VBZV-Newsletter 15/2020

 

 

I. Medienpolitik 

EU-Parlamentarier fordern Unterstützung für Nachrichtenmedien

In einem offenen Brief an die EU-Staats- und Regierungschefs haben über 40 Abgeordnete des EU-Parlaments angesichts des plötzlichen Verlusts von Werbeeinnahmen sofortige Maßnahmen zur Unterstützung des Nachrichtenmediensektors gefordert.

Die Abgeordneten verweisen auf die Bedeutung, die freie, unabhängige und nicht zuletzt ausreichend finanzierte Medien für eine funktionierende Demokratie haben. Gerade in der aktuellen Krise sei eine gute Information der Bürger*innen wesentlich: Zuverlässige Nachrichtenquellen und Qualitätsjournalismus seien ein Gegenmittel gegen Desinformation. Die Menschen verließen sich derzeit mehr denn je auf vertrauenswürdige Nachrichtenmedien, was sich in einer wachsenden Leserschaft und Zuschauerzahl widerspiegelt.

Daher schlagen die Parlamentarier u.a. die Einrichtung einen Notfallfonds für Medien und Journalismus durch die Europäische Kommission vor – ein News-Zuschussprogramm, um Nachrichtenmedien und Qualitätsjournalismus direkt zu unterstützen. Besondere Aufmerksamkeit sollte bei allen Initiativen den lokalen und regionalen Medien sowie den in kleinen Märkten tätigen Nachrichtenmedien gewidmet werden.

Zusätzlich sollte die Kommission auch andere Formen der Unterstützung in Betracht ziehen, beispielsweise die Bereitstellung von Gutscheinen für Abonnements für Nachrichtenmedien für junge Menschen, die nicht nur die Nachrichtenmedien unterstützen, sondern gleichzeitig auch die Medienkompetenz stärken würden. Auch sollten die Kommunikationsbudgets von Kommission und EU-Parlament an nationale Nachrichtenmedien anstatt an globale Online-Plattformen geleitet werden.

Die Autoren ermutigen die Regierungen der Mitgliedsstaaten nachdrücklich, die Medien direkt und indirekt zu unterstützen und den Mediensektor mittelfristig deutlich auszubauen. 

(Quelle: euractiv.com, 21.04.2020)

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Google und Facebook müssen zahlen
BDZV: Australischer Vorstoß hat Signalwirkung für die EU

Internet-Plattformen wie Google und Facebook müssen künftig in in Australien für alle journalistischen Inhalte zahlen, die sie aus anderen Medien wie Zeitungen übernehmen. Damit soll ein Teil der Werbeeinnahmen dieser Plattformen an die klassischen Medien weitergeleitet werden. 

Details für die in dieser Form weltweit bislang einmalige Pflichtabgabe will die australische Regierung im Juli bekannt geben bevor der Plan gesetzlich verankert wird. Die neue Regelung soll bis November 2020 in Kraft treten.

Die Plattformbetreiber sollen verpflichtet werden, offenzulegen, welche Inhalte sie in welcher Form verbreiten, wie häufig diese geklickt werden und welche Einnahmen dadurch fließen. Die australische Wettbewerbsbehörde ACCC will hierzu einen verpflichtenden Verhaltenskodex für Technologiekonzerne wie für Medienunternehmen entwickeln und bis zum Sommer auch eine Preisliste vorlegen. 

Damit hat Australien eine wegweisende Richtung eingeschlagen. Die Entscheidung wurde von der Regierung angesichts des Ausfalls von Anzeigen aufgrund der Corona-Krise vorgezogen.

Zuvor hatten Google und Facebook die im vergangenen Herbst angebotenen Gespräche, die zu einer gütlichen Einigung bis November führen sollten, in die Länge gezogen. Eine freiwillige Zahlung von Google und Facebook für die Nutzung von Medieninhalten war nicht mehr zu erwarten. 

„Das australische Beispiel unterstreicht einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf, die vorherrschende wettbewerbsrechtliche Ungleichheit zu korrigieren. Der Vorstoß der Regierung in Canberra hat Signalwirkung für Europa“, heißt es dazu vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV). 

Auch in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten wird derzeit an gesetzlichen Vorkehrungen gearbeitet, um dem Missbrauch von marktdominanten Plattformen entgegen zu wirken. Kurz vor Ostern hatten die Kartellbehörden in Frankreich Google aufgefordert, binnen drei Monaten Verhandlungen mit den Verlegern und Nachrichtenagenturen über die Vergütung für die Nutzung geschützter Inhalte zu führen.

