VBZV-Newsletter 36/2021

 

I. Pressewesen

OLG München: Stadtportal muenchen.de wegen Verstoßes gegen das Gebot der Staatsfreiheit der Presse unzulässig

Das OLG München hat heute , am 30. September 2021, die Berufung der Betreiber des kommunalen Portals muenchen.de abgewiesen (OLG München, 6 U 6754/20).

Auf die Klage der Münchner Zeitungsverlage hatte das LG München I der kommunalen Betreibergesellschaft Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG bereits durch Urteil v. 17.11.2020 untersagt, das werbefinanzierte Stadtportal „muenchen.de“ so zu verbreiten, wie dies im August 2019 geschehen ist. Dieses erstinstanzliche Urteil hat das OLG München durch sein heute veröffentlichtes Urteil bestätigt. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. 

Wie schon das Landgericht sieht das Oberlandesgericht die Veranstaltung des städtischen Online-Portals „muenchen.de“ als unvereinbar mit dem Gebot der Staatsfreiheit der Medien an. Bemerkenswert ist zudem, dass das OLG u.a. eine „unzulässige Verquickung von amtlicher und privatwirtschaftlicher Tätigkeit“ in dem Angebot von „muenchen.de“ sieht, und die „erhebliche“ Verbreitung kommerzieller Werbung auf „muenchen.de“ für wettbewerbswidrig erklärt. 

Die Bewertung des OLG München spricht für sich: „Wenn man die unzulässigen redaktionellen Beiträge und die Anzeigenwerbung zusammen betrachtet, überschreitet das streitgegenständliche Portal muenchen.de in der Gesamtschau die Grenzen des Zulässigen ein einem solchen Maß, dass dieses unter keinen Umständen mehr hingenommen werden kann“. 

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II.  Aus den Verbänden

BDZV-Präsident Döpfner: Deutschland kann sich keine Regierungspause leisten

Die Bildung einer neuen Bundesregierung dürfe nicht dazu führen, dass Deutschland seine Interessen in Brüssel vorübergehend nicht mehr wahrnimmt, warnte Mathias Döpfner, Präsident des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie CEO Axel Springer SE. Ein aktuelles Beispiel seien die Verhandlungen über den „Digital Markets Act“ (DMA), die derzeit in Brüssel stattfinden. „Hier muss Deutschland mitreden, eine Regierungspause können wir uns nicht leisten“, sagte Döpfner in seinem Statement zur Eröffnung des BDZV-Kongresses, der pandemiebedingt vor mehr als 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausschließlich online stattfand.

Rat und Europäisches Parlament wollen noch im Herbst ihre Position hierzu festlegen. Der von der EU-Kommission vorgestellte Entwurf des DMA bleibe deutlich hinter dem deutschen Recht zurück, kritisierte der BDZV-Präsident. In der geplanten Form werde die Regelung das Gegenteil ihres Ziels erreichen: „Der DMA wird so zu einem Gesetz, das ausschließlich die Plattformen schützt. Wenn der Entwurf so schwach bleibt, wird Europa auch in der digitalpolitischen Weltordnung jegliche Macht und Kraft verlieren“, warnte Döpfner. In der Folge würde die EU ihre Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nicht nur dem guten Willen US-amerikanischer, sondern mittelfristig auch chinesischer Mega-Plattformen aussetzen. 

„Deutschland braucht eine grundsätzliche Debatte über gesellschaftliche Teilhabe“, erklärte Döpfner im weiteren Verlauf seines Statements. Mit Blick auf die von Presseunternehmen in ganz Deutschland geforderte Zustellförderung warnte Döpfner vor zeitungslosen Landstrichen. „Das kann niemand, der für eine starke Demokratie steht, wollen.“ Denn die Infrastruktur der Zeitungen transportiere genau dies: 
Demokratie.

In diesem Zusammenhang versichert der BDZV-Präsident, dass Verleger und Digitalpublisher ihren Beitrag für Freiheit und eine vielfältige Meinungsbildung leisten und mit aller Macht verteidigen würden. „Und wir werden die Chancen der kommenden Jahre für unsere Branche nutzen. Nach dem Boom der sozialen Medien erleben wir eine Renaissance des Bedürfnisses nach verlässlichen Informationen. Ich glaube fest daran, dass dem digitalen Journalismus als Geschäftsmodell eine goldene Ära bevorsteht.“ Gerade in den letzten Jahren hätten sich die Grundbedingungen deutlich verbessert.

