VBZV-Newsletter 29/2020

 

 

I. Pressewesen

Presserat fordert gleichen Zugang zu BVerfG-Informationen

Der Deutsche Presserat hat sich kritisch zur Praxis des Bundesverfassungsgerichts geäußert, das bestimmte Journalistinnen und Journalisten – die Mitglieder der Justizpressekonferenz (JPK) – früher über Entscheidungen und Urteile informiert als andere: JPK-Mitglieder erhalten Pressemitteilungen bereits vor der Urteilsverkündung.

„Durch den zeitlichen Vorsprung wird ein bestimmter Kreis von Journalistinnen und Journalisten privilegiert, Kolleginnen und Kollegen außerhalb dieses Kreises werden benachteiligt“, so Volker Stennei, Sprecher des Deutschen Presserats.

Der Presserat forderte daher den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts auf, die Praxis der Vorab-Information von Mitgliedern der JPK zu beenden oder aber so auszudehnen, dass es nicht zu einer Benachteiligung von anderen Journalistinnen und Journalisten kommt.

Das Grundgesetz schütze die Presse- und Informationsfreiheit. Es verpflichte zu Gleichbehandlung und sichere die freie Berufsausübung. „Diese Rechte sind gefährdet, wenn eine bestimmte Gruppe von Journalistinnen und Journalisten gegenüber der Mehrheit privilegiert wird“, so Stennei weiter. Die Praxis der Vorab-Information ist an anderen Gerichten in Deutschland nicht üblich.

(Quelle: Presserat, PM 17.08.2020)

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II. Digital

TCF 2.0: Europaweit neuer Standard für den Umgang mit Nutzerdaten 

Am 15. August wurde ein neuer europaweiter Standard für das Einholen, Sammeln und Verwalten von Benutzerzustimmungen eingeführt, der Website-Nutzern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten und mehr Transparenz bei der Verarbeitung dieser für werbliche Zwecke gibt. Der Standard, das sogenannte GDPR Transparency and Consent Framework (TCF) ist nicht neu. Es wurde 2018 vom europäischen Advertising-Branchenverband IAB Europe eingeführt. Ziel der Initiative war es, einen gemeinsamen, DSGVO- und Eprivacy-konformen Standard zur Erhebung und Verwendung von persönlichen Daten zu schaffen. 

Um programmatische Werbung ausspielen zu können, ohne dabei gegen die DSGVO zu verstoßen, muss die Einwilligung des Nutzers, also der Consent, über den Publisher hinweg an die anderen Marktteilnehmer korrekt weitergegeben werden. Nur so dürfen Daten im Rahmen von personalisierter Werbung erhoben, verwaltet und genutzt werden. 

Der Initiative haben sich diverse große und kleine Player angeschlossen, auch Google wird die neue Version des TCF implementieren.

Obwohl diese TCF 2.0-Version schon seit längerer Zeit getestet wird, bringt die endgültige Umstellung aktuell noch Anlaufschwierigkeiten mit sich, nicht zuletzt da die auf dem Markt befindlichen Consent Management Systeme doch noch nachjustiert werden müssen, um wirklich allen Anforderungen gerecht zu werden.

(Quelle: usercentrics.com/de; adzine.de, 14.08.2020)

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III. COVID 19-Pandemie:

Bayern: 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abermals verlängert

Im Freistaat Bayern wurde die 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Datum vom 14. August 2020 erneut verlängert. 

Die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen behalten ihre Gültigkeit zunächst bis zum 2. September 2020. Ein Aufenthalt im öffentlichen Raum ist abgesehen von den gesetzlich genannten Ausnahmen nur in Gruppen von max. 10 Personen gestattet.

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/463/baymbl-2020-463.pdf

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Überbrückungshilfe Corona jetzt auch durch Rechtsanwälte zu beantragen

Mit Wirkung vom 10. August 2020 kann der Antrag auf Überbrückungshilfe Corona nicht nur über Steuerberater_innen, Wirtschaftsprüfer_innen oder vereidigte Buchprüfer_innen gestellt werden, sondern auch über Rechtsanwält_innen. Auch sie müssen aber für das Verfahren zertifiziert sein. Diese Zertifizierung kann ausschließlich über ein eigenes Portal beim Bundeswirtschaftsministerium beantragt werden.

Anträge auf die Überbrückungshilfe können ausschließlich über die oben genannten Berufsgruppen gestellt werden, die sie dann über ein Online-Portal einreichen, das nicht registrierten Nutzern nicht zugänglich ist.

Bedingungen für die Förderung und zur Antragsstellung sowie zur Höhe der möglichen Leistungen können abgerufen werden unter https://www.vbw-bayern.de/vbw/ServiceCenter/Corona-Pandemie/Unterstützung-bei-Steuern-und-Sozialem-weitere-Finanzhilfen/Überbrückungshilfe-Corona-Bedingungen-im-Überblick.jsp

Die Antragsfrist für das Programm läuft noch bis Ende September 2020. 

