VBZV-Newsletter 34/2021

 

 

I. Medienpolitik

Amtsübergabe in der BLM: Präsident Siegfried Schneider übergibt den Staffelstab an Dr. Thorsten Schmiege

Stabwechsel in der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien: Am 1. Oktober 2021 beginnt die Amtszeit des vierten Präsidenten der BLM. Auf Siegfried Schneider, der in den Ruhestand geht, folgt der bisherige Geschäftsführer Dr. Thorsten Schmiege. Die Geschäftsführung übernimmt dann Dr. Annette Schumacher. Heute Vormittag fand die Amtsübergabe in hybrider Form statt – mit Livestream und wenigen geladenen Gästen in der Landeszentrale.

Medienminister Dr. Florian Herrmann sagte: „Eine Dekade Leiden­schaft und Engagement für den Medienstandort Bayern: Präsident Siegfried Schneider stand 10 Jahre an der Spitze der Landeszentrale und hat von dort die Medienlandschaft entscheidend mitgeprägt. Er hat den Medienstandort Bayern als Ganzes gestärkt und vielfältig weiter­entwickelt. Ihm ist es gelungen, den lokalen Rundfunk zu stabilisieren, Innovation und Digitalisierung in der Medienbranche zu fördern und gleichzeitig die Medienkompetenz weiter auszubauen. Mit Dr. Thorsten Schmiege hat die BLM einen versierten und kompetenten Nachfolger gefunden, der die verantwortungsvolle Arbeit der BLM erfolgreich gestalten wird. Wir freuen uns auf die Fortsetzung der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der BLM.“

Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo: „Ich danke Siegfried Schneider im Namen der Staatsregierung für seine Verdienste als langjähriger Präsident der BLM. Er hat in seiner Amtszeit wichtige Akzente gesetzt. Ganz besonders geschätzt habe ich sein heraus­ragendes Engagement und seine wertvollen Impulse für eine gute Medienbildung an unseren Schulen. Ich wünsche ihm für die Zukunft alles Gute. Dr. Thorsten Schmiege gratuliere ich zur Wahl als neuer BLM-Präsident und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit“, so der Minister.

Walter Keilbart, der Vorsitzende des Medienrats, würdigte Siegfried Schneider als „medienpolitischen Macher, der in seiner Amtszeit die Digitalisierung des privaten Rundfunks in Bayern mit Herz und Verstand vorangetrieben hat“. Beispiele dafür seien die Vorreiterrolle des Freistaats und der BLM bei DAB+ oder bei der Satellitenverbreitung im lokalen Fernsehen. Schneider sei „aufgeschlossen gegenüber Innovationen in jeder Hinsicht – und gleichzeitig ein Garant für Vielfalt in den Medien sowie einen wirksamen Nutzerschutz, etwa in Form des Medien­führerscheins Bayern der Stiftung Medienpädagogik Bayern der BLM“. Mit Blick auf die Zukunft sagte Keilbart: „Ich bin der festen Überzeugung, dass der BLM-Medienrat auch mit Dr. Thorsten Schmiege an der Spitze im Sinne des Nutzer­schutzes gut zusammenarbeiten wird.“

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der BLM, Roland Richter, betonte, dass die Zusammenarbeit zwischen Siegfried Schneider und dem Verwaltungsrat stets von Verlässlichkeit, Vertrauen und Kontinuität geprägt gewesen sei. Er sei davon überzeugt, die gute Kooperation mit dessen Nachfolger Dr. Thorsten Schmiege fortzusetzen.

