VBZV-Newsletter 21/2020

 

 

I. COVID 19-Pandemie 

Vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuer: Bundesfinanzministerium bereitet Antwort auf Fragen zur Umsetzung vor

Die Bundesregierung will kurzfristig zwischen dem 01. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 die Umsatzsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent herabsetzen. Einfluss auf den Verkaufspreis soll damit nicht genommen werden, betont die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), inwieweit die Absenkung an den Verbraucher weitergegeben wird, sei Sache des Unternehmers.

Der mit der zeitweisen Änderung der Besteuerung verbundene kurzfristige Umstellungs- und Abgrenzungsaufwand stellt Unternehmen vor große Herausforderungen und wirft umfassende Anwendungsfragen auf. Antworten dazu widmet sich ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, das im Juli 2020 veröffentlicht werden soll, bisher aber nur im Entwurf vorliegt.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist weder das zweite Corona-Steuerhilfegesetz , in dem die Satzsenkung vorgesehen ist, verabschiedet, noch der Entwurf durchberaten. Die Aussagen des Entwurfes sind also noch nicht abschließend belastbar, und Möglichkeiten zur Vereinfachung des Umgangs mit der Satzsenkung werden weiter intensiv diskutiert. 

Angesichts der bisher unternehmerseitig aufgekommenen Fragen, listet die vbw aber folgende Punkte des Entwurfs:

  • Grundsätzlich gilt: Der Umsatzsteuersatz knüpft am Zeitpunkt der Über- oder Abnahme einer Ware oder Leistung an. Teilleistungen können für sich zum bei Fertigstellung gültigen Satz abgerechnet werden.
  • Aufgezeigt wird, wie vorzugehen ist, wenn zwischen Rechnung Leistungserbringung der Umstellungsstichtag liegt; wichtig sind in dem Zusammenhang insbesondere auch Hinweise zu mit 19 Prozent belasteten Anzahlungen.
  • Bei langfristigen Verträgen für Lieferungen, Leistungen und ggf. Teilleistungen ist im zweiten Halbjahr 2020 der niedrigere Satz auszuweisen. Der Bruttopreis muss jedenfalls aus steuerlichen Gründen nicht angepasst werden.
  • Wenn bei längerfristigen Verträgen eine Leistung vorab für die zweite Jahreshälfte 2020 vereinbart wurde, besteht ein Ausgleichsanspruch nur, falls die vertragliche Vereinbarung vor dem 01. März 2020 abgeschlossen wurde.
  • Ausgeführt wird, wie Teilleistungen de facto und vertraglich periodengerecht auf den richtigen Satz hin abzugrenzen sind.
  • Dargelegt, wie mit Dauerleistungen – also etwa aus Mietverhältnissen, Strom- und Gaslieferungen oder Telekommunikationsverträgen – umzugehen ist und wann periodengerecht abgegrenzt werden kann bzw. muss.
  • Bei der Erstattung von Gutscheinen bleiben zur Vereinfachung für zwei Monate, bei der von Pfandbeträgen für drei Monate 19 statt 16 Prozent anzurechnen.
  • Jahresboni oder -rückvergütungen müssen dem Zeitraum, auf den sie sich beziehen, und dem darauf entfallenden Steuersatz periodengerecht zugeordnet werden.

Weitere spezielle Ausführungen des Entwurfs beziehen sich auf Zeitkarten, Leistungen in der Nachtschicht auf den 01. Juli 2020, und den Umtausch von Gegenständen.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) ist dabei, eine Übersicht speziell für die Belange der Mitgliedsunternehmen zu erstellen.

(Quelle: vbw-bayern.de, 16.06.2020)

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Update: Überbrückungshilfe Corona

Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte der neuen Überbrückungshilfe Corona des Bundes beschlossen. Das Volumen des Programms ist mit maximal 25 Milliarden Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August 2020 gewährt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren. Einbezogen sind Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.

Antragsvoraussetzung ist es, dass ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit in Folge der Corona- Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen musste. Das wird angenommen, wenn das Unternehmen im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zu verzeichnen hatte.

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende, vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß einer abschließenden Liste. Zahlungen an verbundene Unternehmen werden nicht berücksichtigt.

Weitergehende Informationen werden immer aktuell auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energiezur Verfügung gestellt: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ 

(Quelle: vbw-bayern.de, 12.06.2020)

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Corona-Hilfen für den Privatfunk

Auf Bundesebene hat die Bundesregierung am 04. Juni 2020 in einer Pressemitteilung Fördermittel in Höhe von 20 Mio. € für den privaten Hörfunk angekündigt.

