VBZV-Newsletter 36/2018

 

 

I. Medienpolitik

EU-Urheberschutz: Staatsministerin Grütters betont Bedeutung des Verlegerrechts

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Prof. Monika Grütters, hat bei einer Fachkonferenz der Initiative Urheberrecht zum Thema „Perspektiven des Urheberrechts im Informationszeitalter“ für einen besseren Urheberschutz auf EU-Ebene plädiert und die geplante Reform unterstützt. „‚Kultur für alle!‘ heißt noch lange nicht: ‚Kultur umsonst für alle!‘ – wenn ich an die im Netz weit verbreitete Gratismentalität denke“, erklärte Prof. Grütters. In den vergangenen Monaten habe die geplante EU-Urheberrechtsreform leider nicht nur sachliche Debatten, sondern auch viel Verunsicherung provoziert, teilte die Staatsministerin mit.

Energisch verteidigte die Kulturstaatsministerin das Leistungsschutzrecht: „Es ist wichtig, dass wir uns auf europäischer Ebene noch stärker als bisher für die Unabhängigkeit der Presse und für mediale Vielfalt einsetzen, nicht zuletzt in Anbetracht der Gefahren, die Desinformation für die Demokratie darstellt. Zur Finanzierung journalistischer Qualität unter den Bedingungen der Digitalisierung hilft ein eigenes Leistungsschutzrecht Presseverlegern bei der praktischen Durchsetzung ihrer Rechte.“ Sie könnten ihre Inhalte auf der Grundlage des Exklusivrechts lizenzieren und unberechtigte Nutzungen ihrer Inhalte verhindern.

Die Staatsministerin begrüßte, dass nach dem Rat auch das Europäische Parlament für die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger votiert hat: „Deutschland wird sich weiterhin auf europäischer Ebene aktiv dafür einsetzen, dass in der Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger - weitgehend entsprechend der deutschen Regelung - verankert wird. Die in den vergangenen Tagen entstandene Unsicherheit war unbegründet. Unser Ziel bleibt es, durch eine gestärkte Rechtsposition der Verleger dazu beizutragen, dass die für die Demokratie unverzichtbaren Leistungen der Presse auch im digitalen Zeitalter refinanzierbar bleiben.“

Zum Artikel 13 (Stichwort: Uploadfilter) erklärte Grütters: „Er nimmt Plattformbetreiber in die urheberrechtliche Verantwortung. Ziel der Regelung ist eine bessere Vergütung von Kreativen – von Autoren, Musikern, Filmschaffenden –, die jahrelang mitansehen mussten, wie andere von der Nutzung ihrer Werke kommerziell profitierten, während sie selbst vielfach leer ausgingen.“ 

Dass nun in der öffentlichen Diskussion der Eindruck erweckt werde, diese Regelung bedrohe die Existenz unzähliger kleinerer Angebote, gehöre in die Rubrik „Panikmache“ und treffe schlicht nicht zu, betonte Grütters und appellierte, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukommen: „Dass ausgerechnet eine große Plattform, die jahrelang von der Nutzung künstlerischer Werke anderer kommerziell profitiert hat, nun von einer Bedrohung der Kreativwirtschaft spricht, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.“

(Quelle: BDZV, PM 23.11.2018)

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Humboldt-Forschungsinstitut Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie eröffnet

„Der Schutz des geistigen Eigentums und in besonderem Maße des Urheberrechts sind elementare Gewährleistungen, die instrumentell für die freie Entfaltung der Einzelnen wie auch für die Ausübungen etwa der Presse- oder Rundfunkfreiheit sind“, erklärte Prof. Dr. Stephan Harbarth, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie designierter Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, in seinem Festvortrag zur Eröffnung des Humboldt-Forschungsinstitut Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie in Berlin. Aufgabe des neuen Forschungsinstituts ist es, das Zusammenwirken von geistigem Eigentum und Demokratie zu erforschen. Im Fokus steht besonders das Urheberrecht als wesentlicher Bestandteil einer freiheitlich verfassten Gesellschaftsordnung.

