VBZV-Newsletter 15/2019

 

 

I. Medienpolitik

70 Jahre Grundgesetz: Der beste Schutz der Demokratie ist eine freie Presse
Redaktionelle Medien haben höchste Relevanz

Die große Mehrheit der Deutschen weiß um die Bedeutung der Pressefreiheit für eine demokratische Gesellschaftsordnung: 87 Prozent sagen, dass die freie Presse für sie eine wesentliche Grundlage der Demokratie ist. Für drei Viertel der Deutschen sind die Zeitungen unverzichtbar für eine freie Meinungsbildung. Gefahren für die freie Presse sehen 39 Prozent.

Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die die ZMG Zeitungsmarktforschung Gesellschaft anlässlich des 70. Jubiläums des Grundgesetzes im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) durchgeführt hat.

Wichtigstes Medium für die freie Meinungsbildung sind demnach die Zeitungen. Mit ihren gedruckten und digitalen Angeboten sind sie für 75,1 Prozent der deutschen Bevölkerung unverzichtbar, um sich eine eigene Meinung zu bilden. Dabei wird den Zeitungen diese Relevanz von allen Altersgruppen gleichermaßen zugeschrieben. Auch 70,7 Prozent der 14- bis 29-Jährigen halten die Zeitungen für essenziell für die Meinungsbildung.

Insgesamt zeigt die Befragung, dass redaktionellen Medien ein deutlich höherer Stellenwert für die Meinungsbildung attestiert wird als Angeboten ohne journalistische Redaktion. Auf die Zeitungen folgen Radio (für 73 Prozent unverzichtbar), Fernsehen (68,7 Prozent) und Zeitschriften (55,3 Prozent). Weniger als die Hälfte der Bevölkerung gibt dagegen an, dass nichtredaktionelle Angebote für die Meinungsbildung relevant sind: Google / Google News (41,4 Prozent), soziale Netzwerke wie Facebook (31 Prozent), Blogs / Foren (19,4 Prozent) und Twitter (13,1 Prozent) sind laut Studie weniger wichtig, um sich eine eigene Meinung zu bilden. Allerdings haben Facebook und Co. ihre Fans bei den unter 30-Jährigen: Für 57,9 Prozent sind sie unverzichtbar.

Ohne unabhängige Medien keine Demokratie – und trotzdem sehen 39 Prozent auch in Deutschland Gefahren für die freie Presse. Dazu BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff: „Für freie Meinungsbildung sind die Zeitungen mit ihren vielfältigen Angeboten eine besonders wichtige Quelle, denn sie sind der Garant für verlässliche, geprüfte Informationen. Aber wir dürfen auch nicht die Augen vor den Gefahren verschließen, vielmehr muss sich die freie Presse weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Angriffe wehren.“ Das zurückliegende Jahr sei erneut von teils erbitterten Auseinandersetzungen über dieses Grundrecht geprägt gewesen, sagte der BDZV-Hauptgeschäftsführer. In Erinnerung blieben unter anderem die wachsende Zahl gewalttätiger Angriffe aus dem vornehmlich rechtsradikalen Milieu auf Journalisten und Redaktionen. „Diese Entwicklungen fordern eine klare Haltung“, forderte Wolff. „Beharren wir, Zeitungen und Leser gemeinsam, auch weiterhin selbstbewusst auf der Pluralität der Meinungen und der Freiheit, sie zu äußern.“

(Quelle: BDZV, PM 22.05.2019)

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Frankreich setzt EU-Verlegerrecht um
BDZV-Präsident Döpfner: Zeitnahe Anpassung auch in Deutschland!

Der BDZV begrüßt das zügige Vorgehen der französischen Nationalversammlung bei der Umsetzung des EU-Verlegerrechts. „Die schnelle und effektive Reaktion der französischen Abgeordneten auf die EU-Urheberrechtsreform stimmt mich zuversichtlich, dass das deutsche Leistungsschutzrecht zeitnah an die EU-Richtlinie angepasst werden kann“, sagte dazu BDZV-Präsident Dr. Mathias Döpfner.

