VBZV-Newsletter 17/2022

 

 

I. Medienpolitik

Google erweitert Angebot für Medienhäuser – Corint Media verurteilt den Versuch, am LSR vorbei zu manövrieren – Auch Journalisten verlieren damit ihre gesetzlich festgelegte 1/3-Beteiligung  

Google erweitert sein Angebot für Medienhäuser. „Extended News Previews“ (ENP) ist eine Initiative von Google in Reaktion auf die Anforderungen von Artikel 15 der 2019 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Nach dieser Richtlinie müssen Onlineplattformen in bestimmten Fällen die Zustimmung des Verlags oder Webpublishers einholen, wenn sie bestimmte Inhalte von Presseveröffentlichungen verwenden möchten. Die Verwendung von Links und sehr kurzen Auszügen von Presseveröffentlichungen erfordert keine Zustimmung.

Um erweiterte Vorschauinhalte wie Snippets und Miniaturansichten anzuzeigen, die möglicherweise unter diese Richtlinie fallen, bietet Google eine Lizenzgebühr im Rahmen der ENP-Verträge an.

Inhaber von Pressewebsites die sich gegen die Teilnahme am ENP-Programm entscheiden, können ihre Inhalte trotzdem weiter in der Google Suche und anderen Google-Produkten angezeigt werden.

Aus Sicht der Verwertungsgesellschaft Corint Media hat Google mit seinem Angebot einen weiteren Versuch gestartet, den Verlagen in Deutschland und Europa massenhaft Presseleistungsschutzrechte für missbräuchlich geringe Zahlungen abzunehmen. Ausgewählte Verleger würden von Google derzeit angeschrieben und gebeten, in einem Online-Tool Verträge für die Nutzung des Presseleistungsschutzrechts durch Google abzuschließen. Diese von Google angebotenen ENP-Verträge sind mit extrem niedrigen Vergütungen bepreist, gewähren Google jedoch eine umfassende Rechteeinräumung, die eine weitere Lizenzierung des Presseleistungsschutzrechts zu Gunsten der Presseverleger und ihrer Journalisten ausschließt.

Die Berechnung, die den Vergütungen für die ENP-Verträge zugrunde liegt, sei bekannt, so Corint Media. Sie sei erkennbar missbräuchlich und spiegelt in keiner Weise die nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz notwendigen Beteiligungen der Rechteinhaber an den „geldwerten Vorteilen“ des Nutzers Google. Statt diese tatsächlichen geldwerten Vorteile, die Google durch die Nutzung von Presseinhalten erhält, zugrunde zu legen, will Google demnach nur einen einstelligen Prozentsatz, bezogen auf künstlich kleingerechnete Umsätze, die es mit der direkten Anzeige von Presseinhalten verdient, an die Verlage weiterreichen. 

Die dafür genutzten Daten will Google sicherheitshalber „selbst zur Verfügung stellen“. Als marktbeherrschendes Unternehmen die Preise für die Nutzung eines zentralen Rohstoffs – hier der Nutzungsrechte der Presseverleger und Journalisten – selbst festzulegen, scheint weit entfernt vom für alle geltenden Recht, moniert Corint zu Recht.

Das Bundeskartellamt hatte Google und seinen Mutterkonzern Alphabet Ende vergangenen Jahres als Unternehmen mit einer „überragenden marktübergreifenden Bedeutung“ klassifiziert und damit unter die Aufsicht des neuen § 19a GWB gestellt, der ein effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne sicherstellen soll. Zudem führt das Bundeskartellamt unter anderem wegen des Vorwurfs der Selbstbevorzugung derzeit eine Untersuchung zu Googles Umgang mit dem deutschen Presseleistungsschutzrecht. 

Die Summe der Zahlungen, die unter mehreren Tausend Rechteinhabern im Rahmen von ENP ausgeschüttet werden soll, schätzt Corint Media auf rund 10 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im australischen Markt, der rund ein Drittel der Größe des deutschen Markts ausmacht, hatte Google aufgrund schärferer gesetzlicher Regeln bis zu 100 Millionen Euro an Verlage gezahlt. Der jetzige Vorstoß, Verlagen einzelne ENP-Verträge anzubieten, zeigt die Missbräuchlichkeit Googles. Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit bereits einer Reihe von ausgewählten Verlagen höher dotierte Verträge für sogenannte „Google News Showcases“ angeboten und zusätzlich dazu die sogenannten „ENP“-Verträge vorgeschoben. Der gemeinsame Abschluss dieser Verträge war für manche Verlage vermeintlich attraktiv, obwohl die Zahlungen hierfür deutlich unter dem Wert des Presseleistungsschutzrechts liegen. Nun scheint Google daran interessiert zu sein, dem Rest aller Verleger, einer wohl aus Sicht des Unternehmens nachrangigen Gruppe sicherheitshalber „ENP-Verträge“ anzubieten, deren Höhe zwischen 10 und 15 Prozent der Vergütungen für Google News Showcase ausmachen soll. Verlage, die sich weigern, im Rahmen dieses Vorgehens ENP-Verträge abzuschließen, will Google auch ohne Lizenzabschluss unverändert anzeigen, wenngleich dann ohne jede vertragliche Grundlage, obwohl Google weiterhin rechtswidrig nutzt.

