VBZV-Newsletter 19/2020

 

  

I. Aus den Verbänden

Bayerische Zeitungsverleger tagten digital
Corona ist für Branche ambivalent - Digitaltreiber und Anzeigenkiller

Die bayerischen Zeitungsverleger sind am vergangenen Dienstag, den 26. Mai 2020 zu ihrer jährlichen Tagung zusammengekommen. Wegen der andauernden Corona-Pandemie fand die Mitgliederversammlung des Verbands Bayerischer Zeitungsverleger e.V. (VBZV) erstmals virtuell als Videokonferenz statt. 

Andreas Scherer, der Erste Vorsitzende, unterstrich in seiner Begrüßung die überragende Bedeutung der freien und unabhängigen Presse. Sie zeige sich gerade jetzt, in der Krise. Die Nachrichtenangebote der bayerischen Zeitungen erführen durch Corona eine große Nachfrage und eine hohe Wertschätzung. Besonders in diesen Zeiten suchten die Menschen nach vertrauenswürdigen Informationen. „Hier“, so Scherer, „kann die Zeitung als Qualitätsmedium punkten“. 

Die gedruckte Zeitung ist in der Corona-Krise ein Stabilitätsfaktor. Aber auch die digitalen Angebote der Verlage sind aktuell sehr begehrt. Ihre Reichweiten sind seitdem um bis zu 65% gestiegen. Fast die Hälfte der Verlage verzeichnet auch im kostenpflichtigen Bereich, z.B. bei Digital-Abo's, Zuwächse von bis zu 40%. Das gilt auch für Bayern.

Gleichzeitig stellte Scherer aber auch klar, dass Corona für die eigene Branche die größte wirtschaftliche Herausforderung der Nachkriegsgeschichte ist. Vor allem das Anzeigengeschäft sei durch den Lockdown eingebrochen und werde sich nur langsam wieder erholen. Auch andere Verlagsbereiche, etwa Veranstaltungen oder der Ticketverkauf, seien durch Corona zum Erliegen gekommen. Viele Mitarbeiter*innen seien in Home-Office oder Kurzarbeit.

Der Kostendruck in den bayerischen Verlagen hat durch die Corona-Krise massiv zugenommen. Sorge bereitet hier vor allem die Zustellung der gedruckten Zeitung. Durch sinkende Printauflagen und staatliche Eingriffe sind die Zustellkosten in den letzten 5 Jahren um 41% gestiegen. 

Diese Kostenexplosion können die Verlage nicht mehr kompensieren. „Um die logistische Meisterleistung einer täglichen und flächendeckenden Zustellung weiterhin anbieten zu können, muss die Politik nun endlich handeln“, so Scherer. „Die Infrastrukturförderung, die der Bundestag letztes Jahr beschlossen hat, wurde immer noch nicht ausgezahlt. Jetzt, in der Krise, ist sie aber besonders dringlich.“ 

Ende 2019 hatte der Deutsche Bundestag für die Förderung der Zustell-Infrastruktur von Tageszeitungen und Anzeigenblättern eine Summe von 40. Mio. Euro bereitgestellt, das Geld aber gesperrt, bis ein staatliches Förderkonzept vorliegt. Nach brancheninternen Berechnungen ist bundesweit mindestens die zehnfache Summe pro Jahr nötig, um das System einer flächendeckenden Zustellung aufrecht erhalten zu können.

Die Verbandstagung befasste sich auch mit der geplanten Umsetzung der Europäischen Urheberrechts-Richtlinie in deutsches Recht. Zu dem sog. Diskussionsentwurf, den das Bundesjustizministerium dazu vorgelegt hat, waren sich die Verbandsmitglieder einig: Er privilegiert vor allem die großen Internet-Plattformen. 

