VBZV-Newsletter 37/2020

 

EU-Urheberrechtsreform

Französisches Gericht bestätigt Forderungen nach Lizenzgebühren – Google verhandelt mit Verlagen in Frankreich

Google muss mit den Verlegern in Frankreich über die Bezahlung von Suchergebnissen, also die Anzeige von Auszügen aus Medieninhalten, verhandeln. Das Berufungsgericht in Paris hat am vergangenen Donnerstag, 8. Oktober 2020, damit die Entscheidung der französischen Wettbewerbsbehörde bestätigt.

Hintergrund des Streits ist die 2019 verabschiedete EU-Urheberrechtsnovelle, in der auch das Leistungsschutzrecht für Presseverlage und Nachrichtenagenturen festgeschrieben wurde. Seit dem 24. Oktober 2019 ist das Leistungsschutzrecht in Frankreich geltendes Recht.

Google hatte daraufhin angekündigt, in Frankreich nur noch Artikelüberschriften in seinen Suchergebnissen anzuzeigen und keine „Snippets“ mehr mit Textauszug und Bild zu erzeugen. Die Verlage bekamen die Möglichkeit, von sich aus festlegen zu können, ob sie auch Fotos und Textauszüge in der Websuche angezeigt haben wollen. Verleger nutzten diese Möglichkeit - und reichten gleichzeitig eine Beschwerde gegen Google ein. Die Wettbewerbshüter im Nachbarland sahen darin aber unfaire Bedingungen, die Google den Verlagen aufzwingt und damit seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Die Behörde hatte deshalb den Konzern aufgefordert, mit den Verlagen über eine angemessene Vergütung zu verhandeln.

Google betonte nun, es sei eine Priorität, eine Einigung mit den französischen Verlegern und Presseagenturen zu erzielen. 

Medienberichten zufolge ist Google bereits in den vergangenen Monaten mit den Verlagen dabei, eine generelle Lösung auszuhandeln. Deren Details stehen jedoch noch nicht fest und sollen nach Angaben von Mindnews.fr nun vom Aufsichtsrat der APIG noch bestätigt werden.

Die Vereinbarung soll sowohl Zahlungen nach dem Leistungsschutzrecht als auch eine Förderung durch das Projekt Google News Showcase umfassen, das in der vergangenen Woche bereits in Deutschland gestartet worden war. Von den Zahlungen durch das Leistungsschutzrecht sollen demnach vor allem tagesaktuelle Medien mit politischen und allgemeinen Informationen profitieren.

(Quelle: heise.de, 08.10.2020; golem, 08.10.2020; bdzv.de, 08.10.2020; Quelle: urheber.info, 09.10.2020

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Justizministerium legt Referentenentwurf für deutsche Umsetzung vor

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform in Deutschland vorgelegt. Er soll die umstrittenen Upload-Filter weitgehend überflüssig machen. Das entsprechende Gesetz schickt sich an, die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen zu regeln. So hat es das Bundesjustizministerium am Dienstag mitgeteilt. Dabei geht es um Plattformen wie etwa Youtube, wo Nutzer eigene Videos hochladen und kommentieren können. Das neue Gesetz soll sowohl die Rechte der Nutzer als auch die Vergütungsansprüche der Urheber regeln. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke zu Zwecken der Karikatur oder der Parodie solle erlaubt werden. In Zukunft könnten Verwertungsgesellschaften kollektive Lizenzen für die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke vergeben. 

Vorgesehen ist zudem die Einführung eines Presseverleger-Leistungsschutzrechtes. Die jetzige Veröffentlichung des Referentenentwurfs ist laut Ministerium ein wichtiger Schritt, um die Umsetzungsfrist bis zum Sommer 2021 zu wahren.

(Quelle: faz.net, 14.10.2020)

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Verlegerverbände kritisieren Referentenentwurf zur Urheberrechtsreform

Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Urheberrechtsreform wird den Presseverlagen wie den Journalistinnen und Journalisten das Verfügungsrecht über ihre Werke und Leistungen entziehen. Das erklärten Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) am 15. Oktober 2020 in Berlin mit Blick auf die gestern veröffentlichte Anpassung des Urheberrechts an die DSM-Richtlinie (Directive on Copyright in the Digital Single Market) .

"Große Digitalplattformen wie Google und Facebook dürften danach bis zu 1.000 Zeichen von jedem Presseartikel sowie Pressefotos, die von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladen werden, ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlichen", erläutern die Sprecherinnen der Verbände. Das entspreche im Umfang häufig halben oder sogar ganzen Presseartikeln. "Der als Ausgleich vorgesehene gesetzliche Vergütungsanspruch läuft ins Leere."

