VBZV-Newsletter 19/2022

 

 

I. Aus den Verbänden

BDZV-Präsident Mathias Döpfner kündigte an, sein Amt ab Herbst in neue Hände zu übergeben.

Döpfner, zugleich Vorstandsvorsitzender Axel Springer SE (Berlin), bat in einem persönlichen Schreiben an die Verbandsmitglieder um Verständnis für seine Entscheidung und führte dafür zwei zentrale Gründe an. Zum einen sei Axel Springer mit seinem Wachstum in den USA und dem Kauf von POLITICO, „der größten Akquisition in unserer Unternehmensgeschichte, in einer entscheidenden Phase, die deutlich mehr Zeit und Präsenz von mir in Amerika erfordert“. Er werde sich daher nicht mehr in der für einen Präsidenten notwendigen Form und Intensität für den Verband engagieren können.

Zum anderen brauche es, um stärker die Interessen kleinerer und mittelgroßer, regionaler und lokaler Verlage zu vertreten, eine Person beziehungsweise Konstellation an der Spitze, die nicht für ein großes, internationales und sehr digitales Verlagshaus stehe. Dies habe in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen geführt. „Beispiel Leistungsschutzrecht: Während ich fest überzeugt bin, dass dieses Recht vor allem die kleineren schützt, behaupten manche, es nütze vor allem den großen.“ Dies sei eine unnötige Ablenkung vom wirklich Wichtigen. Denn „die Erfolgsfähigkeit im digitalen Journalismus ist unser aller Schicksal“.

Daher seien nun andere Strukturen mit mehr Repräsentanz der kleinen und mittleren Verlage notwendig, erklärte der BDZV-Präsident weiter. Er wende sich jetzt an die Mitglieder, um mit großer Klarheit den gemeinsamen weiteren Weg bis zur Mitglieder-/Delegiertenversammlung und dem Jahreskongress im September gut und geordnet vorzubereiten.

Der Verband habe in den zurückliegenden Jahren viel erreicht. „Darauf können wir stolz sein“, führte Döpfner weiter aus. Gemeinsamkeit sei immer stärker als Partikularinteressen - vor allem, wenn sie öffentlich ausgetragen würden. Er sei sehr dankbar für die Unterstützung und Ermutigung, die er in den letzten Monaten und Wochen von den allermeisten Mitgliedern erfahren habe. Döpfners Appell: „Lassen Sie uns das nächste Kapitel des BDZV in journalistisch wichtiger Zeit fröhlich und mutig gestalten. Es geht um viel. Um weit mehr als wirtschaftliches Wohl.“

(Quelle: BDZV, PM 31.05.2022)

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#UseTheNews: Medienkompetenz-Initiative expandiert und wird gemeinnützig

Wie kompetent nutzen junge Menschen Nachrichten? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Projekt #UseTheNews, das die Deutsche Presse-Agentur (dpa) im Jahr 2020 u.a. mit dem Partner Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie zahlreichen Verlagen und Sendern gestartet hat.

Nun baut die dpa die erfolgreiche Medienkompetenz-Initiative #UseTheNews weiter aus. Das Projekt wird als gemeinnützige GmbH (gGmbH) auf eine langfristige Basis gestellt. Unter dem Dach von #UseTheNews erforschen und fördern Medienschaffende, Zivilgesellschaft und Wissenschaft die Nachrichtenkompetenz junger Menschen. Nicht nur in Deutschland, sondern auch über Partnernetzwerke in Österreich, Schweiz und den Niederlanden. Die neu gegründete UseTheNews gGmbH ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der dpa. Geschäftsführer wird Meinolf El-lers (60), der seine bisherige Tätigkeit als Strategic Business Development Manager bei der Deutschen Presse-Agentur parallel weiterführt. Ein neuer Internetauftritt unter www.usethenews.de bündelt Angebote für junge Menschen, Lehrer und Journalisten.

