VBZV-Newsletter 28/2021

 

 

I. Aus den Verlagen

Mittelbayerische Zeitung wird Teil der Verlagsgruppe Passau

Die Verlegerfamilien Esser und Diekmann haben sich auf den Übergang der Unternehmensgruppe Mittelbayerischer Verlag in die Verlagsgruppe Passau geeinigt. Das teilten die Verlagshäuser am 30. Juli 2021 mit. Über sämtliche Details wurde Stillschweigen vereinbart.

Bereits 2016 hatte die Passauer Neue Presse (PNP) den Donaukurier (DK) in Ingolstadt übernommen. 

Die Familie Esser scheidet nach der Genehmigung durch das Kartellamt aus der Gesellschaft aus. Mit ihr zusammen wird sich auch der langjährige Vorsitzende der Geschäftsführung, Martin Wunnike, aus dem Unternehmen zurückziehen. Auf Wunsch der Familie hat er sich bereiterklärt, den Übergang bis zum Jahresende zu begleiten.

Mit dem Erwerb der MZ hat sich die Verlagsgruppe Passau zu einem der auflagenstärksten Regionalzeitungsverlage in Bayern entwickelt. Zusammen erreichen die Titel von Passauer Neue Presse, Donaukurier und Mittelbayerische Zeitung im Schnitt eine tägliche verkaufte Auflage von rund 348.000 Stück (IVW: Stand 2020). Zugleich gibt das Passauer Medienhaus zahlreiche Anzeigenblatt-Titel mit einer wöchentlichen Gesamtauflage von 1,7 Millionen Exemplaren heraus, die in einem zusammenhängenden Gebiet von Eichstätt über Ingolstadt, Regensburg, Straubing, Landshut, Passau bis nach Reichenhall verteilt werden. Die verschiedenen Onlineangebote verzeichnen pro Monat zusammen rund 27,3 Millionen Visits.

(Quelle: mittelbayerische.de, 30.07.2021)

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II. Medienpolitik

Rundfunkbeitrag steigt – erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag

Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro angeordnet. Der Beschluss gilt rückwirkend seit dem 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung. Zur Debatte stand dabei auch ganz grundsätzlich, wie die Öffentlich-Rechtlichen finanziert werden. Ausgangspunkt des Streits war die Blockade des für 2021 geplanten neuen Beitrags durch Sachsen-Anhalt im vorigen Jahr, dagegen klagten die Sender. 

Mit seinem am heutigen Donnerstag, 05. August 2021, veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat. Die Bestimmungen des Artikel 1 des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags – mit der darin vorgesehenen Anpassung des Rundfunkbeitrags – gelten nun vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

In Zeiten "vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits" wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, betonte der Erste Senat mit dem nun veröffentlichten Beschluss vom 20. Juli. Die Sender sollten die Wirklichkeit durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten", unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken. 

Für die öffentlich-rechtlichen Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. 

(Quelle: bundesverfassungsgericht.de, 05.08.2021; horizont.net, 05.08.2021; sueddeutsche.de, 05.08.2021)

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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Google klagt

Der US-Technologiekonzern Google klagt gegen eine Erweiterung des deutschen Gesetzes gegen Hassbotschaften im Internet. Dieses verstoße gegen die Privatsphäre der Nutzer, argumentierte der weltgrößte Suchmaschinen-Konzern, zu dem auch das Video-Portal YouTube gehört. Die Klage gegen das Bundesjustizministerium wurde beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Laut einer Reuters-Meldung wolle Google damit vor allem gegen die Verpflichtung zur Weitergabe von Nutzerdaten an Behörden vorgehen, die noch vor der Feststellung einer Straftat zu erfolgen hat.

Das 2018 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sieht vor, dass strafbare Inhalte von sozialen Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube schnell und konsequent gelöscht werden oder an Strafermittlungsbehörden weitergeleitet werden müssen. So sollen Volksverhetzung oder Kindesmissbrauchsdarstellungen im Netz stärker bekämpft werden. Das NetzDG spielt eine zentrale Rolle im Umgang mit Hassrede im Internet - besonders wichtig angesichts der Bundestagswahlen in diesem Jahr. Im Mai waren unter anderem die Berichtspflichten wie auch Bußgelder im Rahmen des NetzDGs erweitert worden.

