VBZV-Newsletter 27/2019

I. Medienpolitik

EUGH:  Nutzer müssen Cookies zustimmen

Unternehmen, die auf einer Webseite Cookies zur plattformübergreifenden Auswertung des Surf- und Nutzungsverhaltens von Kundinnen und Kunden einsetzen, benötigen hierfür eine vorherige informierte Einwilligung der Betroffenen. Eine bereits vorangekreuzte Einverständniserklärung genügt nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Gewinnspielveranstalter Planet49 am 01.Oktober 2019 entschieden. Das Urteil hat wegen der großen Verbreitung von Werbecookies auf Onlineseiten grundsätzliche Bedeutung. 

Auslöser des Urteils war ein Gewinnspiel des Werbedienstleisters Planet49 vom September 2013, gegen das der vzbv geklagt hatte. Verbraucher sollten den Einsatz von Cookies mit einem vorangekreuzten Auswahlkästchen (opt-out) bestätigen. Der vzbv sah darin einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht sowie die europäische e-Privacy/ Cookie-Richtlinie. Nach gegensätzlichen Entscheidungen in der ersten und zweiten Instanz hatte der BGH die Revision im Oktober 2017 ausgesetzt und ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH eingeleitet.

Der EuGH urteilte nun, dass eine voreingestellte Zustimmung zu Trackingcookies gegen die bisherige ePrivacy/ Cookie-Richtlinie, die frühere Datenschutzrichtlinie und die neue Datenschutzgrundverordnung verstößt. Eine Einwilligung in das Setzen von Trackingcookies könne durch ein vorangekreuztes Auswahlkästchen nicht wirksam erfolgen. Gleiches gelte für die Betätigung der Schaltfläche zur Teilnahme am Gewinnspiel. Es mache insoweit keinen Unterschied, ob es sich bei den im Gerät des Nutzers gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht. Der EuGH stellt außerdem klar, dass der Diensteanbieter gegenüber dem Nutzer Angaben zur Funktionsdauer der Cookies und zur Zugriffsmöglichkeit Dritter machen muss.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01.10.2019, Rechtssache C-673/17

(Quelle: vzbv.de, PM 01.10.2019; FAZ, 02.10.2019)

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Google missbraucht seine Marktmacht gegen Publisher und umgeht Leistungsschutzrecht – BDZV solidarisch mit französischem Schwesterverband

Google hat angekündigt, dass in Frankreich Presseartikel künftig nicht mehr als Snippets (Bild, Überschrift, mehrere Zeilen Text) in der Ergebnisliste der Suchmaschine angezeigt werden. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht, die in Frankreich bereits im Oktober erfolgen soll. Danach muss Google das in der Richtlinie garantierte Leistungsschutzrecht für Verlage beachten und für die in der Suche angezeigten Zeitungsinhalte Lizenzgebühren an die Verlage zahlen. 

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) teilt die Kritik seines französischen Schwesterverbands „Alliance de la presse“ an den Absichten von Google, das im Sommer verabschiedete europäische Publishers‘ Right faktisch zu umgehen. „Mit seiner Ankündigung, in Frankreich keinesfalls für Presseinhalte zahlen zu wollen und Angebote, die auf die Einhaltung des Urheberrechts bestünden, auszulisten, scheint Google die Presse- und Meinungsfreiheit mittelfristig in der gesamten EU anzugreifen“, erklärte ein Sprecher des Verbands. Es sei eine merkwürdige Rechtsauffassung, wenn der U.S.-Konzern denke, durch Ausnutzung seiner Marktmacht das europäische Urheberrecht faktisch aushebeln zu können.

Sowohl in Europa als auch in Deutschland sei in diesem Fall zu prüfen, welche Möglichkeiten das Kartellrecht biete, einem solchen Vorgehen Einhalt zu gebieten, forderte der BDZV weiter: „Im Rahmen der aktuellen Diskussion über die deutsche Kartellrechts-Novelle sollte klar adressiert werden, dass marktdominante Unternehmen wie Google ihre Macht nicht dazu nutzen dürfen, gewerbliche Schutzrechte Dritter zu umgehen.“ 

Gemeinsam mit Pressehäusern in ganz Europa werde der BDZV auch konkrete Marktmissbrauchsbeschwerden prüfen. Die EU-Kommission hat bereits in mehreren Fällen das Marktverhalten von Google als rechtswidrig erachtet und erhebliche Strafen verhängt.

