VBZV-Newsletter 25/2019

<div class="msu_mm_news_txt"><p><a id="an" name="an"></a></p><ul>    <li><a href="#1">BR: Vorsitzender des Rundfunkrats fordert Ausschluss privater Medien&nbsp;</a></li>    <li><a href="#2">Europäischer Gerichtshof besteht auf Notifizierung des deutschen Leistungsschutzrechts – Verlegerverbände erwarten zügige Umsetzung des EU-Rechts</a></li>    <li><a href="#3">Stellungnahme zum Jahressteuergesetz – Verbändebündnis fordert umfassende<br>    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für digitale Presse, Bücher sowie Datenbanken</a></li>    <li><a href="#4">Bezugspreiserhöhungen:</a>    <ul style="list-style-type:circle">        <li><a href="#4">Windsheimer Zeitung</a></li>        <li><a href="#4">Der Bote für Nürnberg-Land</a></li>        <li><a href="#4">Hersbrucker Zeitung</a></li>        <li><a href="#4">Pegnitz-Zeitung</a></li>    </ul>    </li>    <li><a href="#5">Dritter bayerischer Lehrermedientag am 20.11.2019<br>    Zeitung und Schule: Sichere Wege durch den Mediendschungel</a></li>    <li><a href="#6">Medienprojekt KLASSE! präsentiert sich neu und komplett digital</a></li>    <li><a href="#7">Mediengruppe Oberfranken stockt Geschäftsleitung auf</a></li>    <li><a href="#8">Presse-Druck- und Verlags-GmbH nominiert für die Druck &amp; Medien Awards 2019&nbsp;in der Kategorie „Akzidenzdrucker des Jahres</a></li></ul><ul><br></ul><h4>I. Medienpolitik</h4><p>&nbsp;</p><h5><a class="jump-label" id="1" name="1"></a>BR: Vorsitzender des Rundfunkrats fordert Ausschluss privater Medien&nbsp;</h5><p>Nach monatelangem Tauziehen um die Entsendung von «Focus»-Gründer Helmut Markwort fordert der Rundfunkratsvorsitzende des Bayerischen Rundfunks, Dr. Lorenz Wolf, neue Bestimmungen im Rundfunkgesetz zu Befangenheiten und Karenzzeiten und hat sich diesbezüglich an den&nbsp;bayerischen Landtag gewandt, um eine Neuregelung der Zusammensetzung des Rundfunkrats zu erreichen. Die Initiative zielt auf den Ausschluss privater Medienanbieter aus dem Rundfunkrat. Auch die Zeitungsverleger sollen nicht mehr in dem Aufsichtsgremium vertreten sein.</p><p>Bei "Focus"-Gründer Markwort hatte der Rundfunkrat des öffentlich-rechtlichen Senders Interessenskonflikte befürchtet aufgrund dessen Beteiligungen bei privaten Radiosendern. Nach einem juristischen Tauziehen beugte sich das Aufsichtsgremium des BR Mitte Juli. Der Landtag hatte den 82-jährigen Abgeordneten nach der Landtagswahl im vergangenen Herbst als einen von zwölf Politikern entsandt.</p><p>Der Rundfunkrat hat 50 Mitglieder. Das Bayerische Rundfunkgesetz regelt, welche politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen - jeweils für fünf Jahre - dorthin entsendet werden. Die Regeln für die Mitglieder des Rundfunkrates waren erst Anfang 2017 im Zuge der Diskussion über den Einfluss der Politik bei der Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Senders konkretisiert worden.</p><p>Der VBZV äußerte sich erstaunt über die Initiative des für die katholische Kirche in den Rundfunkrat entsandten Vorsitzenden Wolf. Als plural zusammengesetztes Gremium vertrete der Rundfunkrat die Interessen der Allgemeinheit durch die Beteiligung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen, so VBZV-Hauptgeschäftsführer Markus Rick. "Dass dazu auch die Verleger gehören, ist an sich selbstverständlich und in Zeiten der Medienkonvergenz, wo BR und Verleger direkte Marktkonkurrenten sind, umso wichtiger."</p><p>Dem schloss sich auch die Vereinigung Bayerischer Rundfunkanbieter&nbsp;(VBRA) an, die 41&nbsp;bayerische Rundfunkanbieter, Hörfunk- und Fernsehsender vertritt:</p><p>„Domdekan&nbsp;Dr. Lorenz Wolf vertritt im Rundfunkrat die Katholische Kirche in Bayern, die&nbsp;selbst an zahlreichen privaten Rundfunkunternehmen beteiligt ist. Dazu zählen&nbsp;etwa das ‚Münchner Kirchenradio‘, ‚Radio Augsburg‘, ‚HITRADIO RT1 Nordschwaben‘&nbsp;oder ‚RSA Radio‘. Insofern lege ich Dr. Wolf nahe, die Position der&nbsp;katholischen Kirche&nbsp;zu prüfen, bevor er sich unterstellten&nbsp;Interessenskonflikten Dritter widmet“, so Felix Kovac, Vorsitzender der VBRA.