Mit Blick auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bewege sich der innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmte Referentenentwurf zwar in Richtung einer 1:1-Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie, führten BDZV und VDZ weiter aus. Das sei im Prinzip begrüßenswert. Allerdings bleibe der deutsche Referentenentwurf hinter den dort gefassten Regelungen zurück, sodass aus Sicht der Verbände auch hier nachgebessert werden müsse.
 

BDZV und VDZ kündigten an, innerhalb der vom Bundesjustizministerium gesetzten Frist bis zum 6. November eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf abzugeben.

(Quelle: BDZV, PM 15.10.2020)

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II. Lesermarkt

 

WDR-Studie: Vertrauen in die Medien wächst

Positive Beurteilung der Corona-Berichterstattung von Tageszeitungen 

Insgesamt halten zwei Drittel (67 Prozent) der deutschen Bevölkerung die Informationen in deutschen Medien für glaubwürdig. Tageszeitungen und öffentlich-rechtliche Sender schätzen drei Viertel bzw. vier Fünftel als glaubwürdig ein. Soziale Medien werden größtenteils als weniger glaubwürdig beurteilt.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie von Infratest dimap im Auftrag des WDR. Demnach erreicht die Glaubwürdigkeit der Medien in Deutschland im Vergleich zu den Vorgängerstudien seit 2015 einen neuen Höchstwert. Sie ist im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozentpunkte gestiegen, verglichen mit 2015 sogar um 15 Prozentpunkte.

Die Corona-Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und in Tageszeitungen beurteilen die Deutschen überwiegend positiv. 82 Prozent der 1001 Befragten beurteilen die Corona-Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen als gut oder sehr gut, 74 Prozent die im öffentlich-rechtlichen Radio. Auch die Berichterstattung von Tageszeitungen (68 Prozent) und in den Internetangeboten der öffentlich-rechtlichen Sender (56 Prozent) schneidet überwiegend positiv ab.

Die größte Glaubwürdigkeit schreiben 81 Prozent der Befragten öffentlich-rechtlichen Radiosendern zu. Die Informationen in öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern schätzen 79 Prozent als glaubwürdig ein. Ähnlich gut schneiden Tageszeitungen mit 74 Prozent ab.

Die Informationen in sozialen Netzwerken schätzen die Deutschen größtenteils als wenig glaubwürdig ein, wobei es zwischen den einzelnen Plattformen durchaus Unterschiede gibt: Während Youtube noch von 18 Prozent der Befragten als glaubwürdig beurteilt wird, fallen Twitter und Facebook mit jeweils 7 Prozent und Instagram (5 Prozent) deutlich ab.

Für die Studie hat Infratest dimap vom 23. September bis 5. Oktober insgesamt 1.001 Wahlberechtigte in Deutschland befragt.

(Quelle: die-zeitungen.de, 12.10.2020)

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III. COVID 19-Pandemie

Bund und Länder beschließen weitere Leitlinien
Bund und Länder haben am 14. Oktober 2020 weitere gemeinsame Leitlinien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie festgelegt.

Die Beschlüsse befassen sich unter anderem mit folgenden Themenbereichen:

  • Appell zur Einhaltung der AHA+AL Regeln: Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, App-Nutzung und Lüften.
  • Verlängerung und Verbesserung von Hilfsmaßnahmen für von Einschränkungen betroffene Unternehmen
  • Regionale Maßnahmen bereits ab 35 Neuinfektionen und zusätzliche Maßnahmen ab 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner über 7 Tage: unter anderem ergänzende Maskenpflichten auch im öffentlichen Bereich, frühere Sperrstunden in der Gastronomie, strengere Teilnehmerbeschränkungen bei Veranstaltungen, weitere Beschränkungen privater Feierlichkeiten. Wenn die Infektionszahlen nach 10 Tagen noch steigen, sollen weitere gezielte Beschränkungen hinzukommen, z. B. weitreichendere Kontaktverbote.
  • Vermehrte Kontrollen der Maßnahmen auch durch die Polizei
  • Ausweitung des Personals für die Kontaktnachverfolgung
  • Schutz vulnerabler Gruppen
  • Gezielte Steuerung der intensivmedizinischen Kapazitäten
  • Übernahme der neuen Musterregelungen zur Einreise-Quarantäne durch die Länder zum 08. November 2020: Gemäß der neuen Muster-Verordnung soll die Quarantäne auf 10 Tage verkürzt werden, ein befreiender Test allerdings erst fünf Tage nach Einreise möglich sein. Darüber hinaus wurde der Katalog der Ausnahmen erheblich angepasst.
  • Ausarbeitung einer Impfstrategie

Zu Beherbergungsverboten wurde kein Beschluss gefasst. Hier bleibt es bei den Regelungen der Länder.