„Mit diesem Entwurf“, so Verbandsvorsitzender Scherer, „gibt man uns Steine statt Brot. Wir hoffen, dass vor allem das europäischen Leistungsschutzrecht noch deutlich verbessert wird. Wie man dieses Recht schnell und entschlossen umsetzt, hat Frankreich ja bereits demonstriert. Wir brauchen endlich einen effektiven Schutz vor der Ausbeutung unserer Inhalte im Netz“. 

Auch satzungsgemäße Beschlüsse fasste die Mitgliederversammlung. Dazu gehörte die Neufassung der Verbandssatzung, mit der die digitalen Tochterunternehmen der Mitgliedsverlage als eigenständige Mitglieder in den VBZV aufgenommen werden können. „Damit“, so Hauptgeschäftsführer Markus Rick, „können wir die digitale Transformation unserer Branche noch besser sichtbar machen und vorantreiben“. 

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BDZV-Präsident Matthias Döpfner: „Corona-Krise ist für digitale journalistische Nachrichtenangebote eine riesige Chance“ – Vizepräsident Thomas Düffert: Föderalismus ist in Deutschland ohne regionale Tageszeitungen nur schwer vorstellbar“

Die Folgen der Corona-Pandemie sind für digitale journalistische Nachrichtenangebote „vielleicht der historisch goldene Moment überhaupt“, glaubt Dr. Mathias Döpfner, Präsident des BDZV sowie Vorstandsvorsitzender Axel Springer. Die Notwendigkeit, sich auf eine Nachrichtenquelle verlassen zu können, und die Sehnsucht nach wahrhaftiger Information seien viel größer geworden. „Auf dem Höhepunkt der Angst vor dem Virus war es schon praktisch, Journalismus digital konsumieren zu können“, erklärte Döpfner in einem Interview via Messenger bei der BDZV-Digitalkonferenz beBETA – journalism in progress am 27. Mai, die in diesem Jahr Corona-bedingt virtuell stattfand. Der BDZV-Präsident weiter: Die digitalen Zeitungsangebote seien „buchstäblich durch die Decke gegangen“. Immer mehr Menschen seien obendrein bereit, für digitalen Journalismus zu bezahlen. Und doch, warnte Döpfner, dürfe man die Corona-Krise nicht verklären. Sie werde fürchterliche Folgen haben für die Wirtschaft und die Bevölkerung. „Aber aus der Perspektive digitaler Medienmacher gesehen, ist die Krise eine riesige Chance.“

Bei aller Begeisterung für den digitalen Schub in die Branche machte der BDZV-Präsident zugleich klar, dass die Zeitungsunternehmen wirtschaftlich vor großen Herausforderungen stehen. So setzten die Corona-bedingten Anzeigenverluste die Häuser unter „massiven Druck“. Ein Ende des Werbegeschäfts als Erlösmodell für Verlage wollte Döpfner gleichwohl ausdrücklich nicht proklamieren. Vielmehr sieht er „die Ära, in der man glaubte, dass Qualitätsjournalismus nur durch Werbeerlöse finanziert werden kann, endgültig zu Ende“ gegangen.

Dieses Geschäft machten heute im Wesentlichen, so Döpfner, die digitalen Plattformen, mit denen sich die Verleger ja auch „in sehr lebhaftem Austausch“ über die Herstellung eines „fairen Ökosystems“ befänden: „Dass es nicht auf der einen Seite die Dummen gibt, die für teuer Geld Inhalte erstellen, und auf der anderen Seite die Smarten, die sie kostenlos nehmen und sehr erfolgreich vermarkten.“ Vorbei sei das Erlösmodell „Advertising only“, resümierte der BDZV-Präsident. „Die große Zukunft liegt in Paid Content und Digital Subscription, weil immer mehr Menschen realisieren, wie wichtig vertrauensvolle, der Wahrheit verpflichtete Absenderschaft ist – und wie gerne man auch dafür Geld auszugeben bereit ist.“

