VBZV-Newsletter 25/2021

I. Medienpolitik

EU-Kommission lässt Pläne für Digitalsteuer ruhen

Die EU-Kommission verfolgt ihren Plan, Tech-Giganten wie Google, Amazon, Facebook und Apple stärker zu besteuern, zunächst nicht weiter. Grund des vorläufigen Stopps einer EU-Digitalabgabe seien Bemühungen, eine globale Mindeststeuer einzuführen, sagte ein Kommissionssprecher am 12. Juli 2021 in Brüssel. Es geht also nicht darum, die sog. GAFA zu schonen.

Die Finanzministerinnen und -minister der großen Industrie- und Handelsstaaten hatten sich am Samstag auf eine Mindeststeuer von 15 Prozent geeinigt. Auf Arbeitsebene haben bereits 131 Staaten weltweit den Plänen zugestimmt. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen ihren Sitz in Niedrigsteuerländer verlagern und die Staaten ihre Unternehmenssteuern im Wettbewerb gegeneinander immer weiter senken. US-Finanzministerin Janet Yellen hatte in diesem Zusammenhang ein Ende der europäischen Digitalsteuern angemahnt, wenn die geplante globale Steuerreform umgesetzt werden soll.

Bis Oktober dieses Jahres sollen die letzten Fragen zur Mindeststeuer geklärt werden. Dann sollen die Staatsoberhäupter der G20-Staaten zustimmen. Betroffen sind unter anderem die großen Digitalkonzerne, die bisher insgesamt oft nur wenig Steuern zahlen. Wenn zur Mindeststeuer aber zusätzlich eine Digitalsteuer erhoben würde, könnte vor allem amerikanische Tech-Unternehmen doppelt belastet werden. Sie hoffe, dass die internationale Einigung auf eine Neuverteilung der Besteuerungsrechte es möglich mache, existierende Digitalabgaben loszuwerden, sagte Yellen am Samstag. Derzeit gibt es solche Steuern etwa in Frankreich, Spanien und Italien.

(Quelle: sueddeutsche.de, 12.07.2021; absatzwirtschaft.de, 13.07.2021)

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II. Journalismus

DJS: Regionalfellowships gehen mit digitalen Projekten in die zweiten Runde

Im Rahmen des Programms Regionalfellowships schickt die Deutsche Journalistenschule (DJS, München) zum zweiten Mal ausgewählte Schülerinnen und Schüler drei Monate in regionale Medienhäuser, wo sie eigene digitale Projekte umsetzen.

Für die „Augsburger Allgemeine“ recherchiert Maria-Mercedes Hering seit Mitte Mai für eine Webstory mit Videos über den Niedergang der Textilindustrie in Augsburg.

Im Juli startete Alexander Gutsfeld die Arbeit an einem True-Crime-Podcast für das Medienhaus Aachen. „Wir halten True-Crime-Themen und das Format Podcast für wichtige journalistische Zukunftsfelder. Wir erhoffen uns einen doppelten Gewinn. Sowohl inhaltlich als auch technologisch“, sagt Amien Idries, stellvertretender Chefredakteur der „Aachener Zeitung/Nachrichten“.

Dritter Partner ist die „Main-Post“ in Würzburg, wo Ruben Schaar ab Oktober mittels Datenjournalismus die Wohnsituation im Würzburger Stadtteil Zellerau sichtbar machen wird - als Modellprojekt für weitere Stadtteile. „Wir sind überzeugt, dass die Zusammenarbeit beide Seiten bereichert: Wir können dem Fellow zeigen, wie relevant und nah am Menschen journalistische Arbeit im Lokalen ist. Der Fellow hat keine ‚Main-Post‘-Brille auf, deshalb sieht und weiß er ganz andere Dinge als wir“, sagt Ivo Knahn, stellvertretender Chefredakteur der „Main-Post“.

Im Juli wird dann bereits die dritte Runde beim „Südkurier“ in Konstanz sowie der „Badischen Zeitung“ in Freiburg ausgeschrieben.

