VBZV-Newsletter 34/2020

 

 

I. Medienpolitik

EU plant Verschärfung der Wettbewerbsregeln durch Digital Services Act

Die EU-Kommission plant eine Verschärfung der Regeln zur Wahrung des fairen Wettbewerbs durch die großen Technologiekonzerne. Nach dem Vorschlag der Brüsseler Behörde sollen sie notfalls zur Zerschlagung oder zum Verkauf europäischer Ableger gezwungen werden, wenn ihre Marktdominanz die Interessen der Kunden und kleinerer Konkurrenten bedrohe. Es solle auch die Möglichkeit geben, große Technologiekonzerne in extremen Fällen letztlich ganz vom Markt in der Europäischen Union auszuschließen, zitiert die Financial Times aus einem Gespräch mit EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton.

Den Vorschlag für das neue Regelwerk „Digital Services Act“ will die Kommission bis zum Jahresende vorlegen. 

Zuvor waren im Juli 2020 zwei öffentliche Konsultationen zu digitalen Diensten und der Rolle von Plattformen als Gatekeeper sowie zur Notwendigkeit eines Ex-ante-Wettbewerbsinstruments zur Lösung struktureller Wettbewerbsprobleme auf den digitalen Märkten eingeleitet worden.

Das Gesetz über digitale Dienste zielt nun insgesamt auf zwei Hauptprobleme ab: die Verbreitung von Hassreden und die damit verbundenen Schäden für die Gesellschaft, den öffentlichen Diskurs und die Demokratie einerseits und andererseits die Dominanz von Gatekeeper-Plattformen in bestimmten Märkten, die auf Werbeeinnahmen und entsprechenden Traffic angewiesen sind. 

Die EU plant daher, Unternehmen aus dem Bereich soziale Medien dazu zu verpflichten, mehr Verantwortung für Inhalte auf ihren Plattformen zu übernehmen. Zudem erwäge die EU-Kommission, ein Bewertungssystem einzurichten, das es Nutzern und Aktionären ermögliche, das Verhalten der Unternehmen in Bereichen wie Steuerzahlungen und der Löschung illegaler Inhalte zu beurteilen. Auch solle es laut Breton härter sanktioniert werden können, wenn Firmen 

Nutzer an einem Plattform-Wechsel hinderten oder zur Verwendung eines bestimmten Dienstes zwingen.

(Quelle: ft.com, 20.09.2020 faz.net, 20.09.2020; digitalisme.eu /the-digital-services-act-and-the-role-of-social-media-platforms/)

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Facebook droht mit Rückzug aus Europa

Facebook hat in einer Erklärung gegenüber der irischen Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) dargelegt, dass sich der Konzern gezwungen sieht, sich aus den EU-Ländern zurückzuziehen, wenn der Transfer von Nutzerdaten in die USA tatsächlich verboten bleibt. "Es ist (Facebook) nicht klar, wie es unter diesen Umständen seine Dienste Facebook und Instagram in der EU weiterführen kann", schrieb Yvonne Cunnane, Juristin bei Facebook Irland, in einer eidesstattlichen Versicherung an ein irisches Gericht.

Hintergrund ist die Anordnung der Behörde, den Datentransfer nach dem Aus der Privacy-Shield-Verordnung zu stoppen. Der Europäische Gerichtshof hatte die Datenschützer auf der grünen Insel angewiesen, Ermittlungen zu Facebooks Datentransfers in die USA aufzunehmen. 

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU verbietet es, persönliche Daten in Nicht-EU-Staaten zu transferieren. Was die USA betraf, gab es dafür zuerst das Safe-Harbor-Abkommen, später das Privacy Shield, um einen solchen Transfer doch zu erlauben. Doch der EuGH hatte beide Abkommen gekippt, und auch auf die Standardvertragsklauseln dürfe Facebook sich nicht berufen, solange die USA mit eigenen Überwachungsgesetzen auf die Daten der Europäer zugreifen könnten. Geklagt hatte vor dem EuGH der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems. 

Eine endgültige Entscheidung der irischen Datenschützer gibt es noch nicht. 

(Quelle: sueddeutsche.de, 20.092020; heise.de, 22.09.2020)

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II. Vermarktung

OVK-Prognose: Digitale Werbung wächst 2020 um 8,6 Prozent

Der Online-Vermarkterkreis (OVK) im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat neue Marktzahlen zur digitalen Werbewirtschaft veröffentlicht. Für das Jahr 2020 wird eine Steigerung der Nettoumsätze um 8,6 Prozent von 3,61 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf nun 3,92 Milliarden Euro im Jahr 2020 erwartet. 

