VBZV-Newsletter 24/2023

  • Theodor-Wolff-Preis 2023: „Wenn Sie die Pressefreiheit verlieren, verlieren Sie ein ganzes Land.“ – Drei Beiträge aus bayerischen Titeln mit dem höchsten deutschen Journalistenpreis ausgezeichnet
  • Rat der EU einigt sich zum European Media Freedom Act - Verlegerorganisationen appellieren an die EU, die Pressefreiheit zu stärken
  • Medien- und Werbewirtschaft begrüßt Vorgehen der Europäischen Kommission gegen Google
  • Corint Media: Dr. Michael Müller neuer Aufsichtsratsvorsitzender
  • Bundespresseamt will Hinweise der Medienaufsicht zu Werbung beachten
  • Bayerische Unternehmen als Gestalter und Treiber von Innovation und Nachhaltigkeit: Zukunft. Made in Bavaria.“ – eine Kampagne der bayerischen Wirtschaft
  • Mediengruppe Bayern trennt sich von Post-Aktivitäten
  • VBZV-Homepage mit neuem Layout

I. Auszeichnungen

Theodor-Wolff-Preis 2023:
 „Wenn Sie die Pressefreiheit verlieren, verlieren Sie ein ganzes Land.“ – Drei Beiträge aus bayerischen Titeln mit dem höchsten deutschen Journalistenpreis ausgezeichnet

Insgesamt drei Beiträge, die in bayerischen Zeitungstiteln erschienen, wurden am gestrigen Abend mit dem Theodor-Wolff-Preis 2023 ausgezeichnet: Dunja Ramadan und Daniel Brössler, beide Süddeutsche Zeitung, sowie Julia Ruhnau, Nürnberger Nachrichten, wurden für ihre journalistische Arbeit geehrt, ebenso Moritz Aisslinger, Die Zeit, sowie Jan Georg Plavec und Simon Koenigsdorff, Stuttgarter Zeitung.

„Halten Sie Ihre Pressefreiheit nicht für selbstverständlich. Wenn Sie sie verlieren, verlieren Sie nicht nur einen Berufsstand, die Journalisten, sondern ein ganzes Land.“ Das erklärte der Journalist und frühere Chefredakteur der türkischen Zeitung „Cumhuriyet“, Can Dündar, bei der Verleihung des Journalistenpreises der Digitalpublisher und Zeitungsverleger – Theodor-Wolff-Preis (TWP) in Berlin.

Der in seiner türkischen Heimat politisch verfolgte und im Berliner Exil lebende Festredner machte sich in seiner bewegenden Ansprache im Berliner Radialsystem V Gedanken über die Grenzen von Journalismus und Aktivismus. „Der Kampf für freie Medien ist nicht denkbar ohne den Kampf für Demokratie“, an diesem Punkt träfen sich Journalismus und Aktivismus, sagte er. Aktivistischer Journalismus könne nicht verurteilt werden, wenn es für die Betroffenen ums Überleben gehe. „Fragen Sie sich selbst“, rief Dündar die anwesenden Journalistinnen und Journalisten auf: „Wenn Sie wüssten, dass morgens die Polizei vor Ihrer Tür steht und Sie verhaftet für das, was Sie geschrieben haben, wenn Ihnen dafür langjährige Haftstrafen drohen - würden Sie dann noch publizieren?“

 

Die Preisträgerinnen und Preisträger nach Kategorien:

  • In der Kategorie Meinung geht der Preis an Dunja Ramadan, „Der Garten und der Dschungel“, Süddeutsche Zeitung (München). Ramadan kritisiert in ihrem Kommentar die Überheblichkeit der Deutschen bei deren Ablehnung der Vergabe der Weltmeisterschaft nach Katar. „Es kommt nicht so oft vor, dass den Deutschen so der Spiegel vorgehalten wird“, würdigte die Jury. Ramadans Argumentation sei gut nachvollziehbar. Es handele sich um einen „wichtigen Text, der den Tag überstehen wird“.
  • In der Kategorie Reportage zeichnet die Jury Moritz Aisslinger, „Dem Sturm ausgeliefert“, aus, erschienen in Die Zeit (Hamburg). „Perfekt formuliert, exzellent gebaut und packend“ beschreibt der Autor das spurlose Verschwinden von 90 Containerschiffen und deren Mannschaften pro Jahr. Aisslinger gelinge es, lobt die Jury, emotional berührend ein Thema „völlig außerhalb unserer Wahrnehmung“ vorzustellen, das doch jedermann sehr direkt berühre, weil die Inhalte der Schiffscontainer den Alltag ausstatten.
  • Die Würdigung in der Kategorie Bestes lokales Stück erkennt die Jury Julia Ruhnau, „Endlevel Hass“, Nürnberger Nachrichten/ Nürnberger Zeitung zu. Die Geschichte eines jungen Bloggers, der durch sein exzessives Auftreten als „Drachenlord“ im Internet den ungebremsten und schließlich auch mordlustigen Abscheu der Netzgemeinde auf sich zieht, wurde oft erzählt, sagt die Jury, „aber nicht so“. Ruhnau habe das Material „souverän sortiert“ und daraus „eine relevante Story“ geschmiedet.
  • Erfolgreich in der Kategorie Bestes lokales Digitalprojekt sind Jan Georg Plavec und Simon Koenigsdorff mit ihrer „Klimazentrale Stuttgart“, Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten. Hier handele es sich um ein genuin digitales Angebot, das es so in Print nicht geben könne, heißt es dazu von der Jury. Die beiden Datenjournalisten hätten ein Projekt mit hohem Nutzwert für Stuttgart und Umgebung entwickelt, das jedem Interessierten Antwort auf die Frage gebe: „Ist das nur Wetter oder ist das schon Klima?“
  • Beim Thema des Jahres „Der Krieg in Europa – Und was die Zeitenwende bedeutete“ vergibt die Jury den Preis an Daniel Brössler, „Schreckliche neue Welt“, Süddeutsche Zeitung (München). Brösslers tagesaktuelle Zusammenfassung des Auftritts von Bundeskanzler Scholz mit seiner „Zeitenwende“-Rede am 27. Februar 2022 im Bundestag sei „Tageszeitungsjournalismus at its best“, würdigte die Jury. Binnen weniger Stunden habe der Autor mit breitem Hintergrundwissen ein historisches Ereignis so aufbereitet, „dass es weit über die TV-Nachrichten-Berichterstattung hinausreichte“. 

Die fünf ausgezeichneten Beiträge werden ebenso wie die nominierten Stücke auf der Website www.theodor-wolff-preis.de ausführlich vorgestellt.  

(Quelle: BDZV, PM 21.06.2023)

II. Medienpolitik

Rat der EU einigt sich zum European Media Freedom Act
Verlegerorganisationen appellieren an die EU, die Pressefreiheit zu stärken

Der Rat der Europäischen Union hat sich zum europäischen Medienfreiheitsgesetz geeinigt. Wenn auch insbesondere durch den Einsatz Deutschlands einige Fortschritte erzielt wurden, bleiben wesentliche Probleme des Vorschlags der Europäischen Kommission noch ungelöst. Alle Hoffnungen ruhen nun auf dem Europäischen Parlament, denn weitere Verbesserungen sind nötig.

Mit dem European Media Freedom Act beabsichtigt die Europäische Kommission, die Freiheit und Vielfalt der Medien in Europa zu stärken. Nach Auffassung von Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und Medienverband der Freien Presse (MVFP) weist der Vorschlag jedoch weitreichende Mängel auf und droht funktionierende Medienordnungen in den Mitgliedsstaaten zu untergraben.

„Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, das verteidigt werden muss“, sagten die Verbände dazu heute. „Das Europäische Medienfreiheitsgesetz darf daher nicht dazu führen, dass bestehende Rechte und Freiheiten der Medien in Deutschland ausgehebelt werden“, hieß es weiter. So solle insbesondere davon abgesehen werden, in die interne Funktionsweise und Organisation von Medienunternehmen einzugreifen. Auch in Bezug auf die geplante europäische Medienaufsicht, dem sog. Gremium für Mediendienste, seien weitere Diskussionen notwendig. „Die Medienaufsicht muss staats- beziehungsweise unionsfern ausgestaltet sein. In Anbetracht der wichtigen Rolle, die die Kommission im zukünftigen Gremium übernehmen soll, ist dies bislang noch nicht gewährleistet“, führten die Verbände dazu aus.

Nun sei das Parlament am Zug. Eine starke Position zum Schutz der Pressefreiheit sei nun im Europäischen Parlament nötig, um die bestehenden Mängel des Gesetzesvorschlags in den Trilogverhandlungen zu lösen. „Wir bedauern, dass der Rat die Verhandlungen so eilig abgeschlossen hat. Wir hoffen, dass das Europäische Parlament nun die Pressefreiheit noch weiter stärken wird.“

(Quelle: BDZV, PM 21.06.2023)

Medien- und Werbewirtschaft begrüßt Vorgehen der Europäischen Kommission gegen Google

Für einen fairen Wettbewerb: Ein Bündnis aus Spitzenverbänden der deutschen Medien-, Internet und Werbewirtschaft hat das Vorgehen der Europäischen Kommission gegen Google wegen Wettbewerbsbeschränkungen im Bereich der Online-Werbetechnologie („AdTech“) begrüßt.