Schwerpunkt der wissenschaftlichen Forschung soll dabei auf Geschichte und Bedeutung des geistigen Eigentums im modernen Verfassungsstaat liegen und die besondere Anreiz- und Schutzwirkung des Urheberrechts für schöpferische Gestaltungen und damit verbundene unternehmerische Leistungen analysieren. Vor dem Hintergrund einer zunehmend digitalisierten Lebensrealität und der fortschreitenden Internationalisierung sollen philosophische Grundlagen, verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen und ökonomische Konsequenzen des Urheberrechts auch im Lichte berechtigter gesellschaftlicher Erwartungen untersucht werden. Das Forschungsinstitut schafft dabei ein „wissenschaftliches Forum, um forschungsbasiert und diskursiv das Urheberrecht als Teil der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie zu analysieren, interdisziplinär zu beleuchten und Vorschläge für ein zukunftsfähiges Urheberrecht zu erarbeiten, das in der freiheitlichen und verfassungsmäßigen Ordnung unserer Gesellschaft fest verankert ist“. 

Die künftige Direktorin des Instituts, Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, betonte: „Dem Urheberrecht kommt heute in kultureller, wirtschaftlicher, rechtlicher, aber auch in gesellschaftspolitischer Hinsicht eine Schlüsselfunktion zu.

Zu den Förderern der Einrichtung gehören über 230 Medienunternehmen, darunter Verlagshäuser, Fernseh- und Hörfunksender sowie Verwertungsgesellschaften und Verbände wie auch der BDZV. Das Forschungsinstitut soll im Frühjahr 2019 seine operative und wissenschaftliche Arbeit aufnehmen.

(Quelle: BDZV, PM 27.11.2018)

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vbw stellt Ideen für Strukturreform des Rundfunksystems vor 

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert eine Neuausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems. Auf ihrem Medienkongress stellte sie daher Ideen für eine Strukturreform vor, um die Debatte voranzubringen. Ziel ist es, dass alle Akteure mit der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems gut leben können. Dafür hat die vbw Konsensleitlinien erstellt, die im Frühjahr 2019 in einem vbw Workshop mit wissenschaftlicher Beteiligung eingehend diskutiert werden. Hierzu sind alle betroffenen Interessengruppen eingeladen.

vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt betonte: „Die duale Medienordnung muss sich dem digitalen Wandel anpassen. Wir brauchen eine Antwort auf Fake-News, Hate-Speech, Desinformation, Radikalisierung und Manipulation im Netz. Aber auch andere umstrittene Themen wie die Höhe des Rundfunkbeitrags, die Gestaltung der Programminhalte oder die digitale Präsenz sind Anlass für eine Umgestaltung des Systems.“ Ein Lösungsansatz ist dabei, ein digitales Gegengewicht zu errichten, an dem von Film- und Fernsehproduzenten bis zu den Ländern alle betroffenen Akteure beteiligt sind.

(Quelle: vbw, PM 28.11.2018)

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II. Datenschutz

BayLDA verstärkt die Prüfaktivitäten 

Knapp ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) seine Prüfaktivitäten wieder verstärkt und neue flächendeckende Datenschutzkontrollen in Bayern angestoßen. Im Fokus der aktuellen Prüfungen steht unter anderem der sichere Betrieb von Online-Shops, die Erfüllung der Rechenschaftspflicht auch bei mittelständischen Unternehmen sowie die Umsetzung der Informationspflichten in Bewerbungsverfahren.

Durch den Übergang zur DS-GVO hat das BayLDA dieses Jahr schwerpunktmäßig über die Neuerungen der Verordnung informiert, damit Unklarheiten möglichst rasch beseitigt werden und Verantwortliche erfahren, was sich im Vergleich zum bisherigen Datenschutzrecht für sie geändert hat. Mit den nun gestarteten DS-GVO-Prüfungen müssen die Verantwortlichen dem BayLDA nachweisen, dass sie die neuen Vorgaben kennen und erfüllen. Ziel sei es allerdings nicht, kleine Betriebe mit Datenschutzkontrollen zu überfordern, sondern größere und risikobehaftete Organisationen hinsichtlich möglicher Gefährdungsquellen zu sensibilisieren und darauf hinzuwirken, dass personenbezogene Daten gerade dort wirksam und angemessen geschützt werden, so die Behörde. 

