VBZV-Newsletter 18/2021

 

 

I. Aus den Verbänden

Bayerische Zeitungsverleger tagen am Tag der internationalen Pressefreiheit 

Am internationalen Tag der Pressefreiheit, 03. Mai 2021, sind die bayerischen Zeitungsverleger zu ihrer jährlichen Verbandstagung zusammengekommen. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie fand die Mitgliederversammlung des Verbands Bayerischer Zeitungsverleger e.V. (VBZV) erneut als Videokonferenz statt. 

Andreas Scherer, der Erste Vorsitzende, betonte zum Tag der Pressefreiheit die Bedeutung von freien und unabhängigen Medien für die Demokratie. Das zeige sich gerade jetzt, während der Pandemie. Wo Fake News und Verschwörungstheorien den öffentlichen Diskurs belasteten, überzeugten die bayerischen Zeitungen mit verlässlichen und gründlich recherchierten Nachrichten. Deshalb sei es nicht überraschend, dass auch die Reichweiten der Zeitungen erneut gestiegen seien, zuletzt auf fast 85% der über 14-Jährigen (Nettoreichweite Print und Digital).

Angesichts der bevorstehenden Verabschiedung der Urheberrechtsreform im Bundestag appellierte Scherer erneut an die Politik, sich für einen robusten und effektiven Schutz der Urheber und Inhalteanbieter einzusetzen. Die Zukunft der freien Presse hänge entscheidend davon ab, ob ihre digitalen Inhalte vor einer Ausbeutung durch marktdominante Plattformen geschützt seien. Völlig kontraproduktiv sei hier der Vorstoß der Bundesregierung, kurze Texte und Pressefotos in geringer Auflösung als Bagatelle lizenzfrei zu stellen. „Wer 160 Zeichen als Bagatelle ansieht, hat den Journalismus und das Geschäftsmodell der Zeitungen nicht verstanden“, so Scherer. „In 160 Zeichen steckt oft eine ganze Geschichte. Gerade im Digitaljournalismus ist das Verdichten und Verknappen von Text tägliches Handwerk.“

Kritisch äußerte sich Scherer zu der jüngst gescheiterten Digitalförderung des Bundes. Zwar sei ihre Ausgestaltung in vielen Punkten nicht praktikabel gewesen. Dass die Politik aber eine Förderung über 220 Mio. € beschließe, die sie anschließend wegen rechtlicher Bedenken wieder zurücknehme, sei geradezu dilettantisch. „Es wäre das Mindeste gewesen, die Förderung dann wenigstens in eine Corona-Nothilfe für die Zeitungen umzuwidmen, die massive Einbußen im Anzeigengeschäft erlitten haben“, so Scherer. „Aber auch dazu fehlte am Ende der politische Wille“. Die Anzeigenumsätze der Zeitungen sind durch die Auswirkungen der Pandemie im letzten Jahr um ca. 20% zurückgegangen.

Zugleich bekräftigten die bayerischen Zeitungsverleger erneut die Notwendigkeit einer Förderung der Zeitungszustellung. Dazu hatten die Verlegerverbände einen Vorschlag unterbreitet, der aber vom Haushaltsausschuss des Bundestags abgelehnt worden war. „Stattdessen hat man ohne Rücksprache mit uns die Digitalförderung aus dem Hut gezaubert, die nun gestrichen wurde“, beklagt Scherer. „Diese Digitalförderung hätte unser Kardinalproblem, die explodierenden Kosten der Zeitungszustellung, nicht gelöst“. Scherer verwies darauf, dass gerade die gedruckte Zeitung systemrelevant sei. Ohne eine Förderung der Infrastruktur könne ihre flächendeckende Zustellung aber bald nicht mehr gewährleistet werden. Auch die digitale Transformation der Branche hänge letztlich am Printprodukt. „Nur ein funktionierendes Geschäftsmodell für die gedruckte Zeitung ermöglicht uns Investitionen in die digitale Zukunft“, so Scherer. Gerade für Menschen, die ihre Zeitung digital nicht lesen können oder wollen, sei die gedruckte Zeitung auch der Zugang zum Qualitätsjournalismus, vor allem bei der Lokalberichterstattung.

