VBZV-Newsletter 37/2019

 

 

I. Medienpolitik

 

BDZV-Präsident Döpfner warnt vor „Tod der Pressefreiheit“ durch Subventionen

Die deutschen Zeitungsverleger lehnen direkte staatliche Subventionen ab und verlangen stattdessen eine andersgeartete Unterstützung bei der Zeitungszustellung. Das betonte BDZV-Präsident Dr. Mathias Döpfner in einem Weihnachtsgruß an die Mitgliedsverlage. Jeder Einstieg in die staatliche Förderung von Tageszeitungen bewirke „das Ende von unabhängigem Journalismus und damit letztlich den Tod der Pressefreiheit“, betonte Döpfner, zugleich Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE (Berlin). Das gelte auch für Stiftungsmodelle, wie sie zum Erhalt der Pressefreiheit diskutiert würden.

Der Bundestag hatte Ende November mit den Stimmen der großen Koalition aus Union und SPD beschlossen, die Zustellung von Tageszeitungen und Anzeigenblättern im Jahr 2020 mit 40 Millionen Euro zu fördern. Die Auszahlung der 40 Millionen Euro ist allerdings gesperrt, bis ein Gesamtkonzept zur Förderung vorliegt. Das Ganze soll eine Hilfe bei der Transformation hin zu digitalen Unternehmen sein und die lokale Vielfalt der Medien sicherstellen - nach bisherigen Vorschlägen zeitlich begrenzt auf fünf Jahre.

Döpfner schlug in seinem Brief als „einzig sinnvoll“ eine „vollständig getrennte Zustellungs-Infrastrukturförderung“ vor. Sie müsse eine verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit Tageszeitungen sicherstellen. Gleichzeitig dürfe damit kein staatlicher Einfluss auf Verlage und Redaktionen verbunden sein. Die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Summe von 40 Millionen Euro nannte der BDZV-Präsident einen „viel zu geringen Betrag“. Die Probleme der Tageszeitungen würden „nicht annähernd gelöst“. Döpfner kündigte weitere Bemühungen an, die Politik von den BDZV-Vorstellungen zu überzeugen.

Zugleich würdigte der BDZV-Präsident das zu Ende gehende Jahr 2019 als eines der erfolgreichsten in der Geschichte des Verbands. Die Europäische Union habe mit der europäischen Urheberrechtsrichtlinie nach jahrelangem zähen Ringen „einen robusten Rechtsrahmen für unsere journalistischen Angebote in der digitalen Ära geschaffen“. Der damit verbundene, erstmals EU-weit etablierte Grundsatz, „dass redaktionelle Inhalte von den Intermediären nicht mehr kostenlos abgeschöpft werden dürfen“, sei von hohem Wert für den Erfolg der digitalen Erlösmodelle der Verlage. Darüber hinaus biete der Beschluss, digitale journalistische Angebote nicht mehr mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zu belegen, „eine verbesserte Ausgangsposition für unsere Aktivitäten“.

(Quelle: BDZV, PM 19.12.2019)

Seitenanfang

 

Reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Presse gilt ab dem 18. Dezember 2019

Am 17. Dezember 2019 wurde das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Jahressteuergesetz 2019) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

Darin ist auch die Neuregelung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz für digitale Presseprodukte (Art. 11 Nr. 7, S. 2467 f.) enthalten. Sie ist damit gemäß Art. 39 Abs. 1 des Gesetzes am 18. Dezember 2019 in Kraft getreten.

(Quelle: bgbl.de, BDZV 17.12.2019)

Seitenanfang

 

 

II. Vermarktung

 

Programmatic Print bei der Hamburger Morgenpost 

Die Hamburger Morgenpost vermarktet Printanzeigen zusätzlich über pryntad, ein Marktplatz für Anzeigen in Tageszeitungen, Magazinen & Co., der darauf zielt, Advertisern eine publisher-übergreifende Buchung von Anzeigen in allen Printsegmenten zu ermöglichen. 

Advertiser registrieren sich, legen ihre Kampagne an, nehmen ein Zielgruppen-Targeting über Keywords oder Whitelists vor und geben ihr TAP-Gebote ab, anstatt Preise zu verhandeln. 

Verlage mit Titeln, die mit den Targeting-Vorgaben matchen, können die Gebote annehmen und damit die Buchung komplettieren.

Es gibt keine Formatbeschränkung. Zudem werden Templates zur Verfügung gestellt, um durch den einfachen Upload von Text und Bildern professionelle Printanzeigen direkt über die Plattform zu generieren. So können auch Kunden pryntad nutzen, die bisher keine Anzeigenmotive haben.

Über die Landingpage des MOPO-Vermarkters Hamburg-First und pryntad können Kunden Format und Erscheinungstag hinterlegen und ihren „Wunschpreis“ für die Anzeigenschaltung abgeben.

Wie die MOPO meldet, seien schon in den ersten Wochen nach Einführung von pryntad eine Reihe von Neukunden gewonnen und zusätzliche Anzeigen realisiert worden. Nach der 8-wöchigen Testphase gehe der MOPO-pryntad-Marktplatz jetzt in den Regelbetrieb. 

(Quelle: die-zeitungen.de 17.12.2019; hamburg-first.de; pryntad.com)

Seitenanfang

 

 

III. Tarifpolitik

 

vbw lehnt Forderungen nach gesetzlichem Mindestlohn von 12 Euro strikt ab: Tarifautonomie wird damit untergraben

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) erteilt Forderungen nach einem „perspektivisch“ zu erreichenden Mindestlohn von 12 Euro eine klare Absage. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt kritisiert, dass der Mindestlohn mit dieser Forderung politisiert wird.