(Quelle: BDZV, PM 21.04.2020; spiegel.de, 20.04.2020; faz.net, 20.04.2020)

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II. COVID-19-Pandemie

Erhöhungen beim Kurzarbeitergeld in Deutschland und weitere Corona-Hilfen der Bundesregierung

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat weitere Corona-Hilfsmaß-nahmen beschlossen. Unter anderem haben sich die Koalitonspartner auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geeinigt: Es soll für kinderlose Beschäftigte je nach Bezugsdauer von 60 auf bis zu 80 Prozent und für Beschäftigte mit Kindern von 67 auf bis zu 87 Prozent erhöht werden.

Nach der Neuregelung sollen in den ersten drei Monaten die bisherigen Kurzarbeitergeldsätze gelten. Ab dem 4. Monat würden 70 oder 77 Prozent, ab dem 7. Monat dann 80 oder 87 Prozent des Lohnausfalls gezahlt. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird davon abhängig gemacht, dass mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit ausfällt.

Zuvor war bereits die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf bis zu 21 Monate verlängert worden. 

Darüber hinaus besteht ab dem 1. Mai bis Ende des Jahres für alle Berufe eine „Hinzuverdienstmöglichkeit“, begrenzt auf das bisherige volle Monatseinkommen. 

Nach einer Umfrage des Ifo-Instituts hat mittlerweile die Hälfte der deutschen Unternehmen Kurzarbeit beantragt. Zudem wollten 18 Prozent Arbeitsplätze abbauen, heißt es in einer heute veröffentlichten Erhebung der Münchener Wirtschaftsforscher.

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise soll nun auch ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie kommen: Vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 werde der Mehrwertsteuersatz für Speisen generell, also auch für Speisen, die im Lokal verzehrt werden, auf sieben Prozent verringert.

(Quelle: sueddeutsche.de, 23.04.2020; faz.net, 23.04.2020; bild.de, 23.04.2020)

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Weiterbildung während Kurzarbeit

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt teilweise die Kosten einer Weiterbildung während der Kurzarbeit. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist eine Förderung teilweise oder auch voll möglich, wenn u. a. folgende Bedingungen erfüllt sind:
 

  • In der Weiterbildung werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die über ausschließlich "arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen" hinausgehen.
  • Der Erwerb des Berufsabschlusses des Geförderten liegt mindestens vier Jahre zurück.
  • Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat in den vergangenen vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer nach dem Sozialgesetzbuch III geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme findet außerhalb des Betriebs statt und dauert mehr als 160 Stunden.
  • Die Maßnahme und der Träger der Weiterbildung sind für die Förderung zugelassen und die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind vom Strukturwandel betroffen oder streben eine Weiterbildung in Engpassberufen an. Hiervon kann allerdings bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten abgewichen werden.

Nähere Informationen: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile

(Quelle: sueddeutsche.de, 22.04.2020)

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Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen: Fristende am 27.04.2020

Zur Entlastung der Liquidität können Unternehmen eine Stundung der monatlich fälligen Sozialversicherungsbeiträge beantragen. Die Frist für die Stellung des Antrags auf Beitragsstundung bei den Krankenkassen bzw. Einzugsstellen endet am 27. April 2020.

Die Beitragsstundung kann einfach per E-Mail bei der Krankenkasse beantragt werden. (Muster für einen Stundungsantrag s. Anlage)

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/s_fokus.jsp

(Quelle: vbw.de, 22.04.2020)

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Steuerliche Maßnahmen für Corona-Betroffene

Die Bundesregierung hat sich am 22.04.2020 auf eine weitere Steuererleichterung verständigt: Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Vorauszahlungen verrechnen.

Einen aktuellen und umfassenden Überblick über derzeitige steuerliche Maßnahmen des Bundes und Bayerns bieten die Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen und des Bayerischen Landesamts für Steuern:

FAQ „Corona“ beim Bundesministerium der Finanzen

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern.html?cms_pk_kwd=06.04.2020_FAQ+Corona+Steuern+&cms_pk_campaign=Newsletter-06.04.2020

Themenseite "Coronavirus" beim Bayerischen Landesamt für Steuernhttps://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Coronavirus/default.php?f=LfSt

Das bayerische Finanzministerium bietet zudem einen Überblick zur Erstinformation über Steuererleichterungen:

https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/corona_2020/

 (Quelle: stmfh.bayern.de)

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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 16. April 2020 gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung einen Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Darin sind die konkreten Anforderungen an den Arbeistschutz formuliert. 