&nbsp;„Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit. Insofern ist es&nbsp;nicht nachvollziehbar, wenn der Bayerische Rundfunk über die Zusammensetzung&nbsp;seines eigenen Kontrollgremiums bestimmen möchte.“</p><p>‚Die weltanschaulichen&nbsp;und gesellschaftlichen Gruppen wählen oder berufen ihre Vertreter selbst‘, so&nbsp;der Gesetzestext – es ist damit nicht Aufgabe des Bayerischen Rundfunks. „Vielmehr sollten sich der&nbsp;Vorsitzende und die Mitglieder des Rundfunkrates ihrer gesetzlichen&nbsp;Kontrollfunktion widmen.&nbsp;Dazu gehört auch die Kontrolle des&nbsp;Bayerischen&nbsp;Rundfunks in wirtschaftlichen Fragen. Die ständige finanzielle Schieflage des&nbsp;Haushalts, insbesondere wegen der Pensionslasten und einer ständigen Ausweitung&nbsp;des Angebots, spricht nicht dafür, dass die Kontrollaufgabe für die&nbsp;Allgemeinheit in der Vergangenheit vollständig erfüllt worden ist“, fügt Kovac hinzu.<br><br>(Quelle:&nbsp;merkur.de, 11.09.2019; sueddeutsche.de. 11.09.2019; VBRA, PM 13.09.2019)</p><p><a href="#an">Seitenanfang</a></p><h5>&nbsp;</h5><h5><a class="jump-label" id="2" name="2"></a>Europäischer Gerichtshof besteht auf Notifizierung des deutschen Leistungsschutzrechts – Verlegerverbände erwarten zügige Umsetzung des EU-Rechts</h5><p>Der BDZV, der&nbsp;Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL)&nbsp;und der&nbsp;Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)&nbsp;bedauern die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die Bundesregierung das Leistungsschutzrecht der Presseverleger im Jahr 2013 gemäß der sogenannten Informationsrichtline bei der EU-Kommission hätte vorlegen („notifizieren“) müssen. Anlass ist ein von der VG Media gegen die Google LLC. geführtes urheberrechtliches Klageverfahren. Das Landgericht (LG) Berlin hatte auf Antrag Googles die Frage der unionsrechtlichen Notwendigkeit einer Notifizierung des Presseleistungsschutzrechts dem EuGH vorgelegt. Vor dem EuGH ging es nicht um inhaltliche Fragen zum deutschen Leistungsschutzrecht, sondern allein um die rein formelle Frage der Notifizierung.</p><p>BDZV, VDL und VDZ weisen darauf hin, dass die Entscheidung des EuGH im Gegensatz zur Einschätzung der Bundesregierung, der Europäischen Kommission sowie weiterer Mitgliedsstaaten stehe, die eine Notifizierung durchgehend nicht für geboten hielten. Nun sei es, erklärten die drei Organisationen, „Aufgabe des deutschen Gesetzgebers, schnell für Rechtssicherheit zu sorgen und das europäische Presseleistungsschutzrecht zügig und eindeutig vorab umzusetzen“. Nur so entstehe die erforderliche rechtliche Grundlage, mit der „die berechtigten Ansprüche der Presse gegenüber weltweit agierenden, übermächtigen Infrastrukturbetreibern durchgesetzt werden“ könnten.</p><p>„Der EuGH-Beschluss irritiert“, hieß es dazu weiter von den Verlegerorganisationen. „Denn während das Verfahren anhängig war, hat die Europäische Union ihrerseits ein Recht der Presseverleger beschlossen. &nbsp;Fast sechs Jahre nach Erlass des Gesetzes in Deutschland warten Verlage und Redaktionen immer noch darauf, dass Google und andere digitale Plattformen für die unstreitige Verwertung der Verleger- und Urheberrechte endlich zahlen.