VBZV-Newsletter 32/2018

 

 

I. Auszeichnungen

Preisträger mit Strahlkraft: Mediengruppe Straubinger Tagblatt / Landshuter Zeitung, Süddeutsche Zeitung sowie Passavia Druckservice mit dem Bayerischen Printpreis ausgezeichnet

Mit der Mediengruppe Straubinger Tagblatt / Landshuter Zeitung und der Süddeutschen Zeitung wurden gleich zwei VBZV-Mitgliedsverlage mit dem Bayerischen Printpreis 2018 ausgezeichnet: 

In der Kategorie „Zeitung“ ging der begehrte Branchenpreis an die Mediengruppe Straubinger Tagblatt / Landshuter Zeitung für die Marke „Freistunde“. Mit „Freistunde“ sei äußerst kreativ und erfolgreich ein vielseitiger, spannender Medienmix kreiert worden, der die Zielgruppe der Jugendlichen modern und zeitgemäß erreicht, so die Begründung der Jury. Die Laudatio auf den Preisträger hielt Julia Becker, Gesellschafterin und Aufsichtsratsvorsitzende der Funke Mediengruppe.  

Mit dem Bayerischen Printpreis in der Kategorie „Zeitschrift“ wurde das Magazin Süddeutsche Zeitung Familie ausgezeichnet. „Süddeutsche Zeitung Familie ist eine herausragende neue Zeitschrift und die innovativste Form mit dem Thema Familie umzugehen seit 20 Jahren“, zitierte Laudatorin Béatrice Guillaume-Grabisch, Vorstandsvorsitzende der Nestlé Deutschland AG, aus der Jurybegründung. 

Unter den insgesamt neun für den Bayerischen Printpreis Nominierten fanden sich zwei weitere Mitgliedsverlage des VBZV: In der Kategorie „Zeitung“ wurde von der Jury auch die Leseroffensive der Nürnberger Nachrichten benannt: Mit ihr gehe der Verlag direkt auf Leser und Leserinnen der Zeitung zu, binde sie ein, biete Gelegenheit zum Dialog und entwickele mit Veranstaltungen für den Verlag ein zusätzliches Geschäftsmodell. In der Kategorie „Zeitschrift“ schaffte es neben dem Familienmagazin der Süddeutschen Zeitung auch Landmadla unter die Nominierten. Landmadla, ebenfalls seit 2017 am Markt, ist eine Zeitschrift von Fränkinnen für Fränkinnen, die jedoch nicht nur Magazin, sondern vielmehr Community ist. Das 360°-Konzept sowie die interaktive und erfolgreiche Umsetzung waren für die Fachjury ausschlaggebend.

Als besonders herausragend unter den diesjährigen Nominierten für den Bayerischen Printpreis in der Kategorie „Druck“ bewertete die Jury das Fotobuch „Dimensioning Photography von Hubertus Hamm“, gedruckt bei Passavia Druckservice GmbH & Co. KG in Passau. Nicht nur die Juroren, sondern auch Laudator Knut Maierhofer, Gründer und Geschäftsführer der KMS TEAM GmbH, überzeugte das Fotobuch mit dem harmonischen Einsatz eines außergewöhnlichen Mix aus Papieren und Effekten, bis ins letzte Detail in sich stimmig, hochgradig funktional, gleichzeitig ästhetisch, emotionsauslösend und überraschend. „Das Fotobuch zeigt auf herausragende Weise die Leistungsfähigkeit des modernen, innovativen Drucks“, begründete die Jury die Auszeichnung.

Vergeben wurde auch in diesem Jahr der Ehrenpreis des Bayerischen Ministerpräsidenten. Für ihn überreichte Medienminister Georg Eisenreich den Preis an Thorsten Fischer, Gründer, Eigentümer und CEO der Flyeralarm GmbH. „In gerade einmal 16 Jahren hat Thorsten Fischer mit innovativen Ideen eine der führenden Online-Druckereien Europas aufgebaut. Sein unternehmerisches Handeln ist von Mut, Leidenschaft, Kreativität und Zielstrebigkeit geprägt. Thorsten Fischer hat ‚online mit Print‘ verbunden und konsequent alle Geschäftsprozesse des Druckgeschäfts digitalisiert. Mit dem Internet als Vertriebskanal und dem Sammeldruck als effizienter Produktionsform ist es Thorsten Fischer gelungen, Drucksachen schneller, preiswerter und ressourcenschonender zu produzieren und zu vermarkten. Der Erfolg von „Flyeralarm“ ist beispielhaft für die Innovationskraft der Print-Branche und für Digitalisierung made in bavaria“, so Eisenreich.

