VBZV-Newsletter 21/2018

 

I. Vermarktung

Zeitungsstudie: Starke Marken in der Region – Hohe Werbeakzeptanz

Ob auf Papier, am Laptop, Smartphone oder im E-Paper: Jeden Monat erreicht die regionale Tageszeitung vier von fünf Deutschen (79 Prozent). Die gedruckte Ausgabe verzeichnet dabei mit 62 Prozent die höchste Nutzung, gefolgt vom digitalen Angebot (52 Prozent) – als App wie auch im Browser. Zum E-Paper greift ein Viertel der Deutschen (25 Prozent). Das ist ein Ergebnis der Gattungsstudie „Zeitungsfacetten“, die der Crossmedia-Vermarkter Score Media Group zum zweiten Mal aufgelegt hat.

Während das digitale Angebot der regionalen Tageszeitung vor allem durch seine Aktualität (84 Prozent) und die flexiblen Nutzungsmöglichkeiten (82 Prozent) überzeugt, punktet die gedruckte Ausgabe insbesondere mit einer besseren Einordnung der Themen und einer umfassenden Informationstiefe (jeweils 62 Prozent).

Werbung wird auf beiden Kanälen akzeptiert: Für jeden zweiten Print-Leser (49 Prozent) und nahezu jeden dritten Digital-Leser (29 Prozent) gehört Werbung zur regionalen Tageszeitung wie die Nachrichten selbst.

Die Lektüre der regionalen Tageszeitung gehört für die Leser als fester Bestandteil zu ihrem Alltag. So würden 89 Prozent der Print-Leser ihre gedruckte Zeitung vermissen. Bemerkenswert ist hier die starke Bindung an das Online-Angebot: So geben auch 88 Prozent der Digital-Leser an, dass ihnen die Nachrichten ihrer regionalen Medienmarke fehlen würden. Diese positive Bindung an das Medium regionale Tageszeitung strahlt auch auf die in diesem Umfeld beworbenen Marken ab: Mehr als ein Drittel der Print-Leser (36 Prozent) und mehr als ein Fünftel der Digital-Leser (21 Prozent) bestätigen, dass eine Marke, die in ihrer regionalen Tageszeitung wirbt, ihnen näher kommt.

Quelle: score-media.de, PM  09.07.2018; horizont.net, 10.07.2018

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www.werbestopper.de abgeschaltet

Erfolgreich abgewehrt werden konnte das Portal werbestopper.de. Nach Recherche des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Betreibergesellschaft GDVI Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucher-Interessen mbH in einem Schriftsatz an das Landgericht Berlin vom 27. Juni 2018 bestätigt, den Dienst „Werbestopper“ im Zuge der Vollstreckungsmaßnahmen des Anzeigenblattverbands BVDA eingestellt zu haben. Die Website www.werbestopper.de wurde abgeschaltet.

„Ab heute bleibt der Kasten sauber" – mit diesem Werbeslogan und Testimonial Oliver Kahn war im September 2016 das Angebot werbestopper.de online gegangen. Verbraucher konnten sich dort registrieren und damit dokumentieren, dass sie keine Prospekte mehr in den Hausbriefkasten zugestellt bekommen möchten, auch wenn sie ihren Briefkasten nicht mit einem Werbeverweigerer-Aufkleber markiert haben.

Das Landgericht Berlin hat auf eine von BVDA und der Saarländischen Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH im Dezember 2016 erhobene Klage das hinter dem Internetdienst Werbestopper stehende Unternehmen GDVI und dessen Geschäftsführer Christian Geltenpoth am 10. August 2017 zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt.

Quelle: BDZV; VBZV-RS 26/2017

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II. Mitarbeiter

Erfolgreiche Praktika im Betrieb: "Checklisten Schülerbetriebspraktikum"

Viele Firmen bieten jungen Menschen die Möglichkeit, im Rahmen eines Betriebspraktikums den richtigen Beruf zu finden, erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln und ihre beruflichen Vorstellungen zu konkretisieren. 

Unternehmen kann der Blick von Außen nützen, neue Perspektiven kennenzulernen und eingefahrene Prozesse zu hinterfragen. Sie bekommen ein ehrliches Feedback in Bezug auf ihre Attraktivität als Arbeitgeber und ein erfolgreiches Praktikum wird zur besten PR gegenüber Familie und Freunden des Praktikanten. Zudem können Unternehmen über Praktikantenprogramme einen Pool an zukünftigen Arbeitnehmern bilden.

Damit ein Praktikum tatsächlich seinen Nutzen für die berufliche Orientierung junger Menschen entfaltet, haben Bundesagentur für Arbeit und Schulewirtschaft Deutschland gemeinsam die Handreichung "Checklisten Schülerbetriebspraktikum" herausgebracht. Sie bieten praktische Hilfen für Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte, für die Betreuer im Betrieb und für Eltern zur Umsetzung von Schülerbetriebspraktika mit Qualität. Die Checklisten gliedern sich in Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. 

Die Broschüre kann unter http://www.schulewirtschaft.de/www/schulewirtschaft.nsf/id/PageChecklisten-Schuelerbetriebspraktikum?open&ccm=010 abgerufen werden.

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III. Auszeichnungen

Dr. Georg Schreiber-Medienpreis 2018

In Zusammenarbeit mit den Nachwuchsjournalisten in Bayern (NJB) e.V. und mit Unterstützung der Deutschen Journalistenschule (DJS) e.V. München hat die AOK Bayern auch in diesem Jahr wieder den Dr. Georg Schreiber-Medienpreis zur Förderung des journalistischen Nachwuchses ausgelobt. Der Preis ist mit insgesamt 30.500 Euro dotiert und wird jährlich vergeben.

Ausgezeichnet werden junge Autoren bzw. Teams, die gesundheits- und sozialpolitische Themen einfühlsam aufarbeiten, kritisch hinterfragen, eingehend analysieren und dem Laien allgemein verständlich vermitteln. Professionell in Sprache, Stil und Form und in steter Wahrung der journalistischen Sorgfaltspflicht müssen sie komplexe Zusammenhänge anschaulich darstellen und transparent machen.

Es werden drei Preise in Höhe von 5.000, 3.500 und 2.000 Euro (Print) und drei Preise in Höhe von jeweils 5.000 Euro (Hörfunk, Fernsehen, Online) an den journalistischen Nachwuchs vergeben. Ein Sonderpreis ist mit 5.000 Euro dotiert.

Die Einreichungsfrist endet am 15. Januar 2019.

Kontakt Dr. Georg Schreiber-Medienpreis:

AOK Bayern – Zentrale, Andrea Winkler-Mayerhöfer, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München

Telefon: 089 / 62730-184, E-Mail: medienpreis_at_by.aok.de

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