Im Fokus der aktuellen Cybersicherheitskontrolle befindet sich der Einsatz von Online-Shops. Zwanzig bayerische Online-Shops, zufällig aus allen Branchen zusammengestellt, wurden hinsichtlich der Verwendung von veralteten und unsicheren eCommerce-Systemen geprüft.

Bereits im Jahr 2015 hat das BayLDA in einer Großprüfung Unternehmen daraufhin kontrolliert, ob mit Bewerberdaten sachgemäß umgegangen wird. Dabei wurden einige Mängel vorgefunden, die erst im Rahmen der Aufarbeitung behoben wurden. Mit dieser Erfahrung entschied sich das BayLDA deshalb nun im Oktober 2018, erneut bei zufällig ausgewählten Verantwortlichen die Verarbeitung personenbezogener Daten in Bewerbungsverfahren zu untersuchen. Schwerpunkt ist dieses Mal, inwieweit die Informationspflicht gegenüber den Bewerbern korrekt umgesetzt wird und Bewerber letztendlich auch erfahren, wie mit ihren Daten umgegangen wird. Hierzu werden derzeit 15 Verantwortliche in Bayern, ausschließlich größere Betriebe und Vereine, geprüft.

Für die nächsten Wochen ist die Aufnahme weiterer Prüfungen angekündigt: Unter anderen wird das Thema „Löschen von Daten“, schwerpunktmäßig bei SAP-Systemen, den Rahmen einer weiteren Prüfung bilden.

Das BayLDA stellt alle Informationen zu den Datenschutzprüfungen mit Musterschreiben und Infoblättern auf seiner Website zur Verfügung:

www.lda.bayern.de/de/kontrollen.html

(Quelle: BayLDA, PM 07.11.2018

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Orientierungshilfe für die Direktwerbung

Eine umfangreiche Orientierungshilfe zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Direktwerbung hat die sich aus den Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zusammensetzende Datenschutzkonferenz (DSK) im veröffentlicht. Die Handreichung kann kostenlos abgerufen werden unter 

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20181107_oh_werbung.pdf

Die datenschutzrechtlich die Zulässigkeit von Werbung ergibt sich primär aus Einwilligungen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder aus der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

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III. Vertrieb

Junge mögen kein Facebook – hohes Vertrauen in die regionale Tageszeitung

Facebook wird unter Jugendlichen immer unbeliebter. 15 Prozent der Jugendlichen sind mehrmals in der Woche in dem sozialen Netzwerk aktiv. Im vergangenen Jahr war es noch jeder vierte Jugendliche. Das ist ein Ergebnis der JIM 2018, die der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest jetzt veröffentlichte. Seit 20 Jahren untersucht der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (mpfs) mit der JIM-Studie (Jugend, Information, Medien) den Medienumgang von Jugendlichen in Deutschland. 

Auch das Vertrauen in Nachrichtenangebote wurde im Rahmen der JIM-Studie 2018 untersucht. Hierbei konnten die Jugendlichen verschiedenen Nachrichtenangeboten Schulnoten in Bezug auf ihre Vertrauenswürdigkeit geben. Die Tagesschau bzw. die Tagesthemen der ARD genießen bei Jugendlichen das höchste Vertrauen, 84 Prozent der Jugendlichen haben die Note 1 oder 2 vergeben. An zweiter Stelle folgt mit 77 Prozent das Angebot regionaler Print- Tageszeitungen bzw. öffentlich-rechtliche Radiosender (75 %). Der tagesaktuellen Berichterstattung des ZDF (Heute bzw. Heute Journal) schenken 71 Prozent der Befragten ihr Vertrauen. Focus online und Spiegel online bewegen sich bei dieser Beurteilung im Mittelfeld, jeweils die Hälfte der Jugendlichen bewertet diese Angebote mit der Note 1 oder 2. Private Radiosender werden von knapp der Hälfte der Jugendlichen als vertrauenswürdig eingestuft. Mit deutlichem Abstand folgen ProSieben Newstime, das Nachrichtenangebot des E-Mail- Providers Web.de und RTL Aktuell, denen jeweils ein Viertel der Jugendlichen vertraut.

