VBZV-Newsletter 33/2021

 

 

I. Verlagswesen

Corint Media: Neuer Verteilungsplan für Presseverleger beschlossen / Großes Interesse an Rechtewahrnehmung

Nach dem einstimmigen Votum des Aufsichtsrats hat nun auch die Gesellschafterversammlung von Corint Media einen neuen Verteilungsplan für die Erlöse aus dem Presseleistungsschutzrecht einstimmig beschlossen. Die zentrale Neuerung stellt die Aufnahme von pressespezifischen Leistungskriterien in den Verteilungsschlüssel dar. Mit der stärkeren Berücksichtigung zertifizierter IVW-Kriterien wird der Bedeutung einer etablierten und schutzwürdigen pluralen Presselandschaft Rechnung getragen.

Der Verteilungsplan beinhaltet künftig fünf Töpfe, von denen zwei nach der Online-Reichweite des jeweiligen Angebots ausgeschüttet werden und zwei nach einer Systematik aus verkaufter Auflage und dem Einzelverkaufspreis einer Ausgabe. Zusätzlich werden weiterhin 2 Prozent der erzielten Erlöse zu gleichen Teilen unter allen berechtigten Presseverlegern der Corint Media verteilt, die einen Wahrnehmungsvertrag abschließen.

Seit Inkrafttreten des neuen Presseleistungsschutzrechts haben zudem zahlreiche Presseverleger ihr Interesse an der Wahrnehmung ihrer Rechte durch Corint Media bekundet. Corint Media ist zuversichtlich, künftig die Rechte von über 300 Angeboten und damit von einem überwiegenden Teil des Marktes wahrnehmen zu können.

Markus Runde und Christoph Schwennicke, Geschäftsführer von Corint Media, dazu: „Mit den neuen Regelungen wurde nach intensiver Diskussion über die richtigen Parameter ein sehr guter Kompromiss gefunden, der dem Markt gerecht wird. Die Grundlage für eine faire Verteilung ist damit geschaffen. Neben dem Wahrnehmungsvertrag ist diese die Basis der Rechtewahrnehmung. Zusammen mit einem deutlich gestärkten Rechteportfolio werden wir nach dem Vertragsabschluss mit Europas größter News-App UPDAY auch die Verhandlungen mit den großen Plattformen Google, Facebook, Microsoft und den weiteren Verwertern über die Zahlung angemessener Vergütungen für die Nutzung der digitalen Verlagsinhalte fortsetzen.“

Corint Media, mit Sitz in Berlin, ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie. Es vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern. Zu den von vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX, MTV und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RPR1. und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesellschaft Madsack, die DuMont Mediengruppe, die Augsburger Allgemeine, die Aschendorff Mediengruppe, die Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft und die Verlagsgruppe Ippen.

Corint Media ist eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

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Zeitungsdruckpapier: Hersteller fordern höhere Preise

Erheblicher Preisdruck nach oben kennzeichnet aktuell den Markt für Pressepapiere. Wie die Produzenten bestätigen, übersteigt beim Zeitungsdruckpapier die Nachfrage derzeit die Menge des produzierten Papiers. Die deutschen Verlagsunternehmen sehen sich beim Einkauf von Zeitungsdruckpapier einer anziehenden Nachfrage und einer offensichtlich guten Beschäftigung der Hersteller gegenüber.

Den größten Einfluss auf die aktuelle Marktlage beim Zeitungsdruckpapier scheinen allerdings Kapazitätsstilllegungen zu haben, die von der Papierindustrie vergangenes Jahr und im ersten Quartal dieses Jahres durchgeführt wurden. 

Obendrein heißt es aus Kreisen der Papierhersteller, dass einige Firmen immer noch ihre Produktion wegen zu hoher Altpapierkosten stellenweise drosseln.

Der BDZV wird noch in diesem Monat auf Verbandsebene Gespräche mit der Papierindustrie über die Lage auf den Papiermärkten führen. Neben der Versorgungssicherheit mit Zeitungsdruckpapier sollen dabei auch über Qualitätsstandards und die Eignung der Pressepapiere für alternative Druckfarben auf der Agenda stehen, 

Am heutigen Donnerstag, 16:00 bis ca. 17:30 Uhr, informiert der Verband Druck und Medien mit der Online-Veranstaltung „infoKompakt“ über Zusammenhänge, Hintergründe und Konsequenzen von Lieferengpässen bei grafischen Papieren und den sortenübergreifend steigenden Druckpapierpreisen.