Auch satzungsgemäße Beschlüsse fasste die Mitgliederversammlung. Dazu gehörte die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und die Zustimmung zum Etat 2021. Bei den turnusmäßigen Wahlen wurden die Verbandsvorsitzenden Andreas Scherer aus Augsburg und Dr. Laurent Fischer aus Bayreuth für weitere zwei Jahre in ihrem Amt bestätigt. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Martin Balle (Straubinger Tagblatt / Landshuter Zeitung / Abendzeitung München), Oliver Döser (Oberbayerisches Volksblatt, Rosen- heim), Ulrich Eymann (Main-Echo, Aschaffenburg), Stefan Hilscher (Süddeutsche Zeitung, München), Guido Mehl (Fränkische Landeszeitung, Ansbach), Daniel Schöningh (Münchner Merkur / tz, München), Walter Schweinsberg (Mediengruppe Oberfranken, Bamberg), Viola Vogelsang-Reichl (Der Neue Tag, Weiden) und Martin Wunnike (Mittelbayerische Zeitung, Regensburg) wurden ebenfalls wiedergewählt. Guido Mehl und Walter Schweinsberg wurden auch als Rechnungsprüfer wiedergewählt. 

(Quelle: VBZV, PM 03.05.2021)

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Wolfram Hatz für zwei weitere Jahre als vbw Präsident bestätigt

Wolfram Hatz bleibt Präsident der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw). Hatz wurde von der Mitgliederversammlung des Wirtschaftsdachverbands, dem auch der VBZV angehört, für zwei weitere Jahre wiedergewählt. 

Neben dem Präsidenten wurden die Vizepräsident:innen wiedergewählt. Bis auf Erich Schulz, Geschäftsführer der Erich Schulz GmbH & Co. KG, der als Nachfolger von Konrad Steininger als neues Präsidiumsmitglied für den Unternehmerverband bayerisches Handwerk gewählt wurde, gibt es keine Änderungen in der Besetzung.

Das vollständige aktuelle Gremium finden Sie unter folgendem Link:
www.vbw-bayern.de/praesidium

(Quelle: vbw, PM 05.05.2021)

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II. Medienpolitik 

 

Verlegerverbände kritisieren vorläufiges Scheitern der Presseförderung

Die geplante Presseförderung ist für diese Legislaturperiode gescheitert. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den beteiligten Verbänden in der vergangenen Woche mit. 

Die Verlegerverbände Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) kritisieren das vorläufige Scheitern der Presseförderung und warnen vor den Folgen für die vielfältige Medienlandschaft. „Es ist schockierend, dass die Umwidmung der Digitalförderung in eine dringend benötigte verfassungskonforme Zustellförderung jetzt auf den letzten Metern gescheitert ist“, erklären dazu die Verbände heute in Berlin.

Als sich abzeichnete, dass die zuletzt geplante Transformationsförderung der Verlage wegen verfassungsrechtlicher Bedenken vor dem Aus steht, schlug das BMWi eine Umwidmung der bereits eingeplanten Haushaltsmittel in eine Corona-Soforthilfe für die Verlage vor. „Nachdem der Vorschlag sowohl vom Finanzministerium als auch von den zuständigen Berichterstattern von SPD und CDU/CSU unterstützt wurde, waren wir zuversichtlich, dass die politische Hängepartie nach fast vier Jahren doch noch zu einem guten Ende kommen könnte“, so die Verbände. Unverständlich sei jedoch, dass der Haushaltsausschuss dem Vorschlag nicht gefolgt ist.