Weiter betonte Döpfner, dass er immer an Journalismus - insbesondere im digitalen Zeitalter - als attraktives Geschäftsmodell geglaubt habe. In den zurückliegenden Jahren hätten sich die Grundlagen dafür deutlich verbessert.  In diesem Zusammenhang wies der BDZV-Präsident auf drei zentrale Punkte hin:

Das Presseleistungsschutzrecht sei einer, wenn nicht der größte Erfolg der letzten 20 Jahre. „Lange haben wir dafür gekämpft“, resümierte Döpfner. Das Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer 2021 sei „ein Bekenntnis zu unabhängigem Journalismus. Es unterstreicht klar: Niemand darf Journalismus ausbeuten.“

Über die Verwertung des neuen Rechts hätten Verlegerinnen und Verleger intensiv diskutiert, führte der BDZV-Präsident weiter aus. Dabei gehe es „für jeden Verlag um viel“. Er sei dankbar, dass „wir uns bei der wichtigsten Frage des Verteilungsschlüssels in der Verwertungsgesellschaft Corint jetzt einig sind“. Die Gespräche mit den Plattformen hätten begonnen. „Aus persönlichen Kontakten kann ich Ihnen sagen, in anderen Ländern sind die Verlage verdammt neidisch auf die deutsche Verwertungsgesellschaft.“

„Die Kartellämter ermitteln gegen Facebook“, führte der Präsident weiter aus. Ein Verfahren wie gegen Googles News Showcase gelte als wahrscheinlich. Das alles stärke die Position der Verlagsunternehmen. Denn bei den US-Plattformen wachse die Erkenntnis, dass sie diese Medieninhalte nicht ohne kommerzielle Gegenleistung nutzen können. Das zeige die Entwicklung in Australien, in Frankreich und in Deutschland.

Zugleich wies der BDZV-Präsident auf die Novelle des GWB hin, mit der Deutschland „wichtige Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb und eine faire Zusammenarbeit mit den Plattformen gesetzt“ habe.

Bei allen wirtschaftlichen und pandemiebedingten Herausforderungen erweise die Branche sich als außerordentlich resilient, betonte Döpfner: Fast 60 Millionen Deutsche läsen regelmäßig Zeitung oder nutzten ein digitales Angebot. „Im Pandemiejahr 2020 sind unsere Vertriebsumsätze um mehr als vier Prozent gestiegen. Die digitalen Vertriebserlöse sogar deutlich stärker.“ Weltweit seien digitale Abonnements auf dem Vormarsch. Einmal mehr beweise dies: „Der Verkauf von Inhalten ist die wichtigste Säule von wirtschaftlich erfolgreichem Journalismus – das gilt für das digitale Geschäft genauso wie es viele Jahre für das analoge galt.“

(Quelle: BDZV, PM 28.09.2021)

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III. Digitalwirtschaft

 

BVDW veröffentlicht neue Stellungnahme zum Digital Services Act

Mit einer ergänzenden Stellungnahme hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. seine Sichtweise zum Thema Online-Advertising und Personalisierung sowie zum Melde- und Abhilfeverfahren sowie Online-Marktplätzen weiter präzisiert. 

Bereits am 8. September 2020 und am 31. März 2021 hatte sich der BVDW mit einer Stellungnahme im Rahmen der EU-Konsultationen zum Digital Services Act eingebracht. Da die Diskussionen in den europäischen Institutionen nun weiter voranschreiten und auch neue Ideen, insbesondere der Abgeordneten im Europäischen Parlament vorliegen, möchte der BVDW mit dieser ergänzenden Stellungnahme seine Sichtweise zum Thema Online-Advertising und Personalisierung sowie zum Melde- und Abhilfeverfahren und Online-Marktplätzen weiter präzisieren und fokussieren.

Der BVDW betont nun nochmals, dass Datenschutz und Targeting sich nicht gegenseitig ausschließen. Ein pauschales Verbot personalisierter Werbung wird daher vom Verband abgelehnt. Es werden die schwerwiegenden Folgen eines solchen Ansatzes für Deutschland und Europa erläutert und der Weg der Transparenz für Online-Advertising bestärkt.

