VBZV-Newsletter 22/2022

 

 

I. Medienpolitik

 

Bundeskartellamt stärkt Corint Media in Verfahren gegen Alphabet/Google 

Mit offiziellem Beschluss vom 29. Juni 2022 ist die Corint Media GmbH als bislang einzige Partei dem Kartellverwaltungsverfahren gegen Google und deren Mutterkonzern Alphabet beigeladen worden: „Die Interessen von Corint Media sind durch das Verfahren erheblich berührt“, so das Bundeskartellamt in dem sechsseitigen Beschluss. 

Auf die Beschwerde von Corint Media vom Februar 2021 hatte das Bundeskartellamt bereits im Juni 2021 ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Google und Alphabet eingeleitet. Corint Media hatte in der Beschwerde unter anderem vorgetragen, Google nutze seine marktbeherrschende Stellung, um das Presseleistungsschutzrecht leerlaufen zu lassen. Alle Google News Showcase-Verträge wie auch die sogenannten ENP-Verträge seien in der Sache nur strategische Google-Werkzeuge gegen die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts.

Dieses Presseleistungsschutzrecht hatte der Gesetzgeber den Presseverlegern gewährt, damit diese dauerhaft einheitliche, transparente und vor allem angemessene Vergütungen für die Rechtenutzung von Google und anderen Nutzern wie Facebook und Microsoft erhalten. Allein gegen Google hat Corint Media auf der Grundlage der üblichen Usancen im Urheberrecht einen Anspruch auf Zahlung von 420 Millionen Euro für die Rechte der von Corint Media vertretenen Presseverleger im Jahr 2022 geltend gemacht. Google hatte diesen Anspruch rundheraus und ohne Begründung abgelehnt und zahlt bis heute nichts an die Corint Media-Verleger. Zugleich, so hatte Corint Media angeführt, nutze Google seine Marktbeherrschung, um dauerhaft verlegerische Produkte zu substituieren. 

Das Bundeskartellamt stellt im aktuellen Beiladungsbeschluss nicht nur wörtlich fest, dass das Verfahren die Interessen von Corint Media erheblich berühre, sondern des Weiteren, dass Corint Media und Google sich als Anbieter und Nachfrager nach Lizenzen für das Presseleistungsschutzrecht gegenüberstünden. Corint Media könne in solch einer Ausgangslage durch das Verhalten von Google und Alphabet in Situationen geraten, in denen Corint Media diskriminiert und unbillig behindert wird, ohne dass dies auf leistungsgerechtem Wettbewerb beruhen würde. Insbesondere könne die Wahlfreiheit der Presseverleger, für welchen Weg der Verwertung ihres Presseleistungsschutzrechts sie sich entscheiden wollen, durch die beanstandete Vorgehensweise der Beteiligten, wie etwa mit abgestimmten Ausgestaltungen der Showcase-Verträge, dahingehend eingeschränkt werden, dass Verleger sich gegen einen Wahrnehmungsvertrag der Corint Media entscheiden. 

Corint Media könne „mit Erfahrungen und Kenntnissen (…) Beiträge zur Sachverhaltsklärung und Folgeneinschätzung (…) leisten.“ Dies habe Corint Media „mit zahlreichen Schriftsätzen und mündlichen Beiträgen (…) bereits gezeigt. Für weitere Beiträge sei es nicht zu spät, so das Bundeskartellamt. 

Corint Media, mit Sitz in Berlin, ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie. Es vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern.

Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RADIO PSR, R.SH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesellschaft Madsack, die Mediengruppe Pressedruck, die Aschendorff Mediengruppe, die Rheinische Post Mediengruppe, der sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag und der Badische Verlag.

Corint Media ist eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

(Quelle: Corint Media, PM 30.06.2022)

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II. Aus den Verbänden

 

Herbert Dachs und Frank Mahlberg neue Mitglieder im dpa-Aufsichtsrat

Herbert Dachs (Medienholding Süd) und Frank Mahlberg (Axel Springer Auto Verlag) sind in Hamburg in den Aufsichtsrat von Deutschlands größter Nachrichtenagentur dpa gewählt worden. Beide waren bisher kooptierte Mitglieder. Nach Ende seiner aktuellen dreijährigen Amtszeit ist Dr. Peter Frey (ZDF), der im Herbst auch seine Funktion als ZDF-Chefredakteur beendet, aus dem Gremium ausgeschieden. Er war insgesamt zwölf Jahre Mitglied des dpa-Aufsichtsrats.

Eine weitere dreijährige Amtszeit treten der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Valdo Lehari jr. (Reutlinger General-Anzeiger), Joachim Knuth (NDR) und Holger Martens (Rheinpfalz) an. Außerdem wurde Bettina Schausten, zukünftige Chefredakteurin des ZDF, vom Aufsichtsrat in das Gremium kooptiert. 