Zur Eröffnung der Preisverleihung, die in der Orangerie von Schloss Nymphenburg einen exklusiven Rahmen fand, zeigte sich Philipp Welte, Verlagsvorstand Hubert Burda Media, in seiner Keynote vor den 350 geladenen Gästen als  leidenschaftlicher Kämpfer für  die Zukunft der Printbranche unter den herausfordernden Bedingungen des 21. Jahrhunderts. „Nichts Großes in der Welt geschieht ohne Leidenschaft!“, zitierte Welte den Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel und fuhr fort: „Diese Leidenschaft habe ich für unsere Zukunft – und das aus der tiefen Überzeugung heraus, dass diese wunderbare Demokratie, in der wir leben dürfen, unsere journalistische und verlegerische Arbeit braucht, um frei zu bleiben.“

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II. Medientage München 2018  

Engage! Shaping Media Tech Society 

Digitale Innovationen, Künstliche Intelligenz, automatisierte Entscheidungssysteme, Big Data und Globalisierung - das alles und vieles mehr diskutierten während der 32. Medientage München etwa 400 Expertinnen und Experten vor über 7.000 Teilnehmern unter dem Titel Engage! Shaping Media Tech Society.

Drei Tage lang bot Europas größter Medienkongress insgesamt mehr als hundert Panels, Keynotes und weitere Gesprächsrunden. 

VBZV-/ BDZV-Panel „Sprache und Macht – Journalisten, Populisten und die Politik“

Ein echtes Highlight unter den Panel-Diskussionen wurde am 25.10.2018 vom VBZV gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger zum Thema „Sprache und Macht – Journalisten, Populisten und die Politik“ angeboten. Auf dem Podium saß neben Bascha Mika, Chefredakteurin der „Frankfurter Rundschau“, „Spiegel“-Redakteur Jan Fleischhauer und Moderator Dr. Uwe Vorkötter, Chefredakteur „Horizont“, die Kognitionswissenschaftlerin Dr. Elisabeth Wehling. Wehling forscht am „Framing Institute“ der US-Universität Berkley, wo man sich u.a. mit der interdisziplinären Verknüpfung von Neurowissenschaft, Psychologie und Linguistik befasst. 

Ohne akademischen Habitus führte die gebürtige Hamburgerin vor Augen, wie Debatten durch das Setzen von sprachlichen Deutungsrahmen („Framings“) gesetzt und gelenkt werden können. Anhand vielfältiger Beispiele skizierte sie, selbst Sprachforscherin, wie - zunächst abstrakte - politische Konzepte mit bestimmten Bedeutungen aufgeladen werden können. „Kein Wort kann außerhalb von Frames gedacht, ausgesprochen und verarbeitet werden. Wann immer Sie ein Wort hören, wird in Ihrem Kopf ein Frame aktiviert“ – etwa wenn rechtsextreme Parteien mit Begriffen wie „Messermigranten“ Ängste schüren, das Thema „Flucht“ mit Angst besetzt und die Betroffenen kriminalisiert werden. Diesem Dilemma könnten Berichterstatter nur entkommen, indem sie einen anderen Diskurs entgegensetzen. 

Journalisten können aber polemische Begriffe wie „Asyltourismus“ oder „Anti-Abschiebe-Industrie“ nicht grundsätzlich vermeiden - darin waren sich die Panelteilnehmer einig: „Wir können nicht so tun, als wären solche Begriffe nicht in der Welt“, sagte etwa Bascha Mika. Wenn Politiker solche Begriffe verwendeten, dann müsse darüber auch berichtet werden. „Aber die Frage ist, in welcher Form und in welchem Ausmaß.“ 

Jan Fleischhauer betonte: «Es ist meine Aufgabe als Journalist, auch über die Aufregung über solche Begriffe zu schreiben.» Nicht nur Rechtspopulisten bedienten sich einer tendenziösen Sprache, sondern auch linke Politiker, wenn sie etwa von „Herdprämie“ statt von „Betreuungsgeld“ sprechen. Wichtig für den Journalismus sei ein geschärfter Blick für sprachliche Alternativen („Flüchtlings- krise“ versus „Fluchtkrise“) und die Abgrenzung gegenüber Manipulationsversuchen. Klarheit über die semantischen Grundlagen ihres Handwerks sei für sie eine Selbstverständlichkeit in ihrer täglichen Arbeit, stimmten Mika und Fleischauer überein. Wehlings Feststellung, dass Journalisten die negativen Frames der Politiker erst der Welt vermittelten, kontrastierten sie mit der Informationsverpflichtung ihres Berufs. Um metaphernfreie Sprache und sprachliche Bevormundung könne es nicht gehen, eher um eine Antwort auf die „Entgrenzung“ des Sagbaren. Aufgabe des Journalismus sei nach wie vor die Analyse der vorherrschenden Frames, der Diskurskritik. Auch wenn sich die „Gatekeeper“-Funktion der traditionellen Medien im Veränderungsprozess befinde, so Fleischhauer, sei das Prüfen von Fakten und der Blick auf die Handlungsintention der Diskussionspartner nach wie vor relevant und qualitätsbestimmend.

