VBZV-Newsletter 35/2019

 

 

I. Medienpolitik

Medienstaatsvertrag: Verlegerverbände begrüßen Schutz gegen Diskriminierung durch Medienplattformen, warnen aber vor dem Einstieg in staatliche Redaktionsaufsicht

Der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen, dass die Bundesländer erstmals digitale Presseangebote vor Behinderung und Diskriminierung durch digitale Plattformen und Aggregatoren schützen wollen. „Der geplante neue Medienstaatsvertrag ist ein wichtiger erster Schritt zur Sicherung der Meinungs- und Pressevielfalt im Internet“, erklärten die Verbände.

Zugleich warnen BDZV und VDZ vor einer Aufsicht der Landesmedienanstalten über journalistisch-redaktionelle Telemedien. „Wir sehen mit Sorge eine erst nach der letzten Anhörung eingeführte Neuregelung, wonach bestimmte redaktionelle Telemedien unmittelbar oder mittelbar von den Landesmedienanstalten beaufsichtigt werden sollen“, so die Verbände. „Auch wenn die Digitalangebote von Zeitungen und Zeitschriften hiervon zunächst wohl nicht betroffen sein dürften, könnten gefährliche Präzedenzfälle für eine staatliche Presseaufsicht entstehen. Alle Beteiligten sind dazu aufgerufen, dies von Anfang an zu verhindern.“

Die Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer hatten in ihrer Sitzung vom 5. Dezember einen Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland mit einem neuen Medienstaatsvertrag vereinbart. Der Vertrag muss von den Landtagen der Bundesländer noch ratifiziert werden.

(Quelle: BDZV, PM 06.12.2019)

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Mehrwertsteuer für digitale Presse: Bundesrat stimmt Reduzierung zu

Der Bundesrat hat am 29. November zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag am 7. November verabschiedet hatte. Dazu gehört auch die Absenkung der Mehrwertsteuer für digitale Presseprodukte, E-Paper, Apps, Websites und Datenbanken, von 19 auf sieben Prozent. Das Gesetz wird am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger – voraussichtlich bis Ende des Jahres – in Kraft treten.

(Quelle:  bdzv.de, 29.11.2019)

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EU-Kommission prüft Googles Umgang mit Daten

Medienberichten zu Folge will die EU-Kommission den Umgang großer Internetkonzerne mit den Daten ihrer Kunden untersuchen. Die Behörde habe bestätigt, dass sie derzeit Informationen vor allem über die Praktiken von Google und Facebook einholt. Die Untersuchung laufe noch, hieß es aus der Kommission. Die Wettbewerbsbehörde will offenbar prüfen, ob die Unternehmen durch die Sammlung großer Datenmengen ihre Marktmacht missbrauchen. Die Behörde hat dazu an die Konkurrenten Fragebögen verschickt und um Rückmeldung bis zum 7. Januar 2020 gebeten. 

Danach könnte die Kommission ggf. ein Missbrauchsverfahren eröffnen. 

Der Schwerpunkt der Untersuchung liege auf dem Umgang mit Daten in Zusammenhang mit lokalen Suchdiensten, Online-Werbung, Anmeldediensten und Webbrowsern, berichten die Branchendienste. Der Untersuchung ging ein Beschwerdeschreiben von 41 Konkurrenten an die Brüsseler Behörde voraus. 

(Quelle: FAZ, 03.12.2019)

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BayLDA: Google Analytics nur mit Einwilligung 

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass beim Einsatz von Tools zur statistischen Analyse des Traffics auf Internetseiten eine Einwilligung des Webseitenbenutzers eingeholt werden muss, sobald über personenbezogene Daten eine umfassendes Internetprofil der Nutzer erstellt wird. Für ein solches Tracking, das über die reine Reichweitenmessung hinaus geht, wird vielerorts Google Analytics eingesetzt. 


Während die Reichweitenmessung nach transparenter Information der Webseitenbesucher und einer Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out) auch ohne Einwilligung des Nutzers statthaft ist, sei eine Einwilligung dort erforderlich, wo das Nutzerverhalten nicht nur für die eigenen Zwecke verwendet, sondern an andere Stellen übertragen wird, um dort zur Erstellung eines umfassenden „Internetprofils“ des Webseiten- besuchers genutzt zu werden, mahnt die Behörde. 

