VBZV-Newsletter 19/2021

 

I. Medienpolitik

Vorbild für die Europäische Union / BDZV und VDZ: Neues Leistungsschutzrecht ist zukunftsweisend für den Journalismus in der digitalen Welt

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), dem auch unser Verband angehört, und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen, dass der Bundestag heute mit der Neufassung des Urheberrechts auch ein Schutzrecht für journalistische Inhalte verabschiedet hat. "Mit dem neuen Leistungsschutzrecht und den schon seit Januar geltenden Regeln zur Beschränkung des Marktmissbrauchs großer Internetkonzerne werden wir uns wirksam gegen eine Ausbeutung journalistischer Inhalte wehren können", heißt es dazu. Wichtig sei dafür, dass in Deutschland mit der 10. GWB-Novelle bereits seit Januar eine Regulierung existiere, mit der das Kartellamt marktdominanten Digitalanbietern untersagen kann, die Darstellung von Inhalten von einer Rechteübertragung zu unangemessenen Bedingungen abhängig zu machen.

"Wir sind zuversichtlich, dass die übermächtigen Digitalplattformen mit diesen neuen Werkzeugen verpflichtet werden können, die Inhaber des Presseverlegerrechts fair und diskriminierungsfrei für die Verwertung ihrer Inhalte zu entlohnen", erklären BDZV und VDZ. Eine angemessene Beteiligung an den Gewinnen, die Digitalanbieter auch mit der Nutzung redaktioneller Inhalte Dritter erzielten, sei ein Knackpunkt für die Zukunft des digitalen Journalismus.


"In Verbindung mit dem neuen Kartellrecht setzt Deutschland in Bezug auf das 
Verlegerrecht auch für die gesamte EU Maßstäbe", so die Verbände weiter. Die Bundesregierung sei aufgerufen, dies auch in der Debatte über die zukünftige Plattformregulierung in Europa beim geplanten Digital Markets Act einzubringen. 

(Quelle: BDZV, PM 20.05.2021)

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Facebook News auch in Deutschland gestartet

Facebook bietet seit dem 18. Mai 2021 auch in Deutschland mit Facebook News einen gesonderten Bereich für journalistische Inhalte an. Nutzer:innen erhalten damit in einem eigenen Reiter innerhalb der Facebook-App individuell zugeschnittene Nachrichteninhalte von führenden nationalen, lokalen und Special Interest Verlagen. 

Der Social Media-Dienst beteuert einmal mehr seine Absicht, auf seinen Plattformen mehr Qualitätsjournalismus zur Verfügung stellen und gleichzeitig den Verlagen mehr Monetarisierungsmöglichkeiten bieten zu wollen.

Die teilnehmenden deutschen Verlage repräsentieren mehr als 100 Medienmarken. Zusätzlich zu den bereits vor einigen Wochen angekündigten Verlagen sind inzwischen weitere Partner hinzugekommen, darunter Axel Springer mit u.a. den Marken BILD, WELT und Business Insider und die Südwestdeutsche Medienholding mit u.a. der Süddeutschen Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten.

Generell können von allen Nachrichtenanbieter Links zu Artikeln in Facebook News angezeigt werden, wenn sie die die Zugangskriterien erfüllen. Dazu gehört u.a. die Registrierung im News Page Index, die Einhaltung der Community-Standards und allgemeinen Richtlinien zur Integrität. 

Facebook bestätigt erneut, dass die Partner für die Bereitstellung von zusätzlichen Links zu Artikeln in Facebook News bezahlt werden. Für die Kuratierung der Inhalte in Facebook News in Deutschland arbeitet man mit Upday zusammen. Die Kuratoren von Upday wählen Inhalte nach journalistischen Kriterien aus und werden vom Kuratorenteam von Facebook beaufsichtigt zudem folgen sie den von uns festgelegten Richtlinien.