“</p><p>&nbsp;(Quelle: bdzv.de, 12.09.2019)</p><p><a href="#an">Seitenanfang</a></p><p>&nbsp;</p><h4>II. Vertrieb&nbsp;</h4><p>&nbsp;</p><h5><a class="jump-label" id="3" name="3"></a>Stellungnahme zum Jahressteuergesetz – Verbändebündnis fordert umfassende Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für digitale Presse, Bücher sowie Datenbanken</h5><p>Die Organisationen BDZV,&nbsp;Börsenverein des Deutschen Buchhandels,&nbsp;Deutscher Bibliotheksverband,&nbsp;Verband Bildungsmedien&nbsp;und&nbsp;Verband Deutscher Zeitschriftenverleger&nbsp; haben die Bundesregierung aufgefordert, den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent umfassend auch auf digitale Presse und Bücher sowie Datenbanken anzuwenden. In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Jahressteuergesetz äußerte das Verbändebündnis Sorge und Unverständnis im Hinblick auf die derzeit geführte Diskussion zum Entwurf der Bundesregierung zur Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für elektronische Verlagspublikationen vom 31. Juli 2019. Darin heißt es, dass die reduzierte Mehrwertsteuer nicht gelten soll, wenn dieselbe Publikation nicht einzeln, sondern gemeinsam mit weiteren Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten wird.</p><p>„Wir begrüßen in dem neuen Gesetz grundsätzlich die steuerrechtliche Gleichstellung von elektronischen Publikationen und physischen Verlagsproduktionen. Der explizit benannte Ausschluss gebündelter Angebote digitaler Presse – Zeitschriften, Bücher oder Zeitungen – von der reduzierten Mehrwertsteuer ist jedoch absolut praxisfern und entspricht nicht der EU-Richtlinie“, so das Bündnis.</p><p>Die Verbände fordern den Gesetzgeber daher auf, den Gesetzestext entsprechend der EU-Richtlinie ohne Einschränkungen zu formulieren und den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent umfassend sowohl auf digitale Presse und Bücher als auch auf Datenbanken zu erstrecken. Gerade im Bereich der Hochschulen, Bibliotheken und der wissenschaftlichen Forschung ist der Umgang mit umfassenden Datenbanken Basis der Recherchetätigkeit und wichtiger Bestandteil für den freien Zugang zu Wissen und Information. Im Zuge der Digitalisierung sollte der Gesetzentwurf diesen Anforderungen Rechnung tragen.</p><p>Das EU-Mehrwertsteuerrecht (EU-Richtlinie 2018/1713) zielt auf die steuerliche Gleichbehandlung von gedruckten und digitalen Presseprodukten. So erlaubt sie den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch für elektronische Dienstleistungen wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, die sowohl auf physischen und elektronischen Trägern als auch auf beiden angeboten werden. Darüber hinaus können nach EU-Recht digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften ausdrücklich auch „Videos und hörbare Musik“ enthalten. Das EU-Recht verlangt demnach keine wesensmäßige Entsprechung mit gedruckten Publikationen. Der Entwurf der Bundesregierung enthält nun eine Formulierung, die nach Überzeugung der Verbände zu massiver Rechtsunsicherheit und langwierigen Rechtsverfahren führen könnte. Darin heißt es: „Die Ermäßigung ist beschränkt auf elektronische Veröffentlichungen, die ihrem Wesen nach und funktional herkömmlichen Erzeugnissen […] entsprechen. Leistungen, die über die bloße Überlassung von elektronischen Veröffentlichungen hinausgehen, sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.“</p><p>Das Kriterium der Vergleichbarkeit mit „herkömmlichen“ physischen Erzeugnissen ist aus Sicht der Verbände medien- und verbraucherpolitisch rückwärtsgewandt und hätte zur Folge, dass die Ermäßigung nur für den kleinen Bereich der E-Paper-Ausgaben in PDF-Form gilt, wesentliche Teile der digitalen Presse und Bücher aber nicht erfasst werden. Denn digitale Presse und Bücher entsprechen ihrem Wesen nach und funktional zumeist gerade keinen gedruckten Produkten. Sie haben nutzerfreundliche Funktionen, wie etwa einen leichten Zugriff auf die Inhalte, vertiefende, regelmäßig aktualisierte Artikel, Bilder und Grafiken, News- und Liveticker oder barrierefreien Zugang durch Vorlesefunktion. „Sollten daher Teile der digitalen Presse und Bücher von der Ermäßigung nicht erfasst sein, weil sie über die Vermittlung des geistigen Inhaltes hinaus mehr Funktionen als eine gedruckte Variante bieten, liefe das dem gewünschten Ziel, dass professionelle meinungsbildende und bildende Inhalte in der digitalen Welt für die Verbraucher erschwinglich bleiben sollen, entgegen“, so das Verbändebündnis.