VBZV-Newsletter 36/2019

 

 

I. Medienpolitik

Medienverbände und Sender fordern Auskunftsgesetz 

In einem gemeinsamen Appell fordern neun Medienverbände und Sender den Deutschen Bundestag auf, das Auskunftsgesetz zu verabschieden, das Journalistinnen und Journalisten einen Rechtsanspruch auf Informationen von Bundesbehörden sichert. „Es braucht dringend einen Auskunftsanspruch der Medien gegenüber Bundesbehörden, der mindestens dem inhaltlichen und rechtlichen Niveau der Landespressegesetze entspricht. Besser wäre noch ein Informationsrecht der Medien, das unter anderem ein Recht auf Akteneinsicht sowie ein praxis-taugliches Eilverfahrensrecht umfasst“, heißt es in dem am vergangenen Dienstag veröffentlichten Aufruf.

Medienvertreter bewegten sich auf Bundesebene in einer Grauzone, in der sie ihre Auskunftsansprüche immer wieder juristisch erstreiten müssten. „Langwierige Rechtsstreitigkeiten widersprechen den Sachzwängen der Berichterstattung und behindern die Mitwirkung der Medien an der Meinungsbildung.“

Als „Missachtung journalistischer Arbeit“ verurteilt das Bündnis die Empfehlung des Innenausschusses von Ende September, eine Gesetzesvorlage von Bündnis90/Die Grünen beziehungsweise einen Antrag der FDP abzulehnen, die auf ein Auskunftsrecht der Medien abzielten. Schließlich hätten alle Sachverständigen, die der Ausschuss gehört habe, das Regelungsbedürfnis bejaht. Die Medienverbände und Sender fordern den Bundestag daher auf, die zentralen Anliegen des Gesetzentwurfs von Bündnis90/Grüne und des Antrags der FDP zeitnah umzusetzen. „Der gesellschaftliche Auftrag der Medien und die Stärkung journalistischer Arbeit sind für unser Land von derart herausgehobener Bedeutung, dass die Debatte über das Presseauskunftsrecht nicht länger Fraktionszwang und Koalitionsräson unterworfen sein darf.“

Dem Medienbündnis gehören der neben dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Deutsche Presserat, der Verband Privater Medien, Netzwerk Recherche, die ARD und das ZDF an.

(Quelle: BDZV, PM 10.12.2019)

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Datenschutzbeauftragte prüft Landesportal berlin.de wegen Werbe-Tracking

Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hat schwere Vorwürfe gegen die Betreiberfirma des Landesportals berlin.de erhoben. Die Berlin Online GmbH, die zu 74,8 Prozent dem Berliner Verlag  sowie zu 25,2 Prozent der landeseigenen Investitionsbank Berlin (IBB) gehört, handle für das Land Berlin "rufschädigend" und aus Datenschutz-Perspektive "absolut inakzeptabel", erklärte die Kontrolleurin am Montag im Berliner Abgeordnetenhaus. Zuvor hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber klar gemacht, dass die hiesigen Aufsichtsbehörden bei Web-Tracking ohne informierte Einwilligung der Betroffenen verstärkt "verwarnen, untersagen" und von Bußgeldern Gebrauch machen wollten.

Berlin Online erhebe und verarbeite Daten von Besuchern des deutschlandweit am häufigsten geklickten Stadtportals, ohne dass diese davon Kenntnis hätten oder einwilligten, heißt es Medienberichten zufolge. Konkret kritisiert wird der Einsatz von Tracking-Tools, die Daten von den Besuchern der Seite sammeln und durch deren Verknüpfung Bewegungsprofile erstellen, die Rückschlüsse auf Interessen und Vorlieben der Nutzer ermöglichen. Eine Studie des dänischen Dienstleisters Cookiebot hatte im März ergeben, dass etwa ein Übersichtsartikel zu Strategien gegen Alkoholsucht auf berlin.de Informationen über die Besucher an 20 verschiedene Tracking-Domains lieferte. Für Berlin Online dürften diese Nutzerdaten deshalb interessant sein, weil das Unternehmen Werbung auf dem Internetportal vermarktet. 

Als bedenklich bezeichnete es die Berliner Datenschutzbeauftragte dem Bericht zufolge auch, dass Nutzer zwischen dem wirtschaftlich ausgerichteten Teil und dem für das Land Berlin bereit gestellten offiziellen öffentlichen Webangebot – etwa mit Pressemitteilungen des Senats ­– ni­cht unterscheiden könnten. Die Hoheit über die Verwendung eigener Daten gehe dem Besucher der Seite so verloren.

Der Senat hat den Vertrag mit Berlin Online bereits 2018 gekündigt. Die Zusammenarbeit endet im Dezember 2021. Die IBB soll dann voraussichtlich die Betreiberfirma komplett übernehmen.