Frankreich habe bisher noch kein Verlegerrecht gehabt. Dass es nun als erster Mitgliedsstaat der Europäischen Union die EU-Urheberrechtsreform umsetze, sei ein Signal für Innovation, Wettbewerb zu fairen Bedingungen und die Wertschätzung und Sicherung journalistischer Qualität. „Dieses Signal wird auch über die EU hinausstrahlen“, erklärte der BDZV-Präsident.

Mit dem Gesetz sollen Plattformen wie Google oder Facebook dazu veranlasst werden, redaktionelle digitale Inhalte von Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichten-agenturen und anderen Medien angemessen zu vergüten. Nach der Nationalversammlung muss nun noch der französische Senat über das Gesetzesvorhaben abstimmen.

Das EU-Parlament hatte die Urheberrechtsreform Ende März nach gut zweijähriger Debatte beschlossen. Die Mitgliedsstaaten stimmten der Richtlinie Mitte April abschließend zu. Ziel der Reform ist es, das EU-Urheberrecht dem digitalen Zeitalter anzupassen.

(Quelle: BDZV, 10.05.2019)

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II. Mitarbeiter

vbw warnt vor weiterer Einschränkung der Flexibilität für die Unternehmen
Verlegerverbände weisen nach dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiteiterfassung auf Konflikte mit Art. 5 GG hin

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung warnt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. - den Gesetzgeber in Europa und auf nationaler Ebene vor einer weiteren Einschränkung der Flexibilität für die Unternehmen. „Die Antwort auf die Digitalisierung und die Arbeitswelt 4.0 kann nicht die flächendeckende Rückkehr zur Stechuhr und die Wiedereinführung der Arbeitszeiterfassung 1.0 sein“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. 

Viel wichtiger als eine generelle Einführung der Zeiterfassung sei es nach Überzeugung der vbw, zunächst das deutsche Arbeitszeitgesetz den Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen: „So ist zum Beispiel die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit – weg von einer täglichen hin zu einer wöchentlichen Betrachtung. Auf europäischer Ebene muss die Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie wieder aufgegriffen werden“, so Brossardt.

Gegen einen „Stechuhr-Journalismus“ wandten sich auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Das teilten beide Organisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung mit. Mit einer solchen Zeiterfassung sei automatisch auch eine Kontrolle der Arbeitszeit verbunden. Redaktionelle Arbeit verlange jedoch eher individuelle, an den Themen und der Art der Publikation orientierte Arbeitszeitmodelle. Dem werde im Übrigen in den Tarifverträgen auch Rechnung getragen.

Zugleich machten BDZV und VDZ darauf aufmerksam, dass in dem Urteil keine digitale Zeiterfassung gefordert werde. „Wir glauben auch nicht“, hieß es dazu von den Verbänden, „dass bei Journalistinnen und Journalisten daran ein besonders großes Interesse besteht. Kreative Leistungen brauchen Freiräume. Dies gilt auch für die Einteilung der Arbeitszeit“, so die Verbände.

BDZV und VDZ wiesen darüber hinaus darauf hin, dass lückenlose Aufzeichnungspflichten nicht mit Art. 5 GG vereinbar seien. So dürfe etwa ein investigativ tätiger Reporter nicht gezwungen werden, Dokumente über seine Arbeitszeiten anzufertigen, weil im Falle von Durchsuchungen staatliche Ermittlungsbehörden letztlich Hinweise auf Informanten erhalten könnten.

