VBZV-Newsletter 21/2022

 

 

I. Medienpolitik

Minister Volker Wissing im Interview mit BDZV-Präsident Mathias Döpfner: 
Digitalisierung ist keine Bringschuld des Staates – Wir brauchen die Kreativität der Vielen!

„Mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine ist wieder deutlich geworden, wie ungeheuer wichtig wahrheitsgemäße, auf Fakten basierende Information ist“, erklärte der Präsident des Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und Vorstandsvorsitzende Axel Springer SE, Dr. Mathias Döpfner, am vergangenen Dienstag, 21. Juni 2022, bei seinem Impuls anlässlich der Digitalkonferenz #beBETA in Berlin. Dabei sei die digitale Verbreitung für die Bürger in der Ukraine aktuell das Entscheidende, führte Döpfner weiter aus. Die Berichte der digitalen Tageszeitung „Kyiv Independent“ beispielsweise seien für jeden verfügbar.

Mit Blick auf die Durchsetzung digitaler Nachrichteninhalte sei dies ein „historischer Moment des Journalismus“, führte der Manager aus. Es gebe gute Gründe für die Branche, optimistisch in die digitale Zukunft zu blicken. Digital, das bedeute nämlich „unbegrenzte Länge, weil es keine Begrenzung im Internet gibt; viel mehr Zeit, weil es keine Deadline gibt; viel mehr Kreativität“. 

Digitaljournalismus sei auf der Höhe seiner intellektuellen Kraft angekommen, zeigte sich der BDZV-Präsident vor den rund 200 Besuchern der BDZV-Konferenz überzeugt. Nun komme es darauf an, die „nächste Welle der digitalen Möglichkeiten zu gestalten, wir stehen, Schlagwort Web 3, am Beginn einer großen Innovationwelle“.  Der größte Fehler wäre es, gar nichts zu tun, warnte Döpfner.  Vielmehr empfehle er zu versuchen, „sich mit punktuellen kreativen Projekten an die Spitze der Bewegung zu setzen“. Sein Credo: „Das Beste liegt noch vor uns – als Kraft für Demokratie und hoffentlich auch als Geschäftsmodell!“

Diesen Ball nahm Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, gerne auf. Er freue sich über den Optimismus, der von den Verlegern mit dem Begriff Digitalisierung verbunden werde. Mit Verweis auf interessanten Nachrichtencontent, bei dem die Paywall immer dann hochgehe, wenn es spannend wird, bekräftigte Wissing: „Journalismus lebt von Qualität. Und Qualität lebt davon, dass sie auch honoriert wird.“ 

Wissing verwies auf den aktuellen Digital News Report des Reuters Institute, wonach in Deutschland als einzigem der analysierten Länder die Bereitschaft, für Digital Content zu zahlen, wachse. Als „Meilensteine für die EU“ bezeichnete Wissing die vor Kurzem verabschiedeten Regelwerke Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA). Nun sei es wichtig, dass beide konsequent umgesetzt werden.

Diesen Punkt griff BDZV-Präsident Döpfner im anschließenden kurzen Interview wieder auf und fragte, wie der zuvor von Minister Wissing apostrophierte „Systemwechsel“ in diesem Zusammenhang zu verstehen sei. „Wir wollen einen digitalen Binnenmarkt“, erläuterte Wissing. National macht das keinen Sinn.“ Regulierung auf diesem Gebiet bedeute den Tanz auf einer scharfen Schneide, denn „es sind sensible Bereiche wie die Meinungsfreiheit betroffen“.  Sein Ziel sei es, DSA und DMA „auf europäischer Ebene schnell umzusetzen, ständig zu kontrollieren – und dies in großer Transparenz.“ Die Arbeit an diesen beiden Gesetzen sei nicht abgeschlossen. „Wir bleiben am Ball.“

Wissings Appell zum Schluss: „Ich wünsche mir, dass wir aus dieser etwas verbreiteten digitalen Larmoyanz herauskommen und den Optimismus, den Sie hier verbreitet haben, weitertragen.“  Da seien auch die Verleger und Digitalpublisher gefordert. „Digitalisierung ist keine Bringschuld des Staates. Sie lebt von der Kreativität der Vielen. Nicht der Staat wird Geschäftsmodelle entwickeln, das muss die Gesellschaft machen.“

(Quelle: BDZV, PM 21.06.2022)

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II. Vermarktung

Kein Opt-In für Werbepost: Justizministerium lehnt Forderung ab

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Bundesregierung erneut aufgefordert, gesetzlich etwas gegen ungewollte Briefkastenwerbung zu unternehmen. 

