VBZV-Newsletter 28/2020

I. Verlagswesen

Urheberrecht: VG Media und L'Alliance de la Presse gründen Lizenz-Agentur

Die VG Media hat gemeinsam mit dem Dachverband der französischen Presse (L'Alliance de la Presse d'Information generale) eine Lizenz-Agentur gegründet. Sie soll die Lizenzzahlungen, die Presseverlagen für die Verbreitung ihrer Onlineangebote durch Plattformen zustehen, aushandeln und einfordern. Die Basis für diesen Geschäftszweck ist die Europäische Urheberrechtsrichtlinie, die bereits in Frankreich in nationales Recht umgesetzt wurde. Weitere europäische Medienanbieter seien eingeladen, ebenfalls Mitglied bei der neuen Lizenz-Agentur zu werden, heißt es in einer Pressemitteilung vom 30. Juli.

(Quelle: bdzv.de, 30.07.2020)

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II. Pressewesen

Presseverbände appellieren an DFL für eine freie Berichterstattung

BDZV, dju/ver.di, DJV, VDS und VDZ appellieren an die Entscheidungsträger der Politik und an die Deutsche Fußball-Liga (DFL), die Berichterstattung über die Spiele der Profiligen möglichst ohne die zuletzt sehr weitgehenden Beschränkungen zuzulassen und die Zahl der Berichterstatter*innen, insbesondere der Fotograf*innen, in den Stadien im verantwortbaren Maße zu erhöhen.

„Wenn Sie in diesen Tagen über das Durchführungskonzept der DFL für die anstehende Saison 2020/2021 sprechen, setzen Sie das Verantwortbare um. Gerade weil eine Zulassung von Zuschauern bis Ende Oktober nicht sicher zu organisieren erscheint, müssen die Sportjournalist*innen so umfassend wie eben möglich die Augen und Ohren der Fans sein, die weiterhin nicht vor Ort sein dürfen!“

Die Erfahrungen der im Mai und Juni durchgeführten Spieltage nach dem DFL-Konzept haben gezeigt, dass in den weitläufigen Stadien sichere Abläufe organisiert werden können. Das ist auch dem verantwortungsbewussten Verhalten unserer Journalist*innen zu danken. Die Berichte über die Spitzenspiele und Derbys und insbesondere die Bildberichtserstattung von diesen Spielen konnten aber nicht die Breite und Vielfältigkeit erreichen, die sowohl die Sportredaktionen anstreben, als auch die vielen Fußballfans in den von ihnen bezahlten Medien erwarten dürfen.

Aktuelle Informationen und originäre Eindrücke und vor allem Fotos mit unterschiedlichsten Motiven und Perspektiven sind unverzichtbar.

Auch unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln ist der Einsatz von deutlich mehr schreibenden Journalist*innen und Fotograf*innen im Innenraum oder auf den Tribünen jeweils bedingungsgerecht zu organisieren. Die ausrichtenden Vereine haben gelernt, die Möglichkeiten in ihren Arenen sicher einzuschätzen und verdienen auch heute und morgen das Vertrauen der politischen Entscheidungsträger.

(Quelle: bdzv.de,13.08.2020)

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Whistleblower: Umfassender gesetzlicher Schutz in Deutschland gefordert

Reporter ohne Grenzen (RSF), das Whistleblower-Netzwerk, Transparency International und mehrere andere zivilgesellschaftliche Organisationen rufen die Bundesregierung dazu auf, die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern umfassend in nationales Recht umzusetzen. Das teilten die Organisationen in einem offenen Brief an die Politik mit. Nur so könne die angestrebte Rechtssicherheit für Hinweisgeber sowie für Unternehmen, Verwaltung und Medien erreicht werden. Whistleblower seien entscheidend für die Aufdeckung von Missständen und Korruption. Sie hätten z.B. dazu beigetragen, dass Steuerhinterziehung und Geldwäsche in großem Stil aufgedeckt werden konnten. - Weitere Informationen unter www.reporter-ohne-grenzen.de

(Quelle: bdzv.de, 05.08.2020)

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III. Vermarktung

Richtlinie: Beilagen in Zeitungen und Anzeigenblättern

Der Bundesverband Druck und Medien hat die Technische Richtlinien für Fremdbeilagen in Tageszeitungen aus dem Jahr 2014 überarbeitet. Die aktualisierte „Richtlinie: Beilagen in Zeitungen und Anzeigenblättern“ steht unter https://www.bvdm-online.de/themen/technik-forschung/richtlinien-und-handreichungen/ zum Abruf bereit.

Sie regelt die Beschaffenheit, Verpackung und Anlieferung von Beilagen, um bei der Produktion von Zeitungen und Anzeigenblättern eine reibungslose Verarbeitung zu gewährleisten. Im Anhang „Tip-on-Karten“ gibt es zusätzlich Hinweise zu Postkarten, die auf Titel oder Rückseite der Zeitung geklebt werden. Die Vorgaben vereinfachen die Verständigung aller Unternehmen und Personen, die an der Beilagenwerbung mitwirken – vom Auftraggeber über die Agentur, den Hersteller der Beilagen und den Zeitungsverlag bis hin zur Zeitungsdruckerei.