Bei diesem Ergebnis darf es nach Ansicht von BDZV, BVDA, VDZ und VDL nicht bleiben. „Die Zustellförderung ist nach wie vor das richtige Instrument, um die Verlage in der Transformation wirksam zu unterstützen und gleichzeitig die Unabhängigkeit der Redaktionen zu wahren“, hieß es dazu weiter.

Die Verlegerverbände fordern die Politik deswegen dringend dazu auf, ab Beginn der nächsten Legislaturperiode eine wirksame Förderung der Zustellung einzuführen.

(Quelle: BDZV, PM 27.04.2021)

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Missbrauchsbeschwerde der Medien- und Werbewirtschaft gegen Apple beim Bundeskartellamt

Spitzenverbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft, darunter auch unser Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), haben am 26. April 2021 beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen Apple eingereicht. Sie machen geltend, dass das Unternehmen mit seinem Programm „App Tracking Transparency“ (ATT) seine Marktmacht missbraucht und gegen Kartellrecht verstößt. 

ATT, das Apple ab dieser Woche umsetzen will, verpflichtet Anbieter von Apps zukünftig, standardmäßig ein Opt-In-Fenster anzuzeigen, wenn Nutzerdaten verarbeitet werden sollen. Hier müssen sie den Usern nach den Vorgaben von Apple erläutern, warum sie sie tracken wollen. Apps ohne ATT will Apple nicht mehr genehmigen.

Durch diese einseitig auferlegten Maßnahmen schließe Apple faktisch alle Wettbewerber von der Verarbeitung kommerziell relevanter Daten im Apple-Ökosystem aus, monieren die klagenden Verbände. Apples eigene (Werbe-)Dienste sind von den geplanten Änderungen aus ausgenommen und der Konzern sammelt selbst erhebliche Mengen Nutzerdaten.

Die Verbände sehen darin den Versuch, der Werbewirtschaft den Zugriff auf wettbewerbsrelevante Daten in unzulässiger Weise zu erschweren. Dies ist aufgrund der europäischen Datenschutzvorgaben nicht notwendig und gefährdet gleichzeitig die Medienvielfalt. 

Die Beschwerdeführer stützen sich insbesondere auf neue Vorschriften im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Anfang des Jahres in Kraft getreten sind und dem Bundeskartellamt ein effektiveres Durchgreifen gegen Missbrauchsverhalten von dominanten Plattformunternehmen wie Apple ermöglichen.

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um ein breites Bündnis aus Verbänden der deutschen Medien- und Kommunikationswirtschaft, das unter dem Dach des ZAW unter anderem die folgenden Organisationen umfasst:

Arbeitsgemeinschaft Onlineforschung e.V.,

BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.,

Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.,

OMG e.V. Organisation der Mediaagenturen,

Markenverband e.V.,

Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM),

VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. sowie

Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.

Sie sehen die jahrelange Symbiose aus App-Entwicklern, Werbungtreibenden, Werbevermittlern durch das Programm gefährdet. Es werde ein Paradigmenwechsel zu Gunsten Apples eingeleitet, in dessen Folge auch Verbraucherinteressen beeinträchtigt werden.

Zusätzlich zu der bereits von den App-Entwicklern eingeholten Einwilligung wird Apple diese künftig dazu verpflichten, eine weitere, von Apple vorgegebene Erklärung anzuzeigen, wenn sie diese verschiedenen Nutzerdaten zusammenführen möchten. Wenn App-Entwickler dem nicht entsprechen, werden ihre Apps aus dem App-Store entfernt.

Gegen die Art und Weise, wie Apple der gesamten Medien- und Werbewirtschaft diesen Systemwechsel aufzwingt, richtet sich die aktuelle Beschwerde. Mit dieser Beschränkung der Konkurrenz verschafft sich Apple einseitige Vorteile. Gleichzeitig stärkt Apple seine eigenen Apps wie Apple Music und News, die gegenüber werbefinanzierten Anbietern Marktanteile gewinnen können. Wenn Apps mangels effektiver Werbemöglichkeiten auf kostenpflichtige Abonnement-Modelle umgestellt werden müssen, erhält Apple zudem eine Provision in Höhe von i.d.R. 30 Prozent für alle Verkäufe digitaler Inhalte.