Das zuständige Bundesjustizministerium teilte nun auf eine Anfrage der dpa mit, dass der Koalitionsvertrag eine "Opt-in-Regelung", wie sie die Deutsche Umwelthilfe fordere, nicht vorsehe. Außerdem verwies das Haus von Marco Buschmann (FDP) auf rechtliche Hürden. So könnten etwa die verfassungsrechtlich garantierte Werbefreiheit und in bestimmten Fällen auch die Pressefreiheit, etwa bei Wochenzeitungen mit einem redaktionellen Anteil, mit der Einführung einer Opt-in-Lösung kollidieren, hieß es. Derzeit sei "eine gesetzgeberische Initiative für eine entsprechende gesetzliche Regelung nicht geplant".

Auch die von der DUH kritisierten Händler verweisen auf Vorteile der bisherigen Praxis. So betonte etwa Aldi Süd gegenüber dpa, dass gerade in der aktuellen Zeit mit steigenden Preisen gedruckte Handzettel für viele Verbraucher relevant seien, um sich zu informieren. Auch Rossmann wies auf den Service für Kunden hin, erklärte aber auch, "immer öfter" den Umfang seiner Prospekte von 16 auf 12 Seiten zu reduzieren. Die Auflagen würden "ständig nach unten angepasst" und die digitalen Angebote ausgeweitet. 

(Quelle: horizont.net, 19.06.2022)

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Nachhaltigkeit in der Werbung: Media Impact bietet klimaneutrale Markenkonzepte

Als einer der ersten Vermarkter in Deutschland bietet Media Impact seinen Kunden und Agenturen ab sofort die Möglichkeit, klimaneutrale, crossmediale Markenkonzepte bei den Titeln Bild und Welt zur Buchung an, bei denen Kunden die entstandenen CO2-Emissionen ausgleichen können. Dazu zählen neben den Emissionen für die Ausspielkanäle Print, Digital, Digital-Out-of-Home und Audio auch jene, die während der Kreation der Kampagnen entstehen. 

Der CO2-Ausstoß wird mit Hilfe des sogenannten Green GRP berechnet, ein Berechnungsmodell, das im Rahmen einer Brancheninitiative von Werbungtreibenden, Media-Agenturen und Verlagen entstanden ist. 

Der Ausgleich der CO2-Emissionen erfolgt gemeinsam mit Media Impacts Kooperationspartner „ClimatePartner“. Dieser setzt die Kompensation durch zertifizierte Klimaschutzprojekte um. 

Der Medien- und Technologiekonzern Axel Springer hat sich zum Ziel gesetzt, ab dem Geschäftsjahr 2024 klimaneutral zu sein und sämtliche nicht-reduzierbare Emissionen zu kompensieren. Bis 2045 strebt Axel Springer an, alle vermeidbaren Emissionen des Konzerns um 90 Prozent zu reduzieren und so langfristig ein Netto-Null-Unternehmen zu werden.

(Quelle: ASV, PM 14.06.2022)

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III. Aus den Verlagen

 

Benjamin Czesch ist Leiter der regionalen Werbevermarktung der SZ

Benjamin Czesch startete am 1. Juni 2022 als Leiter der regionalen Werbevermarktung bei der Süddeutsche Zeitung GmbH. Er verantwortet die Vermarktungseinheit SZ Media Regional damit vollständig und berichtet direkt an Christian Wegner, Geschäftsführer der Süddeutschen Zeitung (SZ) und folgt damit auf Hans-Georg Bechthold, der als Interimsmanager die regionale Vermarktungseinheit ab Dezember 2020 mit aufgebaut hatte und der sich nun wieder stärker seinen Projekten außerhalb des Verlags zuwenden wird.