Maßgeblicher Ausgangspunkt für die Anpassung des Mindestlohns ist nach Brossardts Worten die nachlaufende Betrachtung der Tariflöhne. „Deshalb hat die Mindestlohnkommission zu Recht beschlossen, dass der Tarifindex des Statistischen Bundesamts grundsätzlich maßgeblich für die Entwicklung des Mindestlohns ist. Das sichert die Tarifautonomie als zentrales Element unserer Marktwirtschaft. Will man nun den Mindestlohn willkürlich auf 12 Euro festsetzen, ist die Tarifsetzung durch die Sozialpartner Makulatur.“ 

Die vbw warnt: Die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns darf nicht vom Gesetzgeber vorgenommen werden. „Andernfalls würde die Tarifautonomie weiter untergraben. Diese ist eine tragende Säule der Sozialen Marktwirtschaft. Der Wille der Tarifpartner zu einvernehmlichen Lösungen hat maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland beigetragen. Die Lohnfindung muss weiter bei den Sozialpartnern liegen“, sagte Brossardt. 

Unabhängig von der Mindestlohnhöhe untermauert die vbw ihre grundsätzliche Kritik: „Es bleibt dabei: Der Mindestlohn war und ist falsch. Er schafft zusätzliche Bürokratie und vernichtet Beschäftigungschancen“, sagte Brossardt.

(Quelle: vbw, 13.12.2019)

Seitenanfang

 

 

IV. Aus den Verlagen

 

Verlag Nürnberger Presse: Christine Funke wird neue regionale Verkaufsleiterin der Werbevermarktung

Der Verlag Nürnberger Presse (VNP) wird sich zum 01. Januar 2020 personell verstärken: Dann wird Christine Funke in der Abteilung Werbevermarktung für die regionale Verkaufsleitung verantwortlich sein. Sie übernimmt diese Aufgabe von Jürgen Ochsenreither, welcher sich nun anderen Tätigkeiten im Bereich der Werbevermarktung widmet.

Die 54-Jährige bringt fundierte Erfahrungen in der Werbevermarktung regionaler Medien mit. So war sie zuletzt mehrere Jahre lang als Geschäftsführerin der Media Marketing Magdeburg GmbH tätig, die als Kernmarke die Magdeburger „Volksstimme“ sowie weitere regionale Unternehmen in Sachsen-Anhalt betreut. Dort hatte Frau Funke die Anzeigenleitung lokale Märkte inne. Zuvor arbeitete sie für die Südwestdeutsche Medienholding GmbH in Stuttgart in verschiedenen Funktionen der Werbevermarktung. 

In ihrer neuen Position beim Verlag Nürnberger Presse wird Christine Funke für die Führung, Steuerung, Koordination und Überwachung der Verkaufsaktivitäten für das Print- und Digitalportfolio in den Regionen Nürnberg und Fürth zuständig sein. "Frau Funke ist eine erfahrene Expertin und Führungspersönlichkeit. Sie wird uns mit Ihrer Kompetenz helfen, Wachstumschancen zu realisieren und unsere Stellung als führendes Medienhaus in der Region auszubauen“, sagt Michael Beyer, Leiter der Werbevermarktung beim VNP. „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.“

(Quelle: VNP, PM 19.12.2019)

Seitenanfang

 

Offenbach Post und Hanauer Anzeiger fusionieren

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundeskartellamts fusionieren die Verlagshäuser Pressehaus Bintz Verlag GmbH & Co. KG und die Hanauer Anzeiger GmbH & Co. KG zum 1. Januar 2020. Der Hanauer Anzeiger wird künftig als 100-prozentige Tochter des zur Ippen-Gruppe gehörenden Binz Verlag erscheinen, der Hanauer Verleger Thomas Bauer wird neben der Ippen Mediengruppe und der MDVMediengruppe der Gießener Verlegerfamilie Rempel Mitgesellschafter in Offenbach und Mitherausgeber der Offenbach-Post.

Seit 2015 wird der Hanauer Anzeiger bereits in Offenbach gedruckt. 

Zu den dortigen Medienmarken zählen neben der Offenbach-Post mit ihren Regionalausgaben 18 kostenlose StadtPost-Ausgaben, das Frankfurter Wochenblatt sowie die Gratiszeitung Rhein-Main Extra Tipp. Zum Hanauer Verlag gehören der Hanauer Anzeiger, die Langenselbolder Zeitung, der Maintaler Tagesanzeiger sowie die Hanauer Wochenpost.

Gegründet 1725 ist der Hanauer Anzeiger eine der ältesten Tageszeitungen in Deutschland.

(Hessenschau.de, 12.12.2019, bdzv.de, 12.12.2019)

Seitenanfang

 

Kölner Stadt-Anzeiger und Express bleiben bei Dumont

Die beiden regionalen Medienmarken „Kölner Stadt-Anzeiger“ und EXPRESS werden auch weiterhin im zu DuMont gehörenden Medienhaus DuMont Rheinland erscheinen. DuMont werde den Kölner Standort fortführen, teilte das Unternehmen mit. 

Köln bleibt damit Standort des Medienhauses Dumont bleiben. Die Standorte Halle (Mitteldeutsche Zeitung) und Hamburg (Hamburger Morgenpost)  stünden, wie es hieß, noch auf dem Prüfstand. Mit Ergebnissen werde im Januar gerechnet. 

Im vergangenen Februar war bekannt geworden, dass das Kölner Traditionshaus eine Neuausrichtung prüft und sich ggf. von einzelnen Unternehmensteilen trennt.

Der Berliner Verlag mit der Berliner Zeitung und dem Berliner Kurier war so bereits im September an das Unternehmerpaar Silke und Holger Friedrich verkauft worden. 

(Quelle:  express.de, 18.12.2019 ;wdr.de, 18.12.2019)

Seitenanfang

'