VBZV-Newsletter 30/2022

 

 

I. Medienpolitik

Verlegerverbände begrüßen Aufforderung des Bundesrats, die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen zügig zu sichern
BDZV, BVDA und MVFP: Strukturförderung wirkt doppelt positiv

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) haben am vergangenen Freitag, 16.09.2022, die Forderung des Bundesrats nach einer Sicherung der Zustellung von Presse begrüßt. 

„Es handelt sich um eine systemrelevante Infrastruktur für die Demokratie. Dass die Länderkammer hier mit Nachdruck auf die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Zustellungsförderung pocht, ist ein wichtiges Signal“, betonten die Verbände heute in Berlin.

Die Ampelkoalition habe sich dazu verpflichtet, die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presserzeugnissen zu gewährleisten und prüfe derzeit dafür geeignete Maßnahmen. Angesichts der weiter rapide steigenden Kosten bei Papier, Energie und Löhnen müsse jetzt vor allem schnell gehandelt werden. „Wenn nicht zeitnah eine sachgerechte Förderung kommt, ist in vielen Teilen Deutschlands die Zustellung der Presse wirtschaftlich nicht mehr darstellbar.“ Es drohe die Einstellung von Zeitungsausgaben und Zeitschriftentiteln und damit eine Beschädigung der Pressevielfalt, warnten die Verlegerverbände.

Im Übrigen würden geeignete Maßnahmen zum Erhalt der Zustellung doppelt positiv wirken: Sie würden Bevölkerungskreisen, die nur Print nutzen können oder wollen, den Zugang zu unabhängiger Presseberichterstattung weiter sichern. Da auch die gedruckte Presse wesentliche Bedeutung für gesellschaftliche Teilhabe und Entwicklung sowie als Plattform für örtliche und nationale Wirtschaft habe, sei schon diese Förderung zukunftsgerichtet. Gleichzeitig stünden bei einer sachgerechten Förderung der Zustellung den Verlagen Mittel für Investitionen in digitale Inhalte, innovative Produkte und Strukturen für neue Geschäftsfelder zur Verfügung, resümierten BDZV, MVFP und BVDA.

(Quelle: BDZV, PM 16.09.2022)

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BDZV und MVFP: „Der ‚Media Freedom Act‘ fördert die Pressefreiheit nicht, er untergräbt sie“ – Verbände fordern grundlegende Überarbeitung des EMFA – Gefahr politischer Vereinnahmung 

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) zeigen sich besorgt über den von der Europäischen Kommission vorgestellten „European Media Freedom Act“ (EMFA), wonach die Presse einer weitreichenden Aufsicht durch eine europäische Medienbehörde unterworfen werden soll. Nun liegt es am EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten, dafür zu sorgen, dass die freie Presse in der Europäischen Union frei bleibt und frei bleiben kann, so die Verbände.

Mit dem Vorschlag, den Grundsatz der redaktionellen Freiheit von Verlegerinnen und Verlegern de facto außer Kraft zu setzen, würde die EU die Pressefreiheit zerstören, machen MVFP und BDZV klar. Dies sei nicht zuletzt deshalb nicht hinnehmbar, weil allein die Verlegerinnen und Verleger letztlich die ideelle, ökonomische und rechtliche Verantwortung für die gesamte Publikation trügen, heißt es von den Verbänden. „Wenn die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Eingriffe in die redaktionelle Freiheit der Verlage nicht im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens rückgängig gemacht werden, würde die EU wesentliche Elemente der seit dem Beginn der Demokratie in Europa verankerten Pressefreiheit opfern.“

Darüber hinaus erläutern die Verlegerorganisationen, dass ein Grund für eine weitere Harmonisierung des Medienrechts auf EU-Ebene zugunsten einer stärkeren Kontrolle durch eine Medienbehörde oder mittelbar durch die Kommission „nicht ersichtlich“ sei. Vielmehr öffne das neu eingerichtete „Board“ für Mediendienste „Befürchtungen für eine politische Vereinnahmung der Medien Tür und Tor.“

Vor diesem Hintergrund fordern MVFP und BDZV das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten auf, den Kommissionsvorschlag grundlegend zu überarbeiten und Eingriffe in die Pressefreiheit zu verhindern.

(Quelle: BDZV, PM 16.09.2022)

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Neuer Kodex für Faktencheck-Organisationen

Mehr als 40 Faktencheck-Organisationen aus ganz Europa haben sich auf einen Kodex geeinigt, der Arbeits-Standards für Methodik, Ethik und Transparenz definieren soll. Diese seien unbedingt erforderlich, um „ein Höchstmaß an Integrität und Exzellenz im Kampf gegen Fehlinformationen zu gewährleisten“, wie die Organisationen in einer Mitteilung betonen. Für Deutschland sind die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und „Correctiv“ an dem Projekt beteiligt und haben in den letzten Monaten gemeinsam an der Ausarbeitung des Kodex gearbeitet.