(Quelle: heise.de, 10.12.2019; tagespiegel.de, 10.12.2019; meedia.de, 18.11.2019; Horizont, 28.11.2019)

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II. Lesermarkt

Kindermagazin „Allgäu-Kids“ mit zusätzlichem Podcast

Die „Allgäu-Kids“ bieten ihren jungen Lesern in der zweiten Ausgabe ein Zusatzangebot: Zum Magazin gibt es kostenlose Kinder-Podcasts, die den jungen Lesern noch mehr Infos vermitteln.  

Damit sind die „Allgäu-Kids“ das erste Kindermagazin im Zeitschriftenhandel, das in jeder Ausgabe Audiodateien zum Abruf anbietet. 

Die Podcasts können über einen auf der entsprechenden Seite im Heft abgedruckten QR-Code im Internet unter  www.allgaeu-kids.de/podcasts  abgerufen werden. und bieten über den Printartikel hinausgehend weitere Details zu den jeweiligen Themen. Sprecher ist Dirk Hardegen, dessen Stimme u.a. durch Hörspielreihen der drei Fragzeichen oder John Sinclair bekannt ist sowie aus vielen Spielfilmen wo Hardegen synchronisiert. 

Uli Benker, Verantwortlicher des neuen Kindermagazins: „Kinder lieben Hörspiele und -bücher. Deshalb sind Podcasts ein ideales Medium für Buben und Mädchen, um ihnen lehrreiche Themen spielerisch näherzubringen.“ Zudem haben die Macher des Magazins die Möglichkeit, den Kindern noch weitere Informationen zu vermitteln. In der aktuellen Ausgabe zum Beispiel über das Leben von Schneehasen in der Alpenregion oder auch eine Doppelseite über das Marionettentheater in Lindau, als beliebtem Ausflugsziel in der Region.

Das Magazin erscheint zweimonatlich im Allgäuer Zeitungsverlag und ist im Zeitschriftenhandel, über die AZ Service-Center der Allgäuer Zeitung und der Heimatzeitungen sowie als ABO erhältlich. Es behandelt ausschließlich Themen rund um das Allgäu. Das Ziel ist es, den Kindern jene Gegend, in der sie aufwachsen, näher zu bringen.

Mehr unter www.allgaeu-kids.de

(Quelle: AZV, PM 10.12.2019)

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III. Aus den Verlagen

Augsburger Allgemeine mit neuem Führungsteam

Zum 1. Dezember hat Yannick Dillinger, zuvor Vizechefredakteur und Digitalstratege der „Schwäbischen Zeitung“, seine Tätigkeit in Augsburg als stellvertretender Chefredakteur aufgenommen. Damit ist das Führungsteam der „Augsburger Allgemeine“ komplett.  Als stellvertretende Chefredakteurin steht Andrea Kümpfbeck Dillinger zur Seite, die bereits seit Mitte des Jahres alle Lokalausgaben der Zeitung koordiniert.

Als neue „Mitglieder der Chefredaktion“ komplettieren Margit Hufnagel, Sarah Schierack, Michael Stifter, Rudi Wais und Tobias Schaumann das Führungsteam. Sie koordinieren die Print-und Onlineplanung sowie das Ausspielen der Inhalte auf allen Kanälen. Gregor Peter Schmitz ist seit Anfang 2019 Chefredakteur der Augsburger Allgemeine, 

(Quelle: Mediengruppe Pressedruck, PM 05.12.2019)

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Lead Awards: Auszeichnungen für Michael Ebert und Timm Klotzek, SZ Magazin, sowie Gregor Peter Schmitz, Augsburger Allgemeine

Gregor Peter Schmitz, Chefredakteur der Augsburger Allgemeinen, ist von der Jury der Lead Awards mit einem zweiten Platz in der Kategorie "Blattmacher des Jahres/Zeitung Regional" ausgezeichnet worden. 

In der Kategorie „Magazin Debatte“ erhielten die beiden Chefredakteure SZ-Magazin Michael Ebert und Timm Klotzek  die Auszeichnung in Gold.

Die Lead Awards gehören zu den renommiertesten Auszeichnungen für Zeitungen und Onlinemedien. Sie werden seit 1992 vergeben. Eine Bewerbung oder Einreichung nicht möglich ist. Die Vorauswahl wird von einer zwölfköpfigen Jury der Lead-Academy unter Leitung von Markus Peichl getroffen, die Endauswahl und Preisvergabe von einem 30-köpfigen Gremium.

(Quelle: wuv.de, 09.12.2019; augsburger-allgemeine.de, 09.12.2019)

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IV. Aus den Verbänden

ZAW: Wechsel in der Geschäftsführung

Das ZAW-Präsidium hat Bernd Nauen zum neuen Hauptgeschäftsführer des Dachverbands der deutschen Werbewirtschaft ab 1. Januar 2020 bestellt. Er folgt auf Manfred Parteina, der zu diesem Datum mit Erreichen der Altersgrenze planmäßig ausscheidet. 

Nauen (49) ist promovierter Jurist und gehört der Geschäftsführung des ZAW bereits seit 2008 an.

(Quelle: zaw.de, 09.12.2019)

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