VBZV-Newsletter 25/2020

 

 

I.  Medienpolitik

EU-Gericht: Steuerentscheidung der Kommission gegen Apple ist nichtig 

Nach der Entscheidung des Gerichts der Europaischen Union (EuG) vom 15. Juli 2020 ist die Steuerentscheidung der EU-Kommision gegen Apple nichtig. 2016 hatte die damalige EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestagers, seit Dezember 2019 die zuständige Vizepräsidentin der Union, angeordnet, dass Apple 13 Milliarden Euro an Steuern in Irland nachzahlen müsse. 

Irland wurde vorgeworfen, dem Tech-Konzern unfaire Steuervorteile gewährt zu haben und damit EU-Subventionsregeln gebrochen zu haben.

Konkret betraf die Entscheidung der Kommission zwei von Irland an Apple erlassene Steuervorbescheide, mit denen der steuerpflichtige Gewinn zweier irischer Apple-Tochtergesellschaften in Irland zwischen 1991 und 2015 ermittelt wurde. Aufgrund der Urteile verzeichnete die irische Tochtergesellschaft von Apple beispielsweise 2011 europäische Gewinne von 22 Mrd. USD (ca. 16 Mrd. EUR), aber nach den Bestimmungen der Steuerregelung wurden in Irland nur rund 50 Mio. EUR als steuerpflichtig angesehen. 2014 habe der effektive Steuersatz gar nur 0,005 Prozent betragen.

Apple argumentiert, die eigentliche Wertschöpfung – Entwicklung oder Design zum Beispiel – finde am Konzernsitz in Kalifornien statt, und nicht in der Europazentrale in Irland. In den USA lägen auch die geistigen Eigentumsrechte. 

Dieser Argumentation schlossen sich nun die Luxemburger Richter weitgehend an: Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die außerhalb der USA erzielten Gewinne den Aktivitäten der irischen Tochtergesellschaften zu verdanken seien.

Die EU-Kommssion wies nun darauf hin, dass das europäische Gericht in früheren Urteilen zur steuerlichen Behandlung von Fiat in Luxemburg und Starbucks in den Niederlanden bestätigt habe, dass die Mitgliedstaaten zwar die ausschließliche Zuständigkeit für die Festlegung ihrer Gesetze zur direkten Besteuerung haben, dies jedoch in Bezug auf das EU-Recht einschließlich staatlicher Beihilfen geschehen müsse. Darüber hinaus habe das Gericht auch den Ansatz der Kommission bestätigt, zu bewerten, ob eine Maßnahme selektiv ist und ob Transaktionen zwischen Konzernunternehmen nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf der Grundlage des sogenannten „Fremdvergleichsprinzips“ einen Vorteil bringen.

Der Streit wird voraussichtlich nun in der nächsten und letzten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, ausgetragen.

(Quelle: ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_20_1356; handelsblatt.de, sueddeutsche.de, 15.07.2020)

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II. Vermarktung

AWA 2020 veröffentlicht

Die Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse (AWA) ist für das laufende Jahr am 14. Juli 2020 veröffentlicht worden, allerdigs endete die zugrundeliegende Datenerhebung am 17. März 2020 also noch vor den massiven Einschnitten durch die Ausweitung der Corona-Pandemie auf Deutschland und dem Reichweitenanstieg bei den Nachrichtenangeboten.

Der größte von Lesern bezahlte Titel bleibt weiterhin Axel Springers Bild mit 6,3 Millionen Lesern (minus 500.000), gefolgt von Bild am Sonntag (knapp 5,6 Millionen) und Spiegel (rund 5,1 Millionen), berichtet der Branchendienst Horizont. 

Die Reichweiten der anderen Tageszeitungen sinken im Vergleich zu Reichweitenprimus Bild moderater. Springers Welt kommt auf 1,49 Millionen Leser pro Ausgabe (minus 0,18 Millionen), die Süddeutsche Zeitung auf 1,21 Millionen Leser (minus 0,01 Millionen), die FAZ auf 0,87 Millionen (minus 0,01 Millionen). Das Handelsblatt verzeichnet sogar ein leichtes Plus auf jetzt rund 450.000 Leser pro Ausgabe.

Die Anzeigenblätter, die in der AWA als Gattung ausgewiesen werden, kommen in der aktuellen Analyse auf eine Reichweite von 32,7 Millionen Leser und müssen ein Minus von rund 1,5 Millionen hinnehmen. Die Reichweite der regionalen Abo-Zeitungen sinkt um rund eine Million Leser auf 24,5 Millionen Leser pro Ausgabe.