(Quelle: bvdm-online.de, 31.07.2020)

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IV. Aus den Verlagen

Nova Innovation Award der deutschen Zeitungen: Augsburger Allgemeine und Süddeutsche Zeitung unter den Nominierten 

Unter den neun für den Nova Innovation Awards der deutschen Zeitungen nominierten Medienunternehmen, die von der Jury bei über 50 Einreichungen als besonders preiswürdig befunden wurden, befinden sich zwei Mitglieder unseres Verbands:

In der Kategorie „Vermarktungsinnovation“ nominierte die Jury:

–      SZ Plus 2.0 - Differenzierung des digitalen Abo-Angebots der Süddeutschen Zeitung (Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH, München): Die Süddeutsche Zeitung hat eine neue, flexiblere Abo-Struktur entwickelt, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz das für jeden Nutzer passende Abonnement auswählt. Das Angebot besteht aus drei Paketen mit unterschiedlichen Leistungsversprechen.

In der Kategorie „Neue Geschäftsfelder“ befindet sich unter den Nominierten:

–      Rocketeer (Mediengruppe Pressedruck / Augsburger Allgemeine): Mit der Initiative Rocketeer greift die Augsburger Allgemeine das Thema Digitalisierung proaktiv auf. Dazu wurde eine Konferenz für digitale Innovationen und Zukunftstrends organisiert und mit medialen Kanälen des Verlages verknüpft. Das Gesamtpaket spricht neue Zielgruppen an, wendet sich an innovative Macher sowie Visionäre und fördert die Region Augsburg als Innovationsstandort.

In der Kategorie Produktinnovation wurde das ebenfalls zur Mediengruppe Pressedruck gehörende Südkurier Medienhaus, Konstanz für die digitale Zeitungsauswertung in die engere Wahl gezogen: Der Südkurier hat eine digitale Zeitungsanalyse für die Print- wie auch die Digital-Ausgabe entwickelt, um die Inhalte besser an die Interessen der Leserschaft anzupassen. Gleichzeitig sollen mit der inhaltlichen Planung die Medien-Nutzungszeiten erhöht werden.  

Die Auszeichnung wird vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in Kooperation mit der Unternehmensberatung Schickler ausgeschrieben. 

Die Nominierten und ihre Beiträge werden in den kommenden Monaten in den Medien des BDZV und auf der Website https://Nova-award.de vorgestellt. Die Sieger diesjährigen Wettbewerbs werden von den Veranstaltern und der Jury Im Rahmen der Jahrestagung „BDZV.Der Kongress“ bekanntgegeben, die am 15. September 2020 Corona-bedingt erstmals rein virtuell stattfindet.  

Der Nova Innovation Award der deutschen Zeitungen wurde 2017 erstmals vom BDZV ausgeschrieben. Der Preis wird in den Kategorien Produktinnovation, Vermarktungsinnovation und Neue Geschäftsfelder vergeben; er ist nicht dotiert. Mit dem Award werden die jeweils besten Produkt-Neueinführungen gedruckt und digital, außergewöhnliche Geschäftsmodelle, kreative Strategien und Vermarktungsideen ausgezeichnet. Gewürdigt werden innovative Leistungen für Leser/Nutzer und Werbekunden ebenso wie beispielsweise die Erschließung neuer Märkte außerhalb des Kerngeschäfts der Zeitungen.

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V. COVID 19-Pandemie:

Bayern: Staatsminister Dr. Florian Herrmann zum „Corona-Koordinator“ bestimmt 

In einer außerplanmäßigen Videokonferenz des beayerischen Ministerrats am 10. August 2020 wurde der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatminister Dr. Florian Herrmann, MdL, zum „Corona-Koordinator“ bestimmt. Er trägt damit Sorge, dass sämtliche, pandemiebedingte Maßnahmen gebündelt und koordiniert werden und deren Umsetzung gewährleistet ist. 

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Einrichtung einer „Koordinierungsgruppe Corona-Pandemie“ an jeder Kreisverwaltungsbehörde

Die Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie des Innern, für Sport und Integration beabsichtigen zudem die Einrichtung einer „Koordinierungsgruppe Corona-Pandemie“ an jeder Kreisverwaltungsbehörde. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die umgehende Organisation von Reihentestungen in betroffenen Betrieben und Einrichtungen, die konsequente Umsetzung von Quarantänen und Kohortierungen gegenüber asymptomatisch infizierten Personen und Kontaktpersonen, Absperrungen und die Organisation von Testangeboten für die Bevölkerung. 

Die „Koordinierungsgruppen Corona“ stehen unter der Leitung des Landrats/der Landrätin beziehungsweise des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin unter Einbeziehung der Fachexpertise von Gesundheitsamt, Polizei, nicht-polizeilicher Gefahrenabwehr und gegebenenfalls der Bundeswehr. Zur Abstimmung der Maßnahmen mit den Leistungserbringern sollen im Benehmen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auch Vertreter der niedergelassenen Ärzte als ärztliche Koordinatoren eingebunden werden.

(Quelle: vbw-bayern.de, 11.08.2020)

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