Damit setzt sich der dpa-Aufsichtsrat im Juni 2022 wie folgt zusammen: David Brandstätter, Vorsitzender, Geschäftsführer der Main-Post GmbH, Würzburg; Dr. Laurent Fischer, stellvertretender Vorsitzender; Verleger und Herausgeber der Nordbayerischer Kurier Zeitungsverlag GmbH, Bayreuth; Valdo Lehari jr., stellvertretender Vorsitzender, Verleger und Geschäftsführer der Reutlinger General-Anzeiger Verlags-GmbH & Co. KG, Reutlingen; Gerda Meuer, Schriftführerin, Programmdirektorin, Deutsche Welle, Berlin; Herbert Dachs, Geschäftsführer der Medienholding Süd GmbH, Stuttgart; Thomas Düffert, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der MADSACK Mediengruppe, Hannover; Julia Jäkel, Hamburg; Joachim Knuth, Intendant des NDR, Hamburg; Dr. Stephan Kolschen, Wilhelmshaven; Frank Mahlberg, Sprecher der Geschäftsführung der Axel Springer Auto Verlag GmbH, Hamburg; Holger Martens, Geschäftsführer der RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG, Ludwigshafen; Bettina Schausten, Stellvertretende ZDF-Chefredakteurin und Leiterin der Hauptredaktion Aktuelles (ab 10/2022 Chefredakteurin des ZDF), Mainz; Daniel Schöningh, Geschäftsführer der Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG, München;  Sven Thölen, Geschäftsführer der radio NRW GmbH, Oberhausen; Achim Twardy, Hamburg; Birgit Wentzien, Chefredakteurin Deutschlandfunk, Köln; Johannes Werle, Vorsitzender der Geschäftsführung Rheinische Post Mediengruppe GmbH, Düsseldorf; Ehrenvorsitzender des dpa-Aufsichtsrates ist Karlheinz Röthemeier, München (Vorsitzender des dpa-Aufsichtsrates 1996-2014).

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) wurde 1949 gegründet und gehört zu den weltweit führenden unabhängigen Nachrichtenagenturen. dpa beliefert Medien, Unternehmen und Organisationen mit redaktionellen Angeboten. Dazu zählen Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Hörfunkbeiträge und andere Formate. Als international tätige Agentur berichtet dpa in sieben Sprachen. Um die 1000 Journalistinnen und Journalisten arbeiten von etwa 150 Standorten im In- und Ausland aus. Gesellschafter der dpa sind rund 170 deutsche Medienunternehmen. Die dpa-Redaktion arbeitet nach den im dpa-Statut festgelegten Grundsätzen: unabhängig von Weltanschauungen, Wirtschaftsunternehmen oder Regierungen. Die Zentralredaktion unter der Leitung von Chefredakteur Sven Gösmann befindet sich in Berlin. Die Geschäftsführung um ihren Vorsitzenden Peter Kropsch ist am Unternehmenssitz in Hamburg tätig. 

(Quelle: dpa Presseportal, 22.06.2022)

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III. Aus den Verlagen

 

„50 Jahre Gebietsreform“: Sonderbeilage der Fränkischen Landeszeitung 

Am 01.07.2022 veröffentlicht die Fränkische Landeszeitung, Ansbach 2 Sonderbeilagen zu "50 Jahre Gebietsreform". Auf insgesamt 152 Seiten werden in den beiden Beilagen alle 96 Gemeinden der Landkreise Ansbach und Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim im Rahmen von Ortsportraits vorgestellt. In enger Zusammenarbeit von Redaktion, PR-Abteilung, Satz und Anzeigenabteilung konnten so 125.000 mm Anzeigen für Print/Online verkauft werden, teilte der Verlag mit.

(Quelle: FLZ, 30.06.2022)

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Magazin zu den olympischen Spielen 1972 vom Münchner Merkur

82 Seiten olympische Spiele 1972: Der Münchner Merkur hat ein Magazin über die Olympiade 1972 auf den Markt gebracht.

„Die heiteren Spiele und der Terror“ werden hier aus vielfältigen Blickwinkeln Revue passieren gelassen. Aus dem Inhalt: 

 

  • München eine Stadt verändert ihr Gesicht Interview mit Alt-OB Christian Ude
  • Otl Aicher und sein Team
  • Der Erfinder der Sport-Piktogramme Gerhard Joksch entwarf die legendären Balkenmännchen 
  • Traumjob anno 1972 eine Chefhostess erinnert sich
  • München 1972 - als ein Münchner Jesse Owens traf 
  • Die Olympia-Katastrophe der Tag, als der Terror kam
  • Das letzte Kapitel des Olympia-Dramas wie die drei überlebenden Terroristen freigepresst wurden
  • In der Nacht nach dem Terroranschlag war er sehr gealtert - Ein Polizist bewachte den IOC-Chefs 
  • Gold-Heide und Speewurf-Klaus: Deutschland 1972 im Leichtathletik-Rausch
  • Die internationalen Superstars von damals
  • Frank Shorter: der einzige Münchner, der Gold gewann, war ein US-Amerikaner

Zu erhalten ist das Magazin im Zeitschriftenhandel und den Merkur-Geschäftsstellen sowie als E-Paper. 