Mit diesem Vorgehen versucht Google einerseits, den Wert des Presseleistungsschutzrechts über mit möglichst allen Verlagen abzuschließenden ENP-Verträgen in Europa minimal zu halten und Rechtssicherheit zu erlangen. Zugleich läuft damit auch die gesetzlich verankerte Regelung, dass Journalisten mit einem Drittel der Erlöse aus dem Presseleistungsschutzrecht zu beteiligen sind, ins Leere.

Die Verwertungsgesellschaft Corint Media favorisiert einen anderen Weg: Sie will mit Google eine jährliche Lizenzgebühr in Millionenhöhe vereinbaren. Die Verwertungsgesellschaft würde diese dann an die Presseverlage, deren Interessen sie vertritt, ausschütten. 

Markus Runde und Christoph Schwennicke, Geschäftsführer Corint Media: „Die geplante massenhafte und schnelle Einholung von Lizenzen zu Dumping-Preisen ist eine weitere Eskalationsstufe, die nun im Streit zwischen den Digitalplattformen und den Presseverlegern von Google gezündet wurde. Statt für die Nutzung von Presseinhalten eine angemessene Vergütung mit den Verwertungsgesellschaften und Einzelverlagen zu einheitlichen Preisen und Konditionen auszuhandeln, versucht Google wiederum, einen allein festgelegten, marktmissbräuchlich geringen Preis für die Rechte der Verleger festzusetzen. Das ist im Urheberrecht und in der Marktwirtschaft, im Rechtsstaat mit seinem Gleichbehandlungsversprechen ein einmaliger Vorgang: Ein Unternehmen mit 93% Marktanteil entscheidet im Alleingang und unreguliert, ob und wie viel es dem Anbieter von Inhalten zahlt. Das ist, als würde ein Automobilhersteller mit Monopolstellung bestimmen wollen, dass er für Getriebe ab jetzt nur noch drei Euro zahlt. Und falls sich der Zulieferer weigert, werden die Getriebe dennoch ohne Zustimmung jede Nacht vom Hof des Getriebeherstellers geholt. Das Marktversagen, das im Verhältnis der Inhalteanbieter zu den Digital-Plattformen schon lange besteht, wird – sollte das extra geschaffene Urheber- wie auch das Kartellrecht nun nicht angewandt werden – schnell zum Staatsversagen. Wir können Presseverleger nur davor warnen, sich Rechte an ihren Inhalten, dem Herzstück ihres Geschäfts, für Glasperlen abkaufen zu lassen.“ 

Corint Media ist eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

(Quelle: Corint Media, PM 11.05.2022; https://support.google.com/webmasters/answer/11317369?hl=de)

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II. Aus den Verlagen

 

Chefredaktion des Verlags Nürnberger Presse stellt sich neu auf

Der Verlag Nürnberger Presse (VNP) stellt die Leitung seiner Zentralredaktion zum 1. Juni 2022 neu auf.  In Zukunft wird die Zentralredaktion im VNP allein von Michael Husarek geleitet. Er hat damit die Gesamtverantwortung für alle journalistischen Produkte des Unternehmens inne.


Als Stellvertreter:innen fungieren ab Juni Barbara Zinecker und Armin Jelenik. In die Verantwortung von Barbara Zinecker fallen hauptsächlich alle digitalen Ausspielkanäle des VNP, darunter das Reichweitenportal nordbayern.de sowie das vor kurzem neu gelaunchte Premiumportal NN.de. Das Printprodukt Nürnberger Nachrichten mit all seinen zur Unternehmensgruppe gehörenden Lokalausgaben wird vorrangig durch Armin Jelenik betreut, der auch das Produktmanagement Tageszeitung innehat.

(Quelle: VNP, PM 10.05.2022) 

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II. Aus den Verbänden

Neue Geschäftsführungen bei news aktuell, dpa-infocom und dpa-infografik 

Die dpa hat die Geschäftsführung von drei Ihrer Tochterfirmen zum 1. Juli neu besetzt:

Frank Rumpf, bisher Geschäftsführer bei dpa-infocom und dpa-infografik, bildet mit Edith Stier-Thompson die neue Doppelspitze von news aktuell. Nachfolger von Frank Rumpf als Geschäftsführer bei dpa-infocom wird Jirka Albig, Ira Kugel übernimmt für ihn bei dpa-infografik. 

