VBZV-Newsletter 20/2020

 

 

I. COVID 19-Pandemie 

Bundesregierung: Umfangreiches Konjunkturpaket beschlossen – vorübergehende Mehrwertsteuersenkung

Angesichts der Folgen der Corona-Pandemie hat sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro verständigt. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen.

Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem vor: 

  • Absenkung der Mehrwertsteuer: Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden. 
  • Kinderbonus für Familien: Einmalig erhalten Eltern 300 Euro pro Kind. Für Alleinerziehende werden die Freibeträge verdoppelt.
  • Stärkung der Kommunen: Der Bund erhöht seinen Anteil an den Kosten für die Unterkunft von Bedürftigen, gleicht die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur Hälfte aus und stärkt den Öffentlichen Nahverkehr sowie den Gesundheitssektor.
  • Entlastung bei den Stromkosten: Die EEG-Umlage soll ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden.
  • Zukunftspaket: Rund 50 Milliarden Euro fließen in Zukunftsbereiche wie die Wasserstoffwirtschaft, Quantentechnologien und Künstliche Intelligenz.

(Quelle: bundesregierung.de, 04.06.2020)

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Bayern: Landesweiter Katastrophenfall bleibt bestehen

Die bayerische Staatsregierung plant offenbar nicht, den bayernweiten Katastrophenfall aufzuheben. Das berichtete die Süddeutsche Zeitung am 03.06.2020. Man sehe im Freistaat weiter die "Notwendigkeit von koordinierten Schutzmaßnahmen", habe das Innenministerium der Zeitung auf deren Anfrage mitgeteilt.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte den landesweiten Katastrophenfall am 16. März ausgerufen, um die zu diesem Zeitpunt dramatische Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Er dauert in Bayern inzwischen 80 Tage an.

Wie es heißt gibt es aktuell keine Pläne den Katastrophenfall lediglich regional begrenzt durch Kreise mit besonders hohen Infektionszahlen auzurufen.

Es sei "weiterhin von einem bayernweiten Koordinierungsbedarf auszugehen", so das Innenministerium. Dies liege auch daran, dass "die besonders von Neuinfektionen betroffenen Standorte in kurzen Abständen wechseln". 

(Quelle: sueddeutsche.de, 03.06.2020)

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Weitere Lockerungen im Freistaat

 

Die Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) ist über die Verkündungsplattform der bayerischen Staatsregierung unter 

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-304/ abrufbar.

Sie ist am 30. Mai 2020 in Kraft getreten und gilt bis einschließlich 14. Juni 2020. 

Ab 8. Juni 2020 erfolgen bereits weitere Erleichterungen im Bereich des Sports, soweit erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte eingehalten werden. 

Ab 15. Juni 2020 ist die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert-, und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs unter Zugrundelegung des entsprechenden Konzepts des Wissenschaftsministeriums in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium (bis zu 50 Gäste in geschlossenen Räumen, bis zu 100 Gäste im Freien) möglich.

Ab 15. Juni 2020 ist die Wiederaufnahme des Kinobetriebs grundsätzlich möglich. Das Digitalministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein konkretes Hygienekonzept erarbeiten und veröffentlichen, das sich vor allem im Hinblick auf die zulässige Gesamtbesucherzahl und die zu beachtenden Hygienevorschriften an das Konzept für Kultureinrichtungen anlehnt.

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„Wir sind die Augen und Ohren der Fans!“ – Appell an Politik und DFL wegen Nachbesserung für die Fußballberichterstattung

In einem gemeinsamen Appell mit dem „Kicker“ und Sportredaktionen von Zeitungen und Zeitschriften haben der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband der Sportjournalisten (VDS) unter dem Motto „Wir sind die Augen und Ohren der Fans!“ die zuständige Landespolitik und die DFL aufgerufen, wieder mehr Journalisten und Fotografen in den Stadien zuzulassen. 

