VBZV-Newsletter 27/2021

 

 

I. Aus den Verlagen

Veränderung bei den Nordkurier-Gesellschaftern – Schwäbischer Verlag übernimmt Anteile von Mediengruppe Presse-Druck und Kieler Nachrichten

Der Schwäbische Verlag mit Sitz in Ravensburg übernimmt die Anteile der bisherigen Mitgesellschafter Kieler Nachrichten und Mediengruppe Pressedruck an der Nordkurier Mediengruppe. Sie war 1990 aus dem DDR-Verlag „Freie Erde“ hervorgegangen und gehörte bisher den drei Gesellschaftern zu jeweils einem Drittel. Die Transaktion soll rückwirkend zum 1. Januar 2021 vollzogen werden.

Geschäftsführer des Schwäbischen Verlags ist Lutz Schumacher, der von 2007 bis 2019 Geschäftsführer und zeitweise auch Chefredakteur der Nordkurier Mediengruppe war. 

Publizistisch und journalistisch bleiben die Schwäbische Zeitung und der Nordkurier allerdings getrennt. 

Durch den Zusammenschluss entsteht eine Mediengruppe mit rund 2.500 Festangestellten sowie mehr als 5.000 Zustellerinnen und Zustellern. Die beiden Zeitungstitel „Schwäbische Zeitung“ und „Nordkurier“ erreichen gemeinsam eine tägliche verkaufte Auflage von deutlich über 200.000 Exemplaren. Der Zusammenschluss steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

(Quelle: nordkurier.de, 26.07.2021; bdzv.de, 26.07.2021)

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II. Vertrieb

„FAZ“: Zeitung stellt Nachrichtenportal-Inhalte im Auto zur Verfügung

Die Inhalte des Nachrichtenportals faz.net sind ab sofort auch zum Anhören im Auto verfügbar. Als nach eigenen Angaben erste deutsche Tageszeitung biete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ die Beiträge über Apple CarPlay und Android Auto an. Über diese Anwendungen können Abonnenten mit Digitalzugang alle aktuellen Artikel des Nachrichtenportals faz.net als Audio-Format abspielen.

Nutzer müssen sich einmalig in der App registriert haben und eingeloggt sein. Sobald das Smartphone mit dem Auto verbunden ist, erscheint das Icon der App automatisch auf dem Infotainment-Display. Dies gilt sowohl für iPhones als auch für Android-Smartphones. Das Auto benötigt lediglich eine entsprechende Schnittstelle zum jeweiligen System.

Neben den aktuellen Nachrichten aus allen Ressorts seien über die App im Auto auch die elf Podcasts der „FAZ“ zugänglich. Gleichfalls können sich Fahrer die gespeicherten Artikel des eigenen Merkzettels sowie Beiträge des individualisierten 
redaktionellen Angebots im Bereich „Entdecken“ vorlesen lassen: Hier sind die Top-5-Lese-Empfehlungen auf Basis der persönlichen Themen- und Autorenauswahl zu finden.

(Quelle: bdzv.de, 26.07.2021)

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III. Vermarktung

 

„Zeitungsfacetten 2021“: Studie zeigt Stärken der regionalen Tageszeitung

Die Nutzung der regionalen Tageszeitung ist im Jahresvergleich um drei Prozent gestiegen, wobei die digitale Lektüre erstmals Print als beliebteste Nutzungsform überrundet hat: 45 Prozent der 15- bis 69-Jährigen lesen wöchentlich die regionale Tageszeitung digital, 43 Prozent greifen zur gedruckten Ausgabe und 24 Prozent zum E-Paper, berichtet die Score Media Group. Der nationale Vermarkter regionaler Tageszeitungen legt mit den „Zeitungsfacetten 2021“ eine Gesamtschau der Stärken von Lokal- und Regionalzeitungen vor.