Eine notwenige Voraussetzung des Erfolgs betonte Thomas Düffert, Vorsitzender Konzerngeschäftsführung Madsack Mediengruppe und als BDZV-Vizepräsident Schirmherr der beBETA in einer Keynote beim Kongress: In der Krise hätten es die Medien geschafft, „die Fragen der Bevölkerung permanent ins wahre Leben zu übersetzen“. Das gelte auch und gerade für die lokalen und regionalen Tageszeitungen. „Föderalismus ist in Deutschland ohne regionale Tageszeitungen nur schwer vorstellbar“, so Düffert, der versichert: „Aus den Zeitungsredaktionen kommt der Journalismus, dem die Leute am meisten vertrauen.“ Studien zeigten, dass dies auch für die Digital Natives im Alter zwischen 18 und 34 Jahren gelte. Allein im März und April hätten die Zeitungen Milliarden Visits verzeichnen können. Er sei der festen Überzeugung, dass die digitalen Erfolge sich in wenigen Jahren auch in den Umsätzen der Medienhäuser widerspiegelten. „Allerdings werde, warnte der BDZV-Vizepräsident weiter, die digitale Transformation nur dann funktionieren, „wenn es uns gelingt, in der Zeit bis dahin auch den Transport der gedruckten Zeitungen wirtschaftlich sinnvoll zu organisieren“.

(Quelle: BDZV, PM 27.05.2020)

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II. Medienpolitik

Bundeskanzlerin Merkel: „Demokratie braucht freie Presse“

„Eine Demokratie braucht Fakten und Informationen. Sie muss zwischen Wahrheit und Lüge unterscheiden.“ In ihrem wöchentlichen Podcast würdigte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Rolle der freien Presse in Deutschland – 75 Jahre nach dem Erscheinen der ersten Nachkriegszeitungen: 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/kanzlerin-podcast/merkel-wuerdigt-bedeutung-der-freien-presse-1753338

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Kooperation von Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und VBZV: „Corona in den Medien – Fakten oder Fakes?“

Eine Unterrichtseinheit für Schulen zum Umgang mit der Berichterstattung von Medien über die Corona-Pandemie hat der Verband Bayerischer Zeitungsverleger gemeinsam mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit entwickelt. Schülerinnen und Schüler sollen lernen können, wie Journalismus in der Krise arbeitet und richtige von falschen Informationen zu trennen.

Neben einem Baustein für den Präsenzunterricht werden auch Inhalte für das „Lernen Zuhause“ und ein Webtalk für Schulen angeboten: Am 01. Juli 2020 können sich sich Schüler*innen sowohl von Zuhause als auch Schulklassen aus Schulen zuschalten und mit Journalist*innen und deren Arbeit zu Zeiten der Corona-Krise diskutieren.

Nähere Informationen unter https://www.blz.bayern.de/zeit-fuer-politik/corona-fakten-oder-fakesr.html

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BGH: Zustimmung zu Cookies darf nicht voreingestellt sein 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut ein Urteil über das Setzen von Cookies im Internet gefällt - und untersagt voreingestellte Haken. In diesem Fall geht es um Online-Gewinnspiele des Unternehmens Planet49.

Wer auf Internetseiten Cookies setzen will, braucht in jedem Fall die aktive Zustimmung des Nutzers. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am heutigen Donnerstag in einem Streit zwischen einem Anbieter von Online-Gewinnspielen, Planet49, und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen. Das Urteil stand seit Januar 2020 aus.

Planet49 veranstaltete im September 2013 unter der seiner Internetadresse ein Gewinnspiel. Nach Eingabe der Postleitzahl gelangte der Nutzer auf eine Seite, auf der Name und Anschrift des Nutzers einzutragen waren. Unter den Eingabefeldern für die Adresse befanden sich zwei mit Ankreuzfeldern versehene Einverständniserklärungen.