Die Europäische Kommission hatte am 14. Juni 2023 Beschwerdepunkte an Google wegen eines möglichen Missbrauchs von Marktmacht im Bereich der Online-Werbetechnologie übermittelt.

Hintergrund der seit Juni 2021 laufenden Untersuchung sind verschiedene Begünstigungspraktiken auf unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette für den programmatischen (Ver-)Kauf von Online-Anzeigenwerbung. „Mit den nun als missbräuchlich eingestuften Verhaltensweisen verschafft Google nach Ansicht der Kommission seiner eigenen Werbebörse AdX (heute Teil von Google Ad Manager) seit mindestens 2014 vorsätzlich und unrechtmäßig Wettbewerbsvorteile und verdrängt so Konkurrenten auf den betroffenen Märkten – zum Nachteil der gesamten werbungtreibenden Industrie“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. „Nach der zutreffenden Analyse der Kommission betreibt Google auf allen Ebenen dieser Wertschöpfungskette zentrale Dienste für den Kauf, die Vermittlung, das Ausspielen, die Erfolgsmessung und das Verwalten von Werbeanzeigen, die auf den jeweiligen Märkten marktbeherrschend sind“, heißt es weiter.

In der Erklärung, die auch unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) unterzeichnet hat, sagt Prof. Dr. Thomas Höppner, Partner der auf Medien- und Kartellrecht spezialisierten Kanzlei Haufeld: „Online-Werbung ist das Lebenselixier des Internets. Durch die abgemahnten Verhaltensweisen hat Google seine zentrale Rolle auf allen Ebenen der Vermittlung von Online-Werbung missbraucht. Der Digitalgigant hat Herausgeber von Webseiten (Publisher) sowie Werbungtreibende (Advertiser) massiv geschädigt, insbesondere durch überhöhte Gebühren und Erschwerung von Innovation auf dem Markt. Googles Marktmissbrauch geht letztlich zu Lasten der Medienvielfalt und der Verbraucher. Der Vorschlag, die verschiedenen Bereiche des Unternehmens aufzuspalten, ist weitreichend und in dieser Form erstmalig. Die vergangenen Verfahren gegen Google haben aber gezeigt, dass Verhaltensauflagen nicht ausreichen, um die Wettbewerbsverzerrungen zu beenden.“

(Quelle: bdzv.de, 16.06.2023)

Corint Media: Dr. Michael Müller neuer Aufsichtsratsvorsitzender

Der Aufsichtsrat der Verwertungsgesellschaft Corina Media hat Dr. Michael Müller, Chief Distribution Officer, Legal & Regulatory und Leiter Medienpolitik ProSiebenSat.1 Media SE, mit Wirkung vom 15. Juni 2023 zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Dr. Müller folgt auf Dr. Torsten Rossmann, dessen langjähriges Mandat als Vorsitzender des Aufsichtsrats in Folge seines Ausscheidens aus der Axel Springer SE zum 31.12.2022 nach den Vorgaben der Satzung der Corint Media endete.

Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Eduard Hüffer, Verleger und Geschäftsführer der Aschendorff Medien GmbH & Co. KG, Münster, begrüßt die Wahl von Dr. Michael Müller, eines profilierten Medienmanagers und exzellenten Kenners der Branche, der als Mitglied des Aufsichtsrats seit 2020 mit allen Themen und Herausforderungen von Corint Media bestens vertraut ist.

Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Harald Gehrung, Geschäftsführer von radio ffn, hob hervor, dass: „Dr. Müller [...] maßgeblich und aktiv den Change Prozess innerhalb von Corint Media vorangetrieben und wesentliche Weichen für die Umsetzung des Presseleistungsschutzrechts gestellt [hat].“

Auf Dr. Michael Müller in der Position des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden folgt Dr. Ralph Sammeck, General Counsel RTL Deutschland.

