VBZV-Newsletter 25/2022

 

 

I. Medienpolitik

Corint Media: Antrag gegen Google auf Feststellung der Vergütungshöhe

Die Verwertungsgesellschaft Corint Media hat am 21. Juli 2022 bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) den „Erlass einer Einigung wegen der unautorisierten Google-Nutzung“ beantragt. Mit einer neutralen Entscheidung durch die Schiedsstelle über die Vergütungshöhe sollen, so Corint, „den fortgesetzten, rechtswidrigen Nutzungen von digitalen Presseerzeugnissen durch Google auch urheberrechtlich ein Ende gesetzt werden.“ Der Anrufung der Schiedsstelle war ein einstimmig gefasster Beschluss des Corint-Aufsichtsrats am 4. Juli vorausgegangen.

Google nutze die Verlegerrechte ohne Zustimmung und zahle dafür an Corint Media und den Großteil der deutschen Presseverlage nichts, heißt es weiter in der Pressemitteilung. „Bis heute hat Google weder die Verlage noch Corint Media darüber informiert, wie die Presseinhalte im Wege der Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung nicht nur im Google-Ökosystem, sondern im ganzen Alphabet-Konzern genutzt werden.“ Vor diesem Hintergrund hat Corint die Schiedsstelle gebeten, insb. die Höhe der angemessenen Vergütung für die unstreitige Nutzung der Presseerzeugnisse sowie weitere diskriminierungsfreie Lizenzkonditionen auszuurteilen. Dies sei ein konsequenter Schritt, um bestätigen zu lassen, dass die Zahlungsangebote Googles „im untersten Promillebereich nicht nur kartellrechtswidrig, sondern auch urheberrechtlich missbräuchlich unangemessen sind“.

Google hat Corint Media deren Angaben zufolge eine Zahlung von 3,2 Millionen Euro angeboten, mit der alle Rechte abgegolten sein sollten. Dies entspricht weniger als 1% der Corint Media-Forderungen und weniger als 0,03% des von der Verwertungsgesellschaft geschätzten deutschen Umsatzes von Google in Höhe von rund 11,3 Milliarden Euro (2021).

(Quelle: bdzv.de, 25.07.2022)

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Durchbruch: Corint Media einigt sich mit Ecosia auf erste Suchmaschinenlizenz 

Die größte europäische Suchmaschine Ecosia und Corint Media haben sich nach monatelangen Verhandlungen sich auf einen Musterlizenzvertrag zur Nutzung von Presseinhalten geeinigt. Ecosia hat sich damit auch zur Zahlung einer angemessenen und dauerhaften Vergütung für die Inhalte der Presseverleger und ihrer Urheber verpflichtet. Auf eine begleitende gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung etwaig streitiger Fragen rund um das mit Wirkung zum 7. Juni 2021 eingeführte Presseleistungsschutzrecht verzichten die Vertragsparteien. 

Die Einigung und der Abschluss des Lizenzvertrages sind auf Dauer angelegt. Ecosia akzeptiert die Lizenzberechnungen von Corint Media zur „angemessenen Vergütung von Suchmaschinenbetreibern“. Der nun vertraglich zugrunde gelegte Berechnungsansatz für die Feststellung der angemessenen Vergütung ist üblich und im kollektiven Urheberrecht durchgesetzt. Er geht im Einzelnen davon aus, dass sich die geldwerten Vorteile aus der Nutzung der Presseleistungsschutzrechte nur über Prozentsätze auf den durch Wirtschaftsprüfer testierten Werbeumsatz der Suchmaschine als Rechtenutzerin erfassen lassen. Grund dafür ist einerseits, dass ausschließlich die Suchmaschine die Nutzungen der Rechte der Verleger im Wege der ständig stattfindenden, unsichtbaren, massenhaften Vervielfältigungen der Presseerzeugnisse und der öffentlichen Zugänglichmachung kennt. 