Fake News und Political Correctness

Der Umgang mit Fake News und den Gefahren einer verfälschenden Berichterstattung wurde auf den diesjährigen Medientagen aus unterschiedlichsten Perspektiven thematisiert, etwa von der Journalistin Julia Leeb unter dem Titel „Brave New Realities – Storytelling und Kanäle für VR-Content mit Verantwortung“. Leeb berichtet aus Krisengebieten mit Hilfe von 360-Grad-Kameras. Auf diese Weise können Bilder nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden, der Deutungsrahmen („Frame“) ist kaum mehr manipulierbar.

Über Political Correctness und die Frage, „Wie liberal ist unsere Meinungsdemokratie wirklich?“ wurde beim Journalism Summit diskutiert, an dem u. a. SZ-Chefredakteurin Julia Böhnisch teilnahm. Die Journalisten Liz Corbin (BBC) und Richard Gutjahr sprachen über „Fake News and Hate Speech – Fighting a global problem“.

Der britisch- amerikanische Internet-Kritiker und Autor Andrew Keen („How to Fix the Future“) forderte, politische Regulierung müsse die Privatsphäre, Persönlichkeits- und Verbraucherrechte schützen. Nur der Mensch, nicht die Technologie könne die Probleme der digitalen Gesellschaft lösen, lautete Keens Appell. Um den disruptiven Wandel der Medienbranche zum gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen einer Media Tech Society möglichst demokratisch zu gestalten, seien Medienpolitik und -ethik ebenso gefragt wie technologische Konzepte, von denen die menschliche Würde und Freiheit nicht untergraben werden. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Umgang mit Künstlicher Intelligenz

BLM: Forderung nach Regulierung der „Big Five“

Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), hatte bereits in seiner Eröffnungsrede darauf hingewiesen, Social Media und Algorithmen hätten die Art und Weise, wie Menschen mit Nachrichten und Informationen umgehen, grundlegend verändert. Deshalb müsse nun geregelt werden, wie wir unsere Autonomie bewahren könnten, „wenn Algorithmen darüber abstimmen, welche Nachrichten wir hören, welche Partner wir treffen oder wie wir uns in Dilemma-Situationen zu entscheiden haben“. Der Bayerische Staatsminister für Digitales, Medien und Europa Georg Eisenreich bezeichnete die digitale Transformation als „große Aufgabe“. Nun gelte es, Werte, Wohlstand und Demokratie ebenso zu sichern wie Meinungsvielfalt und -freiheit. Beim „Kampf um den Erhalt und die Entstehung von Geschäftsmodellen“ seien angesichts der äußerst dynamischen technologischen Entwicklung Kooperationen und Vernetzung gefragt. Der globale Wettbewerb erfordere außerdem vergleichbare, transnationale Regeln für alle. Dies betreffe vor allem Datenschutz, Steuerrecht und Vielfaltssicherung. 

Für den Bereich der Rundfunk-Regulierung forderte Schneider eine Indexierung des Rundfunkbeitrags und weniger „Fernsehzentriertheit“ bei der Verhinderung von Medienkonzentration. Werde das Konzentrationsrecht nicht geändert, müsse man fragen, wozu die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) noch gebraucht werde. 

Quelle: VBZV, Medientage München

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III. Pressewesen

Generalanwalt beim EuGH: Über „Afghanistan-Papiere“ darf berichtet werden

Über die „Afghanistan-Papiere“ darf berichtet werden, meint der Generalanwalt beim europäischen Gerichtshof, da militärische Lageberichte nicht dem Urheberrecht unterfallen.  Die WAZ hatte die sogenannten "Afghanistan-Papiere" der Bundeswehr auf ihrer Website veröffentlicht. 

Die Berichte waren als „Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wurden unter der Bezeichnung „Unterrichtung des Parlaments“ (UdP) an ausgewählte Empfänger, z. B. Abgeordnete des Deutschen Bundestags, versandt. Die Funke Mediengruppe hatte sie 2012 veröffentlicht. Die Bundeswehr hatte es zunächst abgelehnt, der Zeitung die Dokumente freiwillig zur Verfügung zu stellen. Da es keine anderweitige rechtliche Handhabe gegen die Veröffentlichung gab, verklagte die Bundesrepublik Deutschland die WAZ unter Berufung auf das Urheberrecht – schließlich hatten Soldaten der Bundeswehr die Lageberichte verfasst. 