(Quelle: vbw, PM 14.05.2019; BDZV, 15.05.2019)

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III. Vermarktung

Verlegerverbände: Google darf Marktmacht nicht missbrauchen
Kartellbehörden sollten neues Angebot „Google for Jobs“ genau beobachten

Der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben heute in Berlin auf die Risiken hingewiesen, die von dem angekündigten Dienst „Google for Jobs“ ausgingen. Die Europäische-Kommission habe bereits mehrfach festgestellt, dass Google in verschiedenen Bereichen seine Marktmacht missbraucht, eigene Dienste bevorzugt und damit dem Wettbewerb sowie Verbrauchern geschadet habe. „Wir vertrauen daher darauf, dass die Wettbewerbsbehörden das neue Angebot von Google genau beobachten und, falls nötig, eingreifen werden“, teilten die Verbände gemeinsam mit. Die beiden Verlegerverbände mahnten in diesem Zusammenhang auch eine Überprüfung der Gesetzeslage an. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Maßnahmen der Kartellbehörden gegen Google oft zu spät und zu wenig effektiv erfolgt sind. Die Verbände warnten daher vor einer Verzerrung des vielfältigen und vitalen Markts der Jobsuche-Angebote in Deutschland. Google hat seine Stellenanzeigen-Suche für erste Nutzer in Deutschland im März testweise freigeschaltet. 

Google for Jobs ist keine eigenständige Jobbörse, sondern eine Erweiterung der Suchfunktion Googles. Verfügbare Stellen werden nicht direkt bei Google eingestellt. Stattdessen durchsucht Google mit Hilfe seiner üblichen Such-Bots Websites nach etwaigen Stellenanzeigen und bereitet sie in einer speziellen Oberfläche auf, ähnlich der Bilder- oder der Nachrichtensuche. 

Während klassische Jobportale wie Monster und Stepstone von Arbeitgebern Geld verlangen, damit sie deren offene Stellen für eine gewisse Zeit listen, will Google die Angebote kostenlos anzeigen.

Anbieter müssen ihre Jobangebote allerdings auf ihrer eigenen Internetseite so aufbereiten, dass der Google-Bot sie findet. Hierzu müssen die Arbeitgeber im HTML-Code der Seite unter anderem Jobtitel, Art der Arbeit, Ort und, ob es ein Vollzeit- oder Teilzeitposten ist, hinterlegen.

Nicht in der deutschen Google-Job-Suche aufgelistet werden solche Angebote, die ein Arbeitgeber nur bei Stepstone einstellt, dem mit etwa 40 Prozent Marktanteil bisherigen Marktführer unter den Stellenportalen. Die Springer-Tochter hat sich entschieden, sich nicht mit dem neuen Konkurrenten zu verknüpfen. Wettbewerber Monster will seine Inhalte dagegen für die Google-Job-Suche freigeben, teilte das Unternehmen mit.

(Quelle: BDZV, PM 22.05.2019; heise.de, 03.04.2019; wiwo.de,04.04.2019)

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IVW: Datenangebot um tägliche Nutzungsdaten für digitale Werbeträger erweitert

Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) veröffentlicht ab dem 3. Mai 2019 die Nutzungsdaten für digitale Werbeträger auf Basis einzelner Kalendertage. Die tagesbasierten Nutzungsdaten werden jeweils zwei Tage nach ihrer Erhebung durch die INFOnline GmbH (dem Messdienstleister der IVW-Mitglieder) und ihrer Prüfung durch die IVW bereitgestellt. 

Für jedes Digital-Angebot macht die IVW in der neuen täglichen Ausweisung kalendertagbezogen folgende Werbeträgerleistung öffentlich:

–     „Visits“ gesamt und „PageImpressions“ gesamt.

–     Deren Differenzierung nach Angebotsformen (Online Visits gesamt, Mobile Visits gesamt, Connected TV Visits gesamt, Online PIs gesamt, Mobile PIs gesamt, Connected TV PIs gesamt).

–     Sowie jeweils die Aufschlüsselung dieser Daten nach In- und Ausland (Visits gesamt Inland, Visits gesamt Ausland, PI gesamt Inland, usw.).

–     Die Veröffentlichung findet ausschließlich als Download statt - sowohl für einzelne Tage (zip-Datei) als auch kumuliert über einen frei wählbaren Zeitraum (csv-Datei).