Die Corona-Pandemie hat sich 2020 zunächst auch auf die Umsätze mit digitaler Werbung negativ ausgewirkt. Im zweiten Quartal 2020 wurden nur 854 Millionen Euro umgesetzt, während es im ersten Quartal noch 888 Millionen Euro waren. „Im dritten Quartal erholen sich die Umsätze bereits wieder und werden auf 943 Millionen Euro ansteigen“, sagt Rasmus Giese (United Internet Media), Vorsitzender des OVK. Im Februar 2020 hatte der OVK noch einen Anstieg von 7,0 Prozent für das Gesamtjahr angekündigt. Jetzt erhöht der BVDW-Fachkreis sogar seine bisherige Prognose. 2019 konnten mit digitaler Werbung 3,61 Milliarden Euro umgesetzt werden, die Prognose für 2020 liegt bei 3,92 Milliarden Euro.

Erstmals weist der OVK-Report gesondert die Umsätze mit Programmatic Advertising aus. 2019 wurden 62 Prozent der gesamten Display-Umsätze programmatisch gebucht, das sind insgesamt 2,25 Milliarden Euro. Für 2020 werden Programmatic-Umsätze in Höhe von 2,63 Milliarden Euro erwartet. Der Anteil wird sich laut Prognose auf 67 Prozent erhöhen.

Die neuen OVK-Daten beleuchten den Display-Advertising-Markt in Deutschland. Das 2019 gemeinsam mit den Marktforschungsexperten von Statista überarbeitete Modell ermöglicht durch die Kombination von Primär- und Sekundärdaten sowie Experteninterviews eine umfangreiche Einschätzung des digitalen Werbemarktes in Deutschland. Grundlage sind die Daten der OVK-Mitglieder, Unternehmenspublikationen und Interviews mit Branchenexperten.

(Quelle: bvdw.de, PM 23.09.2020)

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III. Lesermarkt

Bayerischer Lehrermedientag am 18.11.2020

Der Lehrermedientag der bayerischen Zeitungen wird am 18.11.2020 bereits zum vierten Mal angeboten. In diesem Jahr laden die Veranstalter zur Teilnahme an verschiedenen Videokonferenzen ein. 

Beim Lehrermedientag informieren die Zeitungsverlage Lehrerinnen und Lehrer über aktuelle Trends und Entwicklungen in der Medienbranche. 

Mit Präsentationen und Diskussionen präsentieren 11 Verlage aus ganz Bayern wieder ein breit gefächertes Themenfeld. Dazu referieren kompetente Referenten aus der Medienbranche, aus Forschung und Lehre. Ein zentrales Thema lautet Schule und Digitalisierung, weitere Schwerpunkte sind der Umgang mit Fake News und Verschwörungstheorien.

Die Corona-Krise macht deutlich, wie wichtig seriöser Journalismus in demokratischen Gesellschaften ist. Gerade in Krisenzeiten kommt es auf verlässliche und seriöse Informationen an. „Die Nachrichtenangebote der bayerischen Zeitungen erfahren in der Corona-Krise eine große Nachfrage und hohe Wertschätzung“, berichtet VBZV-Hauptgeschäftsführer Dr. Markus Rick. Besonders in diesen Zeiten suchten die Menschen nach vertrauenswürdigen Informationen.

Der Lehrermedientag ist ein weiterer wichtiger Baustein, den Tageszeitungsverlage zur Medienkunde liefern. Den Grundstock bilden die zahlreichen Medienprojekte („Zeitung in der Schule“, „KLASSE!“, „Klartext“), die seit vielen Jahren den medienkundlichen Unterricht unterstützen. Die pädagogischen Hilfen der Zeitungsverlage haben sich längst vom reinen Zeitungsprojekt hin zur breitgefächerten Medienkunde weiterentwickelt. So werden in den Lehrmaterialien nicht nur die klassischen Medien, sondern auch schülerrelevante Angebote wie Messenger und Social Media behandelt. In vielen Projekten können die Lehrer digitale Hausaufgaben oder Video-Tutorials einsetzen.

Weitere Informationen unter: www.lehrermedientag.de

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IV. Mitarbeiter

VBZV-Prüfungsvorbereitungskurs „Buchverlag, Anzeigen, Vertrieb, Zeitungsherstellung“  für auszubildende Medienkaufleute Digital und Print (Webinar)

In Zusammenarbeit mit dem Süddeutschen Verlag bietet der VBZV für die Medienkaufleute Digital und Print im letzten Ausbildungsjahr in diesem Herbst einen Kompaktkurs zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen an. Als Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens findet der Kurs vom 2. bis 5. November 2020 als Webinar statt. 