Die Bundesrepublik konnte den Streit in den ersten zwei Instanzen für sich entscheiden. Die Richter am Land- und Oberlandesgericht Köln urteilten, dass es sich bei den Dokumenten um urheberrechtlich geschützte Sprachwerke handelte. Deren unbefugte Veröffentlichung verletze das aus § 12 UrhG folgende Erstveröffentlichungsrecht, das der Bundesrepublik als Dienstherrin der eigentlichen Urheber – der Soldaten – zustehe.

Der folgende Rechtsstreit über die Veröffentlichung ging bis hinauf zum BGH, der 2017 dem EuGH Vorabfragen vorlegte. Das Gutachten des Generalanwalts vom 25.10.2018 ist für den EuGH nicht bindend, in den meisten Fällen jedoch folgt der EuGH seinem Antrag.

Volltext des Gutachtens des Generalanwalts des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-10/cp180161en.pdf

Quelle: VBZV, LTO, 01.06.2017

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Rundfunk ohne Zulassung? - Springer darf streamen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat "Bild" in einer Eilentscheidung vorerst erlaub, Livestreams zu publizieren.

Seit April 2018 sendet die BILD-Zeitung die Internet-Video-Formate „Die richtigen Fragen“, „BILD live“ und „BILD-Sport - Talk mit Thorsten Kinhöfer“, die live angesehen werden können, also als „Live-Streams“ im Internet aufrufbar sind. 

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) beschied zuletzt, dies sei Rundfunk ohne Zulassung. Die BILD-Zeitung richtete dagegen einen Eilantrag und siegte damit vor dem VG Berlin (Beschluss v. 18.10.2018, Az. 27 L 364.18). Allerdings hat das Gericht die Rechtsfragen weitgehend für das Hauptverfahren offengelassen: Ob die Formate Rundfunk seien und entlang eines Sendeplanes erfolgten, bedürfe einer eingehenden rechtlichen Beurteilung. In dem Eilverfahren sah das VG Berlin kein überwiegend öffentliches Interesse für die Untersagung der Verbreitung, sodass die Live-Streams bis zu einer weiteren Entscheidung weiterhin gesendet und im Internet abgerufen werden können.

Die MABB stufte die drei genannten "Bild"-Angebote im April dieses Jahres als zulassungspflichtigen Rundfunk ein und drohte mit einer Untersagung der Verbreitung. Nachdem sich die beiden Seiten nicht einigen konnten, versuchte die Medienanstalt dann tatsächlich, die Streams zu verbieten - woraufhin Springer klagte. Beim Verlag sieht man die Angebote nicht als Rundfunk an und will dementsprechend auch keinen Zulassungsantrag stellen.

Für Axel Springer ist die Entscheidung des Gerichts ein Etappensieg, ganz am Ziel ist man allerdings noch nicht. Hält die Argumentation des Verlags im Hauptverfahren nicht, müsste man trotzdem eine Lizenz beantragen - oder die Streams beenden. Die MABB hat gegenüber "Horizont" bereits bestätigt, dass man Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einlegen werde. Darüber hinaus wolle man auf eine schnelle Entscheidung im Hauptverfahren drängen.

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IV. Mitarbeiter

Tarifverhandlungen Druckindustrie: Erste Warnstreiks betreffen auch Zeitungsverlage

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Druckindustrie gingen am 19. Oktober 2018 in die dritte Verhandlungsrunde. Sie endete nach vier Stunden mit einer leichten Annäherung der Positionen, aber noch ohne Ergebnis. Am 30. Oktober 2018 werden die Gespräche in Berlin fortgesetzt. Die Gewerkschaften fordern 5% mehr Lohn bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Arbeitgeber boten bereits in der zweiten Runde eine Lohnerhöhung von 2,4% bei einer Laufzeit von 24 Monaten ab dem 1. April 2019 und eine Einmalzahlung von 400 EUR zum 1. Dezember 2018 an.

Begleitet wurden die Tarifverhandlungen von ersten Warnstreiks, die auch 
Tageszeitungsverlage betroffen haben. Weitere Streikmaßnahmen sind angekündigt.