Mit der Einführung der täglichen Ausweisung werde die Transparenz der von der IVW für Digital-Angebote ermittelten Werbeträgerleistung weiter erhöht, teilte die Gemeinschaft mit: „Werbungtreibende und Agenturen erhalten für die Mediaplanung in wesentlich kürzeren Abständen und für engere Zeiträume die Informationen zu Verläufen der Zugriffszahlen von Digital-Angeboten. Spitzen und Dellen in der festgestellten Nutzung der einzelnen Angebote kommen jetzt in den Blick.“

Neben der neuen Ausweisung mit täglichen Nutzungsdaten für stationäre Websites, Mobile Enabled Websites und Apps veröffentlicht die IVW die Nutzungsdaten weiterhin auf monatlicher Basis und schlüsselt sie dabei in der gewohnten Ausweisung nach insgesamt acht untereinander kombinierbaren formalen und inhaltlichen Kategorien mit zahlreichen Merkmalen detailliert auf.

(Quelle: BDZV, 08.05.2019)

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Media Impact und Ad Alliance kooperieren bei der Digitalvermarktung

Media Impact, die gemeinsame Vermarktungsorganisation von Axel Springer und Funke Mediengruppe, und der Vermarkter Ad Alliance kooperieren im Bereich Digitalvermarktung. Die Ad Alliance wird ab dem 1. September 2019 als Dienstleister im Namen und auf Rechnung von Media Impact Rahmenverträge mit Mediaagenturen sowie mit einzelnen Direktkunden für die von Media Impact vermarkteten digitalen Medienmarken verhandeln.

Wie Springer mitteilt, entsteht durch die Kooperation das größte digitale Vermarktungsangebot in Deutschland mit monatlich rund 50 Millionen Nutzern (Quelle: agof daily digital facts April 2019).

Das Print-Portfolio von Axel Springer und Funke Mediengruppe wird weiterhin von Media Impact vermarktet. Außerdem wird Media Impact auch weiterhin mit einer eigenständigen Sales-Einheit im direkten Kundenkontakt das Digital- und Printinventar von Axel Springer und Funke Mediengruppe verkaufen.

(Quelle: mediaimpact.de, 21.05.2019; die-zeitungen.de, 22.05.2019)

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IV. Aus den Verlagen

Mittelbayerischer Verlag: Wirtschaftszeitung mit neuem Newsletter

Die „Wirtschaftszeitung“ des Mittelbayerischen Verlags (Regensburg) baut ihr Angebot aus. In Zusammenarbeit mit der dpa startete am 16. Mai der wöchentliche Versand des Newsletters „Wirtschaftszeitung Weekly“. „Das ist ein konsequenter Schritt innerhalb der Digitalisierung und ergänzt perfekt das Angebot der Wirtschaftszeitung“, sagt Thorsten Retta, Redaktionsleiter der „Wirtschaftszeitung“.

Zunächst werde das Angebot drei Monate getestet. Im Newsletter informiert die Redaktion der „Wirtschaftszeitung“ zu Themen, die für die Wirtschaft in Ostbayern relevant sind und gibt in Kurzinterviews Einblicke in regionale Unternehmen. Zusätzlich zum stark regionalen Fokus wird der Newsletter mit überregionalen Wirtschaftsnachrichten der dpa und exklusiven Hintergrundberichten zu relevanten Schwerpunktthemen wie Digitalisierung, Recruiting und HR sowie Finanzen ergänzt.

Die Anmeldung zum kostenlosen Newsletter der Wirtschaftszeitung ist ab sofort unter www.die-wirtschaftszeitung.de/newsletter möglich.