Bei der größten und umsatzstärksten dpa-Tochter news aktuell bildet Frank Rumpf zusammen mit der bisherigen Geschäftsführerin Edith Stier-Thompson (Geschäftsführerin seit 2014) das neue Führungsduo. Er folgt auf Frank Stadthoewer (53), der sich beruflich neu orientiert. Mit Vertriebsleiter Philipp Lurz (40) erhält das Unternehmen außerdem einen weiteren Prokuristen neben Leiter Finanz- und Rechnungswesen Michael Voß (57). 

Als hundertprozentige Tochter der dpa verschafft news aktuell Unternehmen, Institutionen und Verbänden einen effektiven Zugang zu Medien sowie zu Verbraucherinnen und Verbrauchern und unterstützt sie dabei, einfach und erfolgreich ihre Storys zu erzählen. Über die digitalen Tools ots und zimpel gelangen PR-Inhalte an alle Medienformate wie klassische Printtitel, klickstarke Online-Portale oder soziale Netzwerke. Zusätzlich veröffentlicht news aktuell sämtliche PR-Inhalte seiner Kundschaft auf  www.presseportal.de, einem der reichweitenstärksten PR-Portale Deutschlands. Somit werden weltweit alle relevanten Zielgruppen erreicht, von Redaktionen über fachspezifische Blogs, digitale Influencerinnen und Influencer bis hin zu interessierten Privatpersonen. news aktuell ist seit 1989 am Markt und beschäftigt über 135 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Firmensitz ist in Hamburg. Weitere Standorte sind in Berlin, Frankfurt und München. 

Die dpa-infocom ist eine 100-prozentige Tochter der dpa und spezialisiert auf innovative multimediale Informationsdienstleistungen für die digitalen Märkte. dpa-infocom verbindet als Brücke zwischen Redaktion und Technologie die Basisformate der dpa-Gruppe zu attraktiven "ready-to-publish"-Produkten und stellt diese in modernen Formaten über Programmierschnittstellen (APIs) zur Verfügung. Live-Grafiken und umfangreiche Datenangebote u.a. zu deutschen und internationalen Wahlen, Sportdaten, unabhängige Faktenchecks und hochwertige interaktive Grafiken ergänzen das Portfolio. Zur dpa-infocom gehört auch die Service- und Verbraucherredaktion dpa-Themendienst mit sowohl aktuellen wie auch über den Tag hinaus gültigen Ratgeberinhalten für Digital und Print. 

Die dpa-infografik GmbH mit ihrer Redaktion im dpa-Newsroom in Berlin ist eine 100-prozentige Tochter der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH und die größte Infografik-Agentur im deutschsprachigen Raum. Sie bestimmt seit mehr als 75 Jahren den Markt für grafisch aufbereitete Informationen: Karten, Schaubilder, Infografiken und Charts. Zum Portfolio der dpa-infografik gehören neben nachrichtlichen Infografiken zu den Themen des Tages auch Erklärgrafiken für Schulen und Bildungseinrichtungen sowie Auftragsarbeiten für Redaktion und Unternehmenskommunikation.

(Quelle: dpa.com, 09.05.2022)

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Martin Wunnike für den VBZV im BR-Rundfunkrat – Prof. Dr. Dr. habil. Godehard Ruppert neuer Vorsitzender

Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Rundfunkgesetzes i.V.m. § 2 der Geschäftsordnung des Rundfunkrat in seiner konstituierenden Sitzung am 12.5.2022
 

- Prof. Dr. Dr. habil. Godehard Ruppert, entsandt von den Bayerischen Hochschulen, zum Vorsitzenden des Rundfunkrats,
- Simone Fleischmann, entsandt von den Bayerischen Lehrerverbänden, zur stellvertretenden Vorsitzenden und
- Luise Klemens, entsandt von den Gewerkschaften, zur Schriftführerin gewählt.

Für den VBZV wurde Martin Wunnike, Mitglied im Vorstand unseres Verbands, in den Rundfunkrat entsandt.

(Quelle: br.de, 12.05.2022)

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Dr. Markus Rick erneut Mitglied im Medienrat der BLM

Der Medienrat der Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat sich heute zu seiner konstituierenden Sitzung. Auch für diese 9. Amtsperiode wurde für unseren Verband VBZV-Hauptgeschäftsführer Dr. Markus Rick entsandt.

Rick gehört auch in dieser Amtsperiode dem Hörfunk- und Digitalausschuss an.

Auch diese Ausschüsse haben sich bereits heute konstituiert.

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