VBZV-Newsletter 32/2021

 

I. COVID 19-Pandemie

 

Bayern: 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) in Kraft

Am 31. August 2021 wurde eine grundlegende Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen. Nach den Beschlüssen des Bayerischen Ministerrats gilt ab dem 02. September 2021 die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Begleitend zu der Verordnung wurde eine Begründung erlassen.

Die 7-Tage-Infektionsinzidenz als das bisher dominierende Kriterium der Pandemiebekämpfung wird abgelöst. Mit ihr entfallen auch alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich für die Anwendung von 3G (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant.

Krankenhausampel: 

An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems.

  • Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten sieben Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19- Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Sobald Stufe Gelb erreicht ist, beschließt die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen, beispielsweise: (1) Anhebung des Maskenstandards auf FFP2. (2) Kontaktbeschränkungen. (3) Erfordernis, als Testnachweis einen PCR-Test vorzulegen (außer in der Schule). (4) Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen. 
  • Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen, um die dann akut drohende Überlastung des Gesundheitsystems zu verhindern.

3-G-Grundsatz: 

  • Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfeien Stadt gilt indoor breitflächig der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Dies betrifft öffentliche und private Einrichtungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.
  • In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig indoor wie outdoor.
  • Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz. Für Schule und Kita gelten die bereits bekannten Sonderregelungen.
  • Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Betreiber kontrolliert werden. Gäste und Besucher sowie Betreiber, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

 

Maskenpflicht:

Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Außerdem wird künftig überall wie folgt differenziert:

  • Unter freiem Himmel gibt es künftig generell keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen (ab 1.000 Personen).
  • In geschlossenen Räumen gilt umgekehrt immer eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen sind Privaträume, außerdem der Platz in der Gastronomie sowie jeder feste Sitz- oder Stehplatz, wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen festen Plätzen einhält, die nicht mit eigenen Haushaltsangehörigen besetzt sind. Für Beschäftigte gelten wie bisher auch die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • Im ÖPNV und im Fernverkehr gilt die Maskenpflicht (künftig OP-Maske) ausnahmslos. In Schule und Kita sowie Alten- und Pflegeheime gelten Sonderregelungen.

Veranstaltungen: 

Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Für folgende Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse etc.) gilt:

  • Bis 5.000 Personen darf die Kapazität zu 100 Prozent genutzt werden.
  • Für den 5.000 Personen überschreitenden Teil darf 50 Prozent der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden.
  • Es sind maximal 25.000 Personen zulässig. Dies entspricht dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021.
  • Innerhalb dieses Rahmens dürfen unbegrenzt auch Stehplätze ausgewiesen werden.
  • Wird der Mindestabstand indoor unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Hierzu wird es daher auch einen Bußgeldtatbestand für Veranstalter und Teilnehmer geben.
  • Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen muss der Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept nicht nur ausarbeiten und beachten, sondern auch unverlangt der Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Durchsicht vorlegen.

Weitere Regelungen:

  • Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos.
  • In der Gastronomie entfällt die bisherige coronabedingte Sperrstunde (bisher 01:00 Uhr). Im Übrigen gelten auch hier künftig die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht. 
  • Im Bereich der Beherbergung entfallen die bisherigen Einschränkungen, wonach Zimmer nur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen vergeben werden dürfen. Im Rahmen von 3G genügt es hier, wenn Test wie bisher bei Ankunft und danach jede 72 Stunden vorgelegt werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen insb. zur Maskenpflicht. 
  • In Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die bisherigen quadratmetermäßigen Kunden- oder Besucherbeschränkungen. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel. 
  • Bei Messen entfällt wie im Handel die flächenabhängige Besucherbegrenzung. Stattdessen wird eine neue tägliche Besucherobergrenze von 50.000 Personen eingeführt. Es gilt immer 3G. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel. 
  • Volksfeste („öffentliche Festivitäten“) bleiben untersagt. Für Ersatzveranstaltungen, die im Wege von Einzelfallausnahmen möglich bleiben, gilt inzidenzunabhängig 3G. 
  • Es ist geplant, Clubs und Diskotheken mit Blick auf Reiserückkehrer aus den Ferien mit einem zeitlichen Sicherheitsabstand erst ab Anfang Oktober wieder zu öffnen. Der Zugang soll dann nur für Geimpfte und Genesene sowie für Getestete mit PCR-Test möglich sein.

