VBZV-Newsletter 26/2021

 

I. Tarif

Tarifvertrag zur Sicherung der Tarifrunde 2021

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und die Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und dju in ver.di haben sich mit Blick auf die weiterhin nicht absehbaren Folgen der weltweiten Pandemie auf einen „Tarifvertrag zur Sicherung der Tarifrunde 2021“ geeinigt.

Der Verhandlungsführer des BDZV und Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses, Georg Wallraf, begrüßte die Übereinkunft. Damit habe man in einer wirtschaftlich schwierigen Situation gemeinsam Planungssicherheit für die Unternehmen und für die Redakteure an Tageszeitungen geschaffen.

Als Kern des neuen Tarifvertrags haben Mitarbeiter in Vollzeit Anspruch auf drei zusätzliche freie, bezahlte Tage für das Jahr 2021. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig berücksichtigt. Eine finanzi-elle Abgeltung ist möglich.

Die tarifvertraglichen Regelungen gelten fort seit 1. Januar 2021 und können erstmals zum 31. Dezember dieses Jahres gekündigt werden.

(Quelle: bdzv.de, VHZV, RS 21.07.2021)

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II. COVID 19-Pandemie

Bayerischer Ministerrat: Messen bereits ab dem 01. August 2021 möglich

Vom 10. bis 12. Juli 2021 war in Bayern eine Pilotmesse unter Corona-Bedingungen durchgeführt worden. Hierfür war von den zuständigen Bayerischen Staatsministerien ein entsprechendes Rahmenkonzept erstellt worden:

Nach den Erfahrungen mit dieser Pilotmesse hat der Bayerische Ministerrat am 20. Juli 2021 beschlossen, Messen in Bayern bereits (früher als ursprünglich geplant) ab dem 01. August 2021 zu ermöglichen.

Die Messeteilnahme ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete vorgesehen. Daneben sollen digitale Registrierungs- und Zutrittssysteme, optimale Belüftung, lückenlose Kontaktnachverfolgung, Flächen- und Kapazitätsmanagement, Besucherlenkung und professionelle Testkonzepte zu einem sicheren Messebetrieb beitragen.

Die Detailregelungen sind noch nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass die Vorgaben sich im Wesentlichen am Rahmenkonzept für die Pilotmesse orientieren werden.

(Quelle: vbw-bayern.de, 21.07.2021)

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vbw: FAQ zu Corona-Virus und Kurzarbeit aktualisiert

Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft( vbw), der auch der VBZV angehört, hat seine Liste mit Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Kurzarbeit, die aktuell im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie an die Verbände gerichtet werden, veröffentlicht

Sie kann unter nachstehendem Link von registrierten Personen abgerufen werden:

https://www.vbw-bayern.de/vbw/vbw-Fokusthemen/Fokus-Corona/Kurzarbeit/FAQs-zur-Kurzarbeit-vbw.jsp?etcc_cmp=VIP+Newsletter&etcc_med=Newsletter&et_cid=17&et_lid=33&et_sub=KW202130_Corona_Pandemie_Update__FAQ___Haufige_Fragen_zu_Corona_Vi_nbsp_...

Das aktuelle Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 20. Juli 2021 zur Rechtsnatur des Kurzarbeitergeldes (KuG) bei Versäumen der Antragsfrist kann ebenfalls über die vbw abgerufen werden: 

https://www.vbw-bayern.de/vbw/vbw-Fokusthemen/Fokus-Corona/Kurzarbeit/Neues-Rundschreiben-Versäumen-der-Antragsfrist-freiwillige-Rückzahlung-und-Rückforderung-von-Kurzarbeitergeld.jsp?etcc_cmp=VIP+Newsletter&etcc_med=Newsletter&et_cid=17&et_lid=33&et_sub=KW202130_Corona_Pandemie_Neues_Rundschreiben__Versaumen_der_Antrag_nbsp_...

(Quelle: vbw-bayern.de, 21.07.2021)

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Neustarthilfe Plus: Anträge können gestellt werden – Keine Anrechnung auf Leistungen der Grundsicherung 

Im Zuge der Überbrückungshilfe III Plus wird auch die Neustarthilfe Plus (Laufzeit 01. Juli 2021 bis 30. September 2021) eingeführt. Erstanträge können jetzt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Soloselbstständigen (mit oder ohne Personengesellschaft), kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten (bis zu 14 Wochen), unständig Beschäftigten (weniger als 7 aufeinanderfolgende Kalendertage) , kleinen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften wird eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 4.500 Euro (bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften) gezahlt, wenn sie ansonsten keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III Plus geltend machen.

Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist, dass das Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbstständiger Tätigkeit erzielt wurde.

Die Betriebskostenpauschale wird als Vorschuss gewährt. Ist der Umsatz des Antragstellenden während des dreimonatigen Förderzeitraums Juli 2021 bis September 2021 im Vergleich zu einem dreimonatigen Referenzumsatz (in der Regel aus dem Jahr 2019) um 60 Prozent oder mehr zurückgegangen, kann die volle Betriebskostenpauschale behalten werden. Fällt der Umsatz höher aus, ist eine anteilige Rückzahlung fällig. In Summe darf der tatsächlich erzielte Umsatz und die Förderung 90 Prozent des Referenzumsatzes nicht überschreiten.

Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 50 Prozent des dreimonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 4.500 Euro für natürliche Personen und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften (max. 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften).

Um den (dreimonatigen) Referenzumsatz 2019 zu bestimmen, wird der durchschnittliche monatliche Umsatz des Jahres 2019 zugrunde gelegt (Referenzmonatsumsatz). Der Referenzumsatz ist das Dreifache dieses Referenzmonatsumsatzes.

Antragstellende, die ihre selbständige Tätigkeit zwischen dem 01. Januar 2019 und 31. Oktober 2020 begonnen haben, können als Referenzmonatsumsatz entweder den durchschnittlichen monatlichen Umsatz über alle vollen Monate der Geschäftstätigkeit im Jahr 2019 heranziehen, den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020,den durchschnittlichen Monatsumsatz des 3. Quartals 2020 (1. Juli bis 30. September 2020) oder den durchschnittlichen monatlichen Umsatz über alle vollen Monate der Geschäftstätigkeit in 2020.

Die Neustarthilfe ist als Zuschuss zu den Betriebskosten ausgelegt und ist deshalb durch seinen betrieblichen Charakter nicht auf Leistungen der Grundsicherung anzurechnen. Auch bei der Ermittlung des Einkommens zur Bestimmung des Kinderzuschlags findet er keine Berücksichtigung.

(Quelle: vbw-bayern.de, 16.07.2021)

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III. Mitarbeiter

 

Ippen Digital Academy gegründet

Als Zentrum zur fachlichen Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen Ippen.media- Netzwerkes dient der Medienholding ab sofort die ID Academy.  Die DNA der ID Academy ist die Vermittlung von medienwissenschaftlichem, publizistischem und technologischem Know-how. Mit dem Motto „Learning is an attitude“ will sie zu einem Verstärker für die fortschrittliche und werteorientierten Unternehmenskultur werden. 

Die Academy bietet regelmäßig Seminare, Masterclasses und Keynotes an. Das Konzept Pick & Study erlaubt die Auswahl passgenau zu den Entwicklungszielen ein individuelles Fort- und Weiterbildungsprogramm je nach ihren persönlichen Interessen und Potentialen zusammenzustellen.  

Zudem wird die ID Academy das Onboarding und die Schulungsangebote aller neuen Mitarbeiter:innen im Ippen.media-Netzwerk koordinieren. 

Unterstützt wird der netzwerkweite Onboarding-Prozess durch eine multimediale E-Learning-Plattform. Auf das darauf vorhandene breite Angebot, etwa Video-Tutorials, können Mitarbeiter:innen von jedem Standort aus zu jeder Zeit zugreifen. Derzeit verfügt die Zentralredaktion von Ippen.media über 8 Standorte. Hinzu kommen 12 Standorte von Partnern.

Die ID Academy soll dazu beitragen, dass sich Ippen.media zu einer ständig lernenden Organisation entwickelt. Zu diesem Zweck durchlaufen alle Volontär:innen eine spezifische Grundausbildung. Deren fachliche Qualifikation wird durch eine intensive Betreuung permanent weiterentwickelt.

Dahinter steht die Überzeugung, dass ein Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen breite Angebote zur Kompetenzentwicklung machen muss. Ziel ist es, dass die Mitarbeiter:innen in der Lage sind, sich selbst führen zu können, was die Voraussetzung für Eigenverantwortung und Selbstverwirklichung ist.

Geleitet wird die ID Academy von Marcel Bohnensteffen, der u.a. Mitglied des Gründungsteams der Huffington Post Deutschland war. Mit im Führungsteam ist Dagmar Neumann, die als Portalexpertin das Wachstum der Ippen Digital betreut hat.

(Quelle: ippen.media.de; 20.07.2021)

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IV. Pressewesen

Reminder: "Wird Journalismus zur Mutprobe? Auswirkungen von Hass - im Netz und auf der Straße" – Online-Veranstaltung von Justizministerium und BLM

Anlässlich des europaweiten Aktionstags für die Betroffenen von Hasskriminalität laden das Bayerische Staatsministerium der Justiz und die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) heute, 22.07.2021 in der Zeit von 14:00 bis ca. 15:30 Uhr zur Online-Veranstaltung "Wird Journalismus zur Mutprobe? Auswirkungen von Hass – im Netz und auf der Straße" ein.

Welche Folgen hat die zunehmende Gewalt für Medienschaffende? Welche Möglichkeiten hat die Polizei bei ihren Ermittlungen? Und wie können Journalistinnen und Journalisten besser geschützt werden?

Nähere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung unter https://www.blm.de/blm-events/events-2021/wird-journalismus-zur-mutprobe.cfm

Anmeldung und Teilnahme sind auch kurzfristig möglich!

 

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