Nähere Informationen dazu unter  

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf;jsessionid=810DB1E77CD34CE63464B67927A5C75E?__blob=publicationFile&v=2

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Plattform Corona-Schutzprodukte Beschaffung und Produktion

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) hat als Kooperationspartner der bayerischen Staatsregierung eine Plattform für Hersteller und Anbieter bzw. die Nutzer von Mund-Nase-Schutz (nicht zertifiziert), Schutzschilden, Schutzwänden, Einwegkleidung und Desinfektionsmitteln eingerichtet. 

Hersteller und Anbieter der genannten Produkte können sich auf der Plattform eintragen. Das Angebot der Plattform wird laufend um weitere Dienste ergänzt, darunter die Möglichkeit, freie Produktionskapazitäten für die Herstellung entsprechender Produkte zu melden oder Kooperationspartner zu suchen.

https://www.plattform-corona-schutzprodukte.de

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Lockerungen im Handel: 800 qm-Regelung führt zu Verlusten auch für die Werbewirtschaft

Seit vergangenem Montag, 20. April 2020, gelten in Bayern neue Bestimmungen, die die Öffnung von Geschäften während der Virus-Pandemie regeln. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat hierzu eine aktualisierte FAQ-Liste veröffentlicht, die auch die Neuregelungen ab dem 27. April beinhalten.

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/2020_04_21_faq_corona_wirtschaft.pdf

Enttäuschung herrscht bei den Betreibern großflächiger Handelsbetriebe, für die keine Ausnahmeregelung wie für Baumärkte und Gartencenter geschaffen wurde, wie die Möbelhäuser. 

Während in Hessen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und dem Saarland  etwa auch größere Läden öffnen können, wenn sie die den Kunden zugängliche Fläche auf 800 Quadratmeter begrenzen, ist in Bayern eine solche Reduktion der Verkaufsfläche zur Erfüllung der Bestimmungen nicht zulässig.

Die andauernden Schließungen führen auch zu massiven Einbußen im Werbegeschäft. So ist etwa das Beilagengeschäft der Zeitungen vom Ausbleiben der Möbelwerbung stark betroffen.

Insgesamt rechnen die Zeitungshäuser nach einer Umfrage des Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger bundesweit mit Verlusten in Höhe von bis zu 80 Prozent im Werbegeschäft aufgrund der Corona-Krise. 

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„Bayern hilft seinen Händlern“: Sofortprogramm für bayerische Einzelhändler und Werbegemeinschaften gestartet

Ein kostenloses Fortbildungsprogramm zum Thema Digital- und E-Commerce bietet das bayerische Wirtschaftsministerium Einzelhändlern, Werbegemeinschaften und Kommunen an:

Zusammen mit dem Forschungsinstitut ibi research an der Universität Regensburg und der CIMA Beratung + Management GmbH will das Ministerium dem bayerischen Einzelhandel in der aktuellen Situation unter die Arme greifen und zusätzlich zu finanzieller Unterstützung inhaltliche Hilfestellungen bieten.

E-Commerce- und Handelsspezialisten von ibi research an der Universität Regensburg und der CIMA Beratung + Management GmbH unterstützen vor allem den mittelständischen Handel mit kostenlosen Webinaren, Online-Coachings und einem Infoportal im Internet und beraten etwa zu den Kommunikationskanälen Facebook, Instagram und Co. als Kundenbindungswerkzeuge, Grundlagen der Online-Sichtbarkeit, Nutzung von Click-&-Collect-Lösungen und Lieferservices oder Online-Marktplätze als Verkaufskanäle. Daneben werden Online-Sprechstunden angeboten und Best-Practice-Lösungen vorgestellt. 

Die Initiative des Wirtschaftsministeriums mit dem Titel „Bayern hilft seinen Händlern“ ist am 22. April 2020 gestartet. 

(Quelle: https://soforthilfe-handel.bayern)

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III. Vermarktung

Mediengruppe Pressedruck bündelt Wochenblätter

Die Mediengruppe Pressedruck bündelt ihre Wochenblätter Kreis- Anzeiger, Schwaben Echo und Paar-Anzeiger unter dem Dach der Marketing- & Sales-Service Augsburg GmbH (kurz MSS-A), einem Tochterunternehmen der Mediengruppe Pressedruck, 

Mit der gesellschaftsrechtlichen Verschmelzung und einer organisatorischen Neuausrichtung ergeben sich Vorteile in der Vermarktung von Anzeigen und Beilagen sowie positive Effekte in der Zeitungsproduktion und Zustellung. 