Die Leitlinien können abgerufen werden unter https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Recht/2020/Downloads/Beschluss-MPK-14.10.2020.pdf

Die Beschlüsse erhalten erst durch Verordnungen beziehungsweise Verfügungen der einzelnen Länder Verbindlichkeit. Dies können aber in einzelnen Punkten und Details abweichen

(Quelle: vbw-bayern.de, 14.10.2020)

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Bayern: Ausweitung von Maskenpflicht, Sperrstunden und weitere Einschränkungen bei privaten Feiern ab einem Inzidenzwert von 35 

In einer Sondersitzung hat der bayerische Ministerrat am heutigen Donnerstag, 15. Oktober 2020, folgende Maßnahmen zur Eindämmung der 
COVID 19-Pandemie beschlossen, die umgehend, spätestens bis zum kommenden Wochenende umgesetzt werden:

1.     Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 35
In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 35 folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügung anzuordnen:

  • Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
  • Es wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
  • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.

2.     Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 50
In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 50 folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügung anzuordnen:

  • Es wird eine Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
  • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt.

Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren.

3. Verlängerung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die geltende 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird unter Berücksichtigung der oben geschilderten Änderungen bis zum Ablauf des 25. Oktober 2020 verlängert.

(Quelle: bayern.de, 15.10.2020)

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Neue Musterverordnung zur Einreise-Quarantäne 

Am 14. Oktober 2020 wurde auf Bundesebene eine neue Muster-Verordnung für die Quarantäne nach der Einreise aus ausländischen Risikogebieten vorgelegt. 

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1798906/0a2294f4c1310622597ea8a24dad8521/2020-10-14-musterquarantaeneverordnung-data.pdf?download=1

Die Umsetzung der Verordnung soll ab dem 08. November 2020 erfolgen.

Gemäß der neuen Muster-Verordnung soll die Quarantäne auf 10 Tage verkürzt werden, ein befreiender Test allerdings erst fünf Tage nach Einreise möglich sein. Darüber hinaus wurde der Katalog der Ausnahmen erheblich angepasst.

Die konkrete Umsetzung ist Ländersache. Ein genauer Beschluss zur Umsetzung in Bayern ist noch nicht bekannt. In der Vergangenheit hat Bayern vor allem die Ausnahmen lockerer gehandhabt als in der Musterverordnung vorgesehen. 

Die bayerische Staatsregierung hat die in Bayern bisher bereits geltende Einreise-Quarantäne-Verordnung in der Kabinettssitzung am 13. Oktober um weitere drei Wochen bis zum 8. November 2020 verlängert.

(Quelle: vbw-bayern.de, 14.10.2020; bayern.de, 13.10.2020)

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IV. Vermarktung

Einbußen am Werbemarkt 2020 – Megaplattformen wachsen in der Krise gewaltig

Nach einer Prognose des Dachverbands der Werbewirtschaft ZAW wird die Werbewirtschaft in Deutschland um 3 Mrd. Euro und rund 6 Prozent von 48 Mrd. Euro in 2019 auf 45 Mrd. Euro in 2020 schrumpfen. Die Investitionen in Werbung vermindern sich auf 33,53 Mrd. Euro, die Netto-Werbeeinnahmen der Medien auf 23,34 Mrd. Euro. Einzelne Werbeträger liegen bei der Schrumpfung in signifikanter Weise unter dem Minus des Gesamtmarkts. 

Während der ZAW angesichts des Lockdowns und dessen Folgen Anfang Juni noch ein Minus von 10 bis 20 Prozent erwartete, tragen ein erfreulich robustes Konsumklima und optimistischere Konjunkturerwartungen in der deutschen Wirtschaft – trotz aktuell wieder steigender Infektionszahlen und besonders besorgniserregenden Entwicklungen im Ausland – zu einer verglichen damit positiveren Bewertung des Werbemarkts bei. 

Unter der Voraussetzung, dass es keinen weiteren Lockdown im letzten Quartal des Jahres 2020 gibt, geht der ZAW nun von einem Minus von rund 6 Prozent für den Gesamtwerbemarkt auf 45 Mrd. Euro (2019: 48 Mrd. Euro) aus, die Investitionen in Werbung sinken um 4 Prozent auf 33,53 Mrd. Euro (2019: 34,89 Mrd. Euro), die Netto-Werbeeinnahmen der Medien gehen allerdings um rund 7 Prozent auf 23,34 Mrd. Euro zurück (2019: 25,02 Mrd. Euro).