Ausgewählt werden die Fellows gemeinsam von den Chefredaktionen, einer Taskforce des DJS-Trägervereins und der Schulleitung. 

Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Lehrredaktion können sich für die Fellowships bewerben. Sie arbeiten dann drei Monate lang in der jeweiligen Partner-redaktion, entwickeln plattformübergreifende Projekte und vertiefen, was sie an der DJS gelernt haben, von der Zielgruppenanalyse bis zur Datenrecherche, von der Reportage bis zum Webvideo. Während der Praktikumszeit erhalten die Fellows Volontärbezüge nach Tarif oder darüber.

Mit dem 2019 aufgelegten Fellowship-Programm reagieren die beteiligten Verlage auf das Nachwuchsproblem im Journalismus. Die Durchschnittsqualität der Volontariats-Bewerber sinkt gerade in einer Zeit, in der Leserinnen und Leser nur mit Qualität überzeugt werden können, für digitale Inhalte zu bezahlen. Das Programm steht aber auch anderen digital aufgestellten Häusern offen. 

(Quelle: djs-online.de, 16.10.2019; bdzv.de, 13.07.2021)

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III. Vertrieb

Google und DB zeigen Live-Auskünfte zu Zügen und vereinfachen Ticketbuchung

Die Deutsche Bahn (DB) und Google vertiefen ihre Zusammenarbeit. Live-Daten aus dem Bahnbetrieb und ein Ticketlink direkt auf die Portale der DB erleichtern Reisenden künftig die Planung und Buchung. Google Maps erweitert damit die Verfügbarkeit dieser Features nach dem Start im Hamburger Verkehrsverbund gemeinsam mit der Hamburger Hochbahn AG Ende 2020 jetzt auch für Fernverkehrsreisen.

Im Rahmen der neuen Kooperation bindet die DB Echtzeitdaten aller Fernverkehrszüge in Google Maps ein. Zusätzlich werden als weiterer Service auch betriebliche Live-Meldungen wie Gleiswechsel oder Informationen etwa bei unwetterbedingten Einschränkungen direkt in Google Maps angezeigt.

Ist die Reise geplant, finden Nutzer:innen in der Google Maps App (für Android und iOS) einen Ticketlink. Mit einem Klick darauf gelangen sie direkt zur Verbindungsauskunft auf www.bahn.de oder im DB Navigator. Hier können sie ein Zugticket auswählen und buchen, ohne ihre Reisedaten erneut in der Suchmaske eingeben zu müssen.

(Quelle: deutschebahn.com 13.07.2021)

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IV. COVID 19-Pandemie

Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung 

Der Bayerische Ministerrat hat am 13. Juli 2021 erneut über die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten. 

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Recht/2021/Downloads/210713-Ministerrat.pdf

Zur Umsetzung der Neuregelungen für Großveranstaltungen wurden Änderungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungveröffentlicht. Sie treten am heutigen Donnerstag, 15.07.2021 in Kraft.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-497/

Zugleich wurde eine Begründung der Änderungen veröffentlicht:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-498/

(Quelle: vbw-bayern.de, 14.07.2021)

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Neue Möglichkeiten für Großveranstaltungen

Ab 15. Juli 2021 können die Veranstalter für große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter abweichend von den bisherigen Vorgaben mehr Zuschauer zulassen, wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 nicht überschritten ist und dabei folgende Vorgaben beachtet werden:

  • Zulässig sind maximal 35 % der Gesamtkapazität, höchstens 20.000 Zuschauer. Zwischen den Plätzen ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Stehplätze werden nicht zugelassen.
  • Die Nachverfolgung von Infektionsketten wird durch personalisierte Tickets gewährleistet.
  • Die Zuschauer haben einen negativen Testnachweis vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind geimpfte und genesene Personen.
  • Der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken sind nicht zulässig. Erkennbar alkoholisierte Personen erhalten keinen Zutritt.
  • Es besteht FFP2-Maskenpflicht. Unter freiem Himmel entfällt diese am Sitzplatz.