(Quelle: bdzv.de, 02.08.2021)

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III. Vertrieb

Die Hälfte der Bevölkerung liest täglich die gedruckte Zeitung 

Die aktuelle Reichweite der gedruckten Zeitungen in Deutschland liegt bei 54,7 Prozent. Das heißt: 38,6 Millionen Bundesbürger und Bürgerinnen lesen jede Ausgabe einer täglich oder wöchentlich erscheinenden Zeitung (ma Presse 2021 II).

Täglich greifen 35,6 Millionen Personen in Deutschland zu einem gedruckten Zeitungsexemplar. Die Tageszeitungen haben damit eine Gesamtreichweite von 50,4 Prozent (deutschsprachige Personen ab 14 Jahren, Leser pro Ausgabe, ma Tageszeitungen 2021). Damit liest die Hälfte der Bevölkerung täglich eine Printzeitung. Das zeigen die von der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (agma) veröffentlichten Reichweiten der Tageszeitungen. Für die ma 2021 Tageszeitungen wurden 132.394 deutschsprachige Personen ab 14 Jahren befragt.

Ergänzt wird die Print-Reichweite durch die steigende Reichweite der digitalen Zeitungsangebote: Sie verzeichnen täglich 17,4 Millionen Nutzerinnen und Nutzer und erreichen damit jeden Tag rund ein Viertel (25,2 Prozent) der deutschsprachigen Bevölkerung ab 16 Jahren (ZMG-Auswertung der AGOF digital facts, Januar-März 2021).

Das Abonnement ist die wichtigste Säule. 42,8 Prozent der Bevölkerung lesen täglich eine gedruckte Abozeitung, was einer Reichweite von 30,2 Millionen Lesern entspricht. Besonders stark sind die Regionalzeitungen: 41,1 Prozent der Bevölkerung (29 Millionen) lesen jeden Tag ihren lokalen Titel auf Papier. Kaufzeitungen erreichen gedruckt 8,7 Millionen (12,4 Prozent) und zur überregionalen Tageszeitung greifen täglich 3,6 Millionen Leserinnen und Leser (5,1 Prozent). Die gedruckten 

Sonntagszeitungen kommen auf eine Reichweite von 12,2 Prozent (8,6 Mio.), eine Wochenzeitung lesen regelmäßig 1,9 Millionen Personen (ma Presse 2021 II).

Download Charts zur Print-Reichweite der Zeitungen 2021

(Quelle: die-zeitungen.de, 29.07.2021)

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IV. COVID 19-Pandemie

 

Übersicht über wirtschaftsrelevante Corona-Bestimmungen in Bayern

Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft, der auch der VBZV angehört, hat eine Übersicht über wesentliche wirtschaftsrelevante Regelungen der aktuellen Corona-Bestimmungen erstellt. 

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Recht/2021/Downloads/bayme-vbm-vbw-Corona-Wirtschaftsrelevante-Regelungen-in-Bayern-03.08.2021.pdf

Bitte beachten Sie allerdings, dass sich die Rechtslage je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ändern kann.

Weiterführende Informationen finden Sie auch in den FAQ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) .

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/

(Quelle: vbw-bayern.de, 03.08.2021)

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V. Sonstiges

New Perspectives – Medientage München vom 25.-29. Oktober 2021 
Rabattierte Tickets für VBZV-Mitglieder

Die 35. Medientage München finden vom 25.-29. Oktober 2021 unter dem Motto „New Perspectives“ statt.

Konferenz und Messe werden in hybrider Form angeboten: 5 Tage Konferenzprogramm, eine Expo mit spannenden Partnern (beides vor Ort mit entsprechendem Hygienekonzept und digital), Networking-Möglichkeiten und ein attraktives Abendprogramm. Zentraler Veranstaltungsort ist erstmals das ISARFORUM in München. 

Sollte ein physisches Event aufgrund der Corona-Situation im Oktober nicht möglich sein, finden die Medientage nur online statt. 

Wie in den vergangenen Jahren bieten wir unseren Mitgliedern einen attraktiven Rabatt auf Online-Tickets (99,- € statt 119,- €, brutto) und auf die vor Ort-Tages-Tickets (169,- € statt 199,- €, brutto). Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die VBZV-Geschäftsstelle, Tel.: 089/ 45 55 58-0

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