Der Grund für den weniger dramatischen Rückgang als beispielsweise während der Finanzkrise 2008/09, ist im anhaltend kräftigen Wachstum des digitalen Werbemarkts auch in Zeiten von Covid-19 begründet: Sein Anteil am Werbemarkt steigt 2020 auf rund 40 Prozent während er in Zeiten der Finanzkrise deutlich weniger bedeutend war und bei 4 Prozent Marktanteil lag. 

Die Trendbefragung deutet noch keine wirkliche Erholung für das erste Quartal 2021 an: Während 23 Prozent der ZAW-Mitglieder mit einer positiven Entwicklung der Werbebudgets rechnen, gehen 16 Prozent von gleichbleibenden Budgets aus und 29 Prozent von rückläufigen Werbeumsätzen. 32 Prozent gaben aufgrund der unsicheren Situation keine Prognose ab. Das Jahresergebnis wird in 2020 in ganz besonderer Weise von der Investitionsfähigkeit der Unternehmen im November und Dezember abhängen, wenn die Werbekonjunktur traditionell anspringt

(Quelle: zaw.de, 15.10.2020)

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Zeitungsatlas 2021/22: Neue Auflage des Planungstools erscheint zum Jahresende

Der Zeitungs-Verbreitungsatlas der Zeitungs Marktforschungs Gesellschaft (ZMG) erscheint Ende des Jahres in einer neuen digitalen Ausgabe. Sämtliche Zeitungen sind mit ihren zahlreichen Belegungsmöglichkeiten und aktualisierten Verbreitungskarten, Gebietsinformationen und ergänzenden Daten zu den einzelnen Titeln erfasst. 

Wer Interesse an einem Werbeauftritt in der Neuauflage des Zeitungs-Verbreitungsatlas 2021/22 hat, wendet sich an Vera Zahn von der ZMG - telefonisch unter 069 / 97 38 22-15 oder per Mail an zahn(at)zmg.de.

(Quelle: bdzv.de, 08.10.2020)

Der Zeitungs-Verbreitungsatlas ist seit vielen Jahren ein Standardwerk für alle, die mit Zeitungen arbeiten oder Anzeigen und Kampagnen planen. Denn der Verbreitungsatlas macht die vielfältige deutsche Zeitungslandschaft und jeden einzelnen Titel anschaulich: Welche Zeitung erscheint in welchem Gebiet, wie genau ist ihre Verbreitung und wie hoch die Auflage, welche Blätter müssen belegt werden, um ein bestimmtes Zielgebiet abzudecken? Der Zeitungsatlas liefert die Antworten.

(Quelle: bdzv.de, 12.10.2020)

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V. Aus den Verlagen

Glückwunsch! – Dr. Dirk Ippen vollendet 80. Lebensjahr

Dr. Dirk Ippen feierte am 13. Oktober 2020 seinen 80. Geburtstag. Der VBZV und die Belegschaft der Verbandsgeschäftsstelle gratulieren ihm dazu auch auf diesem Wege sehr herzlich!

Ippen, promovierter Jurist, baute seine heute u.a. rund 100 Zeitungstitel umfassende Unternehmensgruppe ausgehend vom Verlag des „Westfälischen Anzeigers“ (Hamm) auf, den er von seinem Vater übernahm. Zu der Verlagsgruppe zählen heute unter anderen der „Münchner Merkur“, die „tz“ (München) und die „Frankfurter Rundschau“. „Gerade die kleineren Titel liegen mir am meisten am Herzen. Das ist der Boden, auf dem wir eigentlich stehen“, sagte Ippen dazu gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.  

Dabei zeigte er sich in der Vergangenheit immer als weitsichtiger Kaufmann und freier Geist, der über den eigenen Tellerrand hinausblickt. Neben vielen anderen zukunftsweisenden Investitionen gründete er 2003 so etwa gemeinsam mit der Verlagsgruppe Holtzbrinck und der WAZ-Mediengruppe die ISA GmbH & Co. KG, 2008 umbenannt in Markt Gruppe GmbH & Co. KG, als eine auf Anzeigenportale im Internet spezialisierte Holding. Als einer der wenigen Zeitungsverleger ist er heute am Geschäft mit den lukrativen digitalen Rubrikenmärkten beteiligt.

Inzwischen hat sich der Jubilar aus dem operativen Geschäft zurückgezogen, hält aber weiterhin rund die Hälfte an der Unternehmensgruppe. 

(Quelle: bdzv.de, 13.10.2020; deutschlandfunk.de; kress.de, 07.06.2019)

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