Für kulturelle Großveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter mit mehr als 1.500 Besuchern gelten diese Anforderungen entsprechend.

Im Umlaufverfahren hatten sich zuvor Bund und Länder am 06. Juli 2021 auf Leitlinien für die Durchführung von Großveranstaltungen unter Corona-Bedingungen geeinigt. Bayern hatte bereits in einer Protokollnotiz, die an den Beschluss angefügt ist, erklärt, dass in einigen Bereichen strengere Regelungen gelten sollen.

(Quelle: vbw-bayern.de, 14.07.2021)

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Flexibilisierung der Impfangebote im Freistaat

Die Bayerische Staatsregierung will Corona-Impfungen weiter flexibilisieren und die Impfbereitschaft weiter steigern. Besonders im Fokus steht dabei die Altersgruppe der 16- bis 30-Jährigen.

Künftig sollen Erstimpfungen in den Impfzentren auch ohne vorherige Registrierung und Termin möglich sein. Zudem soll die Wohnortbindung aufgehoben werden. Man kann sich also auch stadt-, landkreis- und bundeslandübergreifend impfen lassen. Darüber hinaus ist es künftig möglich, dass Erst- und Zweitimpfungen von niedergelassenen Ärzten und Impfzentren in Kombination vorgenommen werden.

Ergänzend sollen vor Ort Sonderimpfaktionen ausgeweitet werden. So sind Impfungen mit mobilen Teams zum Beispiel vor Geschäften, auf Märkten oder bei Sportveranstaltungen möglich. Die Impfzentren können auch „Familiensonntage“ für Eltern und Kinder ab zwölf Jahren anbieten. Ergänzend können die Impfzentren Drive-in-Angebote einrichten.

Ziel ist es, den Impfstoff vor allem mit Hilfe mobiler Teams zu den Menschen zu bringen. Um die Bürgerinnen und Bürger in ihrer unmittelbaren Lebenswelt zu erreichen, setzt die Bayerische Staatsregierung auf starke Partner vor Ort. Dazu gehören der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Bayerische Jugendring, der Bayerische Landessportverband, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), die Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkstag, der Bundesverband der Systemgastronomie und die Betreiber großer Einkaufszentren, die bei der Umsetzung neuer und unbürokratischer Impfangebote helfen werden.

(Quelle: vbw-bayern.de, 14.07.2021)

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V. Auszeichnungen

Dr. Georg Schreiber-Medienpreis 2022

In Zusammenarbeit mit den Nachwuchsjournalisten in Bayern (NJB) e.V. und mit Unterstützung der Deutschen Journalistenschule (DJS) e.V. München hat die AOK Bayern auch in diesem Jahr wieder den Dr. Georg Schreiber-Medienpreis zur Förderung des journalistischen Nachwuchses ausgelobt.

Ausgezeichnet werden junge Autoren bzw. Teams, die gesundheits- und sozialpolitische Themen einfühlsam aufarbeiten, kritisch hinterfragen, eingehend analysieren und dem Laien allgemein verständlich vermitteln. Professionell in Sprache, Stil und Form und in steter Wahrung der journalistischen Sorgfaltspflicht müssen sie komplexe Zusammenhänge anschaulich darstellen und transparent machen.

Es werden drei Preise in Höhe von 5.000, 3.500 und 2.000 Euro (Print) und drei Preise in Höhe von jeweils 5.000 Euro (Hörfunk, Fernsehen, Online) an den journalistischen Nachwuchs vergeben. Ein Sonderpreis ist mit 5.000 Euro dotiert.

Die Einreichungsfrist endet am 15. Januar 2022.

Zugelassen sind zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2021 veröffentlichte Beiträge junger Journalistinnen und Journalisten bis einschließlich 35 Jahre zu den Themen Gesundheit und Soziales.

Kontakt Dr. Georg Schreiber-Medienpreis: 

AOK Bayern – Zentrale, Andrea Winkler-Mayerhöfer, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, Telefon: 089 / 62730-184, E-Mail: medienpreis_at_by.aok.de

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