</p><p>(Quelle: bdzv.de, 05.09.2019)</p><p><a href="#an">Seitenanfang</a></p><p>&nbsp;</p><h5><a class="jump-label" id="4" name="4"></a>Bezugspreiserhöhungen</h5><p>&nbsp;</p><p>„Windsheimer Zeitung“, Bad Windsheim</p><p>&nbsp;</p><table style="width:517px" cellspacing="0" cellpadding="0" border="1" align="center">    <tbody>        <tr>            <td style="height:26px; width:306px">            <p>Zeitungstitel: Windsheimer Zeitung</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>Bisher</p>            </td>            <td style="height:26px; width:107px">            <p>ab 01.10.2019</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:306px">            <p>Trägerzustellung</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>37,90 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:107px">            <p>39,80 €</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:306px">            <p>Postzustellung</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>42,50 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:107px">            <p>44,60 €</p>            </td>        </tr>    </tbody></table><p>&nbsp;</p><p>„Der Bote für Nürnberg-Land“, Feucht</p><p>&nbsp;</p><table cellspacing="0" cellpadding="0" border="1" align="center">    <tbody>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>Zeitungstitel: „Der Bote für Nürnberg-Land“</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>bisher</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>ab 01.10.2019</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>Trägerzustellung</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>37,90 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>39,80 €</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>Postzustellung</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>42,50 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>44,60 €</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>Digitalabo (pur)</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>25,20 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>26,20 €</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>EV Mo - Fr</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>1,70 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>1,80 €</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>EV Sa</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>2,10 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>2,20 €</p>            </td>        </tr>    </tbody></table><p>&nbsp;</p><p>„Hersbrucker Zeitung“, Hersbruck</p><p>&nbsp;</p><table cellspacing="0" cellpadding="0" border="1" align="center">    <tbody>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>Zeitungstitel: „Hersbrucker Zeitung“</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>bisher</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>ab 01.10.2019</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>Trägerzustellung</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>37,90 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>39,80 €</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>Postzustellung</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>42,50 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>44,60 €</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>Digitalabo (pur)</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>25,20 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>26,20 €</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>EV Mo – Fr</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>1,70 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>1,80 €</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>EV Sa</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>2,10 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>2,20 €</p>            </td>        </tr>    </tbody></table><p>&nbsp;</p><p>„Pegnitz-Zeitung“, Lauf</p><p>&nbsp;</p><table cellspacing="0" cellpadding="0" border="1" align="center">    <tbody>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>Zeitungstitel: „Pegnitz-Zeitung“</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>bisher</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>ab 01.10.2019</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>Trägerzustellung</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>37,90 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>39,80 €</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>Postzustellung</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>42,50 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>44,60 €</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>Digitalabo (pur)</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>25,20 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>26,20 €</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>EV Mo - Fr</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>1,70 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>1,80 €</p>            </td>        </tr>        <tr>            <td style="height:26px; width:305px">            <p>EV Sa</p>            </td>            <td style="height:26px; width:104px">            <p>2,10 €</p>            </td>            <td style="height:26px; width:106px">            <p>2,20 €</p>            </td>        </tr>    </tbody></table><p>&nbsp;</p><p><a href="#an">Seitenanfang</a></p><p>&nbsp;</p><h4>III. Lesermarkt</h4><p>&nbsp;</p><h5><a class="jump-label" id="5" name="5"></a>Dritter bayerischer Lehrermedientag am 20.11.2019<br>Zeitung und Schule: Sichere Wege durch den Mediendschungel</h5><p>Wie finden junge Menschen sichere Wege durch den immer dichter werdenden Mediendschungel? Dieser Kernfrage geht der Bayerische Lehrermedientag nach, der am 20. November (Buß- und Bettag) auf dem Fortbildungsplan zahlreicher bayerischer Lehrerinnen und Lehrer steht. Bereits zum dritten Mal seit 2017 bieten Tageszeitungsverlage an ihren jeweiligen Standorten Info- und Diskussionsveranstaltungen an. Die Resonanz bei den ersten beiden Lehrermedientagen war so groß, dass der Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV) auch in diesem Schuljahr die Initiative ergriffen hat und die Verlage vor Ort als Ausrichter aktiviert und begleitet.</p><p>„Wie bunt die Medienlandschaft geworden ist, zeigt das Beispiel des Youtube-Stars Rezo,&nbsp;der mit einem einzigen Video wochenlang die etablierten politischen Parteien in Aufregung versetzte“, verweist VBZV-Hauptgeschäftsführer Markus Rick auf aktuelle Entwicklungen. Genau solche Phänomene wollen die Verlage mit den bayerischen Lehrkräften beleuchten und diskutieren. Die Erfahrungen der ersten Lehrermedientage haben gezeigt, dass die Pädagogen gerne Rat und Tat bei den Zeitungsverlagen suchen, was, so Rick,&nbsp;auch daran liege, dass „Tageszeitungen als seriöse Medien nach wie vor die Leuchttürme in der Medienlandschaft bilden“.&nbsp;</p><p>16 Verlage in allen bayerischen Regierungsbezirken bieten den Lehrermedientag an und präsentieren dabei ein breit gefächertes Themenfeld. Die Verlage haben dazu wieder kompetente Referenten aus der Medienbranche, aus Forschung und Lehre gewinnen können. Ein zentrales Thema lautet „Schule und Digitalisierung“, weitere Schwerpunkte sind juristische Fragen zu Urheberrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrechten sowie das Megathema „Glaubwürdigkeit der Medien“.&nbsp;</p><p>„Insgesamt spiegelt&nbsp; das breite Fortbildungsangebot die riesige Diversität der Tageszeitungsbranche“, bewertet Markus Rick die Fülle der Fortbildungsangebote und zieht Bilanz: „Die hohen Teilnehmerzahlen belegen, welch hohes Vertrauen die Lehrerinnen und Lehrer in die traditionellen seriösen Medien setzen“.