Die Verordnung wird grundlegend vereinfacht und gestrafft. Die aufgrund der künftig allgemein geltenden Regelungen zu 3G und Maskenpflicht entbehrlich gewordenen Sonderbestimmungen zu Versammlungen nach Art. 8 GG, betrieblichen Unterkünften, außerschulischer Bildung, Bibliotheken, Archiven und zum Prüfungswesen entfallen. Erhalten bleibt im bisherigen Umfang die Notwendigkeit spezifischer Infektionsschutzkonzepte in den Bereichen, in denen sie bisher bestanden, sowie das Alkoholverbot auf öffentliche Verkehrsflächen und Sportstätten.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-616/

(Quelle: vbw-bayern.de, 01.09.2021)

Seitenanfang

 

Bund: Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung vom Kabinett verabschiedet - Verbände kritisieren einseitige Belastung der Arbeitgeber

Das Bundeskabinett hat am 01. September 2021 die Anpassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet. Die neue Verordnung soll am 10. September 2021 in Kraft treten und bis 24. November 2021 gelten. 

Die Eckpunkte sind:

  • Möglichkeit zur Berücksichtigung eines dem Arbeitgeber bekannten Impf-oder Genesenenstatus bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen, jedoch ohne Frage-bzw. Auskunftsrecht des Arbeitgebers
  • Pflicht zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte gilt fort. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren. 
  • Testangebotspflicht (2x wöchentlich) bleibt bestehen.
  • Anspruch der Beschäftigten auf Wahrnehmung des Impftermins während der Arbeitszeit
  • Pflicht der Arbeitgeber zur Aufklärung der Beschäftigten über Gesundheitsgefährdung in Zusammenhang mit COVID-19
  • Pflicht der Arbeitgeber zur organisatorischen und personellen Unterstützung der Betriebsärzte bei Durchführung der Impfungen

Aus Sicht der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft, der auch der VBZV angeschlossen ist, belastet die Verordnung die Arbeitgeber einseitig und es fehlt die Rechtsklarheit. Die Kritik richtet u. a. auf folgende Punkte:

  • Fehlendes Frage- und Auskunftsrecht: Die Arbeitgeber benötigen ein Frage- bzw. Auskunftsrecht hinsichtlich des Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten. Nur so können Betriebe sinnvolle Hygienekonzepte sowie die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft festlegen.
  • Fortgeltende Testangebotspflicht: Die fortgeltende Testangebotspflicht der Arbeitgeber schießt über das Ziel hinaus und hat zur Konsequenz, dass mit Beendigung der kostenlosen Bürgertests zum 11. Oktober 2021 die gesamte Verfahrens- und Kostenlast auf die Unternehmen abgewälzt wird.

Arbeitsschutzregel und Arbeitsschutzstandard gelten für die Dauer einer epidemischen Lage nationaler Tragweite gemäß § 5 IfSG. Der Deutsche Bundestag hat am 25. August 2021 beschlossen, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 fortbesteht.

(Quelle: vbw-bayern.de, 01.09.2021)

Seitenanfang

 

 

II. Lesermarkt

 

Nachrichtenangebote für die Generation Z: #UseTheNews-Playbook von  dpa, BDZV und HAW Hamburg erschienen

Wie informieren sich junge Menschen in Deutschland und wie entwickelt man zeitgemäße Nachrichtenangebote für die Generation Z? Mit dem Projekt #UseTheNews gehen Medien und Medienforschung der veränderten Nachrichtennutzung auf den Grund und entwickeln neue Informationsangebote speziell für unter 30-Jährige. Das jetzt veröffentlichte Playbook liefert zu diesem Thema wertvolle Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse. Herausgeber sind die dpa Deutsche Presse-Agentur und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV). Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) unterstützt das Projekt.

Neben Basiswissen über veränderte Einstellungen und Nutzungsgewohnheiten bietet das Playbook Inspiration und konkrete Handlungsempfehlungen für die Entwicklung neuer Nachrichtenangebote. Darüber hinaus gibt es Einblicke in den Stand einer zeitgemäßen Nachrichtenkompetenzvermittlung in Schulen. Im rund 150-seitigen Buch teilen über fünfzig Expertinnen und Experten ihr Wissen.

"Die Medienbranche steht vor einer großen gemeinsamen Zukunftsaufgabe: Wie sind junge Menschen von der Relevanz journalistischer Arbeit zu überzeugen und mit welchen Inhalten gelingt das?", sagt Peter Kropsch, Vorsitzender der dpa-Geschäftsführung und Mitglied im Lenkungskreis des #UseTheNews-Kuratoriums. "Dass die Branche den richtigen Weg eingeschlagen hat, dokumentiert das Playbook eindrucksvoll. Die #UseTheNews-Studie liefert verlässliche Zahlen, im News-Literacy-Lab entstehen kreative Prototypen und es werden Wege aufgezeigt, wie das Wissen um Medien und Journalismus die Schulen besser erreicht", so Kropsch weiter.
 