Google gab bekannt, dass bei Suchanfragen Überschriften, die gleichzeitig auch der Link zur Website des Anbieters seien, weiterhin angezeigt würden. Die Verlage bekämen darüber hinaus die Möglichkeit, von sich aus festlegen zu können, ob sie auch Fotos und Textauszüge in der Websuche angezeigt haben möchten, indem sie den entsprechenden Programmcode in ihre News-Seiten einbauen, auch wenn kein direkter Geldfluss von Google damit verbunden ist. Erst vor wenigen Wochen war das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das noch vor der Urheberrechtsreform eingeführt wurde, wegen eines Formfehlers bei der Umsetzung vor Gericht gekippt worden.

(Quelle: BDZV, PM 26.09.2019; FAZ, 27.09.2019 Lead-digital.de, 25.09.2019;)

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II. Vertrieb

Bezugspreiserhöhung: „Weißenburger Tagblatt“, Weißenburg

„Weißenburger Tagblatt“ 

sowie „Nordbayerische Zeitung für Weißenburg“

bisher

ab 01.10.2019

Trägerzustellung

36,90 €

38,80 €

Postzustellung

40,20 €

42,30 €

EV-Preis Mo – Fr

1,70 €

1,80 €

EV-Preis Sa

2,10 €

2,20 €

Bezugspreiserhöhung: „Nürnberger Nachrichten“, Nürnberg – Korrektur:

„Nürnberger Nachrichten“ A und B, „Fürther Nachrichten“, „Erlanger Nachrichten“, „Nordbayerische Nachrichten“ B1, B1a, B2, „Neumarkter Nachrichten“, Altmühl-Bote“, „Schwabacher Tagblatt“

bisher

ab 01.10.2019

Abo-Preis (Trägerzustellung)

37,90 €

39,80 €

Abo-Preis (Postzustellung)

42,50 €

44,60 €

EV-Preis Mo – Fr

1,70 €

1,80 €

EV-Preis Sa

2,10 €

2,20 €

„Treuchtlinger Kurier“, „Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung“, „Hilpoltsteiner Zeitung“

bisher

ab 01.10.2019

Abo-Preis (Trägerzustellung)

36,90 €

38,80 €

Abo-Preis (Postzustellung)

40,20 €

42,30 €

EV-Preis Mo – Fr

1,70 €

1,80 €

EV-Preis Sa

2,10 €

2,20 €

Bezugspreiserhöhung: „Nürnberger Zeitung“, „Nordbayerische Zeitung“, 
Nürnberg – Korrektur:

„Nürnberger Zeitung“ Ausgabe S und L, „Nordbayerische Zeitung“ Ausgaben 1-3, 5-9 und 12-14

bisher

ab 01.10.2019

Abo-Preis (Trägerzustellung)

37,90 €

39,80 €

Abo-Preis (Postzustellung)

42,50 €

44,60 €

EV-Preis Mo – Fr

1,70 €

1,80 €

EV-Preis Sa

2,10 €

2,20 €

 

„Nordbayerische Zeitung“ Ausgabe 4, 10 und 11

bisher

ab 01.10.2019

Abo-Preis (Trägerzustellung)

36,90 €

38,80 €

Abo-Preis (Postzustellung)

40,20 €

42,30 €

EV-Preis Mo – Fr

1,70 €

1,80 €

EV-Preis Sa

2,10 €

2,20 €

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III. Aus den Verlagen

Nürnberger Nachrichten: Mehr digitale Kompetenz – Barbara Zinecker verstärkt Chefredaktion

Der Verlag Nürnberger Presse freut sich, Barbara Zinecker als Mitglied der Chefredaktion der Nürnberger Nachrichten gewonnen zu haben: Zum 1. Oktober 2019 wird die 31-Jährige dort für die Weiterentwicklung der digitalen Strategie zuständig sein. 

In ihrer neuen Rolle wird sie unter anderem das Thema Premiuminhalte für digitale Bezahlformate verantworten. Seit Anfang 2018 ist sie als Redakteurin im Team Digital für den Aufbau des Audience Developments verantwortlich. Zudem wurde sie vom Fraunhofer-Institut, das den Verlag Nürnberger Presse bei seinem Veränderungsprozess begleitet, zur Innovationspromotorin ausgebildet. Nach ihrem Volontariat war sie seit 2016 als Lokaljournalistin bei den Nürnberger Nachrichten tätig. 

