VBZV-Newsletter 22/2018

I. Medienpolitik

Verlegerverbände begrüßen Entscheidung der EU-Kommission gegen Google
BDZV und VDZ: Marktbeherrschende Digitalplattformen gefährden Wettbewerb und Vielfalt in Europa


Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben die heutige Entscheidung der EU-Wettbewerbskommission gegen das Markverhalten von Google im Zusammenhang mit dem Betriebssystem Android begrüßt. "Mit dieser Entscheidung setzt die EU-Kommission ihren Kurs fort, europaweit marktbeherrschenden Digitalplattformen Grenzen aufzuzeigen", erklärten Sprecherinnen der Verbände in Berlin. Der diskriminierungsfreie Zugang zu solchen Plattformen sei für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt in Europa unverzichtbar. Gerade bei der zunehmenden Nutzung mobiler Geräte dürfe Google in seinem Betriebssystem nicht eigene Dienste bevorzugen. "Auch diese Entscheidung von EU-Kommissarin Vestager zeigt, dass marktbeherrschende Digitalplattformen den Wettbewerb und die Vielfalt in Europa zunehmend gefährden", so die Sprecherinnen. Dieses Thema sei zentral für die Zukunft der Digital- und Medienwirtschaft und verdiene auch außerhalb der EU-Wettbewerbskommission eine sehr viel größere Beachtung in der deutschen und europäischen Politik als bisher.

BDZV und VDZ hatten sich bereits im Jahr 2016 aktiv als sogenannte interessierte Dritte in das Android-Verfahren eingebracht und die Argumente der Beschwerdeführer aus Sicht der Inhalteanbieter untermauert. Googles Android-Praktiken gefährden die freie Verbreitung verlegerischer Inhalte und den freien Zugang zu neuen Diensten. In dem Umfang, in dem Google gegenüber Herstellern mobiler Geräte auf eine Vorinstallation seiner Dienste besteht, werden die Distributionswege für die Presse blockiert, die ihre digitalen Inhalte zunehmend auch über Apps vermarkten und Verbrauchern zugänglich macht. 

Die Verlegerverbände sehen das neue Verfahren auch als Bestätigung der bereits am 27. Juni 2017 ergangenen Entscheidung der EU-Kommission zur Google-Suche. Die Kommission sah es seinerzeit nach einer Beschwerde von BDZV, VDZ und anderen als erwiesen an, dass Google seine Marktmacht durch die bessere Darstellung eigener Dienste in den Suchergebnissen begünstigte. Google hat diese Entscheidung vor dem EuG angefochten. Das Verfahren hierzu läuft noch.

Quelle: BDZV, PM 18.07.2018

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BVerfG: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß

Die Berechnung des Rundfunkbeitrags in Höhe von 17,50 Euro pro Haushalt ist  im Großen und Ganzen mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am 18. Juli 2018 verkündeten Urteil des Ersten Senats entschieden. Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag doppelt zahlen müssen, werden aber nach dem Urteil der Richter in Karlsruhe zu stark benachteiligt.

Betroffene der Zweitwohnsitz-Regelung können daher ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. An dieser Stelle muss bis Juni 2020 eine Neuregelung geschaffen werden.

Nach dem Urteil steht das Grundgesetz einer Erhebung von Beiträgen nicht entgegen, die all jene an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr, wenn auch nur potentiell, profitieren. Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof am Mittwoch in Karlsruhe. „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“ Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.

Das Argument der Kläger, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handele, für die der Bund zuständig sei und nicht die Länder, wurde von den Richtern abgewiesen. Die Länder sind demnach zu Recht für die Beitragserhebung zuständig. Das Angebot von fast 90 Rundfunkprogrammen rund um die Uhr rechtfertige die zusätzliche finanzielle Belastung von Personen, die als Steuerzahler bereits die allgemeinen Staatsausgaben finanzierten, sagte Kirchhof. Auch daran, dass der Beitrag pro Wohnung gezahlt werden muss, störten sich die Verfassungsrichter nicht. Eine Anknüpfung an bestimmte Geräte sei angesichts der verschiedenen Empfangsmöglichkeiten heute nicht mehr praktikabel, erklärten die Richter.

Seit einer Neuregelung im Jahr 2013 richtet sich die Höhe des Beitrags nicht mehr nach Art und Anzahl der Empfangsgeräte, sondern wird pro Haushalt erhoben. Aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden hatte das Gericht vier Kläger ausgewählt, deren Fälle grundsätzliche Fragen aufwerfen Unter den Klägern war auch der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Unternehmen bezahlen für jede Filiale einen Beitrag, dessen Höhe von der Anzahl der Beschäftigten abhängig ist. Zusätzlich wird eine Gebühr für Mietwagen mit Radio fällig. Nach Angaben des Unternehmens waren das bei Sixt innerhalb eines halben Jahres insgesamt 1,4 Millionen Euro.