"Für diese Studie haben sich zahlreiche verschiedene Stakeholder zusammengetan, die normalerweise auf dem deutschen Medienmarkt hart miteinander konkurrieren", sagt Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV. "Erstmals denken wir nun alle gemeinsam den Nachrichtenkonsum konsequent von der jungen Zielgruppe her: Was funktioniert? Wie und in welcher Form? Auf welchem Kanal? Neben einer Vielzahl interessanter qualitativer und quantitativer Studienergebnisse hat die offene und kollegiale Kollaboration von Zeitungs- und Rundfunkunternehmen, dpa und Leibniz-Institut obendrein ein Playbook mit zahlreichen Anregungen und Best-Practice-Beispielen hervorgebracht, aus dem sich Redaktionen frei bedienen können. Eine Win-Win-Win-Situation, an der der BDZV sehr gern mitgewirkt hat", betont Wolff.

"Das News Literacy Lab zeigt, was für enormes kreatives Potenzial es in deutschen Medienhäusern gibt, ob öffentlich-rechtlich oder privat - und welche Dynamik sich entfalten kann, wenn schöpferische Leute über Unternehmensgrenzen und journalistische Gewerke hinweg kooperieren", sagt Prof. Dr. Christian Stöcker von der HAW Hamburg. "Die Medienhäuser haben erkannt, dass wir mitten in einem großen Transformationsprozess stecken, und sie sind jetzt zu unkonventionellen Lösungsansätzen bereit. Zu sehen, in welchem Tempo interdisziplinär Ideen entstehen und umgesetzt werden, ist beeindruckend", unterstreicht Stöcker.
 

Inhalte des Playbooks:

  • Studien: Was die #UseTheNews-Studie über Jugendliche und junge Erwachsene verrät und was wir daraus für den Journalismus und die Bildungspolitik lernen können. Inkl. Überblick über aktuelle Studien zur Medien- und Nachrichtennutzung 
  • Methoden der Produktentwicklung: Wie Newsrooms neue Produkte für junge Zielgruppen entwickeln und wie erfolgreiches Product Thinking im Journalismus gelingt.
  • Best Practices: Erfolgreiche Medienangebote für junge Menschen in Deutschland - Medienschaffende berichten über die Herausforderungen und Erkenntnisse bei der Entwicklung neuer Formate.
  • Best Practices international: Junge Medienmacherinnen und -macher geben Einblicke in ihre Erfolgsfaktoren bei der Erreichung junger Zielgruppen. Inkl. Überblick über internationale Best Practices
  • Die #UseTheNews-Themengruppen und ihre Projekte: Innovative Produktentwicklungen und erste Pilotprojekte zu den Themen Audio/Podcast, Formate, Kollaboration, Produkt/Marke, Sprache, Themen  und Video. Inkl. Tipps für die Praxis
  • Nachrichtenkompetenz in den Schulen: Was wir über die Vermittlung von Nachrichtenkompetenz im Schulunterricht wissen und wie mit dem Ansatz der Open News Education (ONE) die bereits bestehenden Angebote zur Förderung von Nachrichten- und Medienkompetenz ergänzt und verknüpft werden können.
     

Über #UseTheNews:

Das bundesweite Projekt #UseTheNews geht der Nachrichtennutzung und -kompetenz junger Menschen auf den Grund und entwickelt neue Informations- und Bildungsangebote. In einem News Literacy Lab werden auf Basis der Studienergebnisse neue Nachrichtenangebote konzipiert. Begleitet wird das News Literacy Lab von Journalismus-Experten der Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW Hamburg). Darüber hinaus werden unter dem Titel Open News Education (ONE) Bildungsangebote, Unterrichtsmaterialien und Fortbildungen für Lehrkräfte entwickelt, um die Vermittlung von Nachrichtenkompetenz in Schulen zu stärken. Initiiert wurde #UseTheNews von der Deutschen Presse-Agentur dpa und der Hamburger Behörde für Kultur und Medien. Unterstützt wird das Projekt von einem Kuratorium aus namhaften Persönlichkeiten aus Medien und Politik.
 