„Wir erleben gerade in vielen Bereichen verantwortungsvolle Lockerungen der Corona-Auflagen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das bereits Anfang April erarbeitete Konzept der DFL ohne Anpassungen bis zum Ende der Saison durchgezogen werden soll“, so der DJV-Vorsitzende Frank Überall. Fehle es an Journalistinnen und Journalisten, fehle es zwangsläufig an Vielfalt in der Berichterstattung, so Überall. „Die Erfahrungen seit dem Neustart der Bundesliga zeigen, dass in den weitläufigen Stadien sichere Abläufe und Abstände organisiert werden können. Hier sollte die zuständige Sportminister-Konferenz der DFL jetzt ermöglichen das Konzept nachzubessern, damit unter Beachtung der Hygiene-Standards von den Spielen wieder so berichtet werden kann, wie das die Redaktionen anstreben und die Fans auch erwarten.“

(Quelle: mobil.djv.de, 03.06.2020)

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Zukunftsrats der Bayerischen Wirtschaft gibt Handlungsempfehlungen: Technologische Innovationen als Schlüssel zur Resilienz

Der Zukunftsrat der Bayerischen Wirtschaft hat Handlungsempfehlungen herausgegeben, wie nach den jetzigen Erfahrungen mit der Coroan-Pandemie, der Standort insgesamt noch resilienter und weiterhin wettbewerbsfähig aufgestellt werden kann, auch um Vorsorge für andere mögliche Katastrophenszenarien zu treffen bzw. deren Eintrittswahrscheinlichkeit zu verringern.

Die Pandemie habe in einigen Bereichen schon länger bestehende strukturelle Schwächen aufgedeckt. In der Krise habe sich deutlich gezeigt, dass vor allem diejenigen Bereiche vor besonderen Herausforderungen stünden, in denen die vorhandenen technologischen Potenziale noch nicht ausgeschöpfen sind, namentlich die der Digitalisierung. 

Im Fokus der Empfehlungen stehen die Themen Prävention und Prädiktion, die Organisation eines sichereren Hochlaufs vor allem in der Arbeitswelt, ein Innovationsprogramm für die Wirtschaft und der Einsatz neuer Technologien im Dienst der Gesellschaft ("Service to Society").

(Quelle: vbw-bayern.de, 02.06.2020)

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II. Aus den Verbänden

 

BDZV:  Künftig Sondermitgliedschaften für digitale Marken 

Auch Unternehmen rein digitaler journalistischer Marken können künftig Mitglied im Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) werden. Das wurde in der Delegiertenversammlung am 28. Mai beschlossen. Eine unternehmerische Verbindung zu einem bereits vorhandenen Mitgliedsverlag ist damit nicht mehr zwingende Voraussetzung für eine Aufnahme in den Verband.

Laut der vom BDZV nun festgelegten Definition können Unternehmen, die journalistische Informationen zur digitalen Verbreitung erstellen und/oder digital verbreiten, eine Sondermitgliedschaft beantragen, wenn weitere Auswahlkriterien erfüllt sind:

1.     Unabhängige Berichterstattung

2.     Privatwirtschaftlich - keine öffentlich-rechtlichen Unternehmen

3.     Inhaltliche Qualitätsstandards - Faktizität, Aktualität, Kontinuität, Beachtung presserechtlicher Sorgfaltspflicht und presseethischer Standards

4.     Verantwortliche Absenderschaft - Impressumspflicht, presserechtliche Verantwortung

5.     Mehrheitlicher Anteil journalistischer Inhalte

6.     Pflichten von Pressevertretern - Meinungsbildende Wirkung für die Allgemeinheit als prägender Bestandteil

7.     Angebote auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes

Katrin Tischer, Geschäftsführerin BDZV, bekräftigt: „Mit diesem Schritt zeigen wir deutlich: Der BDZV ist digital und offen. Journalistische Kompetenz findet sich heute nicht mehr ausschließlich in der gedruckten Zeitung, sondern auch in digitalen Publikationen. Es ist daher nur konsequent, dass sich unser Verband für diese journalistischen Unternehmen weiter öffnet.“

(Quelle: bdzv.de, 01.06.2020

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III. Lesermarkt 

 

Content-Personalisierung: dpa und Schickler-Unternehmensberatung planen Datenpool für Newssites

Die Unternehmensberatung Schickler und die Deutsche Presseagentur (dpa) planen, einen gemeinsamer Datenpool über eine Vielzahl von Newssites anzubieten, der ein gemeinsames Testen und Trainieren von Algorithmen ermöglicht. 

Die Nutzung des dpa Content Pools und gemeinsamer Sharing-Plattformen erhöhten die Verfügbarkeit von Content und können die Grundlagen dafür schaffen, über Inhalte, die auf die persönlichen Interessen der Nutzer zugeschnitten sind, deren Loyalität zu steigern, heißt es auf der Unternehmensseite von Schickler. 