(Quelle: mpfs, PM 28.11.2018; FAZ, 28.11.2018)

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Snapchat: Mehr Reichweite durch TV-Shows 

Snapchat will nun auch in Deutschland mit einem TV-ähnlichen Format seine Reichweite steigern. „Shows“ war bereits vor einem Jahr in Amerika eingeführt wurde. Die Vertikal-Videos, die im „Entdecken“-Bereich der Snapchat-App erscheinen, sind zwischen drei und sieben Minuten lang. Sie enthalten z.T. animierte Grafiken und sind im Vergleich zu üblichen TV-Sendungen viel schneller geschnitten. 

Zum Start des Formats in Deutschland sind acht Medienmarken mit dabei: Axel Springer mit „Bild Fußball“, Brainpool TV („LUKE! Die Woche und ich“), Promiflash mit „Celebrity News“, Funk, Load Studios, Onefootball, Spiegel („Bento Mic Drop“), Tastemade und ze.tt aus der Zeit-Verlagsgruppe („Out Now!“).

„Shows“ gehört zum Bereich „Discover“ („Entdecken“), der im Januar 2015 vom Snapchat-Unternehmen Snap mit 18 Markenpartnern gestartet wurde. Inzwischen produzieren nach Angaben von Snap weltweit über 100 Medienpartner dort Inhalte, die vor allem aus animierten Bildern und verlinkten Webseiten bestehen.  Seit April 2017 sind dort auch journalistische Inhalte deutscher Medien zu finden.  Die redaktionellen Videos und Nachrichten von Bild, Vice, Sky Sport und Spiegel online ergänzen die für Snapchat typischen spontanen Clips von Freunden für Freunde.

In den Vereinigten Staaten produziert das Snapchat-Unternehmen inzwischen unter dem Titel „Snap Originals“ auch eigene „Shows“. In Deutschland wird Snap als Produzent aber nicht aktiv, sondern überlässt die Rolle Medienhäusern und Produktionsfirmen. 

(Quelle: wuv.de, 26.11.2018; FAZ.net, 26.11.2018, Spiegel.de, 25.04.2017))

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IV. Aus den Verlagen

Gründung der Merkur tz Redaktions GmbH 

Die Redaktionen von „Münchner Merkur“ und „tz“ arbeiten künftig gemeinsam unter dem Dach der neu gegründeten Merkur tz Redaktions GmbH. Beide Titel gehören als Mediengruppe Münchner Merkur / tz zur Ippen-Gruppe. 

Geschäftsführer Daniel Schöningh betonte nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, dass mit der Redaktions GmbH zunächst einmal ein gemeinsamer juristischer Mantel geschaffen sei. Über die Ausgestaltung wolle man mit den Mitarbeitern ins Gespräch kommen. Die beiden Produktlinien Merkur und tz sollen erhalten bleiben, auch die beiden Chefredakteure Georg Anastasiadis (Merkur) und Sebastian Arbinger (tz) bleiben im Amt.

Bereits vor gut zwei Jahren waren die beiden Lokalredaktionen zusammengelegt worden. Als nächstes sollen nun Lokalredaktionen sind als Nächstes voraussichtlich die Sportressorts an der Reihe.

(Quelle: Süddeutsche Zeitung, 23.11.2018; merkur.de, 08.06.2016)

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Verlegerin Bärbel Schnell als „Medienmanagerin des Jahres“ nominiert
Julia Böhnisch und Thomas Kaspar als Chefredakteure 2018 nominiert

Der Branchendienst Kress sucht erneut die besten Führungskräfte der Medienbranche. 

Für die Wahl zur „Medienmanagerin des Jahres“ 2018 wurde u. a. Bärbel Schnell, Verlegerin der Nürnberger Nachrichten und der Nürnberger Zeitung nominiert: Als Geschäftsführerin des Olympia Verlags hat sie den traditionsreichen „Kicker" in die digitale Welt geführt, der mit Website, App und Social Media zu den Marktführern zählt. Wachstumsfelder sind Onlineshop, Managerspiele, Bewegtbild und die früh begonnene 360-Grad-Vermarktung, heißt es in der Begründung durch die Redaktion, die über eine Shortlist jeweils 10 Persönlichkeiten aus der Medienbranche zur Wahl stellt.