Benjamin Czesch kommt von der MADSACK Mediengruppe, wo er zuletzt für die digitale Transformation in der Medienvermarktung und für die Übersetzung der Konzernstrategie in eine erfolgreiche Marktbearbeitung zuständig war. Vorherige berufliche Stationen waren die mh:n Mediengruppe, das Hamburger Abendblatt und die OMS Vermarktungs GmbH/Ströer Digital Media.

(Quelle: SWMH, PM 23.06.2022)

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IV. Logistik 

Deutsche Post AG: Preise für die Zeitungszustellung steigen 2023 deutlich

Die Deutsche Post AG hat am 10. Juni 2022 in der Arbeitsgruppe Logistik unseres Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) die Eckpunkte für die Preisentwicklung im kommenden Jahr vorgestellt. Jens Terboven, zuständig für das Produktmanagement Presse der Deutschen Post AG, kündigte eine Preiserhöhung von 4,6 Prozent für den Versand als Postvertriebsstück sowie zusätzlich eine Erhöhung des Transportkostenzuschlages für die Auslieferung E+0 und E+1 um 1 Cent pro Stück an.

Die Zustellpreise für Streifbandzeitungen sollen um 10 Prozent angehoben worden. Damit wolle man, so Terboven, „die aktuell sehr hohen Kostensteigerungen insbesondere der Transport- und Lohnkostenentwicklung“ berücksichtigen. Zudem geschehe die Maßnahme zur „Sicherung der Kostendeckung“. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe, Vertriebsleiter und Zustellverantwortliche von BDZV-Mitgliedsverlagen betonten, dass dadurch die Zustell-Budgets der Verlage weiter belastet werden. 

Bei den regionalen Zeitungsverlagen werden derzeit ein bis zwei Prozent der Abonnementauflage über die Deutsche Post AG zugestellt, bei den überregionalen ist der Anteil im bundesweiten Versand etwas höher. Wegen der über den ganzen Tag verteilten Zustellzeit, die noch dazu an jedem Zustelltag verändert wird, ist die Zustellung per Post für die meisten Zeitungsverlage keine dauerhafte Alternative zur Zustellung über eigene Zusteller, weil die Erwartungen der Leser an die Lieferung der Zeitung in den frühen Morgenstunden nicht zufriedengestellt werden können. Darüber hinaus wurden in der Arbeitsgruppe Logistik häufige Zustellreklamationen bei der Postzustellung bemängelt.

(Quelle: bdzv.de, 14.06.2022)

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V. COVID 19-Pandemie

16. BayIfSMV um eine Woche bis zum 02. Juli 2022 verlängert 

Bayern hat seine 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um zunächst eine Woche verlängert.

Grund für die nur einwöchige Verlängerung ist die anstehende Änderung der bundesrechtlichen Coronavirus-Testverordnung, die die kostenlosen Bürgertests regelt. Deren Neufassung wird voraussichtlich kostenlose Bürgertests nur noch für bestimmte vulnerable Personengruppen vorsehen, nicht mehr voraussetzungslos für alle. Möglicherweise werden dann entsprechend auch einige der bestehenden Testpflichten in der bayerischen 16. BayIfSMV verringert.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) erlaubt ab dem 03. April 2022 einerseits allgemeine Basisschutzmaßnahmen, andererseits strengere Regeln in sogenannten Hotspots. Bayern macht zunächst keinen Gebrauch von der Hotspotregelung, setzt aber die vorgesehenen Basisschutzmaßnahmen weitgehend um. Dazu wurde die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) erlassen. (Hinweis: Die Verlängerung bis 02. Juli 2022 ist zum 22. Juni 2022 nur von der Bayerischen Staatsregierung angekündigt und noch nicht gesetzlich umgesetzt.)