Konkret entrichtet Ecosia mit diesem Musterlizenzvertrag eine angemessene Vergütung auf der Grundlage des heutigen Corint Media-Rechteportfolios von ca. 30 Prozent der nationalen Presseerzeugnisse. Je nach Umfang der vertretenen Presseleistungsschutzrechte wird Ecosia bis zu 11 Prozent seiner Umsätze an Corint Media als angemessene Vergütung für die Nutzung der Rechte zahlen. 

Ecosia erkennt mit diesem Vertragsabschluss die Arbeit meinungsbildender Presseverleger als wichtigen Beitrag für das demokratische Gefüge an. 

Die vereinbarte Vergütung sieht Ecosia in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und den eigenen gemeinwohlorientierten Unternehmenswerten.

Ecosia ist die größte gemeinwohlorientierte Suchmaschine der Welt. Das Tech-Unternehmen widmet 100% seines Gewinns dem Klimaschutz und hat in Zusammenarbeit mit lokalen Communities in über 35 Ländern mehr als 150 Millionen Bäume gepflanzt. 2014 wurde Ecosia als erstes deutsches Unternehmen als B-Corp zertifiziert und wird seit 2019 regelmäßig GWÖ bilanziert. Seit 2017 baut Ecosia Solaranlagen in Deutschland, um sicherzustellen, dass die weltweiten Serverleistungen für die Suchanfragen mit erneuerbarer Energie ausgeglichen werden können. Mittlerweile produzieren die Solaranlagen 200% des eigenen Energieverbrauchs. 2018 verschenkte Ecosias Gründer und Geschäftsführer Christian Kroll seine Anteile an die Purpose Foundation, um das Unternehmen ins sogenannte Verantwortungseigentum zu überführen. So wurde unwiderruflich rechtlich verbindlich festgelegt, dass das Unternehmen unverkäuflich bleibt und dass Gewinne gemeinwohlorientiert genutzt werden müssen. Ecosia wurde im Jahr 2009 von Christian Kroll in Berlin gegründet. 

Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RADIO PSR, R.SH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesellschaft Madsack, die Mediengruppe Pressedruck, die Aschendorff Mediengruppe, die Rheinische Post Mediengruppe, der sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag und der Badische Verlag. Corint Media ist eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). 

(Quelle: Corint Media, PM 27.07.2022

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Reichweitenmessung: Agof und Agma künftig unter einem Dach

Die Arbeitsgemeinschaft Online-Forschung (Agof), zuständig für Digital-Reichweiten, und die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (Agma), u.a. zuständig für Print und Audio, schließen sich 2023 zusammen. Dies teilten beide Institutionen mit. Technisch schlupft dabei die Agof bei der Agma unter.

Die Methodenrechte der Agof werden dabei an die dann federführende Agma übertragen, die dann auch die digitale Reichweitenstudie weiter voranbringen soll. Ab 2023 sind dann alle Daten, die bisher über die Agof erreichbar waren, bei der Agma angesiedelt. Die Agof stellt ihre eigene Reichweiten-Erhebung Ende 2022 ein.

Beide Einrichtungen begründen den Zusammenschluss mit den Herausforderungen, „denen sich die digitale Reichweitenforschung aktuell durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die zunehmenden Veränderungen und technischen Neuerungen im Markt gegenübersieht“. Gleichzeitig befinde sich die Medienlandschaft in einer digitalen Transformation. Die Digitalisierung durchdringe alle Gattungen und verwische die bisherigen Grenzen. „Das führt wiederum zu veränderten Mediastrategien, das Denken und Forschen in Silos ist dafür nicht mehr zeitgemäß“, heißt es. Medienübergreifende Synergien seien darum wichtiger denn je.

Bei der Zusammenführung ist die Struktur der Agma maßgeblich. Hilfreich ist hier, dass alle Mitglieder der Agof schon jetzt auch in der Agma vertreten sind. Die Integration der Online‐Reichweitenforschung in die Agma sei „ein logischer und konsequenter Schritt einer jahrzehntelangen Entwicklung“. Agma und Agof hätten in den vergangenen Jahren ihre Zusammenarbeit stetig ausgebaut und ihre Währungsstudien aufeinander abgestimmt. 

