VBZV-Newsletter 38/2022

 

 

I. Veranstaltungen

Medienbildung: Der Lehrermedientag der bayerischen Zeitungen

Über 500 Lehrkräfte aus ganz Bayern trafen sich an diesem Mittwoch, dem unterrichtsfreien Buß- und Bettag, zum 6. Bayerischen Lehrermedientag, der als Livestream angeboten wurde. Mit Keynotes und Diskussionen, zu denen sich die angemeldeten Lehrkräfte zuschalten konnten, gaben 14 Verlage aus ganz Bayern Anregungen für den Umgang mit Medien. Über ein Online-Tool konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei auch ihre Fragen und Anmerkungen einbringen. 

Der Digital-Experte, Autor und Journalist Dirk von Gehlen plädierte für einen wertschätzenden Umgang im digitalen Miteinander und erläuterte, was soziale Netzwerke von Schulen lernen können: Vielfalt aushalten! Von Gehlen zeigte sich davon überzeugt, dass mündige Bürgerinnen und Bürger für die Teilhabe am öffentlichen Leben digitale Fähigkeiten und verlässliche Informationen benötigen – und beides bekommen sie im besten Fall durch die Zeitungslektüre. Bob Blume, Lehrer, Schulbuchautor und Bildungsinfluencer, sprach sich für Teilhabe statt Konsum aus und gab Impulse für Medienbildung in der Kultur der Digitalität. Anhand konkreter Unterrichtsbeispiele zeigte er, wie Schülerinnen und Schüler digitale Medien sinnvoll nutzen können. 

Der Livestream wurde unter dem Dach unseres Verbands in Kooperation mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und der Mediaschool Bayern ausgestrahlt. Weitere Informationen unter: www.lehrermedientag.de.

Der Lehrermedientag ist ein weiterer wichtiger Baustein, den die bayerischen Zeitungsverlage zur Medienkunde liefern. Den Grundstock bilden die zahlreichen Medienprojekte („KLASSEMEDIEN“, „KLASSE!“, „Klartext“), die seit vielen Jahren den medienpädagogischen Unterricht unterstützen. So werden in den Lehrmaterialien nicht nur die klassischen Medien, sondern auch schülerrelevante Angebote wie Messenger und Social Media behandelt. In vielen Projekten können die Lehrer digitale Hausaufgaben, Online-Quizze und Video-Tutorials einsetzen. 

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II. Junge Leser

 

jule – Initiative junge Leser: Neues Whitepaper zu Volo-Stellenausschreibungen

Die Initiative junge Leser jule hat ein neues Whitepaper für die Ausschreibung von Volontärstellen entwickelt. 

Die Gen Z setzt bei der Jobsuche andere Prioritäten als ihre Vorgänger. Das merken die Zeitungsverlage verstärkt, wenn es um die Gewinnung von Volontär:innen geht. Eine gute Stellenanzeige allein ist noch keine Garantie für qualifizierte Bewerbungen, aber sie trägt dazu bei.

In dem Whitepaper finden Recruiter und Volo-Verantwortliche die besten Argumente für ein Volontariat sowie Formulierungstipps aus echten Stellenanzeigen von Medienhäusern für das optimale Wording. Mitglieder des jule-Netzwerks können das Whitepaper im geschlossenen Wissensnetzwerk herunterladen.

Nähere Informationen unter https://junge-leser.info/whitepaper-stellenausschreibungen-fuers-volontariat-was-zieht-bei-der-gen-z/

Jule – Initiative junge Leser ist das Wissensnetzwerk der Zeitungen in Deutschland, das Informationen rund um junge Zielgruppen, Best Practice-Beispiele aus der Zeitungswelt und neue Impulse durch den Blick über den Tellerrand bietet. 

(Quelle: junge-leser.info, 09.11.2022; bdzv.de, 14.11.2022)

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III. Vermarktung

 

Studie: „Deutschland, dein Zuhause“ – Bedeutung der Tageszeitung nimmt in Krisenzeiten zu

In seiner aktuellen Studie „Deutschland, dein Zuhause“ hat der Crossmedia-Vermarkter Score Media Group die Bundesbürger nach dem Stellenwert des eigenen Zuhauses, ihren Anschaffungs- und Sparplänen sowie aktuellen Ängsten und Sorgen befragt.