(Quelle: Mittelbayerischer Verlag, PM 16.05.2019; BDZV, 20.05.2019)

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V. Veranstaltungen

beBETA – journalism in progress am 5./6. Juni in Berlin
BDZV-Digitalkongress mit Impuls des designierten Daimler-Chefs Ola Källenius

„Inspiration“ ist das Leitmotiv für beBETA – journalism in progress, dem neuen Digital-Kongress, den der BDZV am 5. und 6. Juni 2019 in Berlin ausrichtet. Zum Auftakt sprechen Ola Källenius, designierter Vorstandsvorsitzender der Daimler AG (Stuttgart), und Thomas Düffert, Vorsitzender Konzerngeschäftsführung der Madsack Mediengruppe (Hannover) und zugleich Vizepräsident des BDZV.

„Es herrscht weiterhin große Aufbruchstimmung in der digitalen Transformation deutscher Medienmarken“, sagte Düffert im Vorfeld des Kongresses, zu dem mehr als 300 Branchenkenner aus dem In- und Ausland erwartet werden. „Der neue Digitalkongress beBETA steht für Innovation, Experimentierfreude und Kulturwandel deutscher Zeitungsverlage. Vor allem aber steht beBETA für Journalismus und dessen Finanzierung in einer sich transformierenden Gesellschaft. Wir werfen einen Blick auf aktuelle Trends unserer Branche und erhalten ebenso Einblicke in die Herausforderungen anderer Branchen. Ich bin sicher, dass in Zukunft viele wichtige Impulse von diesem neuen Kongressformat des BDZV ausgehen. Die Liste der Speaker spricht für sich“, sagte Düffert.

Neben Thomas Düffert und Ola Källenius als Speaker bei beBETA:

–     Marek Andryszak, TUI-Deutschland-Chef, der erklärt, welche neue Unternehmenskultur notwendig ist, um im digitalen Geschäft erfolgreich zu sein.

–     Mathias Bergquist, Senior Content Developer bei Amedia (Norwegen), über die Strategie der Lokalzeitungen der Amedia-Gruppe bei der Monetarisierung von Online-Inhalten.

–     Dr. Stephanie Caspar, Vorstand News Media National und Technology bei Axel Springer SE, zu Technologie-getriebenen Produktlösungen für eine bestmögliche User Experience und Monetarisierung.

–     Lars Haider, Chefredakteur „Hamburger Abendblatt“, über die Erfahrungen mit dem Bezahlmodell „Abendblatt Plus“.

–     Alexander Hugo, Geschäftsführer Shotcaller Media, spricht über E-Sport und die Vermarktungsmöglichkeiten für Verlage gemeinsam mit Christopher Schielke, Unternehmensentwicklung Digitale Strategie/E-sport VfL Wolfsburg, und Martin Schumacher, Leiter Vermarktung Print und digitale Medien „kicker sportmagazin“.

–     Thomas Kaspar, seit März 2019 Co-Chefredakteur der „Frankfurter Rundschau“, der die Strategie von Ippen Digital nach Frankfurt übertragen will.

–     Michael Krause, Managing Director Central Europe Spotify, hat nicht nur ein funktionierendes Freemium-Modell mit Flatrate vorzuweisen, sondern konzentriert sich immer stärker auch auf Podcasts.

–     Torry Pedersen, Head of Publishing, Schibsted (Norwegen), der Erfolgsfaktoren von digitalem Journalismus am Beispiel von „VG“ (Verdens Gang) erläutern wird.

–     Anja Vianden, Leiterin „QA Robotertexte“ beim DFB, und Ralf Köttker, Mediendirektor beim DFB, zu den Plänen des Deutschen Fußball Bunds, für alle Amateurspiele deutschlandweit wöchentlich automatisiert Vor- und Nachberichte zu generieren.

–     Philipp Westermeyer, der mit „Online Marketing Rockstars“ eines der wichtigsten Digitalevents in Deutschland veranstaltet.