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Regelungen: 

  • Empfehlung zu Mindestabstand und Maskentragen in Innenräumen: § 1: Die Verordnung empfiehlt, weiterhin allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (vor allem Besucherlenkung und Desinfektion).
  • FFP2-Maskenpflicht in bestimmten schutzwürdigen Settings: § 2: In bestimmten schutzwürdigen Settings gilt Maskenpflicht. Zulässig ist eine FFP2-Maske oder alternativ eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), etwa in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, wie etwa Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, u.a. 
  • Weiterhin strenge FFP2-Maskenpflicht gilt in Bayern im öffentlichen Personennahverkehr für Reisende. Für die Beschäftigten dort gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. (Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt für Reisende wie Beschäftigte die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Maske bundesrechtlich nach § 28b IfSG).

Allgemein gilt für die Maskenpflicht: Kinder bis sechs Jahre sind von der Maskenpflicht befreit, zwischen sechs und 16 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

  • Testpflicht und 3G-Bedingung in bestimmten Settings: § 3: Der Zugang zu bestimmten Einrichtungen ist nur nach negativer Testung erlaubt. So benötigen Besucher etwa in Einrichtungen für vulnerable Menschen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen Besucher einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte bedürfen zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

Die 16. BayIfSMV gilt seit dem 03. April 2022 und ist aktuell bis zum 02. Juli 2022 befristet. Sie kann nach der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage sukzessive verlängert werden bis zum 23. September 2022.

(Quelle: vbw-bayern.de, 22.06.2022)

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Bundeskabinett beschließt Kurzarbeitergeldzugangsverordnung

Das Bundeskabinett hat in seiner 24. Sitzung den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit bis Ende September 2022 beschlossen. Mit der Verordnung sollen folgende Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30. September 2022 verlängert werden:

  • Verlängerung der Zugangserleichterungen: 10 Prozent-Quorum statt dem üblichen Drittelerfordernis für vom Arbeitsausfall betroffene Beschäftigte im Betrieb oder Betriebsteil für die Gewährung des KuG
  • Verzicht auf die Einbringung negativer Arbeitszeitsalden vor Gewährung des KuG

Diese Regelungen sollen auch für Betriebe gelten, die ab dem 01. Juli 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen. Weitere pandemiebedingte Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld, wie die höheren Leistungssätze, die längere Bezugsdauer und die Einbeziehung der Leiharbeit, werden zum 30. Juni 2022 auslaufen.

Begründet wird die geplante Verlängerung mit den Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Die Notwendigkeit der Regelung ergibt sich daraus, dass sich infolge dieses Krieges die bereits während der Pandemie aufgetretenen Störungen in den Lieferketten weiter verschärfen können. Fehlende Vorprodukte können die Produktionstätigkeiten der Betriebe unmittelbar erheblich beeinträchtigen. Damit geht eine Verschiebung bei den von Kurzarbeit betroffenen Branchen einher, sie macht sich bereits in den Anzeigen zur Kurzarbeit bemerkbar.

Die Verordnung tritt am 01. Juli 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. Septembers 2022 außer Kraft. Danach gelten wieder die normalen Kurzarbeitergeldregelungen.

(Quelle: vbw-bayern.de, 23.06.2022)

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert zu Long COVID

Aktuelle und fachlich gesicherte Informationen zu Long COVID als Herausforderung für Unternehmen und Beschäftigte stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter auf www.longcovid-info.de zur Verfügung.

Die BZgA hat das Informationsangebot entwickelt und pflegt die Inhalte der Website. 13 weitere Organisationen, u. a. auch die BDA, unterstützen das Informationsangebot als Kooperationsbeteiligte.

Das Informationsportal liefert allgemeine Informationen rund um Long COVID, beispielsweise was man als Long COVID bezeichnet und wie man sich davor schützen kann. Beschäftigte erhalten Informationen, wo sie im Falle einer Erkrankung Unterstützung bekommen können. Arbeitgeber bekommen Informationen, wie sie erkrankte Beschäftigte mit Informationen unterstützen können und welche konkrete Hilfe im Arbeitsumfeld angeboten werden kann. Auf der Website ist eine Übersicht mit Beispielen für Hilfsangebote im Arbeitsumfeld bereitgestellt. Auch für weitere Betroffene und Angehörige werden Informationen zu Behandlungsmöglichkeiten und Unterstützungsangeboten zur Verfügung gestellt.