Der künftige BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege bezeichnete Siegfried Schneider augenzwinkernd als „FC Bayern der Medienpolitik“. Ihm sei es gelungen, die bayerische Lokalrundfunklandschaft erfolgreich in der digitalen Welt aufzustellen und darüber hinaus mit der Medien.Bayern GmbH „ein einzigartiges Medien-Innovations-Ökosystem für Start-ups und junge Talente“ zu schaffen. Mit Blick auf die Zukunft sagte Dr. Schmiege: „Nutzerschutz ist für mich wichtiger denn je. Es ist gerade der Nutzerschutz, der uns neben dem Erhalt der Medienvielfalt und der Förderung von Medienkompetenz besonders wichtig ist. Hier wollen und müssen wir noch mehr in die Breite wirken. Das Internet ist ein Booster für Meinungsfreiheit und Demokratie. Es darf aber nicht gleichzeitig zur ihrer größten Gefahr werden.“

Der scheidende BLM-Präsident Siegfried Schneider dankte Wegbeleiterinnen und Wegbegleitern aus Politik, Rundfunk und Gesellschaft, den Gremien sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erfolgreiche Zusammenarbeit. 

Er sagte: „Auch wenn das letzte Jahr bestimmt nicht leicht war für die Branche, können wir positiv in die Zukunft schauen. Lokaler Rundfunk in Bayern ist und bleibt eine Erfolgsgeschichte. Gerade in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie hat er seine Systemrelevanz bewiesen. Mein ganz herzlicher Dank an alle lokalen Sender von Berchtesgaden bis Aschaffenburg, von Hof bis Lindau für ihr großes Engagement und ihre großen Leistungen in den letzten zehn Jahren! Gemeinsam ist es uns gelungen, die digitale Transformation voranzutreiben, ohne das Lokale, unsere Wurzeln, aus den Augen zu verlieren.“

Unser Verband, der im Medienrat der BLM Sitz und Stimme hat, hat sich vom scheidenden Präsidenten auch persönlich verabschiedet und gleichzeitig die Gelegenheit genutzt, dem neuen Präsidenten seine persönlichen Glückwünsche zu überbringen. Dies gilt auch für die künftige Geschäftsführerin der BLM, Frau Dr. Annette Schumacher.

(Quelle: blm.de, 16.09.2021)

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II. Pressewesen

Presserat: Keine Kodex-Änderung zum Thema Glücksspiel

Ein Verbot der Verharmlosung von Glücksspiel wird vorerst nicht in den Pressekodex aufgenommen. Das hat das Plenum des Deutschen Presserats entschieden.

„Beschwerden zu diesem Themenbereich haben wir bislang anhand der vorhandenen Regeln im Pressekodex prüfen und entscheiden können“, so Presserats-Sprecher Sascha Borowski. „Insofern sehen wir derzeit keinen Bedarf, einzelne Ziffern zu erweitern“.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hatte im Juni dem Presserat vorgeschlagen, die Richtlinie 11.6, die eine Verharmlosung von Drogen verbietet, hinsichtlich Glücksspiels zu erweitern. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, hatte den Vorschlag gegenüber dem Presserat unterstützt.

Mäurer hatte beispielhaft einige Medienberichte angeführt, diese jedoch ausdrücklich nicht als Beschwerde eingereicht. Insofern konnte der Presserat die Berichte auch nicht prüfen.

„Unsere Spruchpraxis zum Thema Glücksspiel bezieht sich bislang überwiegend auf verdeckte Werbung nach Ziffer 7 und den Jugendschutz nach Ziffer 11“, so Sascha Borowski. „Beide Bereiche decken die bestehenden Regeln des Pressekodex ab“.

Zum Pressekodex: https://www.presserat.de/pressekodex.html

(Quelle: Presserat: PM, 15.09.2021)

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III. Vermarktung

 

Mehr im Einkaufswagen: Werbewirkungsstudie von BDZV und ZMG
Zeitungsanzeigen führen zu mehr Umsatz

Der Lebensmitteleinzelhandel ist mit rund 2,48 Milliarden Euro Brutto-Medieninvestitionen 2020 (2.467 Mio.) nicht nur die werbestärkste Branche in Deutschland überhaupt. Er ist auch für die Tageszeitungen die mit Abstand wichtigste Erlösquelle im Werbemarkt: Im Jahr 2020 investierten Lebensmittelhändler und Supermärkte mehr als 600 Millionen Euro in Tageszeitungsanzeigen. Damit tragen die Anzeigen der Lebensmittelhändler ein ordentliches Stück zu den gesamten Werbeumsätzen der Zeitungen – im vergangenen Jahr insgesamt 1,8 Milliarden Euro – bei.