Der neue "European Code of Standards for Independent Fact-Checking Organisations" kann auf der Website des European Fact-Checking Standards Network (EFCSN) eingesehen werden.

Der Kodex soll der Qualitätssicherung, Unparteilichkeit und finanziellen Transparenz dienen und ist Voraussetzung, damit Organisationen dem European Fact-Checking Standards Network (EFCSN) beitreten können. Mit ihrem Beitritt garantiert eine Faktencheck-Organisation der Öffentlichkeit, dass sie „unabhängig, ethisch und mit der Verpflichtung, dem öffentlichen Interesse zu dienen, arbeitet“.

(Quelle: bdzv.de, 20.09.2022)

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II. Vermarktung

OVK-Prognose: Display-Werbemarkt wächst trotz der Krisensituation deutlich

2022 steigen die Umsätze für Online-Displaywerbung auf 5,468 Milliarden Euro. Das bedeutet ein Plus von 6,8 Prozent, wie der Online-Vermarkterkreis (OVK) im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. prognostiziert.

Die von Corona geprägte Zeit hat den Trend zur Digitalisierung verstärkt. Mediennutzung, Handel und Kommunikation haben sich aufgrund der Pandemie in den beiden vergangenen Jahren sehr stark ins Internet verlagert. Das hohe Niveau des Vorjahres der Online-Display-Werbung wurde im ersten Halbjahr erneut übertroffen. Allerdings fiel das Wachstum etwas geringer als erwartet aus, da die Prognose vor dem Beginn des Ukraine-Kriegs erstellt wurde. 

Im ersten Quartal stiegen die Display-Umsätze um 9,7 Prozent, im zweiten Quartal lag das Plus bei 2,3 Prozent, was erneut einen Bestwert für diesen Zeitraum darstellt. „Das sind positive Signale für die deutsche Werbewirtschaft. Auch in einem schwierigen Marktumfeld investieren die Werbetreibenden kräftig in die digitalen Kanäle. Für das Gesamtjahr gehen wir deshalb von einem Wachstum von 6,8 Prozent auf 5,468 Milliarden Euro für den Display-Werbemarkt aus“, sagt Rasmus Giese (United Internet Media), Vorsitzender des OVK. Die aktualisierte Prognose fällt niedriger aus als das Plus von 11,8 Prozent, das im Frühjahr erwartet wurde. Aber der OVK rechnet weiterhin mit einem neuen Rekordwert. Es wird deutlich, dass Werbungtreibende unverändert Budgets in Richtung der digitalen Display-Werbung verschieben. Sie erkennen die Vorteile, zu denen insbesondere Effizienz und Flexibilität gehören, so der OVK.

Für den Bereich Bewegtbild prognostiziert der OVK für 2022 ein Wachstum der Bewegtbild-Umsätze in Deutschland auf über zwei Milliarden Euro. Erstmals wurde auch der digitale Audiomarkt betrachtet. Die mit Online-Audio-Werbung generierten Umsätze für 2021 lagen bei 110 Millionen Euro und werden in diesem Jahr um 19 Prozent auf etwa 130 Millionen Euro wachsen.

Beim Blick auf einzelne Segmente zeigt sich: Vieles, was wegen der Pandemie niedrig priorisiert wurde oder nicht wie gewohnt möglich war, erfuhr in diesem Jahr einen kräftigen Aufschwung. Dazu zählen die Branchen Touristik und Bekleidung, die im ersten Halbjahr 2022 bei den Brutto-Werbespendings die höchsten Wachstumsraten aufweisen. Zum Spitzentrio gehört auch Werbung der Pharmabranche.

Die parallel veröffentlichte OVK-Trendstudie „Mediennutzung und Konsumverhalten in Krisenzeiten“ spiegelt die Entwicklung der Werbeausgaben auf Seiten der Konsumentinnen und Konsumenten wider. „Wir sehen einen Zwiespalt in der gesellschaftlichen Entwicklung. Auf der einen Seite besteht eine Unsicherheit, bedingt durch Inflationseffekte und sprunghaft gestiegenen Energiekosten, anderseits möchten Konsumentinnen und Konsumenten die Zeit der Einschränkungen kompensieren und zeigen eine hohe Bereitschaft für Ausgaben“, sagt Björn Kaspring (Ströer Digital Media), stellvertretender Vorsitzender im OVK.

