VBZV-Newsletter 16/2018

 

 

I. Medienpolitik

EU-Urheberrechtsreform: Vorschlag des EU-Ministerrats liegt vor

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben am 25. Mai 2018 eine gemeinsame Position zur kommenden EU-Urheberrechtsreform abgestimmt.

Der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten, dass auch der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten im EU-Ministerrat die Einführung eines eigenständigen Rechts für Presseverleger im EU-Urheberrecht gefordert hat. Der bereits vorliegende Entwurf der EU-Kommission biete zwar mehr Klarheit und Rechtssicherheit, die Entschließung des Rates sei dennoch ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.

Bei dem im EU-Ministerrat abgestimmten Vorschlag geht es u. a. neben dem europaweiten Leistungsschutzrecht um sog. Uploadfilter, die die illegale Weiterverbreitung geschützter Inhalte unterbinden sollen.

Uploadfilter sehen vor, dass Internetplattformen schon im Vorhinein prüfen müssen, ob von Nutzern hochgeladene Inhalte Urheberrechte verletzen könnten. Direkte Strafen für die Verweigerung eines Uploadfilters sind nicht vorgesehen. Diese sind aber auch nicht nötig, denn Youtube und Co sollen künftig für Urheberrechtsverstöße der Nutzer haften, so die Idee.

Im Hinblick auf das Leistungsschutzrecht, bei dem es um Auszüge aus Texten, wie sie Google und andere Suchmaschinen in ihren Ergebnissen liefern geht, konnte im Ministerrat keine einheitliche Regelung gefunden werden. Einige Staaten drängen auf Verschärfungen, während andere für Lockerungen plädieren. Der Rat fordert nun zwar mit seinem Papier das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet, hat aber keinen neuen Vorschlag für seine Ausgestaltung erarbeitet und will die Regelung an die einzelnen Mitgliedstaaten abgeben. Einzige Vorgabe: "Unerhebliche" Textausschnitte sollen weiter kostenlos verwendbar sein, doch was unter dieser Definition zu verstehen ist, bleibt offen.

Als nächstes muss nun das EU-Parlament seine Position zum Vorschlag der Kommission finden, bevor dann Kommission, Rat und Parlament im sogenannten Trilog über einen endgültigen Text verhandeln können. Der Berichterstatter im Rechtsausschuss des EU-Parlaments, Axel Voss, MdEP, hat hierzu bereits einen guten Vorschlag für ein eigenes Schutzrecht der Presse vorgelegt (vgl. VBZV-RS12/2018 vom 12.04.2018).

Quelle: BDZV, PM 25.05.2018; heise.de, 26.05.2018; derstandard.de, 28.05.2018

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Bundeskanzlerin Merkel fordert eine Besteuerung von Daten

Eine radikale Reform des Steuersystems forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 28.05.2018 auf dem Global Solutions Summit in Berlin. Eine solche Reform sei nötig, um den Wert von Daten besser bewerten zu können, sagte die Kanzlerin. "Die Bepreisung von Daten, besonders die der Konsumenten, ist aus meiner Sicht das zentrale Gerechtigkeitsproblem der Zukunft." Die Kanzlerin warnte davor, dass man ohne die Reform des bestehenden Steuersystems eine sehr ungerechte Welt erleben werde, in der die normalen Verbraucher ihre Daten kostenlos lieferten und andere damit Geld verdienten. Wie andere Dinge müssten auch Daten bepreist und besteuert werden, „das müssen wir in unser Steuersystem einarbeiten", so die Kanzlerin und forderte Vorschläge von Wissenschaftlern, wie ein Steuersystem im Digitalzeitalter eingerichtet werden könnte

Die Frage, wie man Google, Facebook, Amazon und Apple in Europa besteuern kann, beschäftigt schon seit einiger Zeit die Europäische Union. Alle Pläne, die dazu im Gespräch sind, zielen aber nicht auf eine Besteuerung von Daten an sich, sondern um eine Erhöhung der Steuereinnahmen über die „klassischen“ Wege von Umsatz- oder Körperschaftssteuer.