Die BDA stellt auf ihrer Website ebenfalls Informationen zu COVID-19 für Unternehmen und spezielle Hinweise zu Long bzw. Post COVID zur Verfügung, beispielsweise zur Wiedereingliederung Erkrankter oder zur Reha.

(Quelle: vbw-bayern.de, 17.06.2022)

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VI. Auszeichnungen

Theodor-Wolff-Preis 2022 geht an Johannes Böhme, Caterina Lobenstein und Stephan Lebert, Ingo Meyer, Judith von Plato und das Team „Flutprotokolle“ – Ukrainischer Pen-Präsident Andrej Kurkow zur Pressefreiheit 

„Journalisten tragen keine Waffen. Sie greifen den Feind nicht an. Aber sie versuchen trotzdem, vor Ort zu sein, um Zeugnis zu geben, um zu dokumentieren.” Das erklärte der Autor und Präsident des Pen Ukraine, Andrej Kurkow, bei der Verleihung des Journalistenpreises der Digitalpublisher und Zeitungsverleger – Theodor-Wolff-Preis (TWP) in Berlin. “Es wäre keine Übertreibung zu sagen, dass die Zukunft der Ukraine heute fast so sehr von den Journalisten abhängt wie von der ukrainischen Armee”, zeigte Kurkow sich in seiner berührenden Rede vor den gut 150 Festgästen im Radialsystem V überzeugt. Sein Credo: “Die Zukunft Europas hängt von Journalisten und den Themen ab, die sie ansprechen. Und auch die politischen Entscheidungen der Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Italiens und anderer Länder hängen von Journalisten ab.”

Kurkow überreichte auch den Sonderpreis Pressefreiheit, den Jury und TWP-Kuratorium bereits vorab dem Zentrum für Pressefreiheit in Lwiw zugesprochen haben, das gemeinsam von IMI (Institut für Masseninformation) und Reporter ohne Grenzen (RSF) getragen wird. „Wir möchten damit vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine die Journalistinnen und Journalisten ehren, die häufig unter Gefahr für das eigene Leben aus der Ukraine berichten“, sagte der Vorsitzende des Kuratoriums für den Theodor-Wolff-Preis, Helmut Heinen, zugleich Herausgeber der „Kölnischen Rundschau“. Der Sonderpreis wurde anlässlich des 60-jährigen TWP-Jubiläums gestiftet und ist wie die übrigen Auszeichnungen mit 6.000 Euro dotiert.

Die weiteren Preisträger der renommiertesten Auszeichnung, die die Zeitungsbranche zu vergeben hat:

In der Kategorie Meinung geht der Preis an Ingo Meyer mit „Das Märchen vom Gendersterntaler“ (Berliner Zeitung). Das sei ein hinreißender, mutiger Text gegen den Mainstream, würdigte die Jury. Der Autor beleuchte ohne jede Polemik die Genderfrage, ein „Thema, über das gerade in jeder Redaktion hitzig diskutiert“ werde. Meyer beschreibe mit der Kraft des Arguments und der Kompetenz den „Übereifer in der Diskussion, der zu Absurditäten in der Sprache führt“.

In der Kategorie Reportage zeichnet die Jury Johannes Böhme mit „Die andere Seite der Medaille“ (Süddeutsche Zeitung Magazin, München) aus. Der Text über fünf für persönliche Tapferkeit im Afghanistan-Krieg geehrte Soldaten sei „ein Zeitdokument“; es zeige mit starken Bildern, „was es heißt, im Krieg zu sein“. Anhand der gut geschriebenen und rekonstruierten Situationen würden aus „die Bundeswehr“ Einzelschicksale.

Die Würdigung in der Kategorie Bestes lokales Stück erkennt die Jury Judith von Plato mit „Gustavs letzter Gang“ (Märkische Allgemeine Zeitung, Potsdam) zu. „Vorbildlich, präzise, in einer eigenen Sprache mit lauter kurzen Sätzen“ habe die Autorin den Weg eines Ochsen zum Schlachter ohne jede Wehleidigkeit oder Idealisierung nachgezeichnet.