Mit Bestätigen des ersten Textes, dessen Ankreuzfeld nicht mit einem voreingestellten Häkchen versehen war, sollte das Einverständnis mit einer Werbung durch Sponsoren und Kooperationspartner per Post, Telefon, E-Mail oder SMS erklärt werden. Dabei bestand die Möglichkeit, die werbenden Sponsoren und Kooperationspartner aus einer verlinkten Liste von 57 Unternehmen selbst auszuwählen. Andernfalls sollte Planet49 als Veranstalter diese Auswahl treffen.

Das zweite Ankreuzfeld war mit einem voreingestellten Häkchen versehen und wies folgenden Text auf:

"Ich bin einverstanden, dass der Webanalysedienst Remintrex bei mir eingesetzt wird. Das hat zur Folge, dass der Gewinnspielveranstalter, die [Beklagte], nach Registrierung für das Gewinnspiel Cookies setzt, welches [der Beklagten] eine Auswertung meines Surf- und Nutzungsverhaltens auf Websites von Werbepartnern und damit interessengerichtete Werbung durch Remintrex ermöglicht. Die Cookies kann ich jederzeit wieder löschen. Lesen Sie Näheres hier." 

In der mit dem Wort "hier" verlinkten Erläuterung wurde darauf hingewiesen, dass die Cookies eine bestimmte, zufallsgenerierte Nummer (ID) erhalten würden, die den Registrierungsdaten des Nutzers zugeordnet seien, der sich mit Namen und Adresse in das bereitgestellte Webformular eingetragen habe. Falls der Nutzer mit der gespeicherten ID die Webseite eines für Remintrex registrierten Werbepartners besuchen würde, sollte sowohl dieser Besuch erfasst werden als auch, für welches Produkt sich der Nutzer interessiert und ob es zu einem Vertragsschluss kommt. 

Der voreingestellte Haken konnte entfernt werden. Eine Teilnahme am Gewinnspiel war aber nur möglich, wenn mindestens eines der beiden Felder mit einem Haken versehen war. 

Die Richter entschieden nun, ein voreingestellter Haken im Feld zur Cookie-Einwilligung benachteilige den Nutzer unangemessen. Der Senat habe das deutsche Telemediengesetz nach den Vorgaben der seit 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung ausgelegt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Zuvor hatten die Richter dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. (I ZR 7/16).

(Quelle: wuv.de, 2805.2020; BGH, PM 28.05.2020)

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III. Vermarktung

Kartell-Ermittlungen: Amerikanische Behörden bereiten Klage gegen Google vor

Google muss sich laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ in den USA auf eine Kartellklage einstellen. Die Generalstaatsanwälte mehrerer Bundesstaaten trieben ein solches Verfahren voran, berichteten die Zeitung „Wall Street Journal“ und die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf mit der Situation vertraute Personen. Demnach könnte es noch in diesem Jahr zum Prozess kommen.

Laut „Wall Street Journal“ bereitet das amerikanische Bundesjustizministerium ein Verfahren sogar bereits für den Sommer vor. Dessen Ermittlungen zielen auf Googles Suchmaschine, das Anzeigengeschäft und die Handhabung des Betriebssystems Android ab.

In Deutschland hat das Bundeskartellamt schon Anfang Februar 2018 eine Untersuchung des Online-Werbemarkts angestoßen. „Online-Werbung hat in den letzten 20 Jahren ein außerordentlich hohes Wachstum verzeichnet“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt zum Start der Untersuchung. „Gleichzeitig sind einzelne große Unternehmen wie Google oder Facebook mit erheblicher Marktbedeutung entstanden, die nach Auffassung einiger Marktteilnehmer geschlossene Systeme, sogenannte walled gardens etablieren konnten.“ Man wolle untersuchen, ob diese den Wettbewerb behinderten.