Eine Einwilligung liege nur dann vor und sei nur dann wirksam, wenn die Nutzer über die geplante Verarbeitung ihrer Nutzerdaten vollständig informiert werden (u.a., wer bekommt welche Daten zu welchem Zweck) und dann eindeutig zugestimmt haben. Ein sogenannter Cookie-Banner, der beinhaltet, dass ein Weitersurfen auf der Website o. ä. eine Einwilligung darstellt, sei unwirksam. Dasselbe gelte auch für vorausgefüllte Kästchen bei Einwilligungserklärungen, betont 

Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). 

Bereits im Frühjahr 2019 haben die Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder eine „Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien“ veröffentlicht und dort dargestellt, unter welchen Bedingungen Tracking von Webseitenbesucherinnen und -besuchern zulässig ist. Die dort enthaltene Rechtsaufassung findet sich genauso im Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 1. Oktober 2019 wieder.

Viele Website-Betreiber beriefen sich bei der Einbindung von Google Analytics oder vergleichbaren Analysewerkzeugen auf alte, längst überholte Veröffentlichungen. Das Produkt Google Analytics sei aber in den vergangenen Jahren so fortentwickelt worden, dass Google sich das Recht einräumt, die Daten der Webseitenbesuchenden zu eigenen Zwecken zu verwenden. 

Webseitenbetreiber sollten ihre Website auf den Einsatz von Trackingsoftware überprüfen. Webseitenbetreiber, die Nutzer ohne Vorliegen einer Einwilligung tracken, begingen ein Datenschutzverstoß, der mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden könne, mahnt die Behörde. 

(Quelle: BayLDA , 15.11.2019)

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II. Aus den Verlagen

WAZ startet interaktiven Skill für Alexa

Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) startet einen interaktiven Skill für Amazons Sprachassistenten Alexa.

Die Regionalzeitung der Funke Mediengruppe nutzt die zunehmende Verbreitung von Sprachassistenten für eine Angebotserweiterung: Mit einem eigenen Skill für Amazons smarten Lautsprecher soll das Geschäftsfeld Voice erschlossen werden, sagt Aline Wohler, Projektleiterin und zuständig für neue Geschäftsfelder in NRW. 

„Die meisten Zeitungs-Skills liefern nur Input für die ‘tägliche Zusammenfassung’. Mit unserem können die Nutzerinnen und Nutzer aber direkt kommunizieren und zum Beispiel gezielt nach den Nachrichten aus ihrer ausgewählten Stadt fragen“, sagt Lukas Hoffmann, Creative Designer in der neuen Funke Kreativ Agentur NRW und Programmierer der Anwendung. „Über unseren Skill können die Nutzer außerdem direkt auf die aktuellen WAZ-Podcasts zugreifen, ohne dafür in eine andere Anwendung wechseln zu müssen.“

Derzeit bietet der WAZ News Skill Lokalnachrichten aus sechs Städten im Ruhrgebiet. Dazu gehören Essen, Bochum, Duisburg, Gelsenkirchen, Mülheim und Oberhausen. Die Redaktion fasst das Wichtigste für ihre Nutzer zusammen und präsentiert laufend aktuelle Meldungen für jede Stadt.

(Quelle: die-zeitungen.de, 05.12.2019)

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Bezugspreisänderungen

Mittelbayerischer Verlag, Regensburg

 

Alle Ausgaben: Mittelbayerische Zeitung, Wörther Anzeiger, Bayerwald Echo, Kötztinger Umschau und Neumarkter Tagblatt

bisher

ab 01.01.2020

EV Mo-Fr

1,90 €

2,00 €

EV Sa

2,10 €

2,20 €

 

Fränkische Landeszeitung, Ansbach

„Fränkische Landeszeitung“, alle Ausgaben: Ansbach, Dinkelsbühl/Feuchtwangen, Rothen­burg und Neustadt-Aisch/Scheinfeld/Uffenheim

bisher

ab 01.01.2020

Trägerzustellung

39,70 €

41,50 €

Postzustellung

47,00 €

49,40 €

EV Mo-Fr

1,70 €

1,80 €

EV Sa

2,10 €

2,20 €

 

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