Die aktuellen Verlagspartner in alphabetischer Reihenfolge:

Axel Springer, Conde Nast, Die Zeit, DDV Mediengruppe, Der Spiegel, Olympia Verlag Verlag  Nürnberger Presse, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Funke Mediengruppe, Gruner + Jahr, Handelsblatt Media Group, Heise Medien, IPPEN.MEDIA, Klambt-Verlag, Marquard Media International, Mediasports Digital, Mediengruppe Oberfranken, Morgenpost Verlag, Motor Presse Stuttgart, Neue Pressegesellschaft, Nordwest-Medien, Promiflash, Promipool, Res Publica Verlag, Rheinische Post, Spektrum Verlag, Sport Media Group, Sport1 Medien, Südwestdeutsche Medienholding, T3N, Tagesspiegel, TAZ Verlag, Utopia, Verlagsgruppe Passau, VRM

(Quelle: about.fb.com, 18.05.2021)

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Axel Springer: Globale Kooperation mit Facebook vereinbart

Axel Springer und Facebook haben sich über die Partnerschaft bei Facebook News hinaus auf eine globale, vor allem auf Distribution ausgerichtete Kooperation verständigt. Inhalte von Axel Springer sollen vermehrt in verschiedenen Angeboten der Plattform verbreitet werden, darunter auch im Produkt „Facebook News“. Das gab der Springer-Konzern am 18. Mai 2021 bekannt. Zudem planten die beteiligten Medienmarken, ihre Videoinhalte auf Facebook verstärkt zu teilen. 

Dazu haben Axel Springer und Facebook eine entsprechende Absichtserklärung („Letter of Intent“) unterzeichnet. Ausdrücklich ausgenommen hiervon ist das zukünftige Presseleistungsschutzrecht.

Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender, Axel Springer SE: „Die globale Kooperation ist ein strategischer Meilenstein für unser Haus und die ganze Branche. Das Verhältnis zwischen Inhalte-Anbietern und Plattformen ist nun für beide Seiten fairer und berechenbarer geworden.“

Sheryl Sandberg, COO, Facebook: „Menschen, die auf Facebook nach Nachrichten suchen, sollten Zugang zu Inhalten haben, die die Vielfalt und Tiefe der Themen abdecken, die für sie am wichtigsten sind. Durch die Einführung von Facebook News und die globale Partnerschaft mit Axel Springer können wir den Menschen eine noch größere Auswahl an verlässlichen journalistischen Inhalten von einer Vielzahl an Medienmarken bieten.“

Zum Start von Facebook News in Deutschland werden Inhalte von BILD und WELT, BUSINESS INSIDER und COMPUTER BILD vertreten sein; kurz darauf soll AUTO BILD folgen. In den USA vertieft Axel Springer die bestehende Kooperation von INSIDER mit Facebook. Und perspektivisch können Länder-Editionen von INSIDER auch Teil von Facebook News in weiteren internationalen Märkten sein, z.B. in Großbritannien. Die Vereinbarung mit Facebook sieht außerdem vor, dass bei Abruf über Facebook News eine begrenzte Anzahl ansonsten kostenpflichtiger Plus-Inhalte von BILD und WELT anmeldefrei zugänglich ist.

Des Weiteren wird UPDAY seine Rolle als Kurator für Facebook News von Großbritannien auf Deutschland ausweiten.

(Quelle: axelspringer.com, 17.05.2021; bdzv.de, 17.05.2021)

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II. Aus den Verbänden

 

Corint Media: Christoph Schwennicke wird Geschäftsführer

Die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft Corint Media verstärkt ihr Team: Chris­toph Schwen­ni­cke, zu­letzt Ver­le­ger, Chef­re­dak­teur und Her­aus­ge­ber des po­li­ti­schen Ma­ga­zins „Ci­ce­ro“, wird mit so­for­ti­ger Wir­kung ge­mein­sam mit Mar­kus Runde die Gesellschaft füh­ren.