Der größte Einzeltitel ist laut AWA erneut Einkauf aktuell der Deutschen Post (14,2 Millionen Leser). Im Vergleich zum Vorjahr büßt die Prospektsammlung mit TV-Programmbeilage allerdings rund 650.000 Leser ein, und auch alle anderen Reichweitengiganten verlieren: Der reichweitenstärkste, aktiv vom Leser nachgefragte und in diesem Fall vom Apotheker bezahlte Titel ist die A-Ausgabe der Apotheken Umschau mit 13,1 Millionen Lesern (minus 150.000). 

Detaillierter als bislang weist das Allensbacher Institut in der vorliegenden Analyse auch die Bewegtbildnutzung aus. Während 23,1 Prozent der deutschsprachigen Gesamtbevölkerung ab 14 Jahre die Google-Plattform und ähnliche Angebote nutzt, sind es bei den 14- bis 19-Jährigen schon 53,7 Prozent, bei den 20- bis 29-Jährigen knapp 47 Prozent. Das heißt: Bei den ganz jungen Mediennutzern haben Youtube & Co die öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme, die in der AWA-Grundgesamtheit mit 67 Prozent Nutzung pro Tag nach wie vor am höchsten im Kurs stehen, offensichtlich längst verdrängt. Mithalten beim Nachwuchs können nur noch die Angebote der privaten Sender, die bei den 14- bis 19-Jährigen immerhin auf eine Reichweite von 51,3 Prozent kommen.

Die AWA ermittelt auf breiter statistischer Basis Einstellungen, Konsumgewohnheiten und Mediennutzung der Bevölkerung in Deutschland. Mit dem weiten Themenspektrum und den umfangreichen Ermittlungen zur Mediennutzung in den Bereichen Print, TV, Hörfunk, Internet, Kino und Außenwerbung zählt die AWA zu den bedeutendsten deutschen Markt-Media-Studien. Sie wird seit 1959 vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführt. Die im Auftrag von derzeit rund 60 Verlagen gewonnenen Ergebnisse werden jährlich im Sommer veröffentlicht. 

Als Markt-Media-Studie bietet die AWA ihren Nutzern auf Basis einer großen Zahl von Ermittlungen zu ganz unterschiedlichen Bereichen eine sehr große Datenfülle für die Mediaplanung sowie zur Analyse von unterschiedlichen Märkten. Neben den zentralen Ermittlungen zu Medien bietet die AWA unter anderem Daten zu folgenden Aspekten:

–      Persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen und Selbstbeschreibungen zu rund 100 Dimensionen

–      Allgemeine Themeninteressen (51 Themenfelder)

–      Berufliche Fachgebiete (16 Fachgebiete)

–      Bekanntheit, Interesse an 28 Sportarten

–      Häufigkeit der Ausübung von 26 Sportarten, 12 Freizeitbeschäftigungen

–      Ausgabebereitschaft in 20 Bereichen wie Sport, Kleidung, Bücher, Versicherungen, Kosmetik, Zeitungen/Zeitschriften, Enkelkinder

–      Besitz sowie Kaufpläne für 35 Produkte

–      Kauf, Verbrauch von 21 Lebensmitteln darunter "Glutenfreie Lebenmittel", "Laktosefreie Lebensmittel", von 32 alkoholischen und alkoholfreien Getränken

–      Gebrauch, Verwendung von 24 OTC-Medikamenten

–      41 Automarken, Hersteller

–      31 Urlaubszielen/Urlaubsländern

(Quelle: ifd-allensbach.de, horizont.net, 15.07.2020)

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III. Aus den Verlagen

Verlag Nürnberger Presse: Kinderzeitung nanu!? erscheint nach Relaunch wöchentlich

nanu!? Die Kinderzeitung des Verlags Nürnberger Presse (VNP) erscheint nach ihrem Relanch nicht mehr monatlich, sondern einmal pro Woche, an jedem Freitag.

Jeweils freitags bietet das Heft Lesestoff für Kinder zwischen sieben und elf Jahren. Ab sofort wird nanu!? nur noch im Abonnement angeboten, einzelne Exemplare sind in den Geschäftsstellen des Verlags erhältlich. Der bisherige Einzelverkauf entfällt bis auf Weiteres.

Die nanu!? ist als gemeinsames Produkt der beiden Zeitungstitel Nürnberger Nachrichten (NN) und Nürnberger Zeitung (NZ) bereits seit fünf Jahren am Markt; seit dem Relaunch besteht außerdem eine Kooperation mit VRM in Mainz. 