&nbsp;</p><p>Der Lehrermedientag ist ein weiterer Baustein, den Tageszeitungsverlage zur Medienkunde liefern. Den Grundstock bilden die Medienprojekte (z. Bsp. „Klartext“, „KLASSE!“), die seit vielen Jahren den medienkundlichen Unterricht in den Schulen unterstützen. Die Medienprojekte für Schulen sind, wie auch die Teilnahme am Lehrermedientag, für Lehrer und Klassen kostenfrei. Weitere Infos:&nbsp;www.lehrermedientag.de</p><p><a href="#an">Seitenanfang</a></p><p>&nbsp;</p><h5><a class="jump-label" id="6" name="6"></a>Medienprojekt KLASSE! präsentiert sich neu und komplett digital</h5><p>Das KLASSE!-Projekt der Mediengruppe Main-Post präsentiert sich ab dem neuen Schuljahr 2019/2020 in einer völlig neuen Dimension. Das KLASSE!-Projekt spiegelt die aktuellen Herausforderungen der Medienwelt und berät Lehrer und Schüler, wie man mit modernen und traditionellen Medien kompetent und sicher umgeht. Um dieses Ziel zu erreichen wendet sich das Lehrmaterial - erstmals seit seinem Start 1995 - nicht nur an Lehrkräfte, sondern auch an Schülerinnen und Schüler.</p><p>Die Eckpunkte des neuen Konzepts auf&nbsp;<a href="http://www.mainpost.de/klasse">www.mainpost.de/klasse</a>:</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die bisherigen Lehrinhalte zur Medienkunde sind erhalten geblieben, wurden aber von Grund auf aktualisiert und den Herausforderungen der neuen Medienwelt angepasst.</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Alle Basisinformationen gibt es entweder als digitale Version oder in der bewährten Form als PDFs zum Download.&nbsp;</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die digitale Version kann auf allen digitalen Endgeräten genutzt werden, für Smartphone und Tablet passt sich das Material automatisch an.</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Zu vielen Basisinformationen stehen zusätzliche digitale Anwendungen zur Verfügung: Videos, Quiz-Formate, E-Learning-Module, Links zu aktuellen Studien, Links zu aktuellen Inhalten aus dem Bereich der Medienkunde.&nbsp;</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Lehrer können auf fertige Power-Point-Präsentationen zum direkten Einsatz im Unterricht zugreifen.</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Schüler können in der Schule oder zu Hause im Lehrmaterial Medienkunde-Inhalte eigenständig erarbeiten oder vertiefen.</p><p>&nbsp;</p><p>Das KLASSE!-Projekt wendet sich unverändert an alle Schularten und an alle Jahrgangsstufen. Die Teilnahme am Medienprojekt KLASSE! ist für Klassen und Schüler kostenfrei.</p><p>(Quelle: Mediengruppe Main-Post, PM 12.09.2019)</p><p><a href="#an">Seitenanfang</a></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h4>IV. Aus den Verlagen</h4><h5><a class="jump-label" id="7" name="7"></a>Mediengruppe Oberfranken stockt Geschäftsleitung auf</h5><p>Boris Hächler, Gero Schmitt-Sausen und Frank Rauscher steigen in die erste Führungsriege der Mediengruppe Oberfranken auf. Gemeinsam mit der schon bestehenden Geschäftsleitung verantworten sie den Transformationsprozess der Mediengruppe Oberfranken.&nbsp;</p><p>„Der Medienwandel fordert uns aktuell stark heraus. Neue Erlösmodelle stehen im Zentrum unserer Strategie und wir orientieren uns weg von einem produktorientierten Ansatz hin zur datengetriebenen Kundenzentrierung“, sagt Walter Schweinsberg, Geschäftsführer der Mediengruppe Oberfranken. „Boris Hächler, Gero Schmitt-Sausen und Frank Rauscher sind in ihren jeweiligen Funktionen aktive Treiber dieses Wandels. Sie haben in der Vergangenheit fachlich exzellent überzeugt und treten neuen Herausforderungen mutig gegenüber. Diese Hands-on-Mentalität ist die ideale Voraussetzung für unsere ambitionierten Ziele“, begründet Walter Schweinsberg die Entscheidung.