Ihre starke Stellung in der Region sei unangefochten: 72 Prozent der 5.574 befragten Bundesbürger finden, dass die regionale Abozeitung von allen Medien am besten wisse, was in der Region passiert. Die Tageszeitung vor Ort werde als der kompetenteste (54 Prozent), glaubwürdigste (54 Prozent), engagierteste (47 Prozent) und objektivste Medienkanal (41 Prozent) angesehen. Über alle Kanäle hinweg sind die Lokalnachrichten die am regelmäßigsten gelesenen Infos, aber auch die Einordnung der Bedeutung überregionaler Ereignisse für die Region finden knapp zwei Drittel der Befragten sehr gelungen, berichtet die Studie.

Auch zur besonderen Relevanz der Regionalzeitung als Werbekanal legen die „Zeitungsfacetten“ Daten vor: So fühlen sich 43 Prozent der Befragten durch die Werbung in lokalen Medien persönlicher angesprochen als durch Werbung in nationalen Medien. Mehr als einem Drittel falle es sogar positiv auf, wenn eine große Marke in der regionalen Tageszeitung wirbt. 20 Prozent der Leserinnen und Leser der gedruckten Ausgaben schauen sich demnach ganz bewusst die Werbung im Blatt an und 61 Prozent bestätigen in der Studie, immer wieder auf Anzeigen aufmerksam zu werden. Prospekte und Beilagen nutzen 68 Prozent der Leserinnen und Leser regelmäßig. Die aufmerksame und intensive Lektüre der Zeitung kommt damit auch der Werbebeachtung zugute.

Insgesamt bestätigt die Score Media-Studie den hohen Nutzwert von Zeitungswerbung: Für 59 Prozent der Befragten bieten Anzeigen eine gute Informationsquelle über Schlussverkäufe und Angebote, 43 Prozent bejahen, durch Werbung schon öfter auf interessante Produkte aufmerksam geworden zu sein.

https://score-media.de/gattungsforschungen/zeitungsfacetten_2021/

(Quelle: die-zeitungen.de, 22.07.2021)

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IV. COVID 19-Pandemie

 

Bayern: Änderungen der 13. IfSMV zum 28. Juli 2021

Am 27. Juli 2021 hat der Bayerische Ministerrat unter anderem über die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten. 

Der Bericht aus dem Ministerrat steht zum Abruf bereit unter

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Recht/2021/Downloads/210727-Ministerrat.pdf

Die geltende 13. BayIfSMV behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 25. August 2021. Ab dem 28. Juli 2021 gelten dabei verschiedene Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-516/

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-517/

U. a. richtet der Freistaat seine Corona-Impfstrategie auf die neuen Herausforderungen im Herbst und Winter aus. Dafür werden unter anderem Organisation und Ausrichtung der Impfzentren angepasst und die Weichen für die bevorstehenden Auffrischungsimpfungen gestellt. Das Impfportal BayIMCO wird für den Bedarf der Auffrischungsimpfungen weiterentwickelt.

Die Staatsregierung stellt sich darauf ein, dass künftig allen Geimpften nach einem gewissen Zeitraum eine Auffrischungsimpfung empfohlen werden wird. Eine weitere zentrale Herausforderung der kommenden Monate wird die Impfung von Personengruppen sein, die bisher nicht zur Impfung zugelassen waren – insbesondere Kinder und Jugendliche. Deshalb wird Bayern ergänzend zu dem Impfangebot der niedergelassenen Ärzte und Betriebsärzte, die ihrerseits grundsätzlich einen Großteil der anfallenden Impfungen sicherstellen können, weiterhin ein staatliches Impfangebot aufrechterhalten.

In einem mehrstufigen Verfahren soll der Schwerpunkt des staatlichen Impfangebots im Freistaat bis Ende 2021 zunächst auf sogenannten Booster-Impfungen von vulnerablen Personen liegen, die bereits Anfang 2021 erstgeimpft wurden. Bis zum Ende des ersten Quartals 2022 soll dann der Fokus zusätzlich auf Menschen mit besonderem Bedarf sowie bis dahin noch gänzlich Ungeimpften liegen.