Die Redaktion der Nürnberger Nachrichten wird damit ab sofort von einem Quartett geleitet. Es besteht aus den Chefredakteuren Michael Husarek und Alexander Jungkunz, dem stellvertretenden Chefredakteur Armin Jelenik sowie nun Barbara Zinecker.

(Quelle: Verlag Nürnberger Presse, PM 01.10.2019

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Sebastian Stahl wird neuer Verlagsleiter der MGO – Fachverlage

Sebastian Stahl ist seit 01.10.2019 Nachfolger von Alexander Schiffauer als Verlagsleiter bei der Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH & Co. KG, Tochter der Mediengruppe Oberfranken. In dieser Funktion verantwortet er die strategische und operative Ausrichtung, insbesondere die Weiterentwicklung der crossmedialen Vermarktung sowie die Schaffung neuer Geschäftsfelder, verantworten.

Stahl war bis September 2018 als Verlagsleiter des Fachzeitschriftenverlags und Gesamtanzeigenleiter beim Carl Hanser Verlag in München tätig. In dieser Position entwickelte der 53-Jährige ein breites Spektrum an Verlagsprodukten mit einem zunehmenden Fokus auf digitale Lösungen. Daneben richtete er die multimedialen Markenstrategien des Zeitschriftenverlags neu aus und begleitete die komplette Neustrukturierung der unternehmensinternen Software-Landschaft. 

 In früheren Stationen hatte der ausgebildete Verlagskaufmann unter anderem die Geschäftsführung der Bank-Verlag Medien GmbH in Köln und die Verkaufsleitung bei der Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH inne. Zwischen 2012 und 2015 war Sebastian Stahl zudem mit einem Unternehmen für Medienentwicklung und Medienmanagement selbstständig beratend tätig.

Die Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage ist eine Tochtergesellschaft der Mediengruppe Oberfranken. Sie ist Herausgeber zahlreicher Fachmedien und publiziert Fachinformationen und aktuelle Themen in den Bereichen Gesundheitsmanagement, Schul- und Komplementärmedizin, Bildung und Immobilienbewertung. Mehr unter www.mgo-fachverlage.de.

Als Multimediaunternehmen mit über 50 Marken für Geschäfts- und Privatkunden bietet die Mediengruppe Oberfranken ihren Kunden ein crossmediales, nutzenorientiertes Angebot – von Information, Fachmedien und Marketing bis hin zu Service, Unterhaltung und Start-up-Coaching. Mehr als 1.100 Mitarbeitende sind an 20 Standorten tätig und erwirtschafteten im Jahr 2018 mit informativen, innovativen Produkten und Dienstleistungen einen Umsatz von mehr als 158 Mio. Euro. Mehr unter www.mediengruppe-oberfranken.de

(Quelle: MGO, PM 02.10.2019)

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Die Mittelbadische Presse und die Stuttgarter Nachrichten starten in eine enge redaktionelle Partnerschaft

Die Mittelbadische Presse in Offenburg (Reiff Medien) und die Stuttgarter Nachrichten (Medienholding Süd) haben am 1. Oktober 2019 eine enge redaktionelle Partnerschaft gestartet. Die Stuttgarter erstellen den überregionalen Mantel für das Offenburger Tageblatt und seine Teilausgaben.  Angesichts der wachsenden Bedeutung der Onlineangebote erstreckt sich die Zusammenarbeit ausdrücklich auch auf das Portal Baden Online (bo.de).

Die Mittelbadische Presse kommt gedruckt auf eine tägliche Auflage von rund 46.500 Exemplaren. Die gedruckte Mantel-Auflage der Stuttgarter Nachrichten liegt bei gut 500.000.

(Quelle: SWMH, PM 30.09.2019)

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Umstrukturierung: Axel Springer investiert und spart zugleich

Das Medienhaus Axel Springer SE plant mehr als 100 Millionen Euro Investitionen in den nächsten drei Jahren in Wachstumsprojekte bei „Bild“ und „Welt“ wie Live-Berichterstattung, Paid Content und Sport. Beide Marken strebten einen erheblichen Ausbau der digitalen Abonnentenbasis an, teilte das Unternehmen mit. Zugleich sollen Kosten von 50 Millionen Euro im Bereich News Media National eingespart werden.