</p><p>Frank Rauscher ist bereits seit 2007 an Bord der Mediengruppe Oberfranken. Der 39-Jährige startete zunächst als Online-Projektmanager beim Fränkischen Tag und wurde danach Leiter Portale beim Zeitungsverlag der Mediengruppe. Zuletzt hatte er zwei Positionen inne – als Geschäftsführer der Joblokal Nordbayern GmbH sowie als Head of Digital Business der Mediengruppe Oberfranken Digital GmbH &amp; Co. KG. Seit dem 01. August ist Frank Rauscher Geschäftsführer der Digital-Unit und folgt auf Sigrun Albert, die kürzlich als Chief Product Officer bei der Schweizer NZZ-Mediengruppe anheuerte.</p><p>Gero Schmitt-Sausen verantwortet seit Ende 2016 als Geschäftsführer von&nbsp;inFranken.de&nbsp;die wirtschaftliche und inhaltliche Weiterentwicklung des regionalen Nachrichten- und Serviceportals. In dieser Funktion konnte er die nationalen Werbeerlöse innerhalb von zwei Jahren verdoppeln. Der 43-jährige Diplom-Kaufmann war zuvor Executive Director und Mitglied der Geschäftsleitung bei der Online-Plattform&nbsp;chip.de&nbsp;in München. Zu seinen weiteren Stationen gehören das in Köln ansässige Städteportal&nbsp;meinestadt.de&nbsp;sowie der deutsche Auslandsrundfunk in Bonn.&nbsp;</p><p>Boris Hächler (50) arbeitet seit Juli 2018 im Unternehmen – zunächst als Leiter redaktionelle Inhalte, bevor er im Januar 2019 zum alleinigen Chefredakteur der fünf Zeitungstitel der Mediengruppe Oberfranken befördert wurde. Hächler war unter anderem als Chefredakteur Entwicklung &amp; Innovation bei Hubert Burda Media tätig und leitete später ein eigenes Medienbüro. Er ist zudem Mitbegründer der Medizinplattform "Premium Praxen". Zuletzt verantwortete er als Head of Content die Entwicklung und Umsetzung von Content-, Marketing- und Brandstrategien bei der internationalen Karriereplattform "experteer".</p><p>Nach dem Ausscheiden von Sigrun Albert und Frank Förtsch ist die Geschäftsleitung der Mediengruppe Oberfranken mit den Neuzugängen wieder komplett. Neben mgo-Geschäftsführer Walter Schweinsberg, als Sprecher der GF, Boris Hächler, Gero Schmitt-Sausen und Frank Rauscher gehören Bernd Müller (Geschäftsführer Fachverlage), Robert Schmidtlein (Geschäftsführer Finanz &amp; Services), Tobias Konrad (Geschäftsführer Zustelldienste) sowie Jörg Schild-Müller (Geschäftsführer mgo360) dem obersten Führungskreis an.&nbsp;</p><p>(Quelle: MGO, PM 03.09.2019)</p><p><a href="#an">Seitenanfang</a></p><p>&nbsp;</p><h5><a class="jump-label" id="8" name="8"></a>Presse-Druck- und Verlags-GmbH nominiert für die Druck &amp; Medien Awards 2019 in der Kategorie „Akzidenzdrucker des Jahres“</h5><p>Die Jury der Druck &amp; Medien Awards hat die Presse-Druck- und Verlags-GmbH für die Auszeichnung in der Kategorie „Akzidenzdrucker des Jahres“ nominiert. Mit dem eigen entwickelten Qualitätskonzept HQP – High-Quality-Package – erfüllt der Zeitungsdruck mit einer Vielzahl an Sonderprodukten jetzt auch den hohen Qualitätsanforderungen der Corporate Publisher. Damit steht Presse-Druck bei den diesjährigen Awards in Berlin auf Augenhöhe mit namhafter Konkurrenz aus dem Akzidenzdruck. Kein anderer Zeitungsdrucker hat es in der Vergangenheit geschafft in dieser Kategorie nominiert zu werden.</p><p>Anders als im Akzidenzdruck bietet Presse-Druck Augsburg die Formate Rheinisches Vollformat oder das Rheinische Halbformat (Tabloid) gegenüber den gängigen DIN-Formaten an und das bereits in kleinen Auflagen. Via HQP-Verfahren können hochqualitative, hochwertige Papiere im 90-Gramm-Bereich und 60er Hybridraster verarbeitet werden. Verbunden mit der entsprechenden Vorstufenaufbereitung ergibt sich eine Top-Qualität nahe dem Bogenoffsetdruck.</p><p>In den letzten Jahren konnte Presse-Druck Augsburg bereits elf Mal als Finalist in der Kategorie „Bester Zeitungsdrucker“ erfolgreich an den Druck &amp; Medien Awards teilnehmen und gehörte somit immer zu den besten Zeitungsdruckern in Deutschland.</p><p>(Quelle: PDV, PM 09.2019)</p><p><a href="#an">Seitenanfang</a></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></div>

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