Das staatliche Impfangebot beruht weiterhin auf den bewährten Impfzentren und deren mobilen Teams, die zukünftig eine noch wichtigere Rolle spielen werden. Deswegen verlängert die Staatsregierung den Betrieb der Impfzentren mit angepasster Kapazität bis zum 30. April 2022. Dabei werden Anzahl der Impfzentren, Personal und Öffnungszeiten an den aktuellen Bedarf angepasst. 

Um für nicht vorhersehbare Bedarfe in der Pandemie gerüstet zu sein, sollen die Impfzentren aber als Notfalloption in der Lage sein, innerhalb von maximal vier Wochen ihre stationären Impfkapazitäten wieder hochzufahren (Stand-By-Betrieb).

(Quelle: vbw-bayern.de, 27.07.2021)

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Gemeinsamer Impf-Aufruf der Sozialpartner Bayerns

Am 27. Juli 2021 haben die beiden Sozialpartner Deutscher Gewerkschaftsbund Bayern (DGB) und Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) zu einer weiteren Steigerung der Impfbeteiligung aufgerufen.

Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere. Hygienemaßnahmen und flächendeckende Schutzimpfungen bieten im Verbund eine klare Perspektive für die Überwindung der Pandemie.

Die bayerischen Sozialpartner rufen deshalb gemeinsam alle Beschäftigten auf, die bestehenden Impfangebote zu nutzen – egal ob im Impfzentrum, durch ein mobiles Impfteam, im Betrieb oder beim Hausarzt. Die Betriebe werden aufgefordert, die Nationale Impfstrategie weiterhin umfassend und im Rahmen aller bestehenden Möglichkeiten zu unterstützen und in ihren Betrieben für die Corona-Schutzimpfung zu werben.

Kooperationen einzelner Betriebe sowie die Zusammenarbeit von Betrieben mit den Impfzentren bilden wichtige Ansätze, um allen Beschäftigten, auch in kleineren Betrieben, flächendeckend Impfangebote machen zu können. Möglich sind auch die Nutzung mobiler Impfteams oder ein Buchen von Sammelterminen bei den Impfzentren.

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Arbeitswissenschaft/2021/Downloads/2021-07-27_Sozialpartner-Brief-Impfen-vbw-DGB-FINAL.pdf

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Corona-Härtefallhilfe für Unternehmen in Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat grünes Licht für die Verlängerung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe gegeben. Der Förderzeitraum umfasst nun neben November 2020 bis Juni 2021 auch die Monate Juli bis September 2021. Anträge können aufgrund dieser Verlängerung jetzt bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Härtefallhilfe wird nur gezahlt, wenn andere Hilfsprogramme nicht greifen. Deshalb sollten Antragsteller genau prüfen, ob sie im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 Leistungen aus anderen staatlichen Förderprogrammen erhalten haben oder hätten erhalten können. Das gilt insbesondere auch für die neue Überbrückungshilfe III Plus. 

Am 11. Mai 2021 wurde die Richtlinie zur Bayerischen Härtefallhilfe im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht. Die jeweils aktuelle Version der Förderrichtlinie finden Sie in der Datenbank BAYERN.RECHT.Fragen zur Härtefallhilfe können per E- Mail haertefallhilfe_at_stmwi.bayern.dedirekt an das Ministerium gerichtet werden.

Mit der Härtefallhilfe können Unternehmen und Selbständige unterstützt werden, die aufgrund spezieller Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, die grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde.

Gewährt wird sie auf der Basis einer Einzelfallentscheidung als Billigkeitsleistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel von bis zu 233 Millionen Euro. Ein Rechtsanspruch auf die Hilfe besteht nicht.