Initiatoren, Partner und Unterstützer von #UseTheNews: 

ARD, Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), Behörde für  Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg, Bundeszentrale für politische Bildung, Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), City University of New York (CUNY), Deutsche Presse-Agentur dpa, Deutschlandradio, Funke-Mediengruppe, Hamburger Abendblatt, HAW Hamburg, Media Lab Bayern, Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut, Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Museum für Kommunikation, NDR, News Literacy Project, NOZ, next media accelerator (nma), ntv, RTL, Schöpflin Stiftung, Spiegel, SWR, VRM, ZDF, ZEIT-Stiftung, Zeitungsgruppe Ostfriesland (ZGO)
 

#UseThe News-Playbook (PDF) kostenfrei herunterladen: 

Deutsch: 

https://www.bdzv.de/fileadmin/content/6_Service/6-1_Presse/6-1-2_Pressemitteilungen/2021/PDFs/Playbook_Digital_D_Desktop_RZ.pdf

Englisch:

https://www.bdzv.de/fileadmin/content/6_Service/6-1_Presse/6-1-2_Pressemitteilungen/2021/PDFs/Playbook_Digital_E_Desktop_RZ.pdf

Seitenanfang

 

 

III. Aus den Verlagen

Axel Springer erwirbt US-Unternehmen Politico

Axel Springer SE kauft das US-Nachrichtenunternehmen Politico. Wie das Unternehmen mitteilte, sei mit Politico-Gründer Robert Allbritton eine Vereinbarung zum Erwerb von Politico und der auf den Technologiesektor spezialisierten News-Website Protocol unterzeichnet worden. Im Rahmen dieser Transaktion werde Springer auch die ausstehenden 50 Prozent an dem als Gemeinschaftsfirma geführten Unternehmen Politico Europe übernehmen. Bereits seit 2014 betreiben Axel Springer und Politico das Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Brüssel.

Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE, erklärt dazu: „Politico hat mit einem herausragenden Team den digitalen politischen Journalismus revolutioniert und neue Standards gesetzt – ein echter Leitstern. Wir begreifen es als Ehre und besondere Verantwortung, die Zukunft dieses erstklassigen Medienunternehmens mitzugestalten.“

Robert Allbritton bleibe Publisher von Politico und Protocol, heißt es in der Mitteilung weiter. Die verlegerischen und redaktionellen Führungsteams von Politico in den USA und Europa sowie Protocol werden ihre Arbeit fortsetzen und die jeweiligen Publikationen auch in Zukunft getrennt von den anderen Axel-Springer-Marken mit Hauptsitz in den USA leiten. Beide Seiten haben sich darauf verständigt, über dieKonditionen der Übernahmevereinbarung Stillschweigen zu bewahren. Der Abschluss der Transaktion ist für das vierte Quartal 2021 geplant und steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen regulatorischen Genehmigungen.

(Quelle: bdzv.de, 30.08.2021)

Seitenanfang

 

 

V. Sonstiges

Entwicklung auf den Papiermärkten – Infoveranstaltung bvdm

Der Bundesverband Druck- und Medien (bvdm) informiert mit der Online-Veranstaltung „infoKompakt“ am 9. September 2021 über Zusammenhänge, Hintergründe und Konsequenzen von Lieferengpässen bei grafischen Papieren und den sortenübergreifend steigenden Druckpapierpreisen.

Bereits die Branchenumfrage des bvdm im April 2021 sowie zuletzt das Konjunkturtelegramm im Juli hätten darauf hingewiesen, dass die Lage sich zuspitzen würde – in zahlreichen Druck- und Medienbetrieben würden die Turbulenzen auf den Papiermärkten als Hauptursache für Produktionsbehinderungen eingestuft, so der Verband. Mittlerweile sorgten Ungewissheit über Liefermengen und -termine für große Probleme in Produktionsprozessen. Lange Lieferzeiten führten dazu, dass Druckaufträge immer öfter nicht angenommen werden können. Geschäftsbeziehungen mit den Kunden stünden auf dem Spiel.

Termin: 9. September, 16:00 bis ca. 17:30 Uhr

Nähere Informationen und Anmeldung unter https://www.bvdm-online.de/presse/veranstaltungen-und-termine/infokompakt/papiermarkt/

(Quelle: bvdm.de; bdzv.de, 30.08.2021)

Seitenanfang

 

New Perspectives – Medientage München vom 25.-29. Oktober 2021 
Rabattierte Tickets für VBZV-Mitglieder

Wie in den vergangenen Jahren bieten wir unseren Mitgliedern einen attraktiven Rabatt auf Online-Tickets für die Medientage München (99,- € statt 119,- €, brutto) und auf die vor Ort-Tages-Tickets (169,- € statt 199,- €, brutto). Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die VBZV-Geschäftsstelle, Tel.: 089/ 45 55 58-0.

 

Seitenanfang

 

'