Mit dieser Werbeträgerstrategie bündelt die MSS-A Anzeigenblätter mit bereits mehr als 600.000 Auflage im nordschwäbischen Verbreitungsgebiet. Im Großraum Augsburg vermarktet die MSS-A die StadtZeitung mit zwölf Lokalausgaben und einer wöchentlichen Auflage von 250.000 Exemplaren und im Landkreis Donau-Ries die SonntagsZeitung Nördlingen/Donauwörth und WochenZeitung Donauwörth mit 70.000 Auflage. Mit Kreis-Anzeiger, Schwaben Echo, Paar-Anzeiger und regio mag. kommen nochmals 300.000 Haushalte dazu.

(Quelle: PDV, PM 21.04.2020)

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„Kauf im Allgäu Kampagne“ mit Verbrauchermagazin auf allgäu.tv     

Der Allgäuer Zeitungsverlag bietet Unternehmen aus dem Allgäu seit Anfang Ap- ril ein Verbrauchermagazin an, indem Produkte und Dienstleistungen im Tele- shoppingformat angeboten werden. Damit reagiert das Medienunternehmen auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Betrieben, deren Geschäfts- modelle in der Corona-Krise nicht mehr funktionieren.

Das TV-Magazin ist Teil einer großen „Kauf im Allgäu Kampagne“ für Geschäftspartner, in der die Mediengruppe Allgäuer Zeitung die gesamte Reichweite ihrer zur Verfügung stehenden Medien bündelt. So können im Paket Produktseiten auf dem Reichweitenportal all-in.de, Produktbewerbungen in Printanzeigen und Social-Media Begleitung gebucht werden, um Verbraucher großflächig zu erreichen. Markus Niessner, Geschäftsführer allgäu.tv: „Mit dem neuen TV-Format erreichen wir in dieser Zeit die Bedürfnisse der Zuschauer. Gleichzeitig können wir Unternehmen eine regionale Plattform für ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten.“

Reiner Elsinger, Verlagsleiter Allgäuer Zeitungsverlag, über die Kampagne und das erste Kundenfeedback: „Unser Werbemarkt-Team hat in wenigen Tagen Überzeugendes geleistet. Unter der Dachmarke „Kauf im Allgäu“ entstanden ein neues TV-Format mit allgäu.tv und viele attraktive Werbemöglichkeiten für unsere Kunden mit rund 600.000 Kontakten über alle Kanäle hinweg. Und der Erfolg gibt uns Recht. Nach Ausstrahlung der ersten Sendung am Freitag, den 3. April, gingen bei uns viele Anfragen und ein durchweg positives Feedback ein. KMUs, deren Geschäftsmodelle in der Krise nicht funktionieren, nehmen die ‚Kauf im Allgäu Kampagne‘ dankbar an. Auch, wenn das Format noch wachsen muss, können wir schon heute sagen, dass wir mit dem Konzept ein klares Zeichen für Zusammenhalt zeigen. Wir werden gemeinsam mit den Allgäuer Unternehmen durch diese schwere Zeit gehen.“

„Kauf im Allgäu“ – Sendezeiten auf allgäu.tv: Freitag, 15, 17.30 & 21 Uhr, Samstag, 15 Uhr, Sonntag, 15.15 Uhr. Außerdem durchgängig auf www.all-in.de/kaufimallgaeu und https://www.xn--allgu-jra.tv/kauf-im-allgaeu/

(Quelle: AZV, PM 23.04.2020)

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IV. Digital

Breitbandversorgung in Bayern: Gigabitförderung kann starten
Rund 95% der Haushalte haben bereits schnelles Internet 

Nach einer Mitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sind rund 95% aller Haushalte in Folge des bereits 2013 begonnen Breitbandausbaus im Freistaat mit schnellem Internet versorgt. Im ländlichen Raum verfügen immerhin 87% über eine schnelle Netzverbindung. 

Nach mehr als zwei Jahren mit Prüfungen und Verhandlungen hat die Europäische Kommission dem Freistaat nun grünes Licht für die landesweite Gigabitförderung gegeben. Mit der neuen Gigabitrichtlinie kann Bayern als erste Region in Europa auch die Beschleunigung von Anschlüssen in den Bereichen fördern, wo bereits schnelles Internet mit mind. 30 Mbit/s verfügbar ist (sog. „graue NGA-Flecken“). Die beiden Oberpfälzer Gemeinden Barbing und Weding, sowie die mittelfränkische Gemeinde Baiersdorf sind jetzt als erste Kommunen in dieses neue Förderverfahren eingestiegen.

(Quelle: Bayerisches Breitbandzentrum, PM 17.04.2020)

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