(Quelle: ZAW, PM 26.04.2021)

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III. Vermarktung 

 

OWM-Mitgliederumfrage: Covid-19 Pandemie schränkt Werbemarkt weiterhin ein

Im Rahmen einer Mitgliederbefragung hat die OWM erneut die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Geschäftsentwicklung und die Werbemaßnahmen ihrer Mitgliedsunternehmen erhoben. Bereits zu Beginn der Pandemie im März 2020 ergab eine OWM-Umfrage welche Folgen auf dem Werbemarkt zu erwarten sind. Im Vergleich zu 2020 sind die befragten OWM Mitglieder weiterhin eher pessimistisch was die Umsatzentwicklung Ihrer Unternehmen angeht.

Der Anteil der sehr stark betroffenen Unternehmen hat um 70% gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Jedes dritte Mitgliedsunternehmen ist inzwischen sehr stark von der Pandemie betroffen. Die Umsatzentwicklung 2021 wird deutlich verhaltener eingeschätzt als noch im Herbst 2020. Der Anteil der Mitgliedsunternehmen, die eine bessere Umsatzentwicklung erwarten, ist um 40% eingebrochen. 

Auch die Werbebudgets 2021 für die Marketingkommunikation stehen unter Druck: Jedes zweite Unternehmen rechnet mittel- bis langfristig mit abnehmenden Etats. Jedoch haben über die Hälfte der Mitglieder individuelle, auf Corona-dezidierte, Kampagnen umgesetzt und das mit enormem Effekt: 90% bewerten diese erfolgreich beziehungsweise sehr erfolgreich.

Bei den klassischen Medien und Sponsoring rechnen z.T. deutlich mehr Mitgliedsunternehmen mit sinkenden Werbeausgaben. Bei den digitalen Kanälen verhält es sich genau umgekehrt. Insbesondere für Social Media und Influencer rechnen deutlich mehr Mitgliedsunternehmen mit einer Zunahme der Ausgaben, als mit einer Abnahme.

(Quelle: OWM, PM 04.05.2021)

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IV. Lesermarkt

 

E-Paper-Auflage wächst um 18 Prozent

Die digitale Zeitung ist weiter auf Wachstumskurs. Nicht nur die Auflage wächst, auch die E-Paper-Abonnements legen überdurchschnittlich um 24,3 Prozent zu.

Die E-Paper-Auflage der deutschen Zeitungen ist im 2. Quartal 2021 um 18,34 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal gestiegen. Insgesamt liegt die verkaufte Auflage der Digitalausgaben nun bei 2.144.236 Exemplaren pro Erscheinungstag.

Besonders stark wächst der regelmäßige Bezug: Die Abonnements legen 24,3 Prozent zu. Mehr als 1,2 Millionen digitale Zeitungsexemplare werden damit per Abo bezogen. Für immer mehr Menschen gehört die digitale Zeitungslektüre zum Alltag.

Insgesamt können die Tageszeitungen 1,64 Millionen E-Paper-Verkäufe für sich verbuchen (+17,14 Prozent). Davon entfallen 1,28 Millionen auf lokale und regionale Abo-Zeitungen (+18,54 Prozent), 273.941 Exemplare auf die überregionalen Titel (+13,09 Prozent) und 83.139 auf Kaufzeitungen (+10,11 Prozent). Auch Sonntagszeitungen (258.419 Exemplare pro Erscheinungstag) und Wochenzeitungen (248.728 Exemplare) konnten mit einem Plus von 8,93 Prozent bzw. 40,39 Prozent deutlich zulegen.

