VBZV-Newsletter 29/2021

 

 

I. Aus den Verlagen

 

Mediengruppe Attenkofer mit neuem Titel in Regensburg 

Am vergangenen Samstag, 07. August 2021 erschien die erste Ausgabe einer neuen Tageszeitung für Regensburg. Mit dem neuen Titel "Regensburger Zeitung" reagiert die Mediengruppe Attenkofer auf den Verkauf der Mittelbayerischen Zeitung an die Verlagsgruppe Passau. 

Die Regensburger Zeitung will bisherige Leser der „Mittelbayerischen“ ansprechen. „Aus der Stadt Regensburg für die Stadt Regensburg. Vom Jahn Regensburg über all die wichtigen kulturellen Ereignisse, die hier täglich stattfinden, bis hin zur Stadtpolitik und all den Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt bewegen“, werde berichtet“, so Prof. Martin Balle, Verleger der Straubinger Mediengruppe 
Attenkofer, die auch das Straubinger Tagblatt und die Münchner Abendzeitung herausgibt. 

Die Inhalte für die anfangs kleine Lokalausgabe mit einer Auflage zwischen 1200 und 1500 Exemplaren liefert die ohnehin existente Regensburger Redaktion des Straubinger Tagblatts. Sie besteht aus fünf festangestellten und zwei freiberuflichen Redakteuren. Zwei weitere Stellen sollen aufgebaut werden.

Den Mantel mit Politik-, Wirtschaft- und Sportberichterstattung liefert das Straubinger Tagblatt. 

Die Regensburger Zeitung erscheint sechs Tage die Woche, von Montag bis Samstag, gedruckt und digital als E-Paper. Die Printausgabe wird ohne Abonnementverkauf über rund 170 Verkaufsstellen in Regensburg und dem Umland vertrieben. 

Die Übernahme der Mittelbayerischen Zeitung durch die Verlagsgruppe Passau steht noch unter dem Vorbehalt einer kartellrechtlichen Genehmigung. Es würde dann ein durchgängiges Verbreitungsgebiet vom Osten Bayerns bis nach Ingolstadt zum Donaukurier entstehen, den die Verlagsgruppe Passau bereits 2016 übernommen hatte.

(Quelle: idowa.de, 06.08.2021; kress.de, 09.08.2021; sueddeutsche.de, 09.08.2021)

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II. Vertrieb

Axel Springer will führendes Medienunternehmen für Audio-Journalismus im deutschsprachigen Raum werden 

Axel Springer kündigt an, seine Aktivitäten im Audio-Bereich deutlich auszubauen. Audio solle Teil des journalistischen Kerns des Medienunternehmens werden. In den digitalen Angeboten werde Audio künftig stärker präsent und prominent platziert sein. Insgesamt sei es das Ziel, dass jeder geschriebene Text auch hörbar gemacht wird und die großen Themen als „einzigartige Hörerlebnisse“ inszeniert werden.

Zur Umsetzung dieser Ziele werde ein neues „Team Audio“ gebildet, das bei der Bild-Gruppe und Welt-Gruppe im Berichtsbereich von Claudius Senst verankert ist. 

Was Springers Audio-Pläne konkret umfassen, verkündete der Konzern erstmals per Audio-Pressemitteilung.

(Quelle: die-zeitungen, 05.08.2021)

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III. COVID 19-Pandemie

Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 2021

Bei der Ministerpräsident:innenkonferenz am 10. August 2021 haben Bund und Länder das weitere Vorgehen zur Bewältigung der Corona-Pandemie vereinbart. Unter anderem wurden nachstehende Beschlüsse gefasst:

  • Geimpfte und Genesene werden von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.
  • Die Basisschutzmaßnahmen (AHA + L-Regeln) gelten weiterhin. Das Tragen von Schutzmasken im Einzelhandel und im ÖPNV bleibt verbindlich vorgeschrieben.
  • Personen ab sechs Jahren, die weder vollständig geimpft noch genesen noch Schüler (sofern sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig getestet werden) sind, müssen in bestimmten Situationen ein negatives Testergebnis vorlegen.
  • Vorzulegen sind entweder ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein negativer PCR-Test, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dies soll ab spätestens 23. August 2021 durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen gelten.
  • Tests sollen Voraussetzung sein für:
    • Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
    • Zugang zur Innengastronomie 
    • Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
    • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
    • Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
    • Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts
  • Die Länder können Regelungen vorsehen, so dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist. 
    Die Erforderlichkeit der 3G-Regel wird mindestens alle vier Wochen überprüft.
  • Das Angebot von kostenlosen Bürgertests wird mit Wirkung zum 11. Oktober 2021 beendet. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Empfehlung vorliegt, wird es auch weiterhin die Möglichkeit von kostenlosen Tests geben.
  • Für Veranstaltungen, Feiern, Bars und Clubs sind dem zuständigen Gesundheitsamt Hygienekonzepte vorzulegen.
  • Die Überbrückungshilfen werden verlängert. 
  • Die Arbeitsschutzverordnung wird angepasst und verlängert. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung des betrieblichen Hygienekonzepts sowie für die Verpflichtung zum Testangebot.

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Recht/2021/Downloads/Beschlüsse_MPK_100821.pdf

(Quelle: vbw-bayern.de, 10.08.2021)

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Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Bund und Länder bitten den Deutschen Bundestag zu erwägen, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu erklären.

(Quelle: vbw-bayern.de, 10.08.2021)

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IV. Sonstiges

New Perspectives – Medientage München vom 25.-29. Oktober 2021 
Rabattierte Tickets für VBZV-Mitglieder

Wie in den vergangenen Jahren bieten wir unseren Mitgliedern einen attraktiven Rabatt auf Online-Tickets für die Medientage München (99,- € statt 119,- €, brutto) und auf die vor Ort-Tages-Tickets (169,- € statt 199,- €, brutto). Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die VBZV-Geschäftsstelle, Tel.: 089/ 45 55 58-0.

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