Der Online-Werbemarkt werde allein in Deutschland auf ein Volumen von 5 bis 9 Milliarden Euro geschätzt, hieß es vom Kartellamt weiter. Ein Sprecher sagte der „FAZ“, die Untersuchung dauere nach wie vor an: „Einen Zwischenstand oder ein mögliches Datum für den Abschluss kann ich Ihnen leider noch nicht nennen.“

(Quelle: bdzv.de, 25.05.2020)

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Blitzstudie: Wochenblätter sollten mehr Digital wagen – 29 Challenges für nutzerzentrierte Lokalmedien

Das Media Lab Bayern hat die Ergebnisse einer Blitzsstudie zu Wochenblättern veröffentlicht. In 70 qualitativen Interviews wurden Leser und Inserenten nach ihrer Meinung zu Wochenblättern gefragt. Die Ergebnisse zeigen, wo Wochenblätter im Internet Chancen haben - und warum sie ihren Nutzern mehr Digitales zumuten können.

Insgesamt wurden im Rahmen des Projekt 29 „Challenges“ identifiziert, deren Lösung sich für Wochenblätter lohnen könnte. 

Die in einem Report zusammengefassten Ergebnisse des Media Lab User Research stehen jetzt online allen Interessierten zur Verfügung und bieten eine gute Grundlage für nutzerzentrierte Überlegungen in lokalen Medienhäusern.

https://www.media-lab.de/research/user-research-wochenblatt

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OMS steigt ins Podcast-Geschäft ein

Der Digital-Vermarkter OMS erweitert seinen Geschäftszweck und wird künftig auch im Audio-/ Podcast-Markt aktiv. „Audio- und hier insbesondere Podcast-Angebote sind eine interessante und wichtige Ergänzung für die gedruckten und digitalen Produkte der Verlage“, erklärte Wolfgang Schmitz-Vianden, Geschäftsführer OMS, in einer Mitteilung des Unternehmens. OMS werde sich als Solution-Provider positionieren, der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage auf „ihrem Weg in das junge Geschäftsfeld technisch, inhaltlich und vermarktungsseitig unterstützt“.

OMS habe sich dazu mit dem Unternehmen Sonarbird zusammengetan, um ein integriertes Paket aus verschiedenen Komponenten bereitstellen zu können. Diese Komponenten umfassen die Bereiche Produktion, Distribution, Inhalte, Analytics und Monetarisierung. Basis ist eine technische Plattform; sie stellt ein Tool bereit, mit dem Redaktionen browserbasiert Podcasts erstellen können. Das Hosting und die Distribution der Inhalte übernimmt danach ebenfalls Sonarbird

(Quelle: OMS, PM 05.05.2020)

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IV. Aus den Verlagen

Verlag Nürnberger Presse: Reichweitenrekorde für das Potal nordbayern.de

Lichtblick in Krisenzeiten: Das digitale Angebot nordbayern.de des Verlages Nürnberger Presse verzeichnet seit März Reichweiten-Zuwächse in Rekordhöhe.

Das Allzeit-Hoch wurde im März erreicht: 25,9 Millionen Visits stehen für diesen Monat zu Buche – eine Steigerung um 160 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch die Page Impressions erzielten Rekorde von fast 90 Millionen Seitenaufrufen und damit ein Plus von mehr als 95 Prozent gegenüber 2019. Die aufflammende Corona-Pandemie und die Kommunalwahlen erwiesen sich hier als Klickbringer. Täglich besuchten fast eine halbe Million Menschen das Portal nordbayern.de; sie sorgten für bis zu 800.000 Visits pro Tag.

Der erfreuliche Trend hält seither an: Im April stiegen die Visits der Online-Plattform um mehr als 110 Prozent gegenüber dem Vorjahr; man erzielte insgesamt 16,8 Millionen Besuche. Mit 58 Millionen Page Impressions konnte auch diese Zahl um mehr als 55 Prozent gesteigert werden. Für den Monat Mai werden Zuwächse von knapp 70 Prozent (Visits) bzw. mehr als 40 Prozent (Page Impressions) gegenüber dem Vorjahr erwartet. 