Das zeigt die ZMG-Auflagenstatistik auf Basis der aktuellen IVW-Erhebung für das erste Quartal 2021 (194 meldende Titel/Ausgaben).

https://www.die-zeitungen.de/fileadmin/files/documents/02_die-zeitungen.de_ab_Mai_2016/1_Aktuelles/E-Paper-Auflage_Q1-21.pdf

(Quelle: die-zeitungen.de, 28.04.2021)

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V. COVID 19-Pandemie

Bayern: Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05. Mai 2021 – Erleichterungen für Geimpfte und Genese – Lockerungen für Gastronomie, Kultur und Freizeit

Am 04. Mai 2021 hat der Bayerische Ministerrat erneut über die weiteren Maßnahmen der Pandemiebekämpfung beraten. 

Zur Umsetzung der Beschlüsse hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 05. Mai 2021 eine Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) erlassen:

Diese betrifft v.a. folgende Bereiche:  

  • Rechte von vollständig Geimpften: Die auf Bundesebene für Geimpfte und Genesene angedachten Erleichterungen von Geboten und Verboten insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, der allgemeinen Kontaktbeschränkung, der Ausgangssperre, der Quarantänepflichten und des Sports werden in Bayern schon ab dem 06. Mai 2021 umgesetzt. Die besonderen Schutzmaßnahmen zugunsten vulnerabler Gruppen (Alten- und Pflegeheime etc.) bleiben unberührt. Die bekannten AHA-L Hygieneregeln gelten für alle weiter.
  • Verlängerung der nächtlichen Ausgangssperre: Die Regelungen über die nächtliche Ausgangssperre (§ 26 der 12. BayIfSMV) gelten bis zum 06. Juni 2021 unverändert fort. Ab dem 07. Juni 2021 wird für die nächtliche Ausgangssperre in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 100 die bundesrechtliche Regelung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG übernommen.
  • Lockerungen bei Inzidenzwerten unter 100 bzw. 50: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 oder unter 50 können die Kreisverwaltungsbehörden unter den Voraussetzungen des § 27 der 12. BayIfSMV ab dem 10. Mai 2021 die dort beschriebenen Erleichterungen für die Außengastronomie (Öffnung bis 22 Uhr), für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport zulassen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, das hierfür nötige Einvernehmen zu erteilen. Die zuständigen Staatsministerien werden die erforderlichen Konzepte (insbesondere Hygienemaßnahmen, Tests und Terminbuchungen) erstellen.
  • Touristische Angebote ab 21. Mai 2021 (bei regionaler Inzidenz unter 100): Touristische Angebote werden in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 daher ab Freitag, den 21. Mai 2021, wieder zugelassen. Dazu zählen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze Die Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werden dem Ministerrat für seine nächste Sitzung hierfür ein entsprechendes Konzept (u. a. Terminvereinbarungen, 48 Stunden Tests, Abstands- und Hygienemaßnahmen) für inzidenzabhängige Öffnungen vorschlagen. Das Konzept muss die infektiologische Gesamtlage berücksichtigen und eine Rücknahme der Öffnungen bei entsprechender Inzidenzentwicklung vorsehen. Das Gleiche gilt für spezielle touristische Infrastrukturen.

 

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-306/

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-307/

(Quelle: vbw-bayern.de, 04.04.2021)

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Aktualisierte FAQ Corona-Krise und Wirtschaft vom 29. April 2021

Mit Blick auf die zahlreichen Abgrenzungsfragen zwischen zulässigen und unzulässigen Geschäftsöffnungen hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege seine FAQ aktualisiert:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/04/2021_04_30_positivliste.pdf

(Quelle: vbw-bayern.de, 29.04.2021)

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Entwurf einer Bundesverordnung für Geimpfte und Genesene

Das Bundeskabinett hat am 4. Mai die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (SchAusnahmV) verabschiedet.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2021/0504_Corona-Impfung_Verordnung.html

Bevor die Verordnung in Kraft tritt, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrats. Der Bundestag hat heute bereits zugestimmt.

