VBZV-Newsletter 39/2021

I. Medienpolitik

Corint Media legt Google Lizenz­ver­trag vor

Corint Media, die als Ver­w­er­tungs­ge­sellschaft die Leis­tungss­chutzrechte der Pres­sev­er­leger ver­tritt, hat Google einen Lizenz­ver­trag vorgelegt. Für die Nutzung von Pres­sein­hal­ten wie Über­schriften, kurzen Artike­lauss­chnit­ten und Vorschaubildern in der Such­mas­chine fordert Corint Media für derzeit rund 200 Wahrnehmungs­berechtigte eine Lizenzgebühr von 420 Mil­lio­nen Euro für das Jahr 2022. Diese berech­net sich aus einem üblichen Vergütungssatz auf die rel­e­van­ten Umsätze des ver­w­er­tenden Unternehmens im jew­eili­gen Markt – hier also Google in Deutsch­land. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Marke­namt (DPMA) – zuständig für die Bew­er­tung von Tarif- und Vergütungsfragen – hat­te bere­its einen Lizen­zsatz von bis zu 11 % auf die rel­e­van­ten Umsätze für das Gesamtreper­toire als grund­sät­zlich angemessen bew­ertet. Da Corint Media die Rechte von derzeit ca. 200 dig­i­tal­en Pres­sev­eröf­fentlichun­gen im deutschen Markt wahrn­immt, reduziert sich der Prozentsatz entsprechend. Für Google wer­den die aus dem Betrieb der Such­mas­chine in Deutsch­land erwirtschafteten Umsätze auf rund 9 Mil­liar­den Euro für das Jahr 2020 geschätzt.

Nach den bekan­nt gewor­de­nen Zahlun­gen bzw. Forderun­gen für die Ver­w­er­tung von Pres­sev­eröf­fentlichun­gen in anderen Märk­ten – Aus­tralien rund 100 Mil­lio­nen Euro; Kana­da rund 400 Mil­lio­nen Euro – ord­net sich die geforderte Summe im inter­na­tionalen Ver­gle­ich ein. In Frankre­ich hat­te die dor­tige Kartell­be­hörde kürzlich Google zu ein­er Zahlung von 500 Mil­lio­nen Euro verurteilt. Das Unter­neh­men hat­te ent­ge­gen der behördlichen Anord­nung mit den Pres­sev­er­legern nicht kon­struk­tiv über die Vergütung für das franzö­sis­che Pres­se­leis­tungs­schutz­recht – das wie das deutsche auf der EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­nie basiert – ver­han­delt.

Auf das Online-Ange­bot ein­er mit­tel­großen überregionalen Zeitung mit ein­er Reich­weite von rund 30 Mil­lio­nen Vis­its pro Monat würden nach dieser Lizen­zierung Erlöse von rund 15 Mil­lio­nen Euro pro Jahr ent­fall­en. Diese kön­nen sich durch die Abschlüsse weit­er­er Lizen­zverträge noch erhöhen. Dafür hat Corint Media Face­book zu Ver­hand­lun­gen aufgerufen, mit Microsoft und weit­eren Nutzern befind­et sich Corint Media bere­its in Gesprächen.

„Die Forderung nach ein­er angemesse­nen Vergütung von Rechtein­hab­ern für die Online-Nutzung ist struk­turell kein neuer Fall für die Urhe­ber­rechtswis­senschaft. Wenn Urhe­ber im Buch­bere­ich als regelmäßige Lizenzvergütung min­destens 15 % des Verkauf­spreis­es an der Theke erhal­ten, dann kön­nen 11 % der Umsätze von Google für sämtliche deutschen Pres­sev­er­leger nur als Unter­gren­ze eines angemesse­nen Ent­gelts beze­ich­net wer­den, zitiert die Verwertungsgesellschaft Prof. Prof. Dr. Nor­bert Flech­sig, Urhe­ber­rechtswis­senschaftler und Mitau­tor zahlre­ich­er Kom­mentare zum Urhe­ber­recht. Schließlich werde das urhe­ber- und leistungsgeschützte redak­tionelle Schaf­fen in diesem Vergütungsanspruch enthal­ten, weil eben diese Redak­teure hier­an anteilig vergütet wer­den müssen. „Nur mit ein­er solchen angemessen erscheinen­den Vergütung erscheint auch Ver­tragspar­ität gegeben, die der deutsche Gesetz­ge­ber im Ver­hält­nis zwis­chen Pres­sev­er­legern und Such­maschi­nen­be­treibern nicht außer Kraft set­zen wollte.“

Axel Voss, MdEP, Berichter­stat­ter für die EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­nie: „Vom Pres­se­leis­tungs­schutz­recht müssen alle Ver­leger prof­i­tieren, das ist der Wille des Europäis­chen Geset­zge­bers. Die Ein­nah­men sollen die Ver­lage und damit die Mei­n­ungs- und Pres­se­vielfalt absich­ern und auch eine Beteili­gung der Jour­nal­is­ten gewährleis­ten. Jed­er Ver­such, dieses robuste Recht zu umge­hen, wider­spricht dem Zweck der Regelung und ist abzulehnen.“

(Quelle: corint-media.com, 15.10.2021)

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Verlegerverbände zur Verabschiedung des Digital Markets Act im EU-Rat

Der europäische Masterplan zur Regulierung digitaler Plattformen darf kein leeres Versprechen werden. 

