VBZV-Newsletter 30/2021

 

I. Medienpolitik

Offener Brief: Medienhäuser fordern Visa-Notprogramm für afghanische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

„Nach dem Rückzug der internationalen Truppen, auch der deutschen, wachsen die Sorgen, dass es gegenüber unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu Racheakten der Taliban kommt. […] Wir sind der Überzeugung: Es gilt jetzt, keine Zeit mehr zu verlieren. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Land verlassen wollen, drohen Verfolgung, Verhaftung, Folter und der Tod“, heißt es in der Petition. Und weiter: „Unsere Berichterstattung, die die deutsche Öffentlichkeit und Politik mit Analysen, Erkenntnissen und Eindrücken aus dem Land versorgt hat, war nicht denkbar ohne den Einsatz und den Mut der afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die uns vor Ort unterstützt haben: den lokalen Journalistinnen und Journalisten, Stringern, Übersetzerinnen und Übersetzern.“ Ein außerordentliches Visa-Programm, wie die Bundesregierung es für die afghanischen Bundeswehr-Übersetzer geschaffen habe, werde auch für Mitarbeiter deutscher Medienhäuser dringend benötigt.

Vergangene Woche erkannte die Biden-Administration nach ähnlichen Appellen der US-Medien die dramatisch gestiegene Gefahr an, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausländischer Medien ausgesetzt sind, und nahm sie in ihr Flüchtlings-Programm für Afghanistan auf. Die britische Regierung hat angedeutet, dass auch sie eine ähnliche Entscheidung vorbereitet.

https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-08/offener-brief-afghanistan-gefahr-afghanische-mitarbeiter-deutscher-medienhaeuser-visa-notprogramm

Eine gemeinsame Initiative von: Arte, Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), „Der Spiegel“, Deutsche Welle, Deutschlandradio, „Die Zeit“, dpa, „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, n-tv, Reporter ohne Grenzen, RTL, „Stern“, „Süddeutsche Zeitung“ und „taz“.

(Quelle: bdzv.de, 16.08.2021)

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EU unterstützt europäische Medienprojekte mit 12 Millionen Euro

Die EU-Kommission stellt 12 Mio. Euro für europäische Medienprojekte zur Verfügung. Sie hat dazu am 02. August 2021 vier Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. „Die Pandemie hat gezeigt, welche Schlüsselrolle die Medien bei der Informationsvermittlung spielen, aber sie hat auch die wirtschaftliche Lage des Sektors untergraben. Wir erhöhen und diversifizieren unsere Finanzierungsquellen auf europäischer Ebene und bieten neue Möglichkeiten, Instrumente und Unterstützung. Wir erwarten von den Mitgliedstaaten, dass sie dasselbe tun und dabei die Unabhängigkeit der Medien in vollem Umfang respektieren", sagte Věra Jourová, Kommissionsvizepräsidentin für Werte und Transparenz.

Eine Aufforderung dient der Unterstützung mehrsprachiger Medieninhalte zu EU-Angelegenheiten über digitale Plattformen. Eine weitere Aufforderung zielt darauf ab, die Produktion von Inhalten in diesem Bereich über ein Netzwerk von Radiosendern zu erhöhen. Darüber hinaus werden im Rahmen eines Pilotprojekts Jugendmediennetzwerke unterstützt, die mit Hilfe von Social-Media-Formaten und -Veranstaltungen Inhalte zu aktuellen Themen produzieren. Außerdem soll eine vorbereitende Maßnahme für Medienplattformen den Zugang der Bürger zu vertrauenswürdigen Informationen verbessern, an der Rundfunkanstalten und Verlage beteiligt sind. Alle finanzierten Projekte werden mit voller redaktioneller Unabhängigkeit arbeiten.

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton erklärte: „Der Sektor der Nachrichtenmedien ist von den Herausforderungen der Pandemie schwer getroffen worden; die Stärkung seiner Widerstandsfähigkeit und die Förderung von Innovationen sind jetzt wichtiger denn je. Mit solchen Initiativen unterstützen und verteidigen wir weiterhin ein freies und pluralistisches Medienökosystem, indem wir die Jugend Europas in den Mittelpunkt stellen und die Zusammenarbeit fördern, um den Menschen zu helfen, unterschiedliche Standpunkte über Grenzen hinweg zu vergleichen."

Die neuen Aufforderungen knüpfen an zwei andere an, die vor kurzem zur Unterstützung des Nachrichtenmediensektors veröffentlicht wurden: Eine Aufforderung thematisiert Journalismuspartnerschaften zur Förderung der branchenweiten, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen europäischen Nachrichtenmedienorganisationen im Rahmen des neuen Programms Kreatives Europa. Die andere Aufforderung beinhaltet die über Horizont Europa finanzierte Aufforderung zur Unterstützung von Projekten mit Schwerpunkt auf der Innovation im Medienbereich. Diese Initiativen sind Teil der umfassenderen Bemühungen, ein freies, lebensfähiges und pluralistisches Medienumfeld in der gesamten EU zu unterstützen, wie im Europäischen Aktionsplan für Demokratie und im Aktionsplan für Medien und audiovisuelle Medien angekündigt.

 

(https://ec.europa.eu/germany/news/20210802-europaeische-medienprojekte_de)

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II. Vertrieb

Gesetz über faire Verbraucherverträge: Ab 1.10. muss die Einwilligung bei Telefonwerbung dokumentiert sein

Das von Bundestag und Bundesrat Ende Juni verabschiedete Gesetz über faire Verbraucherverträge ist am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s3433.pdf%27%5D__1629290295504

Die neuen Bestimmungen treten demnach wie folgt in Kraft (vgl. Art. 4):

  • Neuregelung Abos: 1. März 2022
  • Kündigungsbutton: 1. Juli 2022
  • Pflicht zur Dokumentation der Einwilligung in Telefonwerbung: 1. Oktober 2021

Gemäß des neu eingeführten § 7a UWG wird damit eine bußgeldbewährte Pflicht zur Dokumentation der Einwilligung in Telefonwerbung bereits zum Herbst dieses Jahres eingeführt. Die Dokumentation muss in angemessener Form erfolgen, richtet sich aber nach der Form der Einwilligung selbst. Mündliche Einwilligungen können z.B. durch Tonbandaufnahmen belegt werden. Die Dokumentation muss ergeben, dass wahrscheinlich ist, dass die personenbezogenen Daten und die entsprechende Einwilligung tatsächlich über den behaupteten Weg eingeholt wurden und die Person, deren personenbezogenen Daten in der Einwilligung genannt werden, diese auch tatsächlich abgegeben hat. Die Einwilligungsdokumentation muss für fünf Jahre aufbewahrt werden. Vorgaben der Bundesnetzagentur für die Umsetzung der Dokumentation stehen noch aus.

Die neuen Regeln für die Vertragsverlängerung von Abos treten am 01. März 2022 in Kraft, ein Kündigungsbutton auf der Website ist ab dem 01. Juli 2022 verpflichtend (siehe hierzu VBZV-Rundschreiben Nr. 23/2021, 01.07.2021).

(Quelle: Mitteilung BDZV vom 18.08.2021)

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