Soweit die Streikmaßnahmen in Ihren Häusern dazu führen, dass die Tageszeitung nicht wie gewohnt erscheinen kann und es etwa zu Umfangsreduzierungen kommt, können unter UmständenAnsprüche an den Solidaritätsfonds des BDZV angemeldet werden. Ob die Voraussetzungen eines Anspruchs tatsächlich vorliegen, prüft der BDZV im Einzelfall anhand der Geschäftsordnung für den Solidaritätsfonds. In der Anlage erhalten Sie die für die Anmeldung von Ansprüchen an den Solidaritätsfonds notwendigen Formulare nebst Erläuterungen.

Quelle: VSZV, RS 23.10.2018

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V. Vertrieb

Reichweite der Zeitungen steigt auf 89 Prozent
In Deutschland lesen 62,7 Millionen Menschen regelmäßig Zeitung

Die Gesamtreichweite der Zeitungen steigt weiter an: Neun von zehn Deutschen über 14 Jahren (89 %) nutzen regelmäßig die gedruckten und digitalen Angebote der Zeitungen. Während die Printtitel von 59,7 % beziehungsweise 42 Millionen Menschen gelesen werden, nutzen 67,1 % (47,2 Millionen) das Digitalangebot. 

Zusammen erreichen die Zeitungsmarken mit ihren gedruckten Blättern (Leser pro Ausgabe, LpA) und Digitalauftritten (Nutzer pro Monat, NpM) 89 % der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren. Das zeigt eine Sonderauswertung der ZMG Zeitungsmarktforschung Gesellschaft aus der Markt-Media-Studie best for planning (b4p 2018 I).

Für die Berechnung der Netto-Reichweite zählt die ZMG jeden Leser nur einmal, egal wie oft oder über welchen Kanal er die Zeitung genutzt hat. Tatsächlich kombiniert die Mehrzahl der Leser inzwischen die gedruckte mit der digitalen Lektüre: Bundesweit haben die ausgewerteten Zeitungen 43 % Nutzer, die sowohl eine gedruckte als auch eine Digitalausgabe lesen. 33 % lesen ausschließlich digital, 24 % nur gedruckt.

Mit der Nettoreichweite aus Print und Digital gewinnen die Zeitungen gegenüber der reinen Printreichweite 29,3 Prozentpunkte. Das sind 20,7 Millionen zusätzliche Nutzer pro Monat. Dieses Reichweiten-Plus gilt für alle Zielgruppen, ist aber besonders signifikant bei den Jugendlichen. 88,7 % der 14- bis 29-Jährigen sind Zeitungsleser – und zwar bevorzugt via Smartphone. Bei der jüngsten Zielgruppe gewinnen die Zeitungen mit ihren Digitalauftritten monatlich 7,9 Millionen Nutzer. Das entspricht einer Zunahme um 153 % gegenüber der Printreichweite.

(Quelle: BDZV, PM 18.10.2018) 

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Jugendliche oft mit Fake News konfrontiert – Junge Menschen vertrauen der 
Zeitung

Die Hälfte der 14- bis 24-Jährigen in Deutschland berichtet, mindestens einmal pro Woche in den sozialen Medien auf Falschnachrichten zu stoßen, fast ein Fünftel sogar täglich. Dies sind Ergebnisse der Studie „Engagiert, aber allein“ der Vodafone Stiftung Deutschland. 

Zwei Drittel der Jugendlichen und jungen Erwachsenen halten den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland durch Fake News und Hate Speech für gefährdet. Den Kampf gegen Desinformation halten sie für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher wünschen sich auch drei Viertel der Schülerinnen und Schüler mehr Aufklärung zu diesem Thema im Schulunterricht.

Mehrheitlich (zu 58 %) aber sehen die 14- bis 24-Jährigen die Betreiber von Social Media-Plattformen in der Pflicht, aktiv gegen Fake News vorzugehen. Fast die Hälfte (46 %) findet, die Medien müssten hier aktiv werden; ein Drittel (33%) möchte, dass die Bundesregierung handelt.

Fragt man Jugendliche danach, welchem Medium sie bei widersprüchlicher Berichterstattung am ehesten vertrauen würden, hat die Tageszeitung eindeutig die Nase vorn. 41 % der 12- bis 19-Jährigen nennen die Tageszeitung als vertrauenswürdigste Quelle. Sie genießt damit mit Abstand die größte Glaubwürdigkeit auch bei den jungen Zielgruppen. Für 24 % ist das Fernsehen am glaubwürdigsten, 18 % würden am ehesten dem Radio vertrauen und nur 15 % der jungen Menschen vertrauen bei widersprüchlicher Berichterstattung am ehesten dem Internet als Quelle. Das sind Ergebnisse der JIM-Studie 2017 (Jugend, Information, Multi-Media) des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest.

(Quelle: die-zeitungen.de, 19.10.2018)

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