Im Oktober hatten die EU-Staats- und -Regierungschefs, ein „effektives und faires Steuersystem fürs digitale Zeitalter“ gefordert. Die Finanzminister von zehn EU-Staaten hatten zuvor schon ein konkretes Modell vorgeschlagen: eine „Ausgleichssteuer“, die sich an den Umsätzen der Digitalunternehmen orientiert. Nach einem Vorschlagt der EU-Kommission sollen Firmen mit einem jährlichen Umsatz ab 750 Millionen Euro sowie einem Online-Umsatz von 50 Millionen Euro in Europa drei Prozent Ertragssteuer zahlen.

Der Vorschlag ist umstritten. Obwohl sich alle Beteiligten einig sind, dass IT-Giganten wie Apple, Facebook oder Google deutlich mehr Steuern entrichten sollten, ist aber unklar, wie diese Forderung ohne Kollateralschäden im bestehenden System umgesetzt werden kann.

Quelle: sueddeutsche.de 29.05.2018, faz.net 29.05.2018

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DSGVO: Einwilligungs- und Transparenz-Software von Axel Springer gratis

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beinhaltet unter anderem neue Vorgaben für die Nutzung von Cookies und anderen Tracking-Technologien. Um ihnen gerecht zu werden und die gesetzeskonforme Personalisierung von Inhalten und Werbeangeboten auch künftig zu ermöglichen, hat Axel Springer mit dem „Opt-in and Transparency Layer“ (OIL) dafür eine Software entwickelt. Wie das Medienhaus mitteilte, werde die Software Mitte Juni 2018 als Open-Source-Lizenz verfügbar und je nach Rechtsgrundlage in den entsprechenden EU-Mitgliedsstaaten sowohl für Opt-in- als auch Opt-Out-Szenarien anwendbar sein. In Deutschland ist der Gebrauch von Tracking-Technologien nach Auffassung von Axel Springer auch weiterhin ohne vorherige Zustimmung erlaubt, solange Nutzern eine Opt-out-Möglichkeit eingeräumt wird.

Eine Beta-Version hat Axel Springer am 23. Mai 2018 veröffentlicht. Erster Anwendungspartner der OIL-Software wird der Vermarkter BurdaForward Advertising sein, der die Open-Source-Lizenz bei seinen Online-Angeboten implementieren will.

Moritz Holzgraefe, Chief Operating Officer Corporate Digital Platforms bei Axel Springer, erklärte: „Statt den dominierenden US-Plattformen das Feld zu überlassen, wollen wir gemeinsam mit der europäischen Verlags- und Werbebranche einheitliche Standards entwickeln, die dem gesamten Ökosystem zugutekommen. Deshalb bieten wir unsere Software unter einer Open-Source-Lizenz kostenlos an – je mehr Unternehmen an diesem Projekt teilnehmen, desto besser.“

Die OIL-Software unterstützt laut Springer die durch das International Advertising Bureau Europe verabschiedeten Rahmenbedingungen, die branchenweit einheitliche Standards bei der Verwendung von Nutzerdaten erarbeitet.

OIL Website mit technischer Dokumentation: https://oil.axelspringer.com/

Open Source Dateien: https://github.com/as-ideas/oil

Quelle: Axel Springer, PM 23.05.2018

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Bundesregierung und Monopolkommission uneins über Buchpreisbindung

Die Monopolkommission, die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät, empfiehlt die Abschaffung der Buchpreisbindung. Die Preisbindung für Bücher sei ein schwerwiegender Markteingriff, dem ein nicht klar definiertes Schutzziel gegenüberstehe, heißt es in einer Mitteilung zu einem Sondergutachten der Kommission. Es sei fraglich, ob die Buchpreisbindung einen "kulturpolitischen Mehrwert" schaffe, der den Markteingriff rechtfertige.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) reagierte „fassungslos“ auf die Empfehlung. Die literarische Vielfalt Deutschlands dürfe nicht allein den Mechanismen des freien Marktes überlassen werden, teilte sie mit. Die Kommission degradiere mit ihrer Betonung des wirtschaftlichen Aspekts den Wert und die gesellschaftliche Funktion des Kulturguts Buch zur bloßen Handelsware. 