(Quelle: Corint Media, PM 15.06.2023)

Bundespresseamt will Hinweise der Medienaufsicht zu Werbung beachten

Nachdem die Medienaufsicht die Ausstrahlung zweier Radiospots als unzulässige politische Werbung beanstandet hat, sieht sich die Bundesregierung als Auftraggeber nicht in der Verantwortung. „Bei Erfüllung seines verfassungsrechtlichen Auftrags, die Bürger über die Politik der Bundesregierung zu informieren, beachtet das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen“ teilte das Bundespresseamt mit. „Die Beanstandungen der Landesmedienanstalten richten sich nur an die Rundfunksender, da diese Adressaten der Pflichten des Medienstaatsvertrags sind.“

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hatte die Ausstrahlung von zwei Radiospots der Bundesregierung als unzulässige politische Werbung beanstandet. Nach Auffassung der NLM geht die Werbung unter dem Slogan „Die Bundesregierung informiert: So entlasten wir Deutschland“ über eine zulässige staatliche Information hinaus. Mit der anpreisenden Aussage werde ein positives Image für die Regierung und die Regierungsparteien bezweckt, hieß es. Die Werbung verstoße gegen § 8 Abs 9, Satz 1 des Medienstaatsvertrags.

Staatliche Informationen seien im Rundfunk nur in begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei einem dringenden öffentlichen Informationsbedarf. Die beanstandeten Spots hätten allerdings die Grenze der rein sachlichen Information überschritten, argumentierte etwa die Medienanstalt Sachsen-Anhalt, die die Spots bei Veranstaltern in Sachsen-Anhalt ebenfalls beanstandet hatte. Die Radiospots seien als bundesweite Kampagne vom Bundespresseamt gebucht worden und in nahezu allen Bundesländern gelaufen, sagte Christian Krebs, Direktor der NLM.

(Quelle: VNZV, RS 20.06.2023)

III. Aus den Verlagen

Neuregelung der Verantwortung in der Mediengruppe Pressedruck am Standort Augsburg - Bernhard Hock und Andreas Schmutterer werden Vorsitzende der Geschäftsleitung

Neuregelung der Verantwortung in der Mediengruppe Pressedruck am Standort Augsburg: Bernhard Hock und Andreas Schmutterer übernehmen als Vorsitzende der Geschäftsleitung ab dem 01.07.2023 die Verantwortung für alle Medienmarken rund um die Augsburger Allgemeine und alle angeschlossenen Geschäftsbereiche am Standort Augsburg. Die beiden berichten gemeinsam an die Gruppen-Geschäftsführung. Diese besteht wie bisher aus Andreas Scherer (CEO), Alexandra Holland (geschäftsführende Gesellschafterin) und Marcus Strohmayr (CFO).

Bernhard Hock verantwortet zukünftig die Unternehmensbereiche Redaktion der Augsburger Allgemeinen und die Zentralen Dienste sowie wie bisher die rt1.media group mit sämtlichen Beteiligungen und Marken.

Andreas Schmutterer übernimmt wie bisher die Verantwortung für den Unternehmensbereich Verlag der Augsburger Allgemeinen sowie zukünftig für die Unternehmensbereiche Logistik und Inter-Media mit jeweils sämtlichen Beteiligungen und Marken.

Andreas Scherer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Mediengruppe Pressedruck: „Mit der Neuausrichtung der Verantwortung in unserem Stammhaus in Augsburg erhöhen wir die Flexibilität und die Schlagkraft unserer Organisation, um den sich immer schneller verändernden Rahmenbedingungen unseres Geschäfts erfolgreich begegnen zu können.“

Alexandra Holland, geschäftsführende Gesellschafterin der Mediengruppe Pressedruck, ergänzt: „Mit Bernhard Hock und Andreas Schmutterer treten zwei erfahrene Medien-Manager, mit denen wir seit vielen Jahren vertrauensvoll und erfolgreich zusammenarbeiten, an die Spitze des Standorts Augsburg. Wir sind überzeugt, dass wir mit den beiden die Herausforderungen der Zukunft meistern werden.“

Bernhard Hock ist seit 2019 Geschäftsführer der rt1.media group innerhalb der Mediengruppe Pressedruck. Zuvor war er seit 2013 als Kaufmännischer Direktor und Mitglied der Geschäftsleitung der Schwäbisch Media für das Beteiligungsmanagement des Medienhauses zuständig und verantwortete innerhalb der Geschäftsleitung die Bereiche TV und Radio. Zuvor war er von 2003 bis 2013 Geschäftsführer bei Radio 7. Seine ersten Verlagserfahrungen sammelte Bernhard Hock zwischen 1995 und 2000 bei der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck in Stuttgart, München und Berlin.