In diesem Zusammenhang ging die Studie „Deutschland, dein Zuhause“ auch dem Stellenwert der regionalen Tageszeitung nach: Demnach ist für mehr als die Hälfte (52%) der Leserinnen ihre Zeitung während der Krisen wichtiger geworden und auch in der Gesamtbevölkerung sagen dies 45 Prozent. Weiter fühlen sich 68 Prozent der Leserinnen und Leser (Gesamt: 61%) während der aktuellen Krisen von der regionalen Tageszeitung gut informiert.

Obwohl sich die Leserinnen und Leser regionaler Tageszeitungsmarken gegenüber der Gesamtbevölkerung mehr Sorgen machen, wollen sie ihren Konsum weniger einschränken. So haben 73 Prozent das Gefühl, auf Dinge verzichten zu müssen – in der Gesamtbevölkerung sagen dies 76 Prozent. Einsparpotenziale sehen 30 Prozent der Zeitungsleser beim Besuch von Restaurants, Bars oder Cafés – gesamt liegt dieser Anteil bei 33 Prozent. Weiter fallen dem selbstauferlegten Sparprogramm für je 25 Prozent der Leserinnen und Leser Ausgaben für Mode (Gesamt: 28%) sowie für kulturelle Veranstaltungen (Gesamt: 24%) zum Opfer.

71 Prozent der Leserinnen und Leser sagen, dass ihnen in der aktuellen Situation Angebote aus der Werbung beim Sparen helfen (Gesamt: 64%).

Die hohe Relevanz von Medien indes ist in beiden Zielgruppen ungebrochen: Nur je 15 Prozent geben an, bei Zeitungen, Zeitschriften oder auch Streaming-Angeboten sparen zu wollen. Information und Entertainment bleiben also auch bzw. gerade in dieser Krise ein Lebenselixier. 

Weitere Studienergebnisse unter https://score-media.de/pressemitteilung/deutschland-dein-zuhause/

(Quelle: score-media.de, 15.11.2022)

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IV. Covid 19-Pandemie

Keine Corona-Isolationspflicht in Bayern mehr seit 16. November 2022

Die Isolationspflicht bei Corona-Infektion wurde in Bayern ab dem 16. November 2022 aufgehoben. Auf die Aufhebung hatten sich die Gesundheitsminister mehrerer Bundesländer geeinigt: Außer in Bayern soll die Isolationspflicht auch in Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein entfallen.

Quarantäne- und Isolationspflichten (Absonderungspflichten) werden in Bayern in einer Allgemeinverfügung (AV) des Bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) geregelt. Bislang galt die sogenannte AV Isolation, nach der positiv auf SARS-CoV-2 Getestete mindestens fünf Tage in Isolation mussten. Durch Verkündung im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBL) wurde nun die sogenannte AV Corona-Schutzmaßnahmen erlassen, die die AV Isolation aufhebt und anstelle dessen nur noch persönliche Schutzmaßnahmen für positiv Getestete vorsieht. 

Die AV Corona-Schutzmaßnahmen gilt ab 16. November 2022 und ist vorerst bis 31. Januar 2023 befristet: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-631/

Persönliche Schutzmaßnahmen für Infizierte

  • Die neue AV Corona-Schutzmaßnahmen sieht keine Absonderungspflichten für SARS-CoV-2-Infizierte vor. 
  • Personen, die mittels PCR-Test oder professionellem Antigentest positiv auf das Virus getestet wurden, werden aber gemäß Nr. 3 und Nr. 4 AV Corona-Schutzmaßnahmen den folgenden Beschränkungen unterworfen.

 

Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske

  • Für positiv getestete Personen gilt nach Nr. 3 AV Corona-Schutzmaßnahmen außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske. 
  • Die Maskenpflicht gilt u.a. nicht
    • unter freiem Himmel, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann; 
    • in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten; 
    • für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.

Die persönlichen Schutzmaßnahmen, also Maskenpflicht und gegebenenfalls Betretungs- und Tätigkeitsverbot, gelten für fünf Tage nach dem Tag der positiven Testung, sofern die Person am Ende des fünften Tages 48 Stunden lang symptomfrei war. Ansonsten gelten sie bis maximal zehn Tage nach dem Test. 

Positiv getesteten Personen wird für mindestens fünf Tage empfohlen, sich freiwillig in Selbstisolation zu begeben, ihrer beruflichen Tätigkeit, soweit möglich, von der eigenen Wohnung aus nachzugehen, unnötige Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden und auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen sowie der Gastronomie zu verzichten. (Nr. 5 AV Corona-Schutzmaßnahmen)

(Quelle: vbw-bayern.de, 11.11.2022)

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