In einer Mitteilung hieß es: „Weiterhin sind in dem Paket Bundeshilfen in Höhe von 20 Millionen Euro für private Hörfunkveranstalter vorgesehen. Diese sind durch den Einbruch von Werbeeinnahmen schwer getroffen und haben angesichts des enormen Informationsbedarfes der Öffentlichkeit weiterhin hohe Personalkosten.“

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/eine-milliarde-euro-fuer-neustart-kultur-gruetters-hilfspakete-der-regierung-stellen-die-weichen-auf-zukunft--1757804

Wann, wie, durch wen und nach welchen Kriterien das Geld verteilt werden soll, ist zunächst noch unklar. Die Verbände APR und Vaunet haben sich daher gemeinsam an „die Politik“ gewandt und dazu Vorschläge gemacht.

Unabhängig davon hat die Bayerische Staatsregierung am Freitag 05. Juni 2020 offiziell bestätigt, dass sie Fördermittel i.H.v. 2 Mio. € u.a. für den privaten Hörfunk bereitstellt.

(Quelle: bayern.de, PM 05.06.2020) 

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Ministerpräsidenten der Länder: Wesentliche Maßnahmen werden fortgeführt – Keine Großveranstaltungen bis Ende Oktober

Bund und Länder haben sich bei der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz darauf geeinigt, dass in Deutschland weiterhin grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist „und dass diese Maßnahme durch eine Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen, verstärkte Hygienemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen ergänzt wird“, wie Bundeskanzlerin Merkel im Anschluss gegenüber der Presse mitteilte.

Großveranstaltungen sollen bis 31. Oktober 2020 nicht stattfinden, insbesondere dort, wo keine Nachverfolgbarkeit besteht. Über das weitere Vorgehen soll im Herbst neu beraten werden. 

(Quelle: bundesregierung.de, 17.06.2020)

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Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkungen in Bayern


Die Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschränkung sind in Bayern durch einen Kabinettsbeschluss ab dem 17. Juni 2020 erweitert worden. Unter anderem ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum künftig auch in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen des eigenen Haushalts, Familienangehörigen oder Personen eines weiteren Haushalts treffen. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. 

Entsprechend wurden die Regelungen für die Gastronomie, Hotellerie und Kulturstätten bei Anpassungen der jeweiligen Rahmenkonzepte erweitert. 

Für alle Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 qm Fläche zugelassen war, gilt ab dem 22. Juni 2020 die Regel, dass 10 qm pro Person ausreichen. Das betrifft insbesondere den Betrieb von Geschäften mit Kundenverkehr, aber auch Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.

Mit Wochenbeginn können auch Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder geöffnet werden. 

Seit dem 15. Juni sind erstmals wieder Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich mit bis zu 50 Gästen in Innenräumen und mit bis zu 100 Gästen im Freien möglich. DIese Personenhöchstzahlen wurden nun bereits erweitert: Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich werden mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit bis zu 100 Besuchern in Innenräumen und mit bis zu 200 Besuchern im Freien ab dem 22. Juni 2020 möglich sein. 

Von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen, sind ab diesem Zeitpunkt mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich.

Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben allerdings untersagt, nach der Vereinbarung der Ministerpräsidenten der Länder vom 17.06.2020 ist mit einer Verlängerung über den 31. August hinaus zunächt bis zum 31. Oktober 2020 zu rechnen.

Die Verordnung zur Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. Juni 2020 kann unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-338/ abgerufen werden.

Die am 30. Mai 2020 in Kraft getretene Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) ist unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-304/ abrufbar.

Sie war bereits am 12. Juni 2020 geändert und bis zum 21. Juni 2020 verlängert worden: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-334/

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Landesweiter Katastrophenfall im Freistaat aufgehoben

In Bayern besteht kein Katastrophenfall mehr. Innenminister Joachim Herrman wurde in der Kabinettssitzung vom 16. Juni 2020 vom Ministerrat beauftragt, unter Berücksichtigung gegebenenfalls noch vorhandenen Koordinierungsbedarfs zur Bewältigung des Pandemiegeschehens mit Ablauf des 16. Juni 2020 das Ende des Katastrophenfalls festzustellen.

Die Bayerische Staatsregierung hatte einen bayernweiten Katastrophenfall am 16. März 2020 ausgerufen, um ein gezieltes Vorgehen gegen die zu diesem Zeitpunkt dramatische Ausbreitung des Coronavirus zu ermöglichen. 