Anlässlich seiner Sitzung am 21. und 22. Oktober wird sich der Europäische Rat mit dem Digital Markets Act (DMA) beschäftigen. Die deutschen Digitalpublisher und Zeitungsverleger erwarten wie ihre europäischen Partnerorganisationen gespannt die Ergebnisse. Die gemeinsame Hoffnung: Es darf keine Regulierung geben, die nicht endlich auch die Macht der digitalen Plattformen eingrenzt. Das Ziel: die Schaffung fairer digitaler Märkte und Förderung des Wettbewerbs auf Augenhöhe mit den digitalen Torwächter-Plattformen. Die europäischen Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerverbände ENPA und EMMA (Brüssel) nehmen dazu mit einer gemeinsamen Pressemitteilung ausführlicher Stellung, die hier abgerufen werden kann: 

https://www.enpa.eu/press-releases/europes-masterplan-regulate-digital-gatekeeper-platforms-should-not-become-empty

(Quelle: bdzv.de, 20.10.2021)

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II. Lesermarkt

57 Millionen regelmäßige Zeitungsleser
Fast 70 Prozent Reichweite bei den jungen Lesern

Zeitungen sind längst auf allen Kanälen präsent. Mit ihren Print- und Digitalausgaben erreichen sie wöchentlich 81,5 Prozent der Bevölkerung. 57,5 Millionen Deutsche ab 14 Jahren lesen regelmäßig Zeitung.

Für die Ermittlung dieser Gesamtreichweite wird jede Leserin und jeder Leser nur einmal gezählt, egal wie oft die Zeitung zur Hand genommen oder über welchen Kanal sie gelesen wird. Wer also Print und Digital nutzt, wird netto nur einmal gezählt. Tatsächlich gibt es inzwischen 39,9 Prozent Doppelnutzer. Das sind 22,9 Millionen Leserinnen und Leser, die regelmäßig sowohl eine gedruckte Zeitung als auch ihre Onlineausgabe oder App nutzen.

Allein über die gedruckte Ausgabe erreichen die Zeitungen 38,7 Millionen Menschen bzw. 54,8 Prozent der Bevölkerung (Leser pro Ausgabe). Die digitalen Zeitungsangebote werden von 41,8 Millionen Lesern genutzt und haben damit eine Reichweite von 59,2 Prozent der Bevölkerung (Nutzer pro Woche).

Mit der Nettoreichweite aus Print und Digital gewinnen die Zeitungen gegenüber der reinen Printreichweite wöchentlich 18,8 Millionen zusätzliche Zeitungsnutzer. Das zeigt eine Sonderauswertung der ZMG aus der Studie best for planning (b4p 2021-I).

Der Zugewinn durch die digitale Zeitungsnutzung ist bei jungen Menschen unter 30 Jahren besonders groß. 69,2 Prozent der 14- bis 29-Jährigen nutzen jede Woche die gedruckten und digitalen Zeitungsangebote. 

Das sind 4,8 Millionen zusätzliche Nutzerinnen und Nutzer im Vergleich zur der reinen Printreichweite. Bei den 30- bis 49-Jährigen liegt die Zeitungsnutzung auf noch höherem Niveau (83,6 Prozent). Auch wer 50 Jahre und älter ist, greift regelmäßig zur Zeitung. Die Netto-Reichweite aus Print und Digital liegt bei dieser Altersgruppe bei 85,1 Prozent in der durchschnittlichen Woche.

Unterschiede gibt es nur im bevorzugten Kanal: Während die Jüngeren am liebsten über Rechner oder Smartphone auf die Zeitungsangebote zugreifen, ist die gedruckte Ausgabe nach wie vor der Favorit bei der älteren Generation.

Grafik zur Gesamtreichweite der Zeitungen 2021 unter https://www.die-zeitungen.de/fileadmin/files/images/01_die-zeitungen.de_ab_Mai_2016/3_Argumente/Reichweite_der_Zeitungen_2021_gross.png

(Quelle: die-zeitungen.de, 15.10.2021)

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III. COVID 19-Pandemie

Arbeitsrechtliche Folgen der 3G-, 3G plus- und 2G-Regelungen

Nach der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) müssen Mitarbeiter mit Kundenkontakt ab dem 19. Oktober 2021 einen entsprechenden Nachweis vorlegen, wenn sie in Bereichen tätig sind, die nach der IfSMV den 3G-, 3G plus- und 2G-Regelungen unterliegen.

Außerdem kommt es vor, dass Kundenbetriebe auf Grund ihres Hausrechtes für Externe auch dort, wo dies nicht staatlich vorgeschrieben ist, bestimmte G-Nachweise einfordern,

In beiden Fällen stellt sich die Frage, wie arbeitsrechtlich damit umzugehen ist, wenn ein Mitarbeiter weder geimpft noch genesen ist und dadurch die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird.  Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw), der auch unser Verband angehört, hat dazu ein Merkblatt erstellt.

(Quelle: vbw-bayern.de, 15.10.2021)

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