Zum Fall von Sixt argumentierte das Bundesverfassungsgericht, die Möglichkeit des Rundfunkempfangs vermittle dem Autovermieter einen Vorteil. Dass in Mietwagen Verkehrsmeldungen empfangen werden können, sei ein preisbildender Faktor im Mietwagengeschäft. Fahrzeuge dürfen als Orte, an denen das Rundfunkangebot für gewöhnlich besonders intensiv genutzt wird, also mit einem eigenen (Teil-) Beitrag belastet werden, damit auch Unternehmer ohne Betriebsstätte erfasst werden.

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Rund 90 Prozent dieses Geldes stammt von privaten Nutzern.

Quelle: faz.net, 18.07.2018; Süddeutsche Zeitung, 19.07.2018

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II. Aus den Verlagen

SZ startet täglichen Nachrichtenpodcast „Auf den Punkt“

Nach dem erfolgreichen Start des wöchentlichen Podcasts „Das Thema“ und der WM-Serie „Steilvorlage“ bietet die Süddeutsche Zeitung ab Mitte Juli auch einen täglichen Nachrichtenpodcast an. In den sieben- bis zehnminütigen Folgen kommentieren Redakteurinnen und Redakteure der SZ montags bis freitags die wichtigste Nachricht des Tages, zum Abschluss gibt es einen Überblick über weitere Ereignisse.

„Mit diesem Podcast bekommen digitale und gedruckte SZ nun auch noch eine tägliche Stimme. Dafür werden das Audio-Team von SZ.de und das Anfang des Jahres gegründete Meinungsressort der Zeitung eng zusammenarbeiten“, erklärt Julia Bönisch, Chefredakteurin von SZ.de und Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung für Digitales.

Die Folgen sind werktags ab 17 Uhr verfügbar, abonnierbar in iTunes, Spotify und überall, wo es Podcasts gibt.

Mehr Informationen unter: www.sz.de/podcast   

Quelle: SWMH, PM 18.07.2018

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III. Personalien

dpa besetzt 2019 Führungspositionen neu: Roland Freund wird Landesbüroleiter in Bayern - Bernward Loheide übernimmt in Stuttgart

Bei der Deutschen Presse-Agentur dpa gibt es Anfang 2019 Veränderungen auf Führungspositionen. Roland Freund (50), bislang Stellvertreter des Chefredakteurs, wechselt im Februar 2019 als neuer Landesbüroleiter nach Bayern. Er folgt in München auf Bernward Loheide (50), der gleichzeitig in Stuttgart Ulf Mauder (47) als Leiter des dpa-Landesdiensts Südwest ablöst. Mauder wiederum übernimmt die Regionalbüroleitung Moskau der dpa. 

Roland Freund geht aus familiären Gründen nach München. Dort war der gebürtige Franke in seiner langen dpa-Karriere schon einmal Korrespondent, ehe er unter anderem als Leiter der dpa-Infografik, Geschäftsführer und Chefredakteur der Finanznachrichtentochter dpa-afx in Frankfurt, US-Reporter in New York, Chef Inland sowie zuletzt seit 2016 als Stellvertreter des Chefredakteurs und Verantwortlicher für Produkt- und technische Innovationen der dpa-Redaktion wirkte. Der Chefredaktion gehört er seit 2010 an. 

Quelle: dpa, PM 19.07.2018

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Dr. Manfred Gößl neuer Chef der IHK München und Oberbayern

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern hat am Mittwoch Manfred Gößl (51) einstimmig zum neuen Hauptgeschäftsführer gewählt. Mit dem Amt geht auch die Hauptgeschäftsführung des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) einher – der Dachorganisation der neun IHKs in Bayern. Gößl wird seinen Posten zum Jahreswechsel antreten. Dann geht Peter Driessen, der im November 66 Jahre als wird, nach zehn Jahren an der Spitze der IHK in den Ruhestand.

Manfred Gößl, gebürtiger Oberbayer, startete seine berufliche Karriere als promovierter Betriebswirt bei der IHK Nordschwarzwald in Pforzheim. Dort war er für das Thema Außenwirtschaft zuständig. Im Jahr 2000 wechselte er zur IHK für München und Oberbayern. Hier war er in verschiedenen Funktionen tätig – zu Beginn im Bereich Außenwirtschaft, aktuell unter anderem als stellvertretender Hauptgeschäftsführer.

Die Stimme der IHK für München und Oberbayern hat Gewicht. Die Kammer ist mit rund 380 000 Mitgliedsunternehmen – vom global operierenden Konzern bis zum inhabergeführten Mittelständler – die größte IHK bundesweit.