(Quelle: bayern.de, 16.06.2020)

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Corona-Warn-App: Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Am 16. Juni 2020 ist die Corona-Warn-App der Bundesregierung gestartet. Sie hilft festzustellen, ob Kontakt mit einer infizierten Person bestand und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. Damit sollen Infektionsketten schneller unterbrochen werden. 

Bei einer Warnung durch die App soll der Betroffene ärztlichen Rat einholen bzw. das Gesundheitsamt kontaktieren. Diese entscheiden dann über weitere Maßnahmen. Kommt es zu einer Krankschreibung, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Ordnet das Gesundheitsamt Quarantäne an, erhält der Arbeitnehmer eine Verdienstausfallentschädigung, die zunächst vom Arbeitgeber zu leisten ist, diesem aber von der zuständigen Bezirksregierung erstattet wird (§ 56 Abs. 1 Bundes-Infektionsschutzgesetz).

Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) tritt auf auf politischer Ebene dafür ein, dass auch für den Zeitraum zwischen App-Warnung und einer solchen Maßnahme eine entsprechende staatliche Entschädigung gezahlt wird, wenn aus Vorsichtsgründen keine Arbeitsleistung erbracht werden kann.

(Quelle: vbw-bayern.de, 16.06.2020)

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II. Datenschutz

BDZV Datenschutz-Wissensdatenbank

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) bietet Mitgliedern der Landesverbände Zugang zu einer Datenschutz-Wissensdatenbank an. Abonnenten finden hier Informationen zu allen relevanten Fragestellungen der Medienbranche. Die Wissensdatenbank besteht aus nach Stichworten aufbereiteten Themen, aus Mustern und Vorlagen, einer Schlagwortsuche, relevanter Rechtsprechung, sowie einem Verzeichnis der von den Aufsichtsbehörden verhängten Bußgelder. Die Inhalte werden regelmäßig aktualisiert, neue Inhalte auch in Zusammenarbeit mit den Abonnenten erarbeitet. 

Das Programm soll helfen, Maßnahmen und Auslegungen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu vereinheitlichen und durch Best Practice-Ansätze zu veranschaulichen.

Das Projekt wurde mit der auf Datenschutzrecht und IT-Security spezialisierten AGOR AG und der Rechtsanwaltsgesellschaft AGOR legal realisiert. Die bereits vorhandene Datenschutz-Wissensdatenbank des VSZV (Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger) ist in die BDZV Datenschutz-Wissensdatenbank überführt worden. 

Unter www.bdzv-wissen.com finden Sie weitere Informationen und Angaben zu den Preisen. Wer bis Ende Juli 2020 das Einführungsangebot mit Laufzeit bis Dezember 2021 abschließt, erhält die ersten drei Monate gratis. 

(Quelle: bdzv-wissen.com)

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III. Digital

VBZV-Digitalausschuss: Webmeeting am 29.06.2020

Die Mitgleider des VBZV-Digitalausschusses treffen sich am Montag, den 29. Juni 2020 zu einem Webmeeting. Folgende Themen werden u.a. behandelt:

  • Idowa: Umsetzung der Paid Content-Strategie. Statusbericht 
  • Takeaways aus dem FB-Accelerator-Programm 
  • Paywall per Video-View
  • German Publisher Data Alliance: Nutzung des INFOnline-Pools
  • Digital Revenue Initiative: Gemeinsames Datenprojekt von dpa und Schickler 
  • Consent Management: Sachstand & Lösungsansätze 

Interessent*innen, die gerne an dem Meeting teilnehmen möchten, wenden sich bitte an die VBZV-Geschäftsstelle unter Tel.: 089, 455558-15.

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EU-Kommission startet Ermittlungen gegen Apple

Die Europäische Kommission hat am Dienstag zwei parallel geführte Untersuchungen gegen Apple eingeleitet. Dabei geht es um die Fragen, ob der US-Riese Konkurrenten ausgegrenzt sowie Entwicklern von Apps über den Apple Store und seinen Zahlungsdienst Apple Pay unfaire Bedingungen auferlegt.

Die Kommission wird sich mit dem Apple Store befassen, nachdem im vergangenen Jahr eine Beschwerde von Spotify über die Bedingungen, die Apple Entwicklern bei der Nutzung seiner Plattform auferlegt, eingegangen war.

Tatsächlich verpflichtet Apple die App-Entwickler, das firmeneigene Zahlungssystem für die Verbreitung ihrer digitalen Inhalte zu verwenden und erhebt eine Gebühr von 30 Prozent für alle Abonnements, die über den Apple Store abgeschlossen werden. Darüber hinaus werden die Entwickler daran gehindert, Kundinnen und Kunden über alternative Zahlungsmöglichkeiten zu informieren.

Zuvor war Apple von der EU bereits gezwungen worden, eine Rekordsumme von 13 Milliarden Euro für seine verschwindend geringen Steuerzahlungen an Irland nachzuzahlen. Bei diesem Fall ging es allerdings um eine illegale staatliche Beihilfe und nicht um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, wie es bei den jetzt gestarteten Untersuchungen der Fall sein könnte. In einem anderen Fall hatte die EU-Kommission aber Strafen in Höhe von 8,2 Milliarden Euro gegen Google verhängt, weil das Unternehmen seine dominante Position im Bereich Online-Shopping, Online-Addons sowie auf seiner App-Plattform Android missbraucht hatte.

(Quelle: https://www.euractiv.de/section/binnenmarkt-und-wettbewerb/news/eu-kommission-startet-ermittlungen-gegen-apple/; tn3.de, 18.06.2020)

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IV. Vertrieb

Zustellung: Studie bestätigt Versorgungsengpass

2025 wird die Zeitungszustellung in 40 Prozent aller Gemeinden nicht mehr wirtschaftlich sein. Stark steigende Kosten für die Zustellung von Abonnementzeitungen bei zugleich sinkenden Stückzahlen gefährden den Zugang zur gedruckten Tageszeitung in Deutschland dramatisch. Dies zeigte der BDZV am 8. Juni in Berlin auf und stellte dabei die Ergebnisse einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung Schickler vor, die der BDZV in Auftrag gegeben hatte. Laut Studie konnten die Verlagshäuser im Jahr 2014 noch alle (rund 11.000) deutschen Gemeinden zu betriebswirtschaftlich sinnvollen Konditionen mit Abonnements beliefern. Heute ist dies für fast 720 Gemeinden bereits nicht mehr der Fall. In fünf Jahren wären von dem Versorgungsengpass bereits 4.400 Gemeinden betroffen – dies entspricht rund 40 Prozent aller deutschen Gemeinden. Der Versorgungsengpass entwickelt sich gemäß den von Schickler vorgelegten Zahlen rasant.

„Insbesondere ältere Leserinnen und Leser sind nicht bereit oder in der Lage, von der gedruckten auf die digitale Version umzusteigen“, erklärte dazu BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Ohnehin laufe ein Verweis auf die vorhandenen digitalen Angebote der Zeitungen ins Leere, weil es bis heute in Deutschland vielerorts an der notwendigen Netzabdeckung mangele. Mit Blick auf digitale Bezahlangebote der Zeitungen machte Wolff weiter deutlich, dass es eine Übergangslücke von mindestens fünf Jahren geben werde, „die es für die Verlage zu überstehen gilt, bis das digitale Geschäftsmodell greift“. In dieser Übergangszeit bilde die Zustellung der gedruckten Exemplare weiterhin das wirtschaftliche Rückgrat der deutschen Zeitungen.

Die Zustellkosten für die Verlage belaufen sich jährlich auf rund 1,36 Milliarden Euro. Laut Schickler werden die Kosten weiter ansteigen und 2025 bei etwa 1,77 Milliarden Euro liegen. Demgegenüber sinken die Einnahmen der Verlage seit Jahren. Die Mitglieder des Deutschen Bundestags haben die gesellschaftspolitische Relevanz der flächendeckenden Versorgung mit Zeitungen zwar grundsätzlich erkannt. Die im Bundeshaushalt erstmals errichtete Förderung in Höhe von nicht einmal 1 Cent pro ausgetragenem Zeitungsexemplar steht nach Ansicht des BDZV jedoch in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Problem. Die Zustellung eines Exemplars verursacht Kosten von durchschnittlich 45 Cent.

„Als systemrelevante Infrastruktur sichert die Zeitung die mediale Grundversorgung der deutschen Bevölkerung,“ sagte Wolff. Wie wichtig dies ist, sei gerade in der Corona-Krise wieder deutlich geworden. Eine nachhaltige Unterstützung des flächendeckenden Zugangs zu gedruckten Zeitungen sollte den handelnden Politkern nicht weniger förderwürdig sein als die der Computerspiele- oder Filmindustrie, so Wolff. Letztere erhalten jährlich zusammen knapp 250 Millionen Euro Unterstützung vom Staat – und damit über 22 Mal so viel, wie es für die Unterstützung der Zeitungszustellung vorgesehen ist.

(Quelle: BDZV, PM 08.06.2020)

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Lesermarkt: Zeitungen sind die wichtigste Infoquelle im Lokalen

Über die Medien vermittelte Nachrichten sind die wichtigste Quelle zur eigenen Orientierung und Meinungsbildung, und zwar regional wie international. Das bestätigt einmal mehr der aktuelle „Reuters Institute Digital News Report 2020“ und zeigt, dass in Deutschland sowohl das Interesse an Nachrichten als auch deren Nutzung auf einem hohen Niveau bleiben. 94 Prozent der Erwachsenen schauen, hören oder lesen mehrmals pro Woche Nachrichten. Auch in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen ist die regelmäßige Nachrichtennutzung mit 87 Prozent sehr hoch. 

Dabei greifen fast alle Menschen für ihren Nachrichtenkonsum auf mehrere Kanäle zu. Das klassische Fernsehen bleibt trotz rückläufiger Tendenz die meistgenutzte Quelle. 70 Prozent der Erwachsenen schauen sich wenigstens einmal pro Woche TV-Nachrichten an; 57 Prozent lesen mindestens wöchentlich eine Zeitung. Das Internet und soziale Medien gewinnen als Hauptnachrichtenquelle vor allem bei den Jüngeren zunehmend an Bedeutung (30%). Vertrauen schenken sie diesen Quellen aber kaum: Nur 14 Prozent geben an, Nachrichten in sozialen Medien zu vertrauen, 50 Prozent tun dies nicht.

Großes Interesse an lokaler Berichterstattung

Von großem Interesse sind für alle Befragten lokale Informationen. Über die Hälfte der Internetnutzer im Alter ab 18 Jahren (54 %) sagt, dass sie überaus oder sehr an Nachrichten aus der eigenen Region interessiert ist. Zusammen mit denjenigen, die einigermaßen an lokaler Berichterstattung interessiert sind, sind das 87 Prozent. Die Anteile der Interessierten sind in den älteren Gruppen höher, aber auch unter den 18-bis 24-Jährigen sind zwei Drittel mindestens einigermaßen interessiert (65 %).

Die in allen Altersgruppen am weitesten verbreitete Quelle für Informationen über das lokale Nachrichtengeschehen ist die Lokalzeitung. Insgesamt informieren sich 57 Prozent regelmäßig über deren online oder offline verbreiteten Beiträge. In der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen sind es 40 Prozent und unter den über 55-Jährigen 65 Prozent. Die Bindung an die Tageszeitung in der Region ist in allen Altersgruppen sehr hoch: 88 Prozent würden die lokale Zeitung vermissen, sollte diese ihren Betrieb einstellen, auch 80 Prozent der 18- bis 24-Jährigen sagen dies von sich.

Entsprechend groß ist das Vertrauen in regionale und lokale Tageszeitungen. Sie zählen mit den Hauptnachrichten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zu den Top 3 der vertrauenswürdigsten Nachrichtenquellen. Insgesamt sind 79 Prozent der über 18-Jährigen in Deutschland der Ansicht, dass ein unabhängiger Journalismus für das Funktionieren einer Gesellschaft wichtig ist.

Dies sind Ergebnisse des Reuters Institute Digital News Reports 2020, dessen deutsche Teilstudie vom Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg erarbeitet wurde. Insgesamt basiert die Studie auf 80.155 Befragten aus 40 Ländern auf sechs Kontinenten.

Mehr zu den Studienergebnissen für Deutschland: 

https://www.hans-bredow-institut.de/de/publikationen/reuters-institute-digital-news-report-2020-ergebnisse-fuer-deutschland

(Quelle: die-zeitungen.de, 17.06.2020)

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V. Medienrecht

VG Media verzichtet auf Klage nach „altem“ Presseleistungsschutzrecht

Die VG Media hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin (LG Berlin) den Verzicht auf ihre Klage gegen Google LLC wegen Verletzung des Presseleistungsschutzrechts (§§ 87f ff. UrhG) erklärt. Der Grund sei die zu erwartende Einschätzung des Gerichts, dass das deutsche Presseleistungsschutzrecht nicht anwendbar sei. Dem voran ging eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der im September 2019 einen Verstoß der Bundesregierung gegen Unionsrecht wegen der unterlassenen Notifizierung der §§ 87f ff. UrhG bei der EU-Kommission festgestellt hatte. Dies teilte die VG Media mit. Mit dem Klageverzicht vermeide die VG Media weitere Kosten für einen Prozess, der auf Basis der EuGH- und LG Berlin-Entscheidungen wenig aussichtsreich erscheine. Die VG Media hatte die Feststellung beantragt, dass die Google LLC durch die Einbindung von Presseerzeugnissen in ihre Angebote die Leistungsschutzrechte von Presseverlegern verletzt. Darüber hinaus hatte die VG Media die Erteilung von Auskunft über die Google-Umsätze begehrt, um den Schaden bemessen zu können.

(Quelle: bdzv.de,04.06.2020)

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VI. Auszeichnungen

Theodor-Wolff-Preis für Hans-Georg Gottfried Dittmann, Katja Füchsel, Tina Kaiser, Katrin Langhans und Julia Schaaf

Die Jury für den Journalistenpreis der deutschen Zeitungen – Theodor-Wolff-Preis (TWP) – hat gestern Abend fünf Journalistinnen und Journalisten die renommierteste Auszeichnung zugesprochen, die die Zeitungsbranche zu vergeben hat. In der Kategorie Meinung überregional geht der Preis an Julia Schaaf (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung) für „Frauen: Lasst die Vollzeit! Und Männer: Ihr auch!“. Die Jury würdigt die „lebensnahe, kluge Betrachtung“ der Autorin, deren Thema mit Blick auf die Corona-Krise zusätzliche Aktualität erhalten habe. Schaaf klage nicht über die Verhältnisse, sondern suche nach Lösungen.

Die Würdigung in der Kategorie Meinung lokal geht an Hans-Georg Gottfried Dittmann (Mindener Tageblatt) für „Rückruf“. In einem der kürzesten Texte, die je für den TWP nominiert wurden, macht sich der Autor „als Intervention originell und auf den Punkt“ Gedanken über sein Heimatdorf und die Alten, die vereinsamt zurückbleiben, wenn die Jungen in die Stadt fortziehen.

In der Kategorie Reportage lokal zeichnet die Jury Katja Füchsel (Der Tagesspiegel, Berlin) für „Verdammt“ aus, einen „starken, relevanten, tief recherchierten“ Text über einen Berliner Sexualstraftäter, der nach mehreren Haftstrafen und Sicherungsverwahrung nun unter besonderer Beobachtung in Freiheit lebt.

Erfolgreich in der Kategorie Reportage überregional ist Tina Kaiser (Welt am Sonntag, Berlin) mit „Nahkampf“ über die Landtagswahl in Sachsen. Dies sei, hebt die Jury hervor, „eine klassische Reportage mit zwei erstklassig ausgewählten Protagonisten“, die pars pro toto „für sehr viel stehen, was in Deutschland gerade passiert“. Kaiser porträtiere ihre beiden Wahlkämpfer von CDU und AfD nüchtern und komme beiden Figuren doch sehr nah.

Der Preis beim Thema des Jahres „Klimawandel“ geht an Katrin Langhans (Süddeutsche Zeitung, München) für „Bis zum Umfallen“. Die Autorin geht das große Thema Klimaschutz/-wandel über die Nutztierindustrie an, die auch in Deutschland zu den größten Verursachern klimaschädlicher Gase zählt. Die Jury merkt an, dass Langhans „packend, aufrüttelnd, intensiv“ den achtlosen Umgang mit Kühen zur industriellen Verarbeitung schildere. Die Beobachtungen der Autorin seien „schmerzhaft zu lesen und doch nie dystopisch“.

An der Ausschreibung hatten sich 401 Journalistinnen und Journalisten beteiligt. Der Preis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert. Die Preisträger und ihre Beiträge sowie die übrigen nominierten Autorinnen und Autoren werden auf der Website www.theodor-wolff-preis.de näher vorgestellt. Dort finden sich auch Angaben zur Jury. 

Der Journalistenpreis der deutschen Zeitungen – Theodor-Wolff-Preis wird vom BDZV ausgeschrieben und ist mit fünf gleichrangigen Preisen à 6.000 Euro dotiert. Er erinnert an den langjährigen Chefredakteur des legendären „Berliner Tageblatts“, Theodor Wolff (1868 – 1943). Wolff musste 1933 vor den Nazis ins französische Exil fliehen, wurde dort verhaftet und der Gestapo ausgeliefert und starb 1943 im Jüdischen Krankenhaus in Berlin.

(Quelle: BDZV, PM 18.06.2020)

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