Matthias Oberth, Leiter der Redaktion von nordbayern.de, erläutert die erfreulichen Zahlen: „Die Coronakrise ist ein wesentlicher Treiber dieses Zuwachses. Im März kamen die Kommunalwahlen am 15. März und die Stichwahlen am 29. März dazu, die von uns mit großem redaktionellem Aufwand begleitet wurden. Und dieser Aufwand hat sich gelohnt. Insgesamt sammelten unsere verschiedenen Angebote zur Wahl rund 6 Millionen Page Impressions und über 3,2 Millionen Visits ein.“ 

(Quelle: VNP, PM 19.05.2020)

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Rolf Grummel wird neuer Geschäftsführer des Allgäuer Zeitungsverlags

Rolf Grummel (50) wechselt zum 1. Dezember 2020 als Geschäftsführer zum Allgäuer Zeitungsverlag GmbH in Kempten, zu gleichen Teilen ein Unternehmen der Presse-Druck- und Verlags-GmbH in Augsburg und des Fürsten Erich von Waldburg-Zeil. Er folgt auf Markus Brehm, der Ende des Jahres in den Ruhestand geht.

Rolf Grummel kommt von der Madsack Mediengruppe in Hannover, bei der er seit 2015 als Prokurist der Madsack Market Solutions GmbH & Co. KG und als Geschäftsführer der Nordclick GmbH & Co. KG tätig war. 2018 übernahm er zusätzlich zu seinen Aufgaben die Geschäftsführung der Madsack Mediastore GmbH & Co. KG sowie 2020 die Geschäftsführung der Madsack Medienagentur GmbH & Co. KG und der digitalathleten GmbH & Co. KG. Zuvor war der gelernte Verlagskaufmann von 2007 bis 2014 als Mitglied der Geschäftsführung der Deister- und Weserzeitungsverlagsgesellschaft mbH für alle Marktbereiche der Regionalverlagsgruppe verantwortlich und als Geschäftsführer der Medien 31 GmbH & Co. KG tätig.

„Mit Rolf Grummel konnten wir einen sehr marktorientierten und innovativen Verlagsmanager für die Weiterentwicklung des Allgäuer Zeitungsverlags gewinnen. Es gehört zu seinen ausgewiesenen Stärken, konzeptionelle Fähigkeiten und digitales Denken mit einer hohen Verkaufsorientierung zu verbinden“, freut sich Andreas Scherer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Presse-Druck- und Verlags-GmbH. „Markus Brehm hat den Allgäuer Zeitungsverlag in den 27 Jahren seiner Geschäftsführung von einem Zeitungsverlag zu einer diversifizierten modernen und erfolgreichen Mediengruppe ausgebaut. Ich danke ihm bereits heute für seinen unermüdlichen Einsatz und das Erreichte“, so Scherer weiter.

„Rolf Grummel ist eine unternehmerisch geprägte und handelnde Führungspersönlichkeit, die den Allgäuer Zeitungsverlag und seine Kunden vernetzen, inspirieren und ihre Zusammenarbeit weiterentwickeln wird“, ergänzt Erich Fürst von Waldburg-Zeil. „Mit Markus Brehm verabschieden wir eine Persönlichkeit, die über die Medienlandschaft hinaus im Allgäu Spuren hinterlassen hat. Mein besonderer Dank gilt ihm für sein außerordentliches Engagement. Durch Markus Brehm‘s Wirken kann Rolf Grummel ein sehr gut bestelltes Haus übernehmen“, so der Fürst.

(Quelle: AZV, PM 28.05.2020)

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V. Tarifpolitik

Druck: Tarifvereinbarung bestätigt 

Der Bundesverband Druck und Medien und ver.di haben dem Verhandlungsergebnis vom 18. Mai 2020 zugestimmt. Damit erfolgt unter anderem die eigentlich im Juni 2020 anstehende Lohnerhöhung frühestens im September.

Die Erhöhungen der Tariflöhne und -gehälter zum 1. Juni 2020 sowie 1. Mai 2021 werden um jeweils drei Monate verschoben. Die Laufzeit des Lohnabkommens verlängert sich um fünf Monate bis zum 31. Januar 2022.