Quelle: ovb-online.de, 18.07.2018

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IV. Auszeichnungen

Beste „Blattmacher“ in Bayern prämiert

Zum 13. Mal richtete die Süddeutsche Zeitung gemeinsam mit dem bayerischen Kultusministerium den Schülerzeitungswettbewerb "Blattmacher" aus. Im bayerischen Landtag wurden am 16. Juli 2018 in jeder Schulart die besten drei Schülerzeitungen ausgezeichnet.

Prof. Dr. Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung, wandte sich mit folgender Botschaft an die Preisträgerinnen und Preisträger: „Was ist das Wichtigste für einen Journalisten, ob er nun noch ganz jung ist oder schon etwas älter? Was ist noch wichtiger als alles Digitale? Das Wichtigste ist Neugier – die nie nachlassende Neugier. Schülerzeitungen sind wunderbare Trainingszentren für Demokratie und Gesellschaft. Da verbinden sich Theorie und Praxis, da verbinden sich Arbeit, Schule, Leben, Lust am Schreiben und am Produzieren."

In der aktuellen Wettbewerbsrunde hatten sich mehr als 100 Redaktionen bayerischer Schülerzeitungen beworben. 18 von ihnen wurden nun ausgezeichnet. Der erste Preis in jeder Schulart ist mit 500,- Euro dotiert, der zweite mit 300,- Euro und der dritte mit 200,- Euro. Neben den Schulartensiegern wurden auch drei Redaktionen für ihren Online-Auftritt ausgezeichnet. Wie auch die Gewinner der Landeswettbewerbe in den anderen Bundesländern, haben die bayerischen Preisträger die Chance, im Schülerzeitungswettbewerb der Länder ausgezeichnet zu werden. Die Preisverleihung auf Bundesebene findet Mitte 2019 in Berlin statt.

Der Schülerzeitungswettbewerb „Blattmacher“ wird gemeinsam vom bayerischen Kultusministerium und der Süddeutschen Zeitung GmbH ausgerichtet. Eine Jury aus Schülerinnen und Schülern, Journalistinnen und Journalisten sowie Vertretern des Kultusministeriums, des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, des Landesschülerrates und des Verbands der Bayerischen Zeitungsverleger e. V. hat die Preisträger ausgewählt.

Die Preisträger im Schülerzeitungswettbewerb „Blattmacher“ 2017/2018:

Grundschulen:

1. Platz:    „Der kleine Hai“, Grund- und Mittelschule Haimhausen

2. Platz:    „Spicker - OS News“, Obere Schule Kulmbach (Grundschule)

3. Platz:    „Heininger Welle“, Hans-Carossa-Grundschule Heining-Schalding, Passau

Mittelschulen:

1. Platz:    „Wallburg Express“, Georg-Göpfert-Mittelschule Eltmann

2. Platz:    „Schillyschote“, Schiller-Mittelschule Augsburg-Lechhausen

3. Platz:    „Hummelnews“, Mittelschule Nürnberg, Hummelsteiner Weg

Förderschulen:

1. Platz:    „Kunterbunte Schatztruhe“, Hans-Bayerlein-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Passau

2. Platz:    „Franzi“, Franziskus-Schule, Privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Bad Windsheim

3. Platz:    „Franziskus-Zeitung“, Franziskus-Schule Söcking, Starnberg, Privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Gymnasien:

1. Platz:    „Peer plus“, Egbert-Gymnasium d. Benediktiner die Münsterschwarzach, Schwarzach a.Main

2. Platz:    „Innfloh“, Ruperti-Gymnasium Mühldorf a.Inn

3. Platz:    „Augustierchen“, Augustinus-Gymnasium Weiden i.d.Opf

Realschulen:

1. Platz:    „Hilde“, Staatliche Realschule Kemnath, Realschule am Tor zur Oberpfalz

2. Platz:    „Die Idee“, Maria-Ward-Realschule Mindelheim des

Schulwerks der Diözese Augsburg

3. Platz:    „Bildungslücke“, Staatliche Realschule Bad Kissingen Berufsschulen:

Berufliche Schulen:

1. Platz:    „W.I.R.  Weil International rockt“, Berufliches Schulzentrum, Oskar-von-Miller Schwandorf

2. Platz:    „Dach-Street-Journal“, Samuel-Heinicke-Schule, München

3. Platz:    „Insider“, Staatliche Berufsoberschule Ingolstadt

Sonderpreise für Online-Schülerzeitungen (ohne Reihung):

„News Kids“, Grund- und Mittelschule Strullendorf

„w.i.r.media“, Städtische Wirtschaftsschule im Röthelheimpark Erlangen

„Freinger Zwitscher Blatt“, Gymnasium Freyung

Quelle: sueddeutsche.de, 16.07.2018; Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 17.07.2018

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