Die Er­wei­te­rung der Ge­schäfts­füh­rung zum jet­zi­gen Zeit­punkt mar­kiert für Corint Media zu­gleich den Auf­takt, ihre Be­mü­hun­gen zur Durch­set­zung der Rech­te ihrer Ver­la­ge gegen di­gi­ta­le markt­be­herr­schen­de Platt­for­men wie Face­book oder Goog­le zu in­ten­si­vie­ren. Ziel ist zum einen, eine an­ge­mes­se­ne Ver­gü­tung der Ver­lags­rech­te durch­zu­set­zen, zu­gleich aber auch die Kon­di­tio­nen des Zu­gangs auf die Platt­for­men in einer Weise zu ge­stal­ten, dass freie Pres­se dau­er­haft bleibt und ihre wich­ti­gen Funk­tio­nen in der De­mo­kra­tie be­hält.

Schwennicke, aus­ge­bil­de­ter Jour­na­list und  wird unter an­de­rem die Au­ßen­kom­mu­ni­ka­ti­on von Corint Media über­neh­men. Nach Sta­tio­nen und Lei­tungs­funk­tio­nen in den Par­la­ments­re­dak­tio­nen der Ba­di­schen Zei­tung, der Süd­deut­schen Zei­tung und des Spie­gels war er zu­letzt neun Jahre als ge­schäfts­füh­ren­der Ge­sell­schaf­ter des Res Pu­bli­ca Ver­lags u.a. als Chef­re­dak­teur und Her­aus­ge­ber von „Ci­ce­ro“. Er zählt zu den nam­haf­ten po­li­ti­schen Pu­bli­zis­ten in Deutsch­land. Als Jour­na­list hat er zahl­rei­che Aus­zeich­nun­gen er­hal­ten, dar­un­ter den Theodor-​Wolff-Preis, den Henri-​Nannen-Preis sowie den Me­di­en­preis des Deut­schen Bun­des­ta­ges.

Corint Media, mit Sitz in Ber­lin, ist ein eu­ro­päi­sches Un­ter­neh­men der pri­va­ten Me­di­en­in­dus­trie. Es ver­tritt die Urheber-​und Leis­tungs­schutz­rech­te na­he­zu aller deut­schen und meh­re­rer in­ter­na­tio­na­ler pri­va­ter Fernseh-​und Ra­dio­sen­der sowie von zahl­rei­chen Pres­se­ver­le­gern. Zu den von Corint Media ver­tre­te­nen Me­di­en­un­ter­neh­men zäh­len TV-​Sender wie Sat.1, Pro­Sie­ben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eu­ro­s­port, VOX, MTV und CNN, Ra­dio­sen­der wie AN­TEN­NE BAY­ERN, radio ffn, Klas­sik Radio, Radio Ham­burg, Hit Radio-​FFH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Pres­se­ver­le­ger wie Axel Sprin­ger, die Du­Mont Me­di­en­grup­pe, die Ver­lags­ge­sell­schaft Madsack, die Augs­bur­ger All­ge­mei­ne, die Aschen­dorff Me­di­en­grup­pe, die Rheinisch-​Bergische Ver­lags­ge­sell­schaft und die Ver­lags­grup­pe Ippen u.a.

Corint Media ist eine von 13 in Deutsch­land zu­ge­las­se­nen Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten und steht unter der Auf­sicht des Deut­schen Patent-​und Mar­ken­am­tes (DPMA).

(Quelle: corint-media.com, 18.05.2021; bdzv.de, 18.05.2021)

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III. COVID 19-Pandemie

 

Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 18. Mai 2021

Am 18. Mai 2021 hat der Bayerische Ministerrat erneut über Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen beraten. 

Neben Lockerungen bei Kinderbetreuung und in den Schulen sind u.a. auch Erleichterungen für Kultur und Sport vorgesehen: 

  • Ab dem 21. Mai 2021 sind Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 erlaubt. Für die Besucher gilt eine Testpflicht. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50. 
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 werden ab dem 21. Mai 2021 bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (d.h. Testpflicht, feste Plätze, max. 250 Zuschauer) zugelassen. Die Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50.