Wesentliche Regelungen

  • Definition von Geimpften und Genesenen: Als geimpft gilt, wer die letzte erforderliche Corona-Impfung mindestens 14 Tage zuvor erhalten hat. Als geimpft gilt auch, wer nach einer Corona-Erkrankung genesen ist und zumindest eine Impfung erhalten hat. In beiden Fällen muss es sich um einen vom Paul-Ehrlich-Institut anerkannten Impfstoff handeln. Als genesen gilt, wer einen positiven PCR-Test vorlegen kann, der nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate ist. Die Durchführung eines Antikörpertests reicht nicht aus, um als genesen zu gelten.
  • Erleichterungen für Geimpfte und Genesene: Erleichterungen gelten grundsätzlich nur, wenn die Betroffenen aktuell keine Corona-Symptome zeigen. Soweit die Infektionsschutzmaßnahmen des Bundes oder der Länder die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangen, sind Geimpfte und Genesene hiervon befreit. Das gilt aber nicht für den Schutz vulnerabler Gruppen, also z. B. für Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Kontaktbeschränkungen gelten nicht, soweit sich nur Geimpfte und Genesene treffen. Sind an Zusammenkünften auch andere Personen beteiligt, zählen Geimpfte und Genesene nicht als Teilnehmer bei der Berechnung der Höchstgrenze. Die nächtliche Ausgangssperre gilt nicht für Geimpfte und Genesene.  Geimpfte und Genesene treffen keine Quarantänepflichten bei Kontakt zu Erkrankten und nach der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten. Das gilt allerdings nicht für den Kontakt mit an Virusvarianten erkrankten Personen oder nach der Rückkehr aus Virusvarianten-Gebieten.
  • Anerkennung von Tests der Arbeitgeber: Soweit die Infektionsschutzmaßnahmen des Bundes oder der Länder die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangen (unabhängig davon, ob die Betroffenen geimpft oder genesen sind), werden auch im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, durchgeführte Tests anerkannt. Konkrete Informationen zur Ausgestaltung des Testnachweises liegen noch nicht vor. 
  • Im Bereich des Arbeitsschutzes sind wohl derzeit keine Sonderregelungen für Geimpfte und Genesene vorgesehen. So wird z. B. die Testangebotspflicht nach § 5 Corona-Arbeitsschutzverordnung vorerst unverändert bestehen bleiben.

 

Sobald die Regelungen der Bundesverordnung in Kraft getreten sind, werden sie die bis dahin bereits erlassenen Regelungen der Länder zu Erleichterungen für Geimpfte und Genesene ablösen.

Die Ausnahmen greifen dann aber auch für Infektionsschutzmaßnahmen, die nur auf Landesebene gelten, also auch bei regionalen Inzidenzwerten unter 100.

(Quelle: vbw-bayern.de, 05.05.2021)

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Corona-Impfungen in Betrieben: Unternehmensbefragung bis 07. Mai 2021

Ab Juni 2021 sollen Betriebsärzte sich an der Impfung gegen Corona beteiligen. Um die Impfstofflogistik zu planen und die Betriebsärzte an das digitale Impfmonitoring des RKI anbinden zu können, hat die BDA eine Unternehmensabfrage gestartet.

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) weist daraufhin, dass Unternehmen, die sich mit Ihren Betriebsärzten an der Impfkampagne beteiligen wollen, dringend an dieser Abfrage teilnehmen sollten. Dies ist allerdings nur bis morgen, zum 07. Mai 2021 möglich!

https://forms.office.com/pages/responsepage.aspx?id=6NqR8ShsoEWt1Z2HBXTLY0Rsbac39tRDqoIUHS54-eNUNFNaWTNBMUtPQTZVTDgzTFRJRjhNNDNTMy4u


Alle wichtigen Informationen zur Umfrage der BDA finden Sie hier: 

https://www.wirtschafttestetgegencorona.de/wp-content/uploads/2021/05/Unternehmensinformation-zur-Unternehmensabfrage_03-05-2021.pdf

(Quelle: vbw-bayern.de, 04.05.2021)

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