Auf der aktuellen Shortlist für die Wahl der „Chefredakteur/in des Jahres“ finden sich u. a. Julia Böhnisch, Süddeutsche Zeitung und Thomas Kaspar von Ippen Digital. Böhnisch schärfe als Chefredakteurin von sz.de die Medienmarke digital und treibt Paid Content voran. Die Zahl der verkauften E-Paper hat sich in fünf Jahren auf rund 66.400 (IVW, III/2018) mehr als verdreifacht. Thomas Kaspar, Chefredakteur von Ippen Digital ist zugleich Chief Product Officer und damit Bindeglied zwischen Redaktion und Management. Unter den Top 20 Medien-Titeln im Netz finden sich nur zwei Regional-Portale, die er beide verantwortet. (merkur.de und tz.de).

Die Online-Abstimmung unter den Kress-Abonnenten endet am heutigen Donnerstag. Im vergangenen Jahr gewann Zeit-Chef Rainer Esser die Auszeichnung als "Medienmanager des Jahres". Wolfgang Krach und Kurt Kister von der "Süddeutschen Zeitung" wurden zu den "Chefredakteuren des Jahres" gewählt. 

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V. Mitarbeiter

VBZV/VSZV-Seminarreihe „Vom Vertriebsinspektor zum verantwortlichen Gebietsleiter“

Die Verlagslogistik steht weiterhin vor enormen Herausforderungen. Im verschärften Medien-Wettbewerb sind Qualität und Produktivität der Zustellung im Fokus der Aufmerksamkeit.  Besondere Bedeutung haben dabei die Vertriebsinspektoren und Gebietsleiter. Sie müssen für die reibungslose tagtägliche Zustellung sorgen und die laufende Optimierung aktiv vorantreiben und umsetzen. Dabei geht es um Führung, Kommunikation, Organisation und Prozesse.

Die Qualifikation der Logistik-Mitarbeiter wird damit zu einem wesentlichen Erfolgsfaktor. Das bisher übliche Learning-on-the-job greift zu kurz. Eine systematische Vorbereitung und begleitende Qualifizierung der Mitarbeiter für die umfangreichen Aufgaben wird immer wichtiger. 

Der VBZV bietet daher bereits zum neunten Mal in Kooperation mit dem Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV) die dreiteilige Qualifizierungsmaßnahme an, die diese neuen Anforderungen und Aufgaben aufgreift und den Teilnehmern das notwendige Handwerkszeug vermittelt. An der Seminarreihe haben bereits über hundert Vertriebsmitarbeiter aus Bayern und Baden-Württemberg teilgenommen, bundesweit deutlich über 600. Die Resonanz war jedes Mal außerordentlich positiv.

In den drei aufeinander aufbauenden Modulen wird an konkreten Themen und Fällen aus der Praxis gearbeitet. Dadurch profitieren sowohl Neueinsteiger als auch erfahrene Gebietsleiter, die durch den fundierten Erfahrungsaustausch ihr Wissen und Können vertiefen können. Die Seminarteilnehmer erhalten Praxisarbeiten, die sie zwischen den Schulungsblöcken bearbeiten. So werden die Themen vertieft und eng mit der Praxis verknüpft. 

Die drei Module finden statt am

19.-20. März 2019 – Modul I

2.-3. Juli 2919 – Modul II

11.-12. September 2019 – Modul III

Tagungsort ist das zentral gelegene AGB Tagungszentrum in Beilngries, Altmühltal. 

Referenten sind die Trainer und Berater Markus Bohl (Beratung für Briefdienste und Logistik) und Anton Mayer (Training und Beratung im Personalmanagement). 

Weitere Einzelheiten zu der Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm. Anmeldungen sind unter anmeldung_at_vbzv.deoder  http://www.vbzv.de/seminarprogramm/möglich. Es gelten die Teilnahmebedingungen des VBZV (zu finden unter https://www.vbzv.de/seminarprogramm/), die Sie mit der Anmeldung akzeptieren.

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