(Quelle: an@guek62 @MattHolzapfel @MerkurStadt)

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Augsburger Allgemeine in neuem Design

Seit Montag, 27. Juni 2022, erscheinen die Print- und E-Paper-Ausgabe der Augsburger Allgemeinen in einem neuen Design. Der Relaunch umfasst sowohl die Augsburger Allgemeine mit ihren 16 Lokalausgaben als auch die acht Ausgaben der Allgäuer Zeitung. Zugunsten einer besseren Lesbarkeit und eines höheren Lesekomforts wird der Schriftsatz modernisiert und der Schwerpunkt auf ein klareres Seitenlayout gelegt. Die Dritte Seite, das Wochenend-Journal und die Reportage-Seiten präsentieren sich überdies großzügiger.

Gute Inhalte benötigen ein klares Umfeld“, fasst Christian Imminger, Art Director der Augsburger Allgemeinen und Projektleiter des Relaunches, die neue Optik zusammen. Zugunsten einer besseren Lesbarkeit und eines höheren Lesekomforts wird der Schriftsatz modernisiert und der Schwerpunkt auf ein klareres Seitenlayout gelegt. Die Dritte Seite, das Wochenend-Journal und die Reportage-Seiten präsentieren sich überdies großzügiger. Ausgebaut werden künftig zudem die Hintergrundberichterstattung, Analysen und Einordnungen. In den Relaunch eingeflossen sind wichtige Erkenntnisse aus vielen Fachgesprächen, eine Marktforschung sowie der intensive Dialog mit der Designagentur Bodara aus Zürich, die die neue Zeitung gestaltet hat. „Uns war es wichtig, Verbesserungswürdiges zu verbessern, Überflüssiges zu reduzieren, vor allem aber Bewährtes zu belassen“, sagt Imminger. 

„Im Zeitalter von Informationsflut und Fake-News wollen wir den Leserinnen und Lesern mit der Erneuerung unserer Zeitung optisch wie auch inhaltlich eine noch bessere Orientierung bieten, und zwar durch einen klareren Aufbau, aber auch durch noch mehr thematische Tiefe“, erläutert Andrea Kümpfbeck, kommissarische Chefredakteurin der Augsburger Allgemeinen, die Zielsetzung.

Verlagsleiter Andreas Schmutterer ergänzt: „Verbesserte Schriften und eine grafische Weiterentwicklung der Augsburger Allgemeine und ihrer Heimatzeitungen bedienen den Zeitgeist und das Bedürfnis nach Qualitätsjournalismus. Damit haben wir diesem einzigartigen Werbeumfeld eine ästhetisch hochwertige Frische verliehen.“ 

Begleitet wird die Umstellung von einer Anzeigen-Kampagne in der Augsburger Allgemeinen und ihren Heimatzeitungen, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Redaktion und Verlag erläutern, warum sich Leserinnen und Leser besonders auf ihre neue Tageszeitung freuen können. 

Weitere Details, Erklärungen und Interviews zum Relaunch der Augsburger Allgemeinen unter augsburger-allgemeine.de/willkommen

Die Mediengruppe Pressedruck ist ein Familienunternehmen mit Sitz in Augsburg. Ihr Kernprodukt, die Augsburger Allgemeine, zählt zu den meistzitierten und vier größten führenden Tageszeitungen in Deutschland. Im Verbund mit der Allgäuer Zeitung ist die Augsburger Allgemeine die auflagenstärkste Abonnement-Zeitung in Bayern und erscheint mit insgesamt 26 Ausgaben. Mit einer verkauften Auflage von 281.751 Exemplaren (Print inkl. e-paper, IVW III/2021) erreicht sie täglich über 730.000 Leser (MA 2021). Zur Mediengruppe Pressedruck gehören zudem die Würzburger Mediengruppe Main-Post und das Südkurier Medienhaus in Konstanz. Neben der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Tageszeitungen und ihrer Onlineangebote steht der Ausbau der Medien und Dienstleistungen in den Bereichen Radio, Fernsehen, Internet, Call-Center, Briefzustellung, Corporate Publishing und Direktverteilung im strategischen Fokus der Mediengruppe Pressedruck. 