Mit der um die Gattung Internet erweiterten agma entstehe nun „ein gestärktes zentrales Joint‐Industry‐Committee, das dem Werbemarkt die benötigten starken, transparenten und konvergenten Mediawährungen bieten kann“. Da die Strukturen von Agma und Agof vergleichbar seien, ermögliche dies eine „bruchlose Integration“. Sowohl die inhaltliche Gremien-Arbeit als auch der operative Studienbetrieb werdenkünftig in der agma-Struktur abgebildet.

(Quelle: turi2, 27.07.2022; media.de, 27.07.2022: dwdl.de, 27.07.2022)

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II. Vertrieb

Media Analyse 2022: Reichweite der Zeitungen stabil auf hohem Niveau 

Jeden Tag lesen 35,4 Millionen Menschen in Deutschland eine gedruckte Zeitung. Damit erreichen die Tageszeitungen 50,1 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren. Mit Tages- und Wochentiteln zusammen kommen die Zeitungen auf eine Reichweite von 54 Prozent beziehungsweise 38,1 Millionen Leserinnen und Leser.

Die mit Abstand wichtigste Säule bleiben die regionalen Abonnementzeitungen. Mit 29,2 Millionen Personen beziehungsweise 41,3 Prozent der Bevölkerung vereinen die regionalen Titel die größte Leserschaft auf sich. Kaufzeitungen erreichen mit jeder Ausgabe 8,2 Millionen Menschen (11,7 Prozent der Bevölkerung), überregionale Tageszeitungen 3,9 Millionen (5,5 Prozent), Wochenzeitungen 1,6 Millionen (2,3 Prozent) und die Sonntagszeitungen animieren regelmäßig 7,8 Millionen Menschen (11,1 Prozent) zur Zeitungslektüre.

Belegt wird dies durch die jüngst von der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (agma) veröffentlichten Daten zur Reichweite der Zeitungen und Berechnungen der ZMG Zeitungsmarktforschung Gesellschaft. Für die ma Tageszeitungen 2022 wurden 136.387 deutschsprachige Personen ab 14 Jahren befragt. 

Ergänzt werden die Printreichweiten durch die zunehmende digitale Zeitungslektüre. Mit ihren Websites erreichen die Zeitungen täglich 16,3 Millionen Nutzerinnen und Nutzer und damit fast ein Viertel aller Personen ab 16 Jahren (23,6 Prozent). Pro Woche nutzt die Hälfte der Bevölkerung (49,7 Prozent) das Digitalangebot der Zeitungen. (AGOF digital facts 11-21).

https://www.die-zeitungen.de/fileadmin/files/documents/02_die-zeitungen.de_ab_Mai_2016/3_Argumente/Charts_MediaAnalyse_2022_II_Pressedaten.pdf

(Quelle: die-zeitungen.de, 27.07.2022)

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Aufwärtstrend: E-Paper-Auflagen wachsen weiter kräftig

Die E-Paper-Auflagen der Zeitungen sind auch im zweiten Quartal 2022 weiter gestiegen. Mit 2.495.252 Exemplaren pro Erscheinungstag wurden 13 % mehr E-Paper im Vergleich zum Vorjahresquartal verkauft.

Der Anteil der Abonnements bei den E-Papern legte mit 16 % noch deutlicher zu – inzwischen werden rund 1,46 Millionen E-Paper im Abonnement bezogen. Den Großteil davon bestreiten die Tageszeitungen – 1,83 Millionen Exemplare werden dieser Gattung zugeordnet. Davon wiederum machen die lokalen und regionalen Abo-Zeitungen 1,36 Millionen Exemplare aus. Die Überregionalen verkaufen 305.407 Exemplare täglich, die Kaufzeitungen 160.027. Die E-Paper-Auflage der Sonntagszeitungen beträgt 279.495, die der Wochenzeitungen 380.747.