Dass die Werbemillionen dort gut platziert sind, zeigt jetzt eine Studie, die der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) bei der ZMG Zeitungsmarktforschung Gesellschaft (ZMG) in Auftrag gegeben hat. Sie berechnet mit einem aufwendigen Branchen-Modelling, wie wirksam Zeitungsanzeigen im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) sind – und zwar konkret in Cent und Euro. Beeinflussen die LEH-Anzeigen das Kaufverhalten der Konsumenten? Unterscheidet sich also der Kassenbon von Personen mit Kampagnenkontakt in Tageszeitungen von dem der Verbraucher ohne Kontakt mit den LEH-Anzeigen? Ja, lautet die klare Antwort der Studie.

Für die Untersuchung hat die ZMG die Kassenbons der drei Supermärkte Edeka, REWE und Kaufland über den Zeitraum von 2017 bis heute verglichen. Damit ist gleichzeitig ein Benchmarkvergleich der Zeit vor Corona mit dem Corona-Zeitraum 2020/21 möglich.

Corona hat auch den Einkauf im Supermarkt verändert. Käuferinnen und Käufer waren mit völlig ungewohnten Rahmenbedingungen konfrontiert: Angst vor Ansteckung und umfangreiche Hygienemaßnahmen bis hin zu Schlangen vor den Märkten aufgrund von Zulassungsbeschränkungen haben das persönliche Einkaufserlebnis beeinträchtigt. Gleichzeitig waren die Lebensmittelmärkte aber anders als andere Einzelhändler nicht von Lockdowns betroffen und durchgehend geöffnet.

Werblich gab es neben der klassischen Angebotswerbung, die die geöffneten 
Geschäfte auch während der Pandemie schalteten, neue Kommunikationsanlässe. „Danke“-Kampagnen für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kamen bei den Verbrauchern gut an, ebenso die Senkung der Mehrwertsteuer – auch das ein beliebtes Werbethema.

Auch Homeoffice und Homeschooling haben die Marktsituation im LEH verändert, denn geschlossene Kantinen und Mensen haben den Lebensmittelbedarf zu Hause erhöht – mit spürbaren Auswirkungen auf die Einkaufsmengen. Um 30 Prozent ist der durchschnittliche Kassenbon der Märkte Edeka, REWE und Kaufland im Corona-Zeitraum gestiegen. Statt 5,84 Euro in der Zeit vor Corona ließen Käuferinnen und Käufer während Corona im Schnitt 7,58 Euro an den Supermarktkassen.

Um zu messen, was Zeitungsanzeigen dem Händler bringen, verglichen nun die Forscher den individuellen Kassenbon der Personen, die eine Zeitungsanzeige der untersuchten Supermärkte gesehen hatten, mit dem Kassenbon der Personen, die eine solche Anzeige nicht zu Gesicht bekommen hatten. Das Ergebnis: Der Unterschied ist deutlich, und zwar gleichermaßen vor und während Corona. Der TZ-Kampagnenkontakt führte durchgängig zu erheblich höheren Kassenbons. Um 12 Prozent (5,43 Euro vs. 6,08 Euro) bzw. 13 Prozent (7,33 Euro vs. 8,27 Euro) lag die Einkaufssumme von Personen mit Kampagnenkontakt über der von Personen ohne Kampagnenkontakt. Durch LEH-Zeitungskampagnen erhöht sich also jeder aktuelle Kassenbon eines Zeitungslesers um einen Euro. Die Supermarkt-Anzeigen in der Zeitung führen damit zu einer signifikant höheren Einkaufssumme und deutlich höheren Umsätzen für die Händler. 