(Quelle: vbw-bayern.de, 27.07.2021)

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V. Mitarbeiter

Akademie der bayerischen Presse: Seminarprogramm 2022

Das Programm der Akakdemie der bayerischen Presse (ABP) 2022 steht online. Es kann unter www.abp.de abgerufen werden. Mit einer Vielzahl von Präsenz-Seminaren und Webinaren bietet die Akademie größtmögliche Flexibilität. Viele Kurse können sowohl in den modernen Seminarräumen vor Ort als auch am Bildschirm absolviert werden.

(Quelle: ABP-Newsletter, 23.07.2021)
 

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VI. Sonstiges 

Eva Majuntke zur Juristischen Direktorin des BR berufen – 
BR-Verwaltungsdirektor Dr. Albrecht Frenzel übernimmt zusätzlich die Funktion des Stellvertreters der Intendantin

Der BR-Rundfunkrat hat Eva Majuntke zur neuen Juristischen Direktorin des Bayerischen Rundfunks berufen. Die in München geborene Volljuristin und Politikwissenschaftlerin tritt das Amt zum 1. März 2022 an und folgt damit auf Prof. Dr. Albrecht Hesse, der nach dann 23 Jahren in dieser Funktion in den Ruhestand geht.

Eva Majuntke bringt jahrelange Erfahrung innerhalb der ARD mit und war von 2017 bis 2019, anlässlich des jüngsten ARD-Vorsitzes des BR, auch schon in der BR-Intendanz tätig. Als Nachfolger in der Position des Stellvertreters der Intendantin, die Prof. Hesse zusätzlich innehat, stimmte der Rundfunkrat der Berufung von BR-Verwaltungsdirektor Dr. Albrecht Frenzel zu. Die Befassung fand in digitaler Schaltkonferenz des Rundfunkrats am 16. Juli 2021 statt und wurde in einem nun abgeschlossenen schriftlichen Verfahren bestätigt.

Eva Majuntke (49) hat Politikwissenschaft an der Columbia University New York sowie Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert und ihre juristische Ausbildung mit dem zweiten Juristischen Staatsexamen 2002 beendet. Ihre ARD-Karriere begann sie danach als juristische Referentin im ARD-Verbindungsbüro in Brüssel, das sie ab 2006 kommissarisch leitete. Nach langjähriger Tätigkeit im Justiziariat des WDR kam die gebürtige Münchnerin 2017 erstmals zum BR. Während des folgenden zweijährigen ARD-Vorsitzes war sie als Referentin für Medienpolitik und ARD-Koordination in der Intendanz mit maßgeblichen medienpolitischen Themen, darunter der Vorbereitung der Verhandlungen zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag befasst. 

Als Juristische Direktorin des Bayerischen Rundfunks wird sie ab 1. März 2022 sämtliche Rechtsangelegenheiten des Hauses verantworten. Ihr Zuständigkeitsbereich wird neben dem BR-Justiziariat auch die Abteilungen Rechtemanagement und Strategie sowie Beitragsservice umfassen. Ihre erste Amtsperiode läuft bis 28. Februar 2027.

Seit Ende 2019 leitet Eva Majuntke das Referat Grundsatzfragen der Medienpolitik in der Bayerischen Staatskanzlei.

Dr. Albrecht Frenzel (55) übernimmt ebenfalls zum 1. März 2022 zusätzlich zu seiner Position als BR-Verwaltungsdirektor die Funktion des Stellvertreters der Intendantin, die bisher Prof. Dr. Albrecht Hesse inne hatte. Frenzel ist seit 2015 als Verwaltungsdirektor zuständig für die Themen Finanzen, Personal, Archive, Gebäude und Logistik. Als Mitglied der Geschäftsführung ist er in sämtliche grundsätzliche und strategische Entscheidungen des Hauses eingebunden. Die Berufung als Stellvertreter der Intendantin ist auf fünf Jahre bis 28. Februar 2027 datiert.

(Quelle: BR, PM 26.07.2021

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