Um die zentrale Frage der Glaubwürdigkeit in der Medienbranche geht es zum Abschluss des Kongresses unter dem Motto „Future of Trust“. Julian Reichelt, Chefredakteur der „Bild“, stellt sich den Fragen der beiden Kongress-Moderatorinnen Pinar Atalay, TV-Moderatorin Tagesthemen, und Hannah Suppa, Chefredakteurin Digitale Transformation und Innovation im Regionalen bei der Madsack Mediengruppe.

(Quelle: bdzv.de, 21.05.2019)

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VI. Auszeichnungen

Nominierungen für den Kinder-Medien-Preis 2019

Der Medien-Club München e. V.  hat die Nominierten für den Kinder-Medien-Preis „Der Weiße Elefant“ bekannt gegeben, mit der der Verein herausragende Produktionen für Kinder und Jugendliche auszeichnet. 

Die Nominierten:

 

TV– Fernsehfilme, Serien, Formatsendungen:

–     Der Krieg und ich, Serie (LOOKSfilm/ TOTO Studio/ SWR; Das Erste)

–     Komm‘ mit in meine Schule, Serie (Maximus Film GmbH/ MDR; KiKA)

–     Kummerkastenund Triff…, Wissensmagazin (Cross Media  IFAGE/ KiKA)

 

Kinofilm:

–      Der Junge muss an die frische Luft (UFA Fiction in Koprod. mit Feine Filme, Warner Bros. Pictures Germany)

–      Die sagenhaften Vier (scopas medien AG in Koprod. mit Grid Animation, philmCGI, Global Screen, Schubert International, Scope Pictures, UFA Fiction, SevenPictures, Universum Film)

–     Unheimlich perfekte Freunde (VIAFILM in Koprod. mit SquareOne Entertainment, MDR, KiKA, BR, WDR und die film GmbH)

 

Apps, Games, Internetangebote:

–      OstwindSpiele-Reihe, Game (Aesir Interactive/ Alias Entertainment/ SamFilm)

–      supertype, App (kamibox)

–      Unforeseen Incidents, Game (Backwoods Entertainment)

Das Preisgeld von insgesamt 11.000 EUR wird durch VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten zur Verfügung gestellt. Davon sind 8.000 EUR für die Jurypreise, 3.000 EUR für die Publikumspreise vorgesehen. Die Schirmherrschaft des Kinder-Medien-Preises „Der Weisse Elefant“ haben der Bayerische Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo und die Bayerische Digitalministerin Judith Gerlach übernommen.

„Der Weiße Elefant“ wird am 30. Juni 2019 zum 18. Mal im Rahmen des Filmfests München vormittags im Carl-Orff-Saal verliehen.

Welche dieser Produktionen und Angebote mit dem WEISSEN ELEFANTEN ausgezeichnet werden, entscheidet die Jury bestehend aus Barbara Schardt, Vorsitzende der Jury, Petra Fink-Wuest, Burda und Fink GmbH, Dr. Maya Götz, Leiterin des Internationalen Zentralinstituts für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI) beim BR, Christine Hartmann, Regisseurin und Drehbuchautorin, Sabine Kreft, SUPER RTL, Astrid Küffner, Förderin, Hendrik Lesser, remote control productions, Gabriele Pfennigsdorf, FFF Bayern, Dr. Astrid Plenk, Programmgeschäftsführerin KiKA, Inga Pudenz, Agentur Scenario und Stefanie Stalf, funline Media.

Die Anwärter für den Publikumspreis, Schulgruppen aus ganz Bayern, stehen noch bis zum 26. Mai unter https://www.medien-club-muenchen.dezur Abstimmung.

Der VBZV gehört neben VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Bayerisches Staatsministerium für Digitales, ProSiebenSat.1 SE, Kaissar Film, Bayerische Landeszentrale für neue Medien, SUPER RTL, LfA Bayern, Sat.1 Bayern, Bavaria Film, Verband Bayerischer Zeitungsverleger, FFF Bayern und das Filmfest München zu den Förderern und Sponsoren des Kinder-Medien-Preises.

(Quelle: Medienclub, PM 21.05.2019)

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