(Quelle: die-zeitungen.de, 15.09.2021)

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IV. COVID 19-Pandemie

Weiterhin Erleichterungen bei der Kurzarbeit

Firmen und Beschäftigte mit Problemen wegen der anhaltenden Corona-Pandemie erhalten weiter erleichterten Zugang zu Kurzarbeit. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch, 15.09.2021 beschlossen. Bis Ende des Jahres werden die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet. 

Bisher sind Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld auf Betriebe begrenzt, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit einführen, auch die Beiträge werden bisher nur bis zu diesem Datum voll erstattet.

(Quelle: faz.net, 15.09.2021)

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Update: IfSMV – Maskenpflicht an Arbeitsstätten

Nach der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) gelten derzeit folgende Vorgaben zur Maskenpflicht in den Räumlichkeiten von Unternehmen und Arbeitgebern:

  • Im Außenbereich gilt keine Maskenpflicht.
  • In Innenräumen ist grundsätzlich eine Maske zu tragen (OP-Maske). Eine bloße Mund-Nasen-Bedeckung reicht nicht mehr aus.
  • Die Maskenpflicht entfällt am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Bei einem Wechsel zwischen Arbeitsplätzen bleibt es bei der Verpflichtung eine Maske zu tragen.
  • In Kassen- und Thekenbereichen entfällt die Maskenpflicht für dort tätige Mitarbeiter bei geeigneten (transparenten) Schutzwänden.
  • Bei der Nahrungsaufnahme entfällt die Maskenpflicht, auch wenn der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann.
  • Bezüglich einer etwaigen Befreiung von der Maskenpflicht bleibt es bei den bisherigen Grundsätzen.
  • Für Beschäftigte gilt die Maskenpflicht während ihrer dienstlichen Tätigkeit nur im Rahmen arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen (siehe unten).

Die Vorgaben der IfSMV gelten zusätzlich zu den Vorgaben des Arbeitsschutzes. Das heißt, auch wenn nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben eine Maskenpflicht zum Schutze des Arbeitnehmers nicht erforderlich sein sollte, gilt dennoch die Maskenpflicht nach der IfSMV – allerdings nur im Rahmen arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, § 2 Abs. 3 Satz 3 der 14. BayIfSMV. Die Maskenpflicht gilt also insoweit nicht, als das Tragen der Maske im Einzelfall mit dem Arbeitsschutzrecht unvereinbar ist. Demnach kann die Maskenpflicht entfallen, wenn und solange das Tragen der Maske eine mit dem Arbeitsschutz unvereinbare Belastung für den Arbeitnehmer darstellt. Ob dies der Fall ist, kann nur durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber festgestellt werden. Im Rahmen diese Sonderregelung können z. B. arbeitsschutzrechtliche Tragezeitbegrenzungen für Masken Beachtung finden.

(Quelle: vbw-bayern.de, 15.09.2021)

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Rahmenkonzepte nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

§ 6 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht für viele Bereiche die Erstellung und Beachtung von Infektionssschutzkonzepten vor. Soweit für bestimmte Bereiche amtliche Rahmenkonzepte veröffentlich sind, müssen die Infektionsschutzkonzepte danach ausgerichtet sein.

Bisher sind folgende Konzepte bekanntgemacht worden:

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für Kinos

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen

Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Sport

(Quelle: vbw-bayern.de, 14.09.2021)

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V. Sonstiges

New Perspectives – Medientage München vom 25.-29. Oktober 2021 
Rabattierte Tickets für VBZV-Mitglieder

Wie in den vergangenen Jahren bieten wir unseren Mitgliedern einen attraktiven Rabatt auf Online-Tickets für die Medientage München (99,- € statt 119,- €, brutto) und auf die vor Ort-Tages-Tickets (169,- € statt 199,- €, brutto). Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die VBZV-Geschäftsstelle, Tel.: 089/ 45 55 58-0.

 

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