(Quelle: schickler.de/essentials/, 22.04.2020)

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„Journalismus macht Schule“: Bundesweites Netzwerk zur Informationskompetenz gegründet

Journalisten und Journalistinnen zahlreicher Medien und Bildungsorganisationen haben sich zu dem neuen Bündnis „Journalismus macht Schule“ zusammengeschlossen. Das bundesweite Netzwerk will Schülerinnen und Schülern dabei helfen, sich verlässlich zu informieren und so eine unabhängige Meinung bilden zu können. Nicht nur die Corona-Krise zeigt, wie wichtig es ist, seriöse Informationen von Halbwahrheiten und Falschnachrichten unterscheiden zu können. Diese Informationskompetenz sollte schon in den Schulen vermittelt werden.

Das Netzwerk bündelt das Engagement lokaler und überregionaler Medien: von über 50 Zeitungen, Magazinen, Online-Portalen, öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern. JournalistInnen der Süddeutschen Zeitung, der Zeit, des NDR, BR, WDR, ZDF, von CORRECTIV, der Reporterfabrik, von Journalistenschulen und Universitäten, mit Akteuren der Lehrerfortbildung und Medienpädagogen, Medienanstalten und Institutionen der politischen Bildung haben sich zusammengetan, um , Erfahrungen und Unterrichtsmaterialien zu bündeln und Unterrichtsbesuche von JournalistInnen zu vermitteln.  

Schon seit mehreren Jahren besuchen JournalistInnen regelmäßig Schulen, um dort von ihrer Arbeit zu berichten. Und sie zeigen, wie SchülerInnen selbst seriöse Informationen recherchieren und verbreiten können: mit eigenen Texten, Videos und Podcasts.

In vielen Bundesländern unterstützen Bildungsträger, Lehrerverbände, Journalistenschulen, Landesmedienanstalten diese regionalen Projekte. Die Initiative „Journalismus macht Schule“ will nun die Vielfalt der Angebote bundesweit koordinieren. Ihre Webseite www.journalisten-machen-schule.de vermittelt ab sofort Journalistenbesuche, Ansprechpartner und erprobtes Unterrichtsmaterial. Auch Online-Übungen unterschiedlicher Medien gehören dazu, gerade jetzt hilfreich für den digitalen Fernunterricht. 

Klaus Ott, Redakteur der Süddeutschen Zeitung und einer der Träger der Initiative organisiert seit drei Jahren regelmäßige Schulbesuche seiner KollegInnen. „Das ist spannend und lehrreich für beide Seiten. Und es ist ausdrücklich keine Werbeveranstaltung für einzelne Zeitungen oder Sender. Wir beantworten alle Fragen; wir erklären, wie und warum wir recherchieren und berichten. Da steckt ja viel Aufwand dahinter, der von außen nicht sichtbar ist. Wir machen an den Schulen wie anderswo immer dieselbe Erfahrung: Transparenz schafft Vertrauen in unseren Journalismus.“

Nachfragen und Interviewanfragen zum Netzwerk „Journalismus macht Schule“ an: info_at_journalismusmachtschule.org

(Quelle: junge-leser.info, 27.05.2020)

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IV. Vermarktung

 

Nürnberger Anzeigenblatt „Der Blitz“ eingestellt
 

Die Nordbayerische Anzeigenverwaltung GmbH, ein Unternehmen der Firmengruppe Verlag Nürnberger Presse, hat ihr kostenfreies Anzeigenblatt „Der Blitz“ eingestellt. Die letzte Ausgabe ist am Samstag, 30. Mai 2020, erschienen.

Der Titel wurde über 20 Jahre lang wöchentlich im Städtedreieck Nürnberg, Fürth und Erlangen veröffentlicht und allen Haushalten kostenlos zugestellt. Unter dem Namen „Sonntagsblitz“ informierte er zunächst am letzten Tag der Woche über das Geschehen in Politik, Sport und der Region, gepaart mit aktuellen Werbeinhalten. Seit einer Umstellung und Umbenennung vor gut zwei Jahren erschien „Der Blitz“ samstags. Zuletzt hatte der Titel eine Auflage von etwa 376.000 Exemplaren.