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem Union und SPD der Preisbindung eine unverzichtbare Rolle für die Vielfalt des deutschen Buchmarktes zugesprochen hätten. Die Buchpreisbindung schütze das "Kulturgut Buch, ohne den Wettbewerb unangemessen zu beschränken, weder für inländische noch für ausländische Händler", sagte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis.     

Nach Ansicht der Monopolkommission verlangsamt die Buchpreisbindung zwar den Strukturwandel im stationären Buchhandel, könne ihn aber nicht unterbinden. Die Buchhandlungen verlören kontinuierlich an Marktanteilen zugunsten des Onlinehandels. Deshalb sei fraglich, ob die herkömmliche Infrastruktur für den Buchvertrieb noch die ihr zugesprochene Rolle spiele.

Zudem sei es wahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof im Hinblick auf E-Books die Buchpreisbindung für unvereinbar mit der europäischen Warenverkehrsordnung erklären werde, so die Kommission.

Das Sondergutachten der Monopolkommission kann im Volltext bzw. in einer Kurzversion abgerufen werden unter http://www.monopolkommission.de/index.php/de/pressemitteilungen/206-buchpreisbindung

Quelle: Monopolkommission, PM 29.05.2018; FAZ, SZ, 30.05.2018; spiegel.de, Bundesregierung, PM 29.05.2018

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II. Aus den Verlagen

Mobile Lesedauer verdoppelt: Positive Bilanz beim SZ-Magazin nach Relaunch

Einen Monat nach dem Relaunch seiner Website präsentiert das SZ-Magazin erste Zahlen: In den vergangenen vier Wochen haben deutlich mehr Nutzer Website sz-magazin.de besucht – der Zuwachs gegenüber

dem Vorjahreszeitraum beträgt 18,5 Prozent. Außerdem verbrachten die Leser deutlich mehr Zeit auf der Seite (plus 47 Prozent bei der Lesedauer) und kamen häufiger wieder: Die Besuche (Visits) stiegen um 35 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr.
Besonders deutlich wächst die mobile Nutzung: So griffen in den vergangenen vier Wochen 30 Prozent mehr Nutzer mit mobilen Geräten auf www.sz-magazin.de zu als zuvor, die Zahl der mobilen Visits stieg um 56 Prozent, die Verweildauer sogar um 103 Prozent: Handy-Nutzer verbringen mehr als doppelt so viel Zeit auf sz-magazin.de als bisher. 
 
„Wir freuen uns gemeinsam mit unseren Leserinnen und Lesern über den erfolgreichen Relaunch“, sagt Wolfgang Luef, Leiter der Digitalredaktion es SZ-Magazins. „Gerade unsere neuen Kolumnen von Bestseller-Autorin Charlotte Roche, Tennis-Profi Andrea Petkovic und unserer 78-jährigen Senioren-Kolumnistin haben schon nach wenigen Folgen eine treue Fan-Gemeinde aufgebaut.“

Insgesamt verzeichnet das SZ-Magazin mehr als eine halbe Million Zugriffe auf die drei neuen Kolumnen. Auch die Startseite sz-magazin.de erreicht – vor allem dank Videos und interaktiver Inhalte – seit dem Relaunch

Rekordwerte: Die Zugriffe auf die Homepage stiegen um 143 Prozent im Vergleich zum selben Zeitraum im Vorjahr. 

Quelle: SWMH, PM 18.05.2018
 

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