(Quelle: VHZV, RS 25.05.2022)

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II. Aus den Verlagen

 

Thomas Zeller wird COO und stellvertretender Chefredakteur bei der MGO

Thomas Zeller ist seit dem 1. Juni 2022 Chief Operation Officer (COO) und stellvertretender Chefredakteur der Mediengruppe Oberfranken Zeitungs- und Anzeigenblattverlage GmbH & Co. KG. Der Digitalexperte war zuletzt Redaktionsleiter der Heidenheimer Zeitung. 

Im Zentrum von Zellers neuem Aufgabengebiet stehen Planung, Steuerung und Optimierung der redaktionellen Prozesse sowie das Vorantreiben der digitalen Transformation in den Redaktionen. Darüber hinaus verantwortet er die operative Printproduktion und ist Schnittstelle zu anderen Abteilungen, zum Beispiel zum Team „Audience Development“, das auf den Onlineportalen der mgo-Tageszeitungsmarken das Geschäftsmodell paid content verantwortet.

Durch seine langjährige Führungserfahrung und die fundierte Expertise in der Gestaltung von Subscription-Strukturen kennt Thomas Zeller die Herausforderungen der Zeitungsbranche sehr gut. In seiner bisherigen Position als Redaktionsleiter der Heidenheimer Zeitung hat Thomas Zeller die Workflows für Print und Online neugestaltet und digitale Erlösmodelle etabliert. Zuvor war er unter anderem verantwortlicher Redakteur und Leiter Crossmedia bei der Regionalzeitung Trierischer Volksfreund und Online-Ressortleiter beim Südkurier in Konstanz am Bodensee.

Als Multimediaunternehmen mit über 50 Marken für Geschäfts- und Privatkunden bietet die Mediengruppe Oberfranken ihren Kunden ein crossmediales, nutzenorientiertes Angebot: von Information, Fachmedien und Marketing bis hin zu Service, Unterhaltung und Start-up-Coaching. Rund 1200 Mitarbeitende in rund 30 Firmen und an 20 Standorten stehen für die Vielfalt der Mediengruppe.

(Quelle: MGO, PM 31.05.2022)

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Verlag Emmy Riedel schließt Druckstandort in Gunzenhausen


Aufgrund des massiven wirtschaftlichen Drucks und der angespannten Lage im Printmarkt wird der Verlag Emmy Riedel seinen technischen Betrieb im Laufe dieses Jahres schließen. Betroffen davon sind 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bislang in der Druckerei und der Satz-Vorstufe in Gunzenhausen tätig sind.

„Wir haben die Situation der Druckerei lange und intensiv geprüft und die Zahlen analysiert. Dabei sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Fortbestand nicht tragbar ist“, sagt Erika Gassner, Geschäftsführerin der Emmy Riedel Buchdruckerei und Verlag GmbH. „Aus wirtschaftlicher Sicht ist dieser Schritt leider unumgänglich, als Arbeitgeber fällt er uns sehr schwer.“

Bislang werden in Gunzenhausen Bücher, Magazine, Flyer und weitere Akzidenz-Produkte gedruckt. Das wirtschaftliche Ergebnis liegt seit mehreren Jahren deutlich im Verlustbereich. Mit Blick auf die aktuelle Marktlage ist keine Besserung in Sicht: Rasant steigende Papierpreise und die zunehmende Digitalisierung sorgen dafür, dass der Spielraum für Druckereien immer kleiner wird.

Die Umsetzung der Schließung und die Ausgestaltung für die 24 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird nun zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat verhandelt. Die weiteren Einheiten des Verlags Emmy Riedel sind von der Schließung unberührt: Redaktion, Vermarktung und Geschäftsstelle mit insgesamt 16 Beschäftigten verbleiben in Gunzenhausen.