Andreas Schmutterer begann seine berufliche Laufbahn 1999 – nach der Ausbildung zum Werbekaufmann in der WEKA Firmengruppe (Kissing) und zum Direktmarketing Fachwirt (BAW) – als Werbeplaner im Europa Fachpresse Verlag in München. 2001 kam er als Marketing Manager zur Presse-Druck- und Verlags-GmbH, um die Onlinevermarktung aufzubauen. 2007 übernahm Andreas Schmutterer die Gesamtverantwortung für das Produktmanagement (Print und Digital). 2012 folgte der Sprung zum stellvertretenden Verlagsleiter Crossmedia. Seit 2014 war er als stellvertretender Verlagsleiter für den Privatmarkt verantwortlich und seit 2015 schließlich als Verlagsleiter für den Privat- und Werbemarkt der Zeitung, die Wochenzeitungen, Crossmedia und die Digitalstrategie im Verlag sowie für die Druckerei.

(Quelle: Mediengruppe PD, PM 22.06.2023)

IV. Verlagswirtschaft

Bayerische Unternehmen als Gestalter und Treiber von Innovation und Nachhaltigkeit:
Zukunft. Made in Bavaria.“ – eine Kampagne der bayerischen Wirtschaft

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) hat die branchenübergreifende Kampagne „Zukunft. Made in Bavaria.“ gestartet, die wir als einer der Trägerverbände der vbw auch ausdrücklich unterstützen.

Gerade die Innovationskraft und die Flexibilität der Wirtschaft mit neuen Produkten, Dienstleistungen, Produktionswegen u.a. sind ganz zentrale Faktoren bei der Erreichung der uns alle betreffenden Klima-und Umweltziele: Unternehmen der bayerischen Wirtschaft sind die wesentlichen, in weiten Bereichen auch proaktive Gestalter und Treiber von Innovation und Nachhaltigkeit – und das im Bewusstsein, dass ökonomische Nachhaltigkeit und Innovationen Voraussetzung sind, um auch ökologische und soziale Ziele im Sinne der „17 Sustainable Development Goals“ der Vereinten Nationen erreichen zu können.

Die Kampagne „Zukunft. Made in Bavaria.“ soll dies einer breiten Öffentlichkeit aufzeigen und damit mehr gesellschaftliche Akzeptanz für damit einhergehende Veränderungen erreichen. Unter der Überschrift „Zukunft. Made in Bavaria.“ benennt die vbw auch die richtigen Weichenstellungen. Gefordert wird u. a. eine „stärkere, bedarfsgerechte und technologieoffene Förderung von Investitionen und Innovationen“ sowie „passende Voraussetzungen, damit die Vorteile von Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft intensiv genutzt werden können.“

www.zukunft-made-in-bavaria.de.

Neben Branchenverbände können sich vor allem auch Unternehmen dort mit ihren Projekten zu Innovation und Nachhaltigkeit platzieren. 

Wenn Sie Interesse daran haben, Ihr Unternehmen, Ihren Verlag hier zu präsentieren – etwa mit Ihrem Umweltmanagement oder einzelnen Nachhaltigkeitsprojekten – ökologisch, ökonomisch oder mit dem sozialen Bereich im Fokus – melden Sie sich bitte bei uns in der VBZV-Geschäftsstelle. Wir würden uns sehr darüber freuen und stellen den Kontakt zur Agentur der vbw her und würden den gemeinsamen Rahmen abstimmen. 

Eine Teilnahme ist im Kampagnenzeitraum bis Ende September möglich. 

 

V. Logistik

Mediengruppe Bayern trennt sich von Post-Aktivitäten

Die Mediengruppe Bayern hat sich zum 1. Juni von seinen Post-Aktivitäten getrennt.

Die bislang zum Konzernverbund gehörenden Gesellschaften Chiemgau Post GmbH und City Mail Regensburg GmbH sowie der Geschäftsbetrieb der Neue Presse Post GmbH wurden an die Postservice Südost GmbH verkauft.

(Quelle: City Mail, PM 31.05.2023)

VI. Aus den Verbänden

VBZV-Homepage mit neuen Layout

Unser Verband hat seinen Netzauftritt überarbeitet: Unter www.vbzv.de können wie bisher, aber in neuem Layout, Informationen zu den branchenrelevanten Themen und zur Verbandsorganisation abgerufen werden. Darüber hinaus finden sich dort ebenso wie aktuelle Veranstaltungshinweise auch Tarifverträge und Formular und Erklärungen zur Beantragung von Presseausweisen.

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