Darüber hinaus können Betriebsrat und Geschäftsleitung vereinbaren, die beiden Lohnerhöhungstermine um jeweils maximal weitere fünf Monate zu verschieben, wenn den betroffenen Beschäftigten für den gleichen Zeitraum Beschäftigungssicherheit zugesagt werden. Hierzu bedarf es keiner Mitwirkung der Gewerkschaft. In Betrieben ohne Betriebsrat können entsprechende Regelungen nach Zustimmung von mehr als 50 % der Belegschaft erfolgen.

Ferner können Betriebe regeln, dass für die Jahre 2020 bis 2022 Jahresleistung und/oder Urlaubsgeld ganz oder teilweise durch erhöhtes monatliches Entgelt ersetzt werden. Auf diese Weise wirken sich diese Beträge auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus.

Weiterhin wurde vereinbart, dass die Laufzeit des Manteltarifvertrags (MTV) und seiner Anhänge wird bis zum 30. April 2022 verlängert wird. Die damit gewonnene Zeit will der bvdm für konstruktive Reformgespräche mit ver.di nutzen.

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Tarifabschluss für die Angestellten der Druckindustrie in Bayern

Eine dem Tarifabschluss für die gewerblichen Arbeitnehmer gleichlautende Tarifregelung für die Angestellten der Druckindustrie in Bayern ist bereits mit ver.di Bayern abgestimmt und befindet sich im Unterschriftenlauf.

Aus Sicht des bvdm und des VDMB ist den Tarifparteien ein Kompromiss gelungen, der den Betrieben eine längere Planungssicherheit verschafft und das voraussichtlich noch krisenbelastete Jahr 2021 von Tarifauseinandersetzungen und Arbeitskämpfen freihält. Die Verschiebung der linearen Erhöhungen reduziert die Belastung der Betriebe und kann so einen positiven Beitrag zur Liquiditätssicherung leisten. Ob auch staatlich geförderte Altersteilzeit ein zusätzlicher Baustein zur Abmilderung der sozialen Folgen der Krise sein kann, wollen bvdm und ver.di in die politische Debatte tragen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Gewerkschaft auch in den im September wieder anlaufenden Gesprächen über die Reform des MTV Kompromissbereitschaft zeigen wird.

(Quelle: bdzv.de, 25.05.2020)

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VI. COVID 19-Pandemie

Lockerung einzelner Maßnahmen in Bayern

In der Kabinettsitung vom 26. Mai 2020 hat die Bayerische Staatsregierung im Umgang mit der Corona-Pandemie eine Lockerung weiterer Maßnahmen beschlossen. 

U.a. ist unter Auflagen ab dem 30. Mai 2020 der Betrieb von Reisebusunternehmen wieder möglich, soweit es sich nicht um explizite Gruppenreisen handelt. Auch Erleichterungen für den Bereich Sport wurden beschlossen, ab 8. Juni ist bedingt wieder ein Wettkampfbetrieb möglich, Freibäder, Fitnesstudios und Tanzschulen können den Betrieb unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder aufnehmen.

Ab 15. Juni 2020 soll dann auch die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert-, und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs möglich sein (bis zu 50 Gäste in geschlossenen Räumen, bis zu 100 Gäste im Freien). Auch der Kinobetriebs soll dann grundsätzlich wieder aufgenommen werden können, jeweils unter entsprechenden Auflagen.

(Quelle: bayern.de, 26.05.2020)

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Bundesweite Verlängerung der Kontakbeschränkungen bis 29. 06.2020

Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 26. Mai 2020 sollen die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bundesweit grundsätzlich bis zum 29. Juni bestehen bleiben. Die Länder wollen Treffen mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten. Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt.