Die Neuausrichtung folge der Überzeugung, dass die aktuelle Entwicklung der Mediennutzung für „Bild“ und „Welt“ große Chancen biete. Deshalb konzentriere sich das Unternehmen auf diese Marken: „Bild“ soll zur Live-Plattform für News, Entertainment und Sport werden und auch auf TV-Bildschirme gebracht werden. Für „Welt“ wird der Paid Content-Bereich ausgebaut. Zudem erfolgt im kommenden Jahr der Umzug in den Axel-Springer-Neubau mit einem gemeinsamen Newsroom für Fernsehen, Digital und Print. Ein redaktionelles, markenübergreifendes Sport-Kompetenzzentrum soll auf die jeweiligen Marken zugeschnittene Inhalte für „Welt“, „Bild“ und „Sport Bild“ produzieren.

Gleichzeitig werde dort gespart und Personal reduziert, wo das Geschäft weiterhin rückläufig sei. Die Personalreduktion betreffe die Verlagsstrukturen, die Redaktionen, Media Impact und Sales Impact. Die Redaktionen von „Bild“ und „Bild am Sonntag“ werden noch weiter zusammengeführt. Die „B.Z.“ konzentriere sich ganz auf regionale Inhalte. Die werktäglichen Ausgaben der „Welt Kompakt“ sowie der „Welt“ in Hamburg sollen eingestellt, das Wirtschaftsmagazin „Bilanz“ redaktionell in die „Welt“ integriert werden. „Auto Bild“ und „Computer Bild“ werden sich auf die beiden Haupttitel, Spezialmagazine und die Erschließung neuer Geschäftsmodelle für die beiden Marken konzentrieren. Weiter heißt es in der Mitteilung, „Bild“ inklusive Regionalausgaben und „B.Z.“, „Bild am Sonntag“ sowie „Welt“ und „Welt am Sonntag“ würden auch als gedruckte Zeitungen weiter bestehen.

(Quelle: axelspringer.com, PM 30.09.3029; bdzv.de, 30.09.2019)

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IV. Sonstiges

September-Arbeitsmarkt: ordentliche Zahlen, aber sorgenvoller Blick in die Zukunft – Brossardt: „Pläne des Bundesarbeitsministers kontraproduktiv“


Zufriedenstellende Zahlen für September, aber sorgenvoller Blick in die Zukunft: So bewertet die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. die Arbeitsmarktdaten der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit Ende September.  

„Die Arbeitslosigkeit ist gegenüber August saisonal bedingt leicht auf 2,8 Prozent gesunken. Die gute Quote darf aber nicht verdecken, dass die Anspannung auf dem Arbeitsmarkt wächst. Die Konjunktur befindet sich im Abschwung. Die Lage der Unternehmen wird schwieriger: Arbeitszeitkonten werden abgebaut, die Zeitarbeit wird zurückgefahren, die Kurzarbeitsanzeigen steigen an. In einigen Unternehmen hat der Stellenabbau bereits begonnen. Fast 10.000 Personen sind nach einer Beschäftigung neu arbeitslos geworden und müssen von der Arbeitslosenversicherung des SGB III aufgefangen werden. Das sind 9,4 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Insgesamt stagniert der Abbau der Arbeitslosigkeit erstmals seit fünf Jahren.“ Mit diesen Worten kommentiert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt die Ergebnisse aus Nürnberg.

Die vbw bedauert u.a., dass der Bundesarbeitsminister die dringend notwendige Flexibilisierung der Arbeitszeitgesetzgebung außen vor lässt: „Die Bayerische Staatsregierung hingegen macht es richtig und hat die dringend notwendige Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes im Bundesrat eingebracht“, sagte Brossardt. Besonders kritisch sieht die vbw auch die geplante Einführung einer Perspektivqualifizierung, bei der Arbeitnehmer, für die es im Betrieb keine Perspektive mehr gibt, dennoch dort bleiben und weiterqualifiziert werden sollen. Brossardt: „Es darf nicht sein, dass man ziellos ins Blaue hinein qualifiziert.“

(Quelle: vbw, PM 30.09.2019)

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