Darüber hinaus bekräftigt der Verband, dass die digitale Wirtschaft ein praxisorientiertes, einheitliches Melde- und Abhilfeverfahren in Europa braucht. Dieses muss Unternehmen dabei unterstützen, illegale Inhalte zügig zu löschen oder zu sperren, ohne ihnen unverhältnismäßige Lasten und Strafen aufzuerlegen, die zu einem Overblocking führen würden.

Auch alle weiteren Anforderungen des Digital Services Act für Dienstleister müssen laut BVDW verhältnismäßig sein und dürfen nicht zu Rechtsunsicherheit führen. Dies sollte insbesondere bei den neu angedachten Anforderungen für Online-Marktplätze bedacht werden.

Alle Details können Sie der neuen BVDW-Stellungnahme entnehmen: 

https://www.bvdw.org/veroeffentlichungen/stellungnahmen/detail/artikel/stellungnahme-des-bvdw-zum-digital-services-act/

(Quelle: bvdw.org, PM 29.09.2021

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IV. Aus den Verlagen

Neue SZ-Geschäftsführung: Stefan Hilscher übergibt an Christian Wegner
Johannes Hauner und Walther Steinhuber sowie Dr. Marko Marquardt mit im Führungsboard 

Stefan Hilscher, seit 2015 Geschäftsführer der Süddeutsche Zeitung GmbH, verabschiedet sich nach sechs Jahren bei der Süddeutschen Zeitung (SZ) altersgemäß zum 31. Dezember 2021 in den Ruhestand. Zum 1. Oktober 2021 wird Dr. Christian Wegner neben Stefan Hilscher Geschäftsführer. Zum 1. Januar 2022 wird Dr. Christian Wegner die Geschäftsführung vollständig übernehmen.

Stefan Hilscher kam zur Süddeutschen Zeitung von der Mediengruppe Berliner Verlag, wo er seit 2012 Geschäftsführer war. Zuvor hatte er mehrere leitende Positionen bei der „Augsburger Allgemeine“ und beim Verlag M. DuMont Schauberg inne. Dr. Christian Wegner ist seit 2018 Vorsitzender der Geschäftsführung der Südwestdeutsche Medienholding GmbH, zu der auch die Süddeutsche Zeitung gehört. Er wird die SZ-Geschäftsführung zusätzlich zu seinen bisherigen Tätigkeiten ausüben. 

Ebenfalls zum 1. Oktober 2021 wird an der Verlagsspitze in München ein neues Führungsboard installiert, dem die Geschäftsführer der Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH, Johannes Hauner und Walther Steinhuber, sowie Dr. Marko Marquardt aus dem Bereich Controlling als Mitglieder der Geschäftsleitung angehören.

(Quelle: SWMH, PM 29.09.2021)

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V. COVID 19-Pandemie

Bayern: Verlängerung der Regelungen bis zum 29. Oktober 2021 – Clubs und Diskotheken können mit „3G plus“ wieder öffnen –  Verbot von Volksfesten wird aufgehoben 

Der Bayerische Ministerrat hat in einem Umlaufverfahren heute u. a. folgendes beschlossen: 

  • Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober 2021 verlängert. 
  • Wie vom Ministerrat bereits am 31. August beschlossen, werden ab dem 1. Oktober Clubs und Diskotheken wieder geöffnet. Dabei gilt das 3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann (3G plus). Dies gilt auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, die sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen müssen. Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchenüblich zulässig. Die Maskenpflicht entfällt. Für konsequente Kontrollen ist zu sorgen. Verstöße werden bußgeldbewehrt. Unter gleichen Bedingungen können ab dem 1. Oktober auch Bordellbetriebe wieder öffnen. 
  • Das bisherige Verbot von Volksfesten und öffentlichen Festivitäten entfällt. Volksfeste können im Rahmen von inzidenzunabhängigem 3G und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen (Gastronomie im Bierzelt etc.) wieder stattfinden. 
  • Die Staatsregierung bekräftigt, dass in der kommenden Advents- und Weihnachtszeit vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage unter freiem Himmel auch Weihnachts- und Christkindlmärkte in Bayern wieder möglich sind. Soweit nötig, werden hierzu rechtzeitig Regelungen erlassen. 

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen und den zugehörigen Bußgeldkatalog anpassen. Die jeweils zuständigen Staatsministerien werden zeitnah die Rahmenhygienepläne veröffentlichen. 

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Recht/2021/Downloads/210930-Ministerrat.pdf

(Quelle: Bayerische Staatskanzlei, PM 30.09.2021)

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