Im 2. Quartal 2022 meldeten insgesamt 261 Zeitungen (2/2021: 193 Zeitungen) ihre E-Paper-Auflagen an die IVW.

(Quelle: bdzv.de, 26.07.2022)

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III. Aus den Verlagen

 

Andreas Heinkel übernimmt die Geschäftsführung der HCSB Verlagsgruppe 

Zum 15. August 2022 wird Andreas Heinkel, bisheriger Geschäftsführer der Verlagsgruppe Bechtle in Esslingen, die Geschäftsführung der HCSB Verlagsgruppe von Dr. Serge Schäfers übernehmen. Serge Schäfers verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch und wird eine neue Herausforderung annehmen.

Während seiner fünfjährigen Tätigkeit bei HCSB führte Serge Schäfers die Titel Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort und Nordbayerischer Kurier mit einer gemeinsamen Redaktion und einer übergreifenden Vermarktung maßgeblich zusammen und stellte die Gruppe damit deutlich effizienter auf. 

Sein Nachfolger, Andreas Heinkel, ist seit dem Erwerb der Verlagsgruppe Bechtle durch die SWMH in 2017 als Geschäftsführer in Esslingen tätig gewesen. Zuvor war er u.a. als Verlagsführer bei der Münchener Zeitungs-Verlag GmbH&Co.KG tätig. Bei der Verlagsgruppe Bechtle in Esslingen lag sein Aufgabenschwerpunkt in den vergangenen Jahren in der erfolgreichen Fortführung und Weiterentwicklung der Verlagsgruppe sowie in deren Integration in die SWMH.  So übernimmt Herbert Dachs, Geschäftsführer der zur SWMH gehörenden Medienholding Süd die Geschäftsführung in Esslingen in Personalunion. 

Dachs bedankt sich für die Medienholding Süd bei Serge Schäfers für die hervorragende Zusammenarbeit in den letzten Jahren. „Serge Schäfers war ein überaus geschätzter Kollege, der die Geschicke der Verlagsgruppe HCSB mit klarer Strategie, Augenmaß und einem hohen Einfühlungsvermögen für alle dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorangetrieben hat. Ich wünsche ihm auch im Namen der Gesellschafter alles Gute für seinen weiteren Weg.“ 

Die Verlagsgruppe Hof/Coburg/Suhl/Bayreuth ist Herausgeberin mehrerer Regionalzeitungen im Raum Nordbayern und Südthüringen. Zum Zeitungsverbund gehören die Titel Frankenpost, Neue Presse, Freies Wort, Südthüringer Zeitung, Meininger Tageblatt und Nordbayerischer Kurier. Die Verlagsgruppe ist ebenso wie die Medienholding Süd Teil der Südwestdeutschen Medienholding (SWMH). Mitgesellschafterin der Verlagsgruppe Hof/Coburg/Suhl/Bayreuth ist die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (ddvg). 

(Quelle: MHS, PM, 26.07.2022)

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„Augsburger Allgemeine“: Deutsch-Ukrainisches Sprachheft für Kinder geht in die zweite Auflage

Die „Augsburger Allgemeine“ ist mit einer Sprachschule für Kinder auf reges Interesse gestoßen und bringt sie nun in die zweite Auflage. Die Hefte mit dem Titel „Wir verstehen uns“ sind ein Projekt von der Kinderseite der Zeitung, „Capito“, und sollen deutschen und ukrainischen Kindern bei der Verständigung helfen.

Sie werden kostenlos über die Lokalredaktionen der „Augsburger Allgemeine“ verteilt und dienen laut Redakteurin Lea Thies besonders im Unterricht als Verständigungshilfe. Lehrkräfte seien für die Hefte dankbar, führt Thies dazu aus. Die Druckvorlagen für die Hefte können auch als Lizenzprodukt über das Redaktionsmarketing der Zeitung angefragt werden.

(Quelle: bdzv.de, 25.07.2022)

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