Erfolgreich in der Kategorie Bestes lokales Digitalprojekt sind Christine Badke, Veit Ellerbrock und Team mit „Flutprotokolle“ (Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnische Rundschau, erschienen auf ksta.de und rundschau-online.de). Hier prämiert die Jury „die starke Leistung“ der Redaktion, die „aus dem Moment, aus der Katastrophe heraus schnell reagiert hat“ und weiter mit kurzen digitalen Videos über die Verheerungen der Unwetter Mitte Juli 2021 an der Ahr berichtete, als sich das nationale Interesse längst wieder anderen Themen zugewandt hatte.

Beim Thema des Jahres „Deutschland hat die Wahl – Wie Sieger zu Verlierern werden und umgekehrt“ vergibt die Jury den Preis an Caterina Lobenstein und Stephan Lebert mit „Der Letzte seiner Art“ (Die Zeit, Hamburg). Die beiden Autoren hätten, so die Jury, mit ihrem „beeindruckenden Porträt des CDU-Sozialpolitikers Karl-Josef Laumann“ zugleich eine „scharfsinnige Analyse abgeliefert“, wie eine Großpartei von einem Milieu wegdriftet, das sie dringend bräuchte.


Mitglieder der Jury sind: Nikolaus Blome (Politikchef RTL/ntv), Nico Fried (Leiter Parlamentsredaktion Süddeutsche Zeitung, München), Christian Lindner (Chefreporter Digital, Nordsee-Zeitung, Bremerhaven), Julia Lumma (Stv. Chefredakteurin Content Development VRM), Lorenz Maroldt, (Chefredakteur Der Tagesspiegel), Anna Petersen (Redakteurin Landeszeitung für die Lüneburger Heide), Benjamin Piel(Chefredakteur Mindener Tageblatt), Anja Reich (Chefin Dossier Berliner Zeitung) und Cordula von Wysocki (Chefredakteurin Kölnische Rundschau) Jury-Vorsitz. Vorsitzender des Kuratoriums ist Helmut Heinen, Herausgeber der Kölnischen Rundschau.

Der Theodor-Wolff-Preis erinnert an den langjährigen Chefredakteur des legendären Berliner Tageblatts, Theodor Wolff (1868 – 1943). Wolff musste 1933 vor den Nazis ins französische Exil fliehen, wurde dort verhaftet und der Gestapo ausgeliefert und starb 1943 im Jüdischen Krankenhaus in Berlin.

(Quelle: bdzv.de/awards/theodor-wolff-preis)

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VII. Sonstiges

 

Veranstaltung “Connect & Act: Barrierefreiheit”: Das Programm ist online!

Das Programm zu dem vom MedienNetzwerk Bayern am Samstag, den 16. Juli 2022 angebotenem Forum mit dem Titel „Connect & Act: Barrierefreiheit“ist online und kann unter 

https://mediennetzwerk-bayern.de/events/connect-act-barrierefreiheit/#top

abgerufen werden. Interessierte können sich dort direkt oder auch über die VBZV-Geschäftsstelle zur Teilnahme anmelden. 

Medienschaffende haben das Ziel, mit ihren Angeboten möglichst viele Menschen aus den verschiedenen Teilen der Gesellschaft zu erreichen. Sie wollen die Gesellschaft bestenfalls so abbilden, wie sie ist. Um dieses Ziel zu erreichen und damit auch Menschen mit Behinderung wie selbstverständlich teilhaben können, müssen Barrieren abgebaut werden: bei der Sprache, beim Zugang zu und Navigieren in Angeboten, bei der Bedienung von Devices, am Arbeitsplatz, beim Umgang miteinander. Die Digitalisierung und immer bessere technische Möglichkeiten (Voice, text-to-speech etc.) legen dabei den Grundstein für mehr Barrierefreiheit.

Neben dem gesellschaftlichen Aspekt spielen auch wirtschaftliche Argumente eine Rolle. Denn eine größere Barrierefreiheit führt im Idealfall zu mehr Reichweite und neuen Zielgruppen, da mehr Menschen in der Lage sind, die Angebote zu nutzen.

Der VBZV unterstützt diese Veranstaltung als Partner.

 

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