(Quelle: Mediengruppe PD, PM 24.06.2022)

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IV. COVID 19-Pandemie

 

Corona-Basisschutzmaßnahmen in Bayern erneut verlängert 

Die bayerische 16. BayIfSMV wird um weitere vier Wochen bis zum 30. Juli 2022 verlängert.  Ab dem 03. Juli 2022 soll es dabei eine Änderung geben: Statt der bisher vorgeschriebenen FFP2-Maske soll im öffentlichen Personennahverkehr nur mehr eine medizinische Gesichtsmaske erforderlich sein.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) erlaubt seit dem 03. April 2022 einerseits allgemeine Basisschutzmaßnahmen, andererseits strengere Regeln in sogenannten Hotspots. Bayern macht bislang keinen Gebrauch von der Hotspotregelung, setzte aber die vorgesehenen Basisschutzmaßnahmen weitgehend um. Dazu wurde die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) erlassen. Den Wortlaut der 16. BayIfSMV finden Sie hier verlinkt (Hinweis: Die Verlängerung bis zum 30. Juli 2022 ist zum 28. Juni 2022 nur von der Bayerischen Staatsregierung angekündigt und noch nicht gesetzlich umgesetzt.) 

Die wesentlichen Regelungen: 

  • Empfehlung zu Mindestabstand und Maskentragen in Innenräumen: § 1: Die Verordnung empfiehlt, weiterhin allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (vor allem Besucherlenkung und Desinfektion).
  • FFP2-Maskenpflicht in bestimmten schutzwürdigen Settings: § 2: In bestimmten schutzwürdigen Settings gilt Maskenpflicht. Zulässig ist eine FFP2-Maske oder alternativ eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), etwa in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, wie etwa Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, u.a. 
  • in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (gilt erst ab dem 03. Juli 2022, bis dahin gilt hier noch strenge FFP2-Maskenpflicht).

 

Allgemein gilt für die Maskenpflicht: Kinder bis sechs Jahre sind von der Maskenpflicht befreit, zwischen sechs und 16 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

 

  • Testpflicht und 3G-Bedingung in bestimmten Settings: § 3: Der Zugang zu bestimmten Einrichtungen ist nur nach negativer Testung erlaubt. So benötigen Besucher etwa in Einrichtungen für vulnerable Menschen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen Besucher einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte bedürfen zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

 

Die 16. BayIfSMV gilt seit dem 03. April 2022 und ist aktuell bis zum 30. Juli 2022 befristet. Sie kann nach der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage sukzessive bis zum 23. September 2022 verlängert werden.

(Quelle: vbw-bayern.de, 29.06.2022)

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Steuerentlastungsgesetzes 2022 – Anpassung der KuG-Berechnungstabellen

Mit dem rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Steuerentlastungsgesetz 2022 wurden u. a. der Steuergrundfreibetrag (von 9.984 Euro auf 10.347 Euro, § 32a Abs. 1 EStG) und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (von 1.000 Euro auf 1.200 Euro, § 9a Satz 1 Nr. 1 lit. a EStG) erhöht. Dies wirkt sich auf die Nettoentgelte aus und damit auch auf Lohnersatzleistungen wie z.B. das KuG. Denn das KuG bemisst sich nach der Nettoentgeltdifferenz.

Die Bundesagentur für Arbeit hat vor diesem Hintergrund die KuG-Berechnungstabellen aktualisiert. Das bedeutet für die Arbeitgeber, dass entsprechende Korrekturen von bereits erfolgten KuG-Leistungsbewilligungen bzw. der monatlichen Erstattungsanträge erforderlich sind. Für künftige KuG-Bezugsmonate müssen die aktualisierten KuG-Tabellen entsprechend zugrunde gelegt werden. Daneben wird es keinen neuen Programmablaufplan (PAP) speziell für das KuG geben. Die Begründung dafür lautet, dass der geltende PAP auf den jeweils gültigen Lohnsteuer-PAP verweist. Somit wurde die erforderliche Aktualisierung bereits mit dem angepassten Lohnsteuer-PAP umgesetzt.

Die BA hat außerdem am 14. Juni 2022 eine Weisung zu den Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes – u. a. auf das KuG – herausgegeben. Die Weisung geht lediglich darauf ein, dass der bisher im Jahr 2022 vorgenommene Lohnsteuerabzug wegen des erhöhten Grundfreibetrags und Arbeitnehmer-Pauschbetrags vom Arbeitgeber zu korrigieren ist (entweder durch Neuberechnung zurückliegender Lohnzahlungszeiträume, durch eine Differenzberechnung der Lohnzahlungszeiträume oder durch eine Erstattung im Rahmen der Lohnsteuerberechnung für einen demnächst fälligen sonstigen Bezug).

Nähere Informationen nach Login unter https://www.vbw-bayern.de/vbw/vbw-Fokusthemen/Fokus-Corona/Kurzarbeit/index.jsp

(Quelle: vbw-bayern.de, 27.06.2022)

 

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