Die verlagseigene Kinderredaktion in Nürnberg wird nun vom Team der Mainzer Kinderzeitung „Kruschel“ unterstützt. 

Der Verlag Nürnberger Presse sieht die Wochenzeitung für Kinder als Ankerprodukt für die attraktive Zielgruppe Familie. Man möchte damit aktiv den Lese-Nachwuchs fördern und Familien ein journalistisches Qualitätsprodukt bieten.

Mit der neuen nanu!? verstärken NN und NZ ihre Aktivitäten auf diesem Gebiet. Die Wochenzeitung für Kinder ist somit neben der regelmäßigen Kinderseite, den „Klasse!“-Projekten für Schulen, dem Erlebnisprogramm MitmachMedienWelt und dem Programm „Clever Kids“ für Kita-Kinder ein weiterer wichtiger Baustein zur Stärkung der Nachrichtenkompetenz von Kindern und Jugendlichen.

Die Kinderzeitung ist zum Abo-Preis von 1,80 Euro/Ausgabe (7,20 Euro pro Monat) beziehbar. Das Abo kann monatlich gekündigt werden. Bei Lieferung außerhalb des Gebiets der NN-/NZ-Zustellorganisation entstehen zusätzliche Versandkosten.

Für weitere Informationen zum Relaunch der nanu!? stehen Ihnen zur Verfügung: Alexander Wolf, Leiter Lesermarkt, Tel.: 0911 216-2956, E-Mail: alexander.wolf_at_pressenetz.de und Petra Nossek-Bock, Produktmanagement nanu?!, 
Tel.: 0911 216-2045, E-Mail: petra.nossek-bock_at_pressenetz.de

(Quelle: VNP, PM 13.07.2020)

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IV. COVID 19-Pandemie

Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes in Kraft getreten

Nachdem die EU-Kommission am 08. Juli 2020 die notwendige Zustimmung erteilt hat, ist der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) nun in Kraft getreten. Zuvor hatte der Bund den WSF bereits mit Gesetz vom 27. März 2020 eingerichtet. Der Fonds soll Unternehmen mit Kapital versorgen, die in der Corona-Krise unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte.

Das Unternehmen muss in den letzten beiden bilanziell abgeschlossenen Jahren vor dem 01. Januar 2020 mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt haben:

Eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro, 

Mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse sowie 

Mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. 

Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gewesen sein.

Für Stabisliserungsmaßnahmen steht ein Gesamtvolumen von bis zu 600 Milliarden Euro bereit

Damit die Hilfen nicht zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen, muss die Unterstützung vom Unternehmen angemessen vergütet und auf Dividenden und Bonuszahlungen verzichtet werden.

Rekapitalisierungen können bis zum 30. Juni 2021 gewährt werden, Garantien bis zum 31. Dezember 2020.

Nähere Informationen unter www.wsf.bmwi.de.

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Weitere Lockerungen in Bayern ab dem 15. Juli 2020 
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum verlängert 

Der bayerische Ministerrat hat am 14. Juli 2020 weitere Lockerungen der Corona-bedingten Maßnahmen beschlossen, die ab 15. Juli 2020 gelten. Sie wurden in der aktuellen Fassung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umgesetzt, die kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Märkte ohne Volksfestcharatker und auch Tagungen und Kongresse betreffen.

Die geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum wurden zugleich mit der Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 2. August 2020 verlängert.

(Quelle: vbw-bayern.de, 14.07.2020; stmgp.bayern.de, 14.07.2020)

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V. Sonstiges

Einladung zur Online Veranstaltung "Justiz, Medien und Gesellschaft – gemeinsam gegen Hate Speech"

Der 22. Juli ist der „Europaweite Aktionstag für die Betroffenen von Hasskriminalität“. Aus diesem Anlass laden der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich und der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zu einer Online-Veranstaltung der Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ ein.

 „Justiz, Medien und Gesellschaft – gemeinsam gegen Hate Speech“ der Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ möchten wir Sie herzlich einladen. Die Veranstaltung findet am 22.07.2020 von 11:00 Uhr bis ca. 12:15 Uhr via Zoom statt. 

Um Anmeldung wird bis zum 20.07.2020 per E-Mail unter konsequentgegenhass_at_blm.de  gebeten.

Die Veranstaltung wird auf www.konsequent-gegen-hass.de  live gestreamt. 

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