 

  Thema

Termin

Partner

Kosten

 

Buchverlag, 
Anzeigen, Vertrieb,
Zeitungsherstellung

 

 

2.-5. November 2020

 

Süddeutscher 
Verlag,

München

 

€ 150,-- für VBZV-Mitglieder,

€ 200,-- für Nicht-Mitglieder

 

Folgender Stundenplan ist vorläufig vorgesehen: 

Montag, 2. November 2020

08:45 – 09:00       Begrüßung

09:00 – 09:30       Kaufmännische und rechtliche Fragen im Buchverlag

                             Pause
09:40 – 10:10       Abonnentenwerbung

                             Pause

10:20 – 10:50       Online, Mobile und Crossmedia – Erlöspotenziale im Anzeigen- 

                            und Lesermarkt

                            Pause

11:05 – 11:40       Aufgabenverteilung und Zeitplan in der Tageszeitungsredaktion

 

Dienstag, 3. November 2020

09:00 – 09:30       Wichtige Methoden und Begriffe im Zeitungsmarketing

                            Pause

09:40 – 10:10       Anzeigendisposition / Blattplanung – Umsetzung

                            Von Kundenwünschen und individuellen Angebotsformen

                            Pause

10:20 – 10:50       Rechnungswesen: Lösen früherer Prüfungsaufgaben, Teil I

                            Pause

11:00 – 11:30       Rechnungswesen: Lösen früherer Prüfungsaufgaben, Teil II

 

Mittwoch, 4.11.2020

09:00 – 09:30      Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preislisten für Anzeigen 

                            am Beispiel der SZ

                            Pause

09:40 – 10:10       Organisation und Aufgaben des Anzeigenverkaufs

                            Pause

10:20 – 10:50       Wie erfüllt die Zeitungstechnik die Anforderungen aus 

                            Redaktion, Anzeigenabteilung und Vertrieb?

11:05 – 11:35       Druckverfahren

 

Donnerstag, 5.11.2020

09:00 – 09:30      Aufgaben des Presse-Grosso

                            Pause

09:40 – 10:10       Papier: Rohstoffe, Herstellung, Einsatzmöglichkeiten

                            Pause

10:20 – 10:50       Arbeitsrecht: Kündigungsschutz, Tarifvertragsrecht, 

                            Betriebsverfassungsrecht

10:50 – 11:10       Feedback und Verabschiedung

Anmeldungen sind unter https://www.vbzv.de/seminarprogramm/ möglich.

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V. COVID 19-Pandemie

Verlängerung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern

Mit den seit dem 19. September geltenden Änderungen der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden die Kontaktbeschränkungen im Freistaat erneut verlängert. Sie waren am 18. September 2020 ausgelaufen gelten nun zunächst bis zum 03.Oktober 2020. 

Zugleich können auch Schankwirtschaften in Bayern wieder öffnen, vorausgesetzt die entsprechenden Hygieneregeln werden eingehalten.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-535/

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Staatsregierung trifft Vorsorge im Hinblick auf steigende Infektionszahlen

Mit einer weiteren Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 22. September 2020 wurde im Freistaat Vorsorge im Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen getroffen: Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts eine Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 50 pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten, soll demnach die zuständige Kreisverwaltungsbehörde folgende Anordnungen treffen:

  • Beschränkung des gemeinsamen Aufenthalts im öffentlichen Raum auf v.a. maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen. Die Beschränkung auf maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen gilt auch für private Zusammenkünfte.
  • Beschränkung der zulässigen Anzahl der Teilnehmer an Veranstaltungen, dabei insbesondere bei privaten Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage o.ä. auf höchstens ein Viertel der in der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen Teilnehmergrenzen, also auf bis zu 25 Teilnehmer in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmer unter freiem Himmel.
  • Anordnung einer Maskenpflicht auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen. 
  • Verbot des Konsums von Alkohol auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen und eine Verlängerung der Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr.
  • Beschränkung des Besuchs von Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen auf täglich eine Person, bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, während einer festen Besuchszeit.

Die örtliche Gesundheitsbehörde wird dabei entsprechend der örtlichen Gegebenheiten jeweils situationsbedingt angepasst handeln.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-535/

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Einreise-Quarantäne-Verordnung: Keine Ausnahme bei Auslandsaufenthalten von weniger als 48 h beim Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen

Seit Anfang April greifen Regelungen, nach denen sich Personen, die aus dem Ausland einreisen, für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Gegenwärtig gilt die Quarantäne-Pflicht für Personen, die sich in einem Zeitraum von 14 Tagen vor der Einreise nach Bayern in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Ab dem 23. September 2020 gilt dies auch für Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben, wenn der Auslandsaufenthalt der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat.

Die Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende wurde zuletzt bis zum 03. Oktober 2020 verlängert. Von einer weiteren Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus ist auszugehen.

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