Zum Stand 12. August 2020 waren in Bayern 5.358 Anträge eingegangen, 3.708 davon wurden schon bewilligt. Das Volumen der genehmigten Zuschüsse lag bei 76 Millionen Euro. Bundesweit – ohne Baden-Württemberg – lag die Zahl der eingegangenen Anträge bei rund 25.000.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie warnt in diesem Zusammenhang allerdings vor gefälschten E-Mails, deren Anhang tunlichst nicht geöffnet werden sollte. 

(Quelle: vbw-bayern.de, 14.08.2020)

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IV. Aus den Verlagen

dpa: Silke Brüggemeier neue stellvertretende Chefredakteurin

Silke Brüggemeier wird zum 1. Januar 2021 stellvertretende Chefredakteurin der Deutschen Presse-Agentur. In ihrer Funktion als Chefin Bild wird sie für den Fotobereich und den im Ausbau befindlichen Videobereich von Deutschlands größter Nachrichtenagentur zuständig sein. Die 46 Jahre alte Journalistin kommt von der "Bild"-Zeitung, wo sie derzeit im Ressort Assignment Desk für Bild plattformübergreifend (Print, online und Bild live) arbeitet. Daneben amtiert sie als Fotochefin der Zeitung. 

Bei  der Leitung der insgesamt mehr als 160 festen und freien Mitarbeiter zählenden Foto- und Videoredaktion der dpa wird Brüggemeier von den Redaktionsleitern Peer Grimm (Foto) und Johannes Hennemuth (Video) unterstützt. 

Der von Sven Gösmann (54) geführten dpa-Chefredaktion gehören dann neben Silke Brüggemeier noch die stellvertretenden Chefredakteurinnen Antje Homburger (56, Chefin Aktuelles), Niddal Salah-Eldin (35, Chefin Innovation und Produkt) und Jutta Steinhoff (53, Chefin Netz) an. Zum engsten Führungskreis der Redaktion gehört außerdem Changemanagerin Susanne Goldstein (47).  

(Quelle: dpa, 18.08.2020)

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Süddeutsche Zeitung kooperiert mit Constantin Film 

Die Süddeutsche Zeitung und Constantin Film arbeiten in Zukunft enger zusammen. Renommierte SZ-Autoren werden Produzenten und Drehbuchautoren bei verschiedenen Projekten der Film- und Fernsehproduktion exklusiv beraten. 

Die neue Partnerschaft ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass sich journalistische Stoffe in unterschiedlichen Formaten, von Print bis Bewegtbild, erzählen lassen.

“Die Süddeutsche Zeitung hat spannende Stoffe, deren Übersetzung in TV und vielleicht sogar Kinofilme lohnt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit, die faszinierende Inhalte und fundiert recherchierte Zusammenhänge auch mit filmischen Mitteln darstellen wird“, so Stefan Hilscher, Geschäftsführer der Süddeutsche Zeitung GmbH.

“Die Constantin Film ist stolz, dass sie mit der SZ einen so renommierten Partner für diese Zusammenarbeit gewinnen konnte. Das wahre Leben schreibt vielfach die besten Geschichten. Daraus fakten-basierte, zeitgemäße und hochwertig produzierte Formate zu erschaffen, die die Zuschauer nicht nur unterhalten, sondern auch informieren, darauf freuen wir uns sehr“, so Oliver Berben, Vorstand für TV, Entertainment und digitale Medien der Constantin Film.

(Quelle: swmh.de, 18.08.2020)

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V. Aus den Verbänden

Neue VBZV-Satzung in Kraft getreten

Die auf der VBZV-Mitgliederversammlung am 26. Mai 2020 einstimmig beschlossene Neufassung der Satzung ist in das Vereinsregister eingetragen worden und damit  in Kraft getreten. Sie ermöglicht u.a. die Aufnahme der digitalen Verlagstöchter der VBZV-Mitgliedsverlage als eigenständige Mitglieder.

Die Satzung kann auf der VBZV-Hompage unter https://vbzv.de/dervbzv/satzung/  abgerufen werden.

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BDZV-Jahreskongress 2020: Verleger tagen virtuell 

Der Jahreskongress des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) findet am 15. September 2020 als virtuelle Veranstaltung statt. Angeboten wird ein kompaktes zweistündiges Programm.  Erstmals steht die Veranstaltung  allen Interessentinnnen und Interessentan offen, die Teilnahme ist unentgeltlich.

Weitere Informationen zum Programm, zum Stream und zur Registrierung sind in Kürze auf der Website des BDZV www.bdzv.de verfügbar.

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VI. Mitarbeiter 

ABP-Seminarprogramm 2021

Die Akademie der Bayerischen Presse (ABP) hat ihr Programm 2021 vorgestellt. Unter www.abp.de können ab sofort die neuen Kurse gebucht werden. 

Angeboten werden mit 307 Veranstaltungen mehr denn je, als bewährte Präsenzseminar oder in Form von Webinaren. 

Das gedruckte Programm erscheint in Kürze. 

(Quelle: abp.de, 19.08.2020)

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