(Quelle: VNP, PM 19.05.2022)

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III. Mitarbeiter

Buchungs-Rekord an der Akademie der Bayerischen Presse

Die Akademie der Bayerischen Presse e.V. (ABP) hat in der Corona-Pandemie einen Buchungs-Rekord erzielt. Im Jahr 2021 nahmen 2.341 Personen an den Präsenz-Seminaren und Webinaren der Akademie teil. „Das ist ein Allzeithoch“, berichtete Akademiedirektor Dr. Robert Arsenschek bei einer Verbandssitzung. 

Im laufenden Jahr 2022 zeichne sich sogar eine nochmalige Steigerung ab. In Kürze werde man die Schallmauer von 2.000 Kursbuchungen durchbrechen, was so früh im Jahr noch nie gelungen sei. Wachstumstreiber seien die neuen Online-Seminare, um die man das Programm in der Corona-Krise erweitert habe, sagte Arsenschek. Zudem sei bei den Kunden ein zunehmendes Interesse an Weiterbildungen vor allem auf dem Gebiet der digitalen Kompetenzen klar erkennbar.

Die ABP ist ein gemeinnütziges Institut für die Aus- und Weiterbildung von Journalisten und anderen Kommunikationsprofis. Sie schult Redakteure und Volontäre sowie Mitarbeiter aus Presseabteilungen, PR und Unternehmenskommunikation. Die Dozenten kommen ausschließlich aus der Praxis, unter anderem aus renommierten Verlagen und Agenturen. Träger der Akademie sind neben unserem Verband auch der Bayerische Journalisten-Verband und der Medienverband der freien Presse Bayern. Der Freistaat Bayern fördert die ABP institutionell.

Kursprogramm: www.abp.de

(Quelle: ABP, 31.05.2022)

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Vor dem Scheitern? Geplante Medienakademie in Stuttgart

Die geplante Medien-Akademie zur Aus- und Fortbildung von Journalistinnen und Journalisten in Baden-Württemberg droht zu scheitern. Die Landesregierung gebe dafür bisher keine Mittel frei, sagt der Geschäftsführer des Verbands Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV), Dr. Holger Paesler. Er forderte die grün-schwarze Koalition dazu auf, die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und den Journalismus im Land zu unterstützen.

Wie die „Pforzheimer Zeitung“ berichtet, ist die geplante Akademie in Stuttgart ein gemeinsames Projekt mit dem Deutschen Journalisten-Verband. Vorbild ist die Akademie der Bayerischen Presse in München, die vom Freistaat mit mehr als 500.000 Euro im Jahr unterstützt wird.

(Quelle: bdzv.de, 31.05.2022)

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IV. Medienpolitik

Amtsblätter: Verfassungsbeschwerde bleibt erfolglos

Städtische Amtsblätter dürfen Zeitungen weiterhin keine Konkurrenz machen. Die Verfassungsbeschwerde der Stadt Crailsheim gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG Az. I BvR 92/19). Damit bleibt es bei dem, was der BGH im Dezember 2018 über eine Klage des Verlags der „Südwest Presse“ gegen das Crailsheimer „Stadtblatt“ entschieden hatte. „Unzulässig ist eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde; dieser Bereich ist originär Aufgabe der lokalen Presse und nichts des Staates.“ Die kostenlose Verteilung des „Stadtblatts“ verstoße gegen das Gebot der Staatsferne der Presse (BGH Az. I ZR 112/17).

(Quelle: VHZV, RS 25.05.2022)

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V. COVID 19-Pandemie:

BAG: Arbeitgeber darf Testpflicht für Mitarbeiter anordnen

Mit Urteil vom 01. Juni 2022 – 5 AZR 28/22 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass ein Arbeitgeber einseitig Corona-Tests anordnen kann. Voraussetzung dafür ist, dass er diese Corona-Tests anordnet, um auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/corona-testpflicht-fuer-arbeitnehmer/

Die noch ausführlicheren schriftlichen Entscheidungsgründe werden wie üblich erst mit einigen Wochen oder Monaten Verzögerung abgesetzt. 

Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft begrüßt diese Entscheidung und sieht darin zum Verkündungszeitpunkt im Juni 2022 einen wichtigen Anhaltspunkt für Arbeitgeber: 

Der entschiedene Fall spielt im Sommer 2020, als es noch keine gesetzlichen Testpflichten für Beschäftigte gab. Die zwischenzeitlich geltenden öffentlich-rechtlichen Testpflichten und Vorgaben für Testanordnungen sind mit dem Ende der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 25. Mai 2022 nun wieder ausgelaufen. Die Entscheidung des BAG stellt klar, dass Arbeitgeber auch ohne konkret gesetzlich geregelte Testpflichten befugt sein können, als Maßnahme des Arbeitsschutzes nach § 3 ArbSchG i. V. m. § 106 GewO zur Pandemiebekämpfung eine Testpflicht für ihre Mitarbeiter einseitig anzuordnen.

(Quelle: vbw-bayern.de, 01.06.2022)

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BMA-FAQ zum betrieblichen Infektionsschutz

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist am 25. Mai 2022 ausgelaufen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nach Auslaufen der besonderen Arbeitsschutzvorschriften eine Sammlung an Fragen und FAQ veröffentlicht:  

https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

Die FAQ geben Hinweise sowohl aus rechtlicher wie auch aus faktischer Sicht. Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) weist aber darauf hin, dass an einigen Stellen rechtlich zweifelhafte oder für Bayern nur bedingt zutreffende Auslegungen vertreten werden: 

 

  • In Bayern besteht keine Isolationspflicht bei bloßem positiven Selbsttest: Nr. 2.1 i. V. m. Nr. 1 der Allgemeinverfügung Isolation (in der Fassung vom 12. April 2022) sieht eine solche Pflicht nur für Personen vor, bei denen ein professionell durchgeführter PCR- oder Antigentest ein positives Ergebnis aufweist. Es besteht auch keine rechtliche Verpflichtung, ein positives Selbsttestergebnis unbedingt durch einen professionellen Test bestätigen zu lassen.
  • In Bayern gibt es keine AU-Bescheinigung bei symptomloser Infektion: Nach Rechtsauffassung der vbw kann bei einer symptomlosen Infektion keine AU-Bescheinigung ausgestellt werden. Der Arbeitnehmer ist dann nicht arbeitsunfähig erkrankt im Sinne des § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Die vom BMAS an dieser Stelle vertretene Gegenauffassung verkenne, dass die Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Entgeltfortzahlungsbestimmungen keine Bestimmung zum Fremdschutz ist (Infektion anderer Personen). 
  • Verpflichtende Testungen: Nach Auffassung der vbw kann der Arbeitgeber bei auftretenden Infektionsclustern oder dem Verdacht sich im Betrieb dynamisch verbreitender Infektionen eine verbindliche Testpflicht für die betroffenen Abteilungen bzw. sämtliche Beschäftigte anordnen. Rechtsgrundlage ist eine Arbeitsschutzmaßnahme aufgrund des Weisungsrechts (§ 106 Gewerbeordnung i. V. m. § 3 Arbeitsschutzgesetz).
  • Mitteilung der Testergebnisse: Hier geht die vbw davon aus, dass Arbeitnehmer:innen eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht gemäß § 241 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben, den Arbeitgeber über ein positives Testergebnis zu informieren. Die Information ist geboten, damit der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht (§ 618 BGB) Schutzmaßnahmen für die übrige Belegschaft ergreifen kann. 

(Quelle: vbw-bayern.de, 30.05.2022)

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VI. Veranstaltungen

BDZV-Digitalkongress #beBETA am 20./21. Juni in Berlin

Mit welchen Strategien die Verlage das Digitalgeschäft erfolgreich gestalten können, darum geht es am 20. und 21. Juni 2022 bei #beBETA, dem Digitalkongress unseres Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger, der erstmals seit drei Jahren wieder in Präsenz stattfindet.

Informationen zum überaus vielfältigen Programm und den herausragenden Referenten sowie die Möglichkeit zur Anmeldung unter www.bdzv-beBETA.de.

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