Eine Übersicht über die gefassten Beschlüsse kann unter 

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Recht/2021/Downloads/210518-Ministerrat.pdf

abgerufen werden. 

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Aktualisierung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Bayern

Die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde entsprechend der Ministerratsbeschlüsse mit Datum vom 19. Mai 2021 geändert. Die Verordnung sowie die dazu gehörige Begründung stehen zum Abruf bereit unter

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-351/

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-352/

Zugleich wurde u.a. ein neues Rahmenkonzepte für kulturelle Veranstaltungen vorgelegt:  https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-353/

(Quelle: vbw-bayern.de, 18./19.05.2021)

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Wiederaufnahme des Messebetriebs für September in Aussicht gestellt

Nach dem Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom 18. Mai 2021 soll bei einer weiterhin günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens bis zum 01. September auch der Messebetrieb wieder aufgenommen werden. 

Da Organisation und Durchführung von Messen einer langen Vorlaufzeit bedürfen, führen kurzfristig von der Politik angesetzte Erleichterungen in diesem Bereich nur zu einem langsamen und allmählichen Hochfahren des Messebetriebs. Vor diesem Hintergrund stellt der Ministerrat deshalb bereits zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass bei einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens eine allgemeine Wiederaufnahme des Messebetriebs spätestens zum 01. September 2021 möglich sein dürfte. Die tatsächliche Durchführung von Messen hängt vom weiteren Verlauf des Pandemiegeschehens ab.

Um die notwendigen, äußerst komplexen Hygienekonzepte bereits im Vorfeld einer möglichen Öffnung erproben zu können, beschließt der Ministerrat, die Durchführung der Messe TrendSet vom 10. bis zum 12. Juli 2021 als Pilotmesse. 

(Quelle: vbw-bayern.de, 18.05.2021)

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Kurzarbeitergeld: Verlängerung der Sonderregelungen angekündigt

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat gegenüber der Presse eine Verlängerung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres angekündigt. Die Kabinettsbefassung zu einem Entwurf einer entsprechenden Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung seht noch aus.

(Quelle: baymevbm.de, 12.05.2021)

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Impfstart für Betriebe am 07. Juni 2021

Ab dem 07. Juni 2021 werden Betriebsärzt:innen bundesweit in die COVID-19-Impfkampagne einbezogen. Anfangs wird nur eine begrenzte Liefermenge pro Woche an Impfstoffen für die Betriebsärzte zur Verfügung stehen. Voraussetzung für den Erhalt sind die Anbindung des Betriebsarztes an das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM) des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie eine geeignete Infrastruktur zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Handhabung der Impfstoffe gegen COVID-19.

Zu den aktuellen Einzelheiten der Impfstoffbestellung hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände eine Handlungshilfe erstellt. 

https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Arbeitswissenschaft/2021/Downloads/210519-Handreichung-Betriebsärzte-Impfstoffe-und-Zubehör_.pdf

Die Handlungshilfe erläutert unter anderem die Bestellvorgaben und Lieferung der Impfstoffe einschließlich des Impfzubehörs und informiert zu wichtigen Punkten bei der Vorbereitung und Verabreichung der Impfstoffe.

Die Bestellung für einen Impfstart in der Woche ab dem 07. Juni 2021 muss bis spätestens morgen, Freitag, 21. Mai 2021, 12:00 Uhr erfolgen.

(Quelle: vbw-bayern.de, 19.05.2021)

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Bundesverordnung für Geimpfte und Genesene seit 09. Mai 2021 in Kraft

Die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (SchAusnahmV) wurde am 08. Mai 2021 im Bundesanzeiger verkündet. Sie ist am 09. Mai 2021 in Kraft getreten.

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?5

Die Bayerische Staatsregierung hatte bereits am 04. Mai 2021 Erleichterungen für Geimpfte und Genesene beschlossen (vgl. VBZV-Rundschreiben Nr. 18/2021 vom 06.05.2021)

(Quelle: vbw-bayern.de, 10.05.2021)

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