Die Bundesländer entscheiden unter Beachtung von Hygiene- und Abstandskonzepten über schrittweise Öffnungen in einzenlnen Bereichen. Auch strengere Maßnahmen sind möglich, „wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert“, heißt es in der Erklärung des Bundespresseamts

(Bundesregierung.de, 26.05.2020)

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Neue Info-Hotline: Beratung zu Qualifizierung während Kurzarbeit 

Die Taskforce FKS+ der vbw hat zusammen mit dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH eine Info-Hotline eingerichtet, mit der sie Unternehmen und Beschäftigte umfassend zum Thema Qualifizierung informieren. 

Im Fokus des Serviceangebotes steht die Beratung zu Möglichkeiten der (Online-) Weiterbildung während Phasen von Kurzarbeit. Dies umfasst konkret die Themen:

–      Beratung zu Angeboten der Online-Weiterbildung 

–      Möglichkeiten der Weiterbildung in Zeiten von Corona 

–      Geförderte Weiterbildungsangebote während Kurzarbeitsphasen

Sie erreichen die Info-Hotline Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 44108-570 sowie unter der E-Mail kurzarbeit_weiterbildung_at_bbw.de. Nutzen Sie das Angebot und lassen Sie sich von den Expert*innen individuell und kostenlos beraten.

(Quelle: vbw.de, 15.05.2020)

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Fristen für Corona-Soforthilfen beachten!


Für die Soforthilfe des Bundes für Unternehmen mit bis zu 10 MitarbeiterInnen sind Anträge bis spätestens 31. Mai 2020 an die zuständige Bewilligungsstelle zu richten. Im Bereich der Gastronomie wurden die Öffnungszeiten für den Betrieb im freien verlängert und 

Für die Soforthilfe des Freistaates Bayern für Unternehmen mit bis zu 250 MitarbeiterInnen sind Anträge bis spätestens 30. Juni 2020 an die zuständige Bewilligungsbehörde zu richten.

Die Antragstellung erfolgt in beiden Fällen mit den notwendigen Erklärungen elektronisch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Die Antragsformalitäten und Bedingungen für den Erhalt der Soforthilfen entnehmen Sie bitte der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums: www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona.

Zudem möchten wir Sie auch auf das neue Hilfsprogramm des Freistaates Bayern für freischaffende Künstlerinnen und Künstler aufmerksam machen, unter das auch Journalisten fallen. Die Antragstellung ist online möglich.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Wissenschaftsministreriums unter https://www.stmwk.bayern.de.

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VII. Mitarbeiter

Neues Webinar-Angebot der Kulmbacher Akademie für Neue Medien

Die Akademie für Neue Medien informiert über zusätzliche neue Webinar-Angebote:

–      "Moderne Kommunikations-Apps und ihre Anwendung" mit Simon Moritz am 15. Juni von 10:00 - 11:30 Uhr: https://bayerische-medienakademien.de/kurs/moderne-kommunikations-apps-und-ihre-anwendung/

–      "Digitales Storytelling" mit Arno Makowsky vom 15. - 16. Juni, jeweils vormittags: https://bayerische-medienakademien.de/kurs/digitales-storytelling/

–      "Digitale Wege zum effektiven Aufgabenmanagement" mit Simon Moritz am 17. Juni von 10:00 - 11:30 Uhr: https://bayerische-medienakademien.de/kurs/digitale-wege-zum-effektiven-aufgabenmanagement/

–      "Wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit trotz Corona" mit Andrej Grabowski am 17. Juni von 15:00 - 18:00 Uhr: https://bayerische-medienakademien.de/kurs/wirkungsvolle-oeffentlichkeitsarbeit-trotz-corona/

–      "Die ersten Schritte zum papierlosen Büro" mit Simon Moritz am 19. Juni von 10:00 - 11:30 Uhr: https://bayerische-medienakademien.de/kurs/die-ersten-schritte-zum-papierlosen-buero/

Gesamter Kursplan unter https://bayerische-medienakademien.de/4812-2/ unser aktuelles Webinar-Angebot

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