Webinar zur rheingold-Studie mit Jens Lönneker

Wie steht es um das Vertrauen der Bevölkerung in die Medien in Ost- und Westdeutschland? Was führt bei einer nicht geringen Zahl von Menschen zu Kritik und Ablehnung journalistischer Arbeit? Diesen und zahlreichen weiteren Fragen geht die Studie „Medien zwischen Achtung & Ächtung - Eine Untersuchung zur Kluft zwischen Medienakzeptanz und Medienaversion in Ost- und Westdeutschland“ nach, die die Kölner Marktforschungsagentur rheingold salon im Auftrag der Stiftervereinigung der Presse mit Unterstützung des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Stiftung Pressehaus NRZ (Essen) durchgeführt hat.

Angesichts der großen Resonanz und der Bedeutung der Studie bietet der BDZV seinen Mitgliedern wie auch interessierten Gästen am 5. Dezember 2023 um 14:00 Uhr die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Webinar, in dem Jens Lönneker die Ergebnisse der Studie nochmals persönlich präsentieren wird.

Die Teilnahme ist unentgeltlich. Zur Teilnahme ist eine Registrierung unter dem Link https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_VvLXjmRkScegdemnFqxHyg#/registration möglich.

(Quelle: bdzv.de, 14.11.2023)

Seitenanfang

 

II. Aus den Verlagen

Schwarzwälder Bote übernimmt Oberbadisches Verlagshaus Jaumann

Die Schwarzwälder Bote Mediengruppe wird zum 1. Januar 2024 sämtliche Anteile der Oberbadisches Verlagshaus Georg Jaumann GmbH & Co. KG übernehmen, vorbehaltlich der formalen Freigabe durch das Bundeskartellamt.

Verleger Hansjörg Jaumann zieht sich aus gesundheitlichen und Altersgründen aus dem traditionsreichen Familienunternehmen mit mehr als 130 Jahren Geschichte zurück. Die Mediengruppe Schwarzwälder Bote, ihrerseits Teil der Medienholding Süd, ist langjährige Mitgesellschafterin, die seit knapp 25 Jahren eine wesentliche Beteiligung hält.

(Quelle: MHS, PM 13.11.2023)

Seitenanfang

Freigabe von Verlagsübernahmen in Tübingen und in Alsfeld trotz Bedenken der Kartellbehörde

Das Bundeskartellamt hat in der vergangenen Woche zwei andere Verlagszusammenschlüsse trotz wettbewerbsrechtlicher Bedenken freigegeben: Die Übernahme der Verlagsgesellschaft Vogelsberg GmbH & Co. KG mit Sitz im hessischen Alsfeld durch die Ippen-Mediengruppe, München sowie die Übernahme der Schwäbisches Tagblatt GmbH, Tübingen, durch die Neue Pressegesellschaft mbH & Co KG.

Trotz Freigabe im Vorprüfverfahren betrachten die Kartellwächter die Zusammenschlüsse mit Sorge, die Vorhaben hätten trotz wettbewerblicher Probleme fusionskontrollrechtlich nicht untersagt werden können.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Sowohl die Übernahme der Verlagsgesellschaft Vogelsberg durch die Ippen-Gruppe als auch die Übernahme des Schwäbischen Tagblatts durch die Neue Pressegesellschaft sind wettbewerblich sehr bedenklich. In beiden Fällen befürchten wir die Entstehung einer Marktbeherrschung in den jeweiligen Verbreitungsgebieten. Wir mussten die Zusammenschlüsse freigeben, da es sich bei den kritischen Märkten um sogenannte Bagatellmärkte mit nur geringen Umsätzen handelt. In der Pressefusionskontrolle muss ein Marktvolumen von insgesamt fünf Mio. Euro. erreicht werden, bevor ein Zusammenschluss untersagt werden kann. In den letzten Jahren zeigt sich, dass Erwerbe kleinerer Zeitungen oft nicht mehr anmeldepflichtig sind bzw. nicht mehr untersagt werden können.“

Die Zusammenschlüsse betrafen einerseits den Leser- und Anzeigenmarkt im Großraum Horb (Schwaben) und andererseits den Lesermarkt im hessischen Vogelsbergkreis.

Im Großraum Horb werden zwei regionale Tageszeitungen verbreitet: Die Neckar-Chronik, herausgegeben von der Schwäbisches Tagblatt GmbH und der Schwarzwälder Bote, der zur Südwestdeutsche Medien Holding GmbH gehört. Durch den Zusammenschluss verstärkt sich die Verflechtung zwischen den beiden Verlagshäusern. Die die Schwäbisches Tagblatt GmbH übernehmende Neue Pressegesellschaft mbH & Co KG ist bereits mit der Herausgeberin des Schwarzwälder Boten, der Südwestdeutsche Medienholding, gesellschaftsrechtlich verflochten. Die Übernahme lässt daher aus Sicht der Kartellbehörde eine Schwächung des Wettbewerbs zwischen Neckar-Chronik und dem Schwarzwälder Boten erwarten.

Im Vogelsbergkreis bestehen wesentliche Überschneidungen zwischen den Verbreitungsgebieten der Alsfelder Allgemeinen und der Oberhessischen Zeitung. Beide werden künftig von der Ippen-Gruppe herausgegeben. Wettbewerber gibt es nach dem Zusammenschluss nicht mehr.

Grund für die Freigaben trotz der Erwartung der Entstehung gemeinsamer- bzw. einzelmarktbeherrschender Stellungen war, dass die im letzten Kalenderjahr auf den betroffenen Leser- und Anzeigenmärkten erzielten Umsätze in beiden Fällen jeweils unterhalb der sogenannten Bagatellmarktschwelle von 20 Mio. Euro lagen (§ 36 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GWB). In der Pressefusionskontrolle gilt zwar ein Multiplikator für Presseumsätze, so dass ein Marktvolumen von insgesamt fünf Mio. Euro für eine Untersagung ausgereicht hätte, auch dieses war aber vorliegend unterschritten.

(Quelle: Bundeskartellamt.de, PM 09.11.2023)

Seitenanfang

F.A.Z. baut Position im Bereich Recruiting und Employer Branding aus

Über das Tochterunternehmen F.A.Z. Career Services GmbH erwirbt die F.A.Z. rückwirkend per Anfang 2023 die squeaker.net GmbH in Köln, die als deutsches Karriere-Netzwerk seit mehr als 20 Jahren Consulting-Companies mit Hochschul-Absolventen und Young Professionals zusammenbringt. Neben der Online-Plattform rund um den Berufseinstieg veranstaltet Squeaker zudem Karriere-Events. Mit dem Erwerb von Squeaker baut die F.A.Z. ihr Portfolio im Recruiting-Markt für Hochschul-Absolventen und Young Professionals im wirtschaftsnahen Umfeld weiter aus.

(Quelle: dnv-online.de, 14.11.2023)

Seitenanfang

'