Nähere Informationen und Anmeldung unter https://www.bvdm-online.de/presse/veranstaltungen-und-termine/infokompakt/papiermarkt/

(Quelle: BDZV, 07.09.2021)

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II. Pressewesen

WAN-IFRA – Unterstützung afghanischer Journalisten und Journalistinnen

Der Weltverband der Zeitungen und Nachrichtenmedien WAN-IFRA (Frankfurt/Paris) hat an die internationale Gemeinschaft der News-Medienmacher appelliert, bei der Suche nach sinnvolle Arbeitsmöglichkeiten behilflich zu sein „für die Hunderte, wahrscheinlich Tausende vertriebener Journalisten und Medienmitarbeiter, die durch die dramatische Wiederauferstehung der Taliban ins Exil gezwungen wurden“.

Bis jetzt hätten sich die Anstrengungen auf die Evakuierung der Ortskräfte aus Afghanistan konzentriert. In den kommenden Monaten werde es darum gehen, Gastländer, Arbeitsplätze und sinnvolle Aufgaben für die Geretteten zu finden. WAN-IFRA bietet in diesem Zusammenhang an, vorhandene Arbeitsangebote mit entsprechenden Hilfegesuchen abzugleichen: „For those in a position to help even just one journalist, WAN-IFRA can support them in making that happen.“ 

Medienhäuser, Arbeitgeber aus dem Nachrichtenmedien-Bereich, aber auch Vermieter mit ungenutztem Wohn- oder Büroraum werden gebeten, ihr (Hilfs)Angebot in diesem Formular zu beschreiben:

https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSdUqIa9Tf-8sQWqqVSRT2UJ8b8DBe8Yptam5NfuArwmNc5d2w/viewform

(Quelle: bdzv.de, 31.08.2021)

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III. Vermarktung

Passender Kontext erhöht Werbeerinnerung: Biometrische Studie von Integral Ad Science (IAS) zeigt verstärkte Interaktion der Konsumenten mit Werbung im passenden Umfeld

Wird Werbung in einem Umfeld platziert, das inhaltlich zur Anzeige passt, führt das zu einer um 43 Prozent höheren übergreifenden Werbeerinnerung. Die Detailerinnerung an die Werbung steigt um 36 Prozent, wenn die werbliche Information und die Botschaft eines Artikels übereinstimmen. Das sind Ergebnisse der neuen biometrischen Studie „The Context Effect“ von Integral Ad Science (IAS).

Digitale Werbung, die bei Konsumentinnen und Konsumenten eine emotionale Erinnerung hinterlässt, etwa ein bestimmtes Gefühl, schneidet in der Untersuchung am besten ab. Laut IAS geht die gemeinsam mit Neuro-Insight, einem Unternehmen für Neuromarketing und Neuroanalytik, durchgeführte Studie über herkömmliche Umfragedaten zu Verbrauchervorlieben hinaus und untersucht die menschliche Gehirnaktivität als Reaktion auf kontextuell abgestimmte Werbung. Die Studie zeige damit, wie groß der Einfluss des Kontextes einer Webseite auf die Werbeerinnerung und das Engagement der Zielgruppe sein könne, meint Tony Marlow, CMO von IAS. Dies sei gerade in einer Zeit, in der sich die Medienbranche auf eine Cookie-lose Zukunft vorbereite, von großer Relevanz für erfolgreiche Kampagnen.

Darüber hinaus nehme laut Studie die überwiegende Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten (63 Prozent) die betrachtete Werbung als Teil ihrer Online-Lektüre und nicht als störend oder ablenkend wahr. Nur 36 Prozent scrollten an einer Anzeige vorbei, ohne sie zu lesen.

(Quelle: die-zeitungen.de, 07.09.2021)

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IV. COVID 19-Pandemie

Bußgeldkatalog zur neuen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Flankierend zur 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) einen neuen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Er kann hier eingesehen werden: 

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-617/

Je nach Verstoß bewegen sich die Regelsätze zwischen € 250,- und € 5.000,-. Der Höchstsatz beträgt nach § 73 Abs. 2 (Bundes-)Infektionsschutzgesetz (IfSG) 
€ 25.000,-.

(Quelle: vbw-bayern.de, 06.09.2021)

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