Laut den Studienergebnissen beunruhigen die steigenden Lebenshaltungskosten 78 Prozent der Befragten. Gleichzeitig versuchen 53 Prozent, sich durch Restaurantbesuche positive Moment zu schaffen. 51 Prozent gönnen sich bewusst schöne Dinge, 45 Prozent empfanden die vergangenen beiden Jahre entbehrlich genug und möchten jetzt nicht mehr verzichten.

https://www.bvdw.org/fileadmin/bvdw/upload/publikationen/ovk/OVK_Marktzahlen_2022_0919_web.pdf

https://www.bvdw.org/fileadmin/bvdw/upload/publikationen/ovk/OVK_Marktzahlen_2022_0919_web.pdf

(BVDW, PM 21.09.2022)

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III. Mitarbeiter

 

Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Verbände weisen auf Konflikte mit Grundgesetz hin

Kreative und redaktionelle Leistungen brauchen Freiräume: Nach einer jüngst getroffenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind Firmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Die Presseverbände MVFP und BDZV halten vor diesem Hintergrund nichts von „Stechuhr-Journalismus“.

Damit sei automatisch auch eine Kontrolle der Arbeitszeit verbunden. Redaktionelle Arbeit verlange jedoch eher individuelle, an den Themen und der Art der Publikation orientierte Arbeitszeitmodelle, so die Verbände. Dem werde im Übrigen in den Tarifverträgen auch Rechnung getragen.

Außerdem werde in dem Urteil keine digitale Zeiterfassung gefordert. „Wir glauben auch nicht, dass bei Journalistinnen und Journalisten daran ein besonders großes Interesse besteht“, heißt es dazu von BDZV und MVFP. Kreative Leistungen bräuchten Freiräume. Dies gelte auch für die Einteilung der Arbeitszeit.

MVFP und BDZV weisen darüber hinaus darauf hin, dass lückenlose Aufzeichnungspflichten nicht mit Art. 5 GG vereinbar seien. So dürfe etwa eine investigativ tätige Reporterin nicht gezwungen werden, Dokumente über ihre Arbeitszeiten anzufertigen, weil im Falle von Durchsuchungen staatliche Ermittlungsbehörden letztlich Hinweise auf Informanten erhalten könnten.

(Quelle: bdzv.de, 20.09.2022)

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IV. Sonstiges

„Keine gewöhnliche Branche, keine gewöhnlichen Jobs: Arbeiten in der Medienbranche“ – BDZV / VBZV-Panel bei den Medientagen München

Vom 18. bis 20. Oktober heißt es in München „This Is Media“, wenn die Medientage zum 36. Mal stattfinden. Bei dem Event erwartet die Besucher an drei Tagen ein Konferenzprogramm auf fünf parallelen Bühnen mit rund 400 Rednerinnen und Rednern national und international.

Bei den diesjährigen Medientagen ist der VBZV wieder gemeinsam mit dem BDZV mit einem Panel vertreten. „Keine gewöhnliche Branche, keine gewöhnlichen Jobs: Arbeiten in der Medienbranche“ ist das Motto der Diskussionsrunde, die am 19. Oktober ab 11.55 Uhr stattfinden wird. 

Auf dem Podium:  Jürgen Baldewein, Geschäftsführer Süddeutsche Zeitung Logistik GmbH; Dr. Dirk Johannsen, Geschäftsführer und Syndicus Katzengruber Development Group; Christoph Linne, Chefredakteur „Nordsee-Zeitung“; und Henriette Löwisch, Leiterin und Geschäftsführerin Deutsche Journalistenschule (DJS). Die Moderation hat Sonja Ettengruber, Leiterin Redaktion Freistunde Mediengruppe Attenkofer.

Zeitungmachen war immer ein Traumberuf. Mittlerweile fehlen jedoch, wie in vielen Branchen, die Mitarbeiter, und zwar über alle Bereiche hinweg von der Redaktion bis zur Zustellung. Für Human Resources stellt sich damit immer drängender die Frage: Welche Mitarbeiter:innen brauchen wir? Wo finden wir sie und wie können wir sie halten? Und: Welche Bedingungen schaffen wir als Arbeitgeber, um attraktiv für die Menschen zu sein, die unser Kernprodukt Nachrichten täglich und mittlerweile auch rund um die Uhr schaffen?

Für die Mitglieder des BDZV und seiner Landesverbände können wir wieder rabattierte Teilnahmepreise anbieten: Statt 472 Euro für das 3-Tages-Konferenzticket zahlen die Verbandsmitglieder 424,80 Euro (bis zum 7. Oktober) und danach 531 Euro statt 590 Euro (netto). Das Kontingent ist begrenzt.

(Quelle: bdzv.de, 20.09.2022)

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