Wie der Verlag nun mitteilte war das Anzeigenblatt bereits seit Längerem vom allgemeinen Wandel im Werbemarkt beeinträchtigt, das Anzeigenvolumen sank von Jahr zu Jahr. Zuletzt haben die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Situation zusätzlich verschärft. „Vor diesem Hintergrund sehen wir leider keine Möglichkeit, den Blitz weiter wirtschaftlich solide zu betreiben“, teilt die Geschäftsleitung der Nordbayerischen Anzeigenverwaltung mit. „Deshalb haben wir das Produkt zum Monatsende eingestellt, wenngleich wir diesen Schritt sehr bedauern.“

(Quelle: VNP, PM 02.06.2020)

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V. Auszeichnungen

Bayerischer Printpreis 2020 wird zum Bayerischen Printpreis 20/21 - Fristverlängerung für die Bewerbung

Die gegenwärtige Corona-Krise stellt das gesellschaftliche Leben und viele Teile der Wirtschaft vor Herausforderungen. Daher haben sich die bayerischen Printverbände gemeinsam mit dem Freistaat Bayern zu einer Verschiebung des diesjährigen Bayerischen Printpreises auf das kommende Jahr entschieden. Gleichzeitig wird die Möglichkeit, sich zu bewerben bis ins Frühjahr des nächsten Jahres verlängert. Verlage, Agenturen und Druckereien aus ganz Deutschland können sich nun noch bis zum 31. März 2021 um den 13. Bayerischen Printpreis bewerben. Bereits im Awardbüro eingegangene Bewerbungen verbleiben im Bewerberkreis. Ziel der Verschiebung ist es, im Herbst 2021 günstigere Umstände vorzufinden, um mit einer festlichen Verleihung einen würdigen Rahmen für die Preisträger und ihre Leistungen zu schaffen.

Der Bayerische Printpreis wird alle zwei Jahre vom Verband Bayerischer Zeitungsverleger e. V. (VBZV), dem Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern e.V. (VZB) und dem Verband Druck und Medien Bayern e. V. (VDMB) bundesweit ausgeschrieben. Mit ihm würdigen die bayerischen Printverbände als Veranstalter in Kooperation mit dem Freistaat Bayern Spitzenleistungen aus dem Printbereich. Er ist neben dem Bayerischen Filmpreis, dem Bayerischen Fernsehpreis und dem Bayerischen Buchpreis einer der vier Bayerischen Staatspreise für die Medienbranche.

Prämiert werden herausragende verlegerische, gestalterische und technische Leistungen in den drei Preiskategorien Zeitung, Zeitschrift und Druck:

Bayerischer Printpreis in der Kategorie „Zeitung“:

Ausgezeichnet werden in dieser Kategorie neue Ansätze bei der Publikation von Zeitungsinhalten und bei der Vermarktung von Medien: neue Produktideen, innovative Prozesse, herausragendes Marketing – print oder crossmedial, lokal, regional, national.

Bayerischer Printpreis in der Kategorie „Zeitschrift“:

Hier werden besonders innovative, neue Zeitschriften oder gelungene Relaunches bereits bestehender Magazine gesucht – ganz egal, ob kleine oder große Titel. Beurteilt werden insbesondere Originalität, Kreativität, Alleinstellungsmerkmal und Innovationskraft.

Bayerischer Printpreis in der Kategorie „Druck“:

Qualitativ hochwertige und herausragende Printprodukte stehen im Fokus dieser Kategorie. Berücksichtigt werden alle gedruckten Medien wie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Magazine und Geschäftsberichte. Die Jury beurteilt insbesondere Gestaltung, Kreativität, Innovationsgrad, Druck, Verarbeitung, Ästhetik und Haptik der Einreichung.

Mit einem Ehrenpreis zeichnet zudem der Bayerische Ministerpräsident eine herausragende Persönlichkeit aus, die sich in vorbildlicher Weise um den Printstandort Bayern verdient gemacht hat.

Die Sieger des Bayerischen Printpreises 20/21 werden im Oktober 2021 bei der feierlichen Preisverleihung in München auf Schloss Nymphenburg geehrt.

Weitere Informationen unter www.bayerischer-printpreis.de

Dort stehen auch die aktualisierten Ausschreibungsunterlagen für die